Weitere Entscheidung unten: LG Karlsruhe, 23.12.2010

Rechtsprechung
   LG Köln, 07.07.2011 - 1 S 105/10   

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https://dejure.org/2011,39579
LG Köln, 07.07.2011 - 1 S 105/10 (https://dejure.org/2011,39579)
LG Köln, Entscheidung vom 07.07.2011 - 1 S 105/10 (https://dejure.org/2011,39579)
LG Köln, Entscheidung vom 07. Juli 2011 - 1 S 105/10 (https://dejure.org/2011,39579)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.11.2004 - VIII ZR 115/04

    Fehlerhafter Umlageschlüssel in der Betriebskostenabrechnung

    Auszug aus LG Köln, 07.07.2011 - 1 S 105/10
    Soweit keine besonderen Abreden getroffen sind, sind in die Abrechnung bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten regelmäßig folgende Mindestangaben aufzunehmen: eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der Vorauszahlungen des Mieters (BGH NZM 2005, 13).
  • BGH, 14.02.2007 - VIII ZR 1/06

    Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung; Mitteilung der Gesamtkosten einer

    Auszug aus LG Köln, 07.07.2011 - 1 S 105/10
    Ein formeller Fehler liegt jedenfalls vor, wenn in der Nebenkostenabrechnung lediglich schon bereinigte Kosten angesetzt werden (vgl. BGH NZM 2007, 244).
  • BGH, 28.05.2008 - VIII ZR 261/07

    Abgrenzung zwischen formeller und materieller Ordnungsmäßigkeit der

    Auszug aus LG Köln, 07.07.2011 - 1 S 105/10
    Denn solche Werte sind aus sich heraus verständlich (vgl. BGH NJW 2008, 2260).
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Rechtsprechung
   LG Karlsruhe, 23.12.2010 - 1 S 105/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,78382
LG Karlsruhe, 23.12.2010 - 1 S 105/10 (https://dejure.org/2010,78382)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.12.2010 - 1 S 105/10 (https://dejure.org/2010,78382)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Dezember 2010 - 1 S 105/10 (https://dejure.org/2010,78382)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Karlsruhe, 11.08.2011 - 1 U 27/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem

    Berücksichtigt man die Vorteile und die Mängel sowohl des Schwacke Automietpreisspiegels als auch des Fraunhofer Marktpreisspiegels Mietwagen, so erscheint es sachgerecht, für die Bestimmung des Normaltarifs für Selbstzahler eine Schätzung nach dem arithmetischen Mittel beider Markterhebungen vorzunehmen (so auch OLG Saarbrücken, NZV 2010, 242; OLG Köln, 11. Zivilsenat, Schad.Prax. 2010, 396; LG Karlsruhe, Urteil vom 23.11.2010 - 1 S 105/10 - m.w.N.).

    Berücksichtigt man die aufgezeigten Vorteile und die Mängel sowohl des Schwacke Automietpreisspiegels als auch des Fraunhofer Marktpreisspiegels Mietwagen, so erscheint es sachgerecht, keine der beiden Listen isoliert heranzuziehen, sondern im Rahmen der dem Gericht offenstehenden freien Schätzung gemäß § 287 ZPO, der die Art der Schätzungsgrundlage nicht vorgibt und insbesondere zulässt, dass in geeigneten Fällen Listen oder Tabellen bei der Schadensschätzung Verwendung finden, als Normaltarif für Selbstzahler - auch wenn es mit größerem Aufwand verbunden ist - eine Schätzung nach dem arithmetischen Mittel beider Markterhebungen vorzunehmen, (so auch OLG Saarbrücken, NZV 2010, 242; OLG Köln, 11. Zivilsenat, Schad.Prax. 2010, 396; Landgericht Karlsruhe, a. a. O. sowie Urteil vom 23.11.2010, - 1 S 105/10 - m.w.N.).

  • LG Offenburg, 04.10.2011 - 1 S 4/11

    Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Bemessung der Mietwagenkosten nach arithmetischem

    Dieser Weg findet in der Rechtsprechung auch zunehmend Zuspruch (OLG Karlsruhe, U.v. vom 11.08.2011 - 1 U 27/11; OLG Saarbrücken, U.v.22.12.2009 - 4 U 294/09, NZV 2010, 242, OLG Köln U. v. 11.8.2010 - 11 U 106/09, SchPrax 2010, 396; OLG Hamm, U.v. 20.07.2011 - I-13 U 108/10; LG Karlsruhe, U.v. 23.11.2010 - 1 S 105/10; LG Detmold U.v. 29.06.2011 - 10 S 16/11).
  • LG Karlsruhe, 29.03.2022 - 4 O 84/21
    Den Mietpreis, der dem Geschädigten bei gehöriger Erkundigung auf dem örtlich relevanten Markt zugänglich gewesen wäre, den so genannten "Normaltarif', schätzt die Kammer - ebenso wie die 9. Zivilkammer des LG Karlsruhe 9. Zivilkammer(Urteil vom 14.05.210 - 9 S 442/09 -) und die 1. Zivilkammer (Urteil vom 23.12.2010 - 1 S 105/10 -) - auf der Grundlage des Mittelwerts zwi­ schen dem Wert des so genannten "Mietpreisspiegels" der Firma.
  • AG Ettlingen, 20.04.2021 - 1 C 27/21
    Das Landgericht Karlsruhe bildet einen Mittelwert zwischen den Ergebnissen der Schwacke-Liste und des Fraunhofer Institutes (vgl. LG Karlsruhe, Urteil vom 14.05.2010, Az. 9 S 442/09, Rn. 9, juris; Urteil vom 23. Dezember 2010, Az. 1 S 105/10, Rn.'9, juris).
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