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   LG Karlsruhe, 28.03.2003 - 1 S 106/02   

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LG Karlsruhe, 28.03.2003 - 1 S 106/02 (https://dejure.org/2003,8508)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.03.2003 - 1 S 106/02 (https://dejure.org/2003,8508)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. März 2003 - 1 S 106/02 (https://dejure.org/2003,8508)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung einer Resthonorarzahlung für eine Hüftgelenksoperation; Abrechnung einer Kopfresektion und Halsresektion am Hüftgelenk bei Implantation einer Totalendoprothese; Begriff des Zielleistungsprinzip nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Das "Zielleistungsprinzip" - der aktuelle Stand

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der GOÄ-Spiegel

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)

  • LG Düsseldorf, 10.08.2007 - 22 S 69/07

    Zielleistungsprinzip bei einer Hüft-OP

    Während ein Teil der Rechtsprechung darauf abstellt, ob eine Maßnahme typischer Weise zur Erfüllung der Zielleistung erfolgt, und damit eine abstrakt-typisierende Abgrenzung vornimmt (vgl. LG Karlsruhe, MedR 2004, 63ff.; LG Stade, Urteil vom 31.03.2004, Az.: 2 S81/03; LG Stuttgart, Urteil vom 13.03.2007, Az.: 5 S 241/06; LG Münster, Urteil vom 15.12.2005, Az.: 11 S 4 /05; LG Regensburg, Urteil vom 09.01.2007, Az.: 2 S 214/06), stellt die Gegenansicht auf die konkrete Operation und darauf ab, welche Maßnahmen im Rahmen dieser konkreten Operation erforderlich sind, um den Operationserfolg zu sichern (vgl. LG Hannover, Urteil vom 24.07.2003, Az.: 19 S 47/02; AG Groß-Gerau, Urteil vom 13.05.2004, Az.: 66 C 176/03).
  • VG Stuttgart, 09.10.2006 - 17 K 1503/06

    Gewährung von Kassenleistungen; zivilrechtliche Auslegung des Leistungsprinzips

    22 Dabei geht die zivilgerichtliche Rechtsprechung - soweit ersichtlich - davon aus, dass § 4 Abs. 2 a GOÄ das so genannte Zielleistungsprinzip zu Grunde legt (LG Karlsruhe, Urt. vom 28.03.2003 - 1 S 106/02 - AG Unna, Urt. vom 26.11.2003 - 16 C 622/02 - vgl. BGH, Urt. vom 16.03.2006, NJW-RR 2006, 919, und vom 13.05.2004, BGHZ 159, 142).

    cc) Im Übrigen zeigt sich an diesem Beispiel besonders deutlich, dass der Ansatz unhaltbar ist, alle zwingend notwendigen Vorschritte den methodisch notwendigen operativen Einzelschritten zuzuordnen (so im Ergebnis LG Karlsruhe, Urt. vom 28.03.2003, aaO.; AG Unna, Urt. vom 26.11.2003, aaO.).

  • VG Regensburg, 22.07.2013 - RN 8 K 13.12

    Implantation einer zementierten Knietotalendoprothese

    Das LG Karlsruhe hat in seinem Urteil vom 28.3.2003 (Az. 1 S 106/02) überzeugend dargelegt, dass die Implantation von Knochen zwar keinesfalls immer und zwangsläufig bei der Implantation eines Kunstgelenks vorgenommen werden müsse; wenn diese Maßnahme aber erforderlich sei, um einen sicheren Halt der Prothese zu gewährleisten, rücke die Maßnahme so sehr in die Nähe der für die Implantation der Prothese zwingend notwendigen Vorschritte, dass auch sie den methodisch notwendigen operativen Einzelschritten zugeordnet werden müsse.
  • VG Stuttgart, 02.07.2008 - 12 K 5433/07

    Erstattungsfähigkeit der einzelnen Leistungen bei einer Schädeloperation unter

    Das LG Karlsruhe ( Urteil vom 28.03.2003, Az.: 1 S 106/02) führt zum Begriff der "methodisch notwendigen operativen Einzelschritte" nach § 4 Abs. 2 a GOÄ aus, dass der Begriff der methodisch notwendigen Einzelschritte enger sei, als derjenige der "medizinisch notwendigen" Schritte zur Herbeiführung des Operationserfolges und durch das Abstellen auf die Methode zu den Einzelschritten nur die standardmäßigen, routinemäßigen Teilschritte gehörten, wobei die Diagnose das Leistungsziel bestimme (so im Ergebnis auch LG Stade, Urt. v. 31.03.2004 - 2 S 81/03 ).
  • AG Düsseldorf, 11.08.2015 - 58 C 4015/14

    Anforderungen an die Möglichkeit einer gesonderten Abrechnung von Nebenleistungen

    Während ein Teil der Rechtsprechung darauf abstellt, ob eine Maßnahme typischer Weise zur Erfüllung der Zielleistung erfolgt, und damit eine abstrakt-typisierende Abgrenzung vornimmt (vgl. LG Karlsruhe, MedR 2004, 63ff.; LG Stade, Urteil vom 31.03.2004, Az.: 2 S81/03; LG Stuttgart, Urteil vom 13.03.2007, Az.: 5 S 241/06; LG Münster, Urteil vom 15.12.2005, Az.: 11 S 4 /05; LG Regensburg, Urteil vom 09.01.2007, Az.: 2 S 214/06), stellt die Gegenansicht auf die konkrete Operation und darauf ab, welche Maßnahmen im Rahmen dieser konkreten Operation erforderlich sind, um den Operationserfolg zu sichern (vgl. LG Hannover, Urteil vom 24.07.2003, Az.: 19 S 47/02; AG Groß-Gerau, Urteil vom 13.05.2004, Az.: 66 C 176/03).
  • LG Düsseldorf, 11.05.2004 - 24 S 422/03

    Berechnung einer Gebühr für die zur Erbringung der im Gebührenverzeichnis

    28.03.2003, 1 S 106/02, Seite 5).
  • LG Düsseldorf, 10.03.2006 - 20 S 215/05

    Alle operativen Fachgebiete - "Zielleistung"

    Dies rückt beide Leistungen so sehr in die Nähe der für die erfolgreiche Implantation der Prothese zwingend notwendigen Vorschritte, dass sie bei einer wertenden Betrachtung den methodisch notwendigen operativen Einzelschritten zugeordnet werden müssen (vgl. insoweit auch LG Karlsruhe, Urteil vom 28.03.2003, Az. 1 S 106/02).
  • AG Bonn, 14.02.2006 - 2 C 2/05

    Berechtigung zur Abrechnung mit dem 3,5-fachen Satz nach § 5 Abs. 2 GOÄ.

    Nach einer abstrakt-typisierenden Betrachtungsweise gehören zu den methodisch notwendigen Einzelschritten nur die standardmäßigen, routinemäßigen Teilschritte einer Operation, die in jedem Fall technisch und logisch notwendig zur Erzielung des Operationsergebnisses sind (LG Stade v. 31.3.2004, Az. 2 S 81/03; LG Karlsruhe v. 28.3.2004, MedR 2004, 63; Schulte-Nölke, NJW 2004, 2273, 2276).
  • AG Düsseldorf, 05.12.2005 - 39 C 15279/04

    Alle operativen Fachgebiete - Neuere Urteile zur "Zielleistung" und zum

    Nach Auffassung des Gerichts sind methodisch notwendige operative Einzelschritte im Sinne dieser Vorschrift nur diejenigen ärztlichen Leistungen, die im Zusammenhang mit der Erbringung einer operativen Hauptleistung immer anfallen und somit zu den standard- bzw. routinemäßigen Teilschritten gehören, nicht aber diejenigen ärztlichen Leistungen, die aufgrund einer eigenständigen medizinischen Indikation anlässlich der gleichen Operation erbracht werden (vgl. LG Stade, Urteil vom 21.3.2004 - S 281/03; LG Karlsruhe, Urteil vom 28.3.2003 - 1 S 106/02).
  • AG Neuss, 25.05.2005 - 79 C 4084/02

    Forderung aufgrund eines privatärztlichen Behandlungsvertrages i.R. eines

    Nach der Formulierung des § 4 Abs. 2 a GOÄ gehören zum Leistungsumfang einer Operation jedoch nur die methodisch notwendigen, dass heißt die standardmäßigen, routinemäßigen Teilschritte (vgl. LG L, MedR 2004, 63).
  • AG Brühl, 10.06.2006 - 21 C 532/03

    Anspruch auf Erstattung von Arztkosten aus einem Krankenversicherungsvertrag

  • AG Paderborn, 16.07.2009 - 54 C 948/07

    Es ist eine abstrakte Betrachtung für die Bestimmung einer selbstständig

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