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   LG München I, 27.06.2011 - 1 S 1062/11 WEG, 1 S 1061/11   

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https://dejure.org/2011,12706
LG München I, 27.06.2011 - 1 S 1062/11 WEG, 1 S 1061/11 (https://dejure.org/2011,12706)
LG München I, Entscheidung vom 27.06.2011 - 1 S 1062/11 WEG, 1 S 1061/11 (https://dejure.org/2011,12706)
LG München I, Entscheidung vom 27. Juni 2011 - 1 S 1062/11 WEG, 1 S 1061/11 (https://dejure.org/2011,12706)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    1. Ob ein Negativbeschluss einer späteren positiven Beschlussfassung entgegensteht, ist durch objektiv-normative Auslegung zu bestimmen. Eine Sperrwirkung wird demnach regelmäßig nicht gegeben sein, wenn sich der Beschluss in einer reinen Ablehnung des gestellten ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung in einer Gemeinschaftsordnung bzgl. der Auferlegung der Instandsetzung einer Sondereigentumseinheit dem jeweiligen Sondereigentümer umfasst nicht auch eine erstmalige Herstellung des ordnungsgemäßen Zustandes; Auslegung der Bestimmung in der ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Sperrwirkung von Negativbeschlüssen; Zur Kostentragungspflicht bei Herstellung des erstmalig ordnungsgemäßen Zustandes

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ordnungsgemäße Erstherstellung; Instandhaltung und Instandsetzung der Außenfenster im Sondereigentum; erstmalige Herstellung; mangelhafte Dachflächenfenster; Sperrwirkung eines Negativbeschlusses; Gemeinschaftseigentum; Wasserschäden; undichte Fenster

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Sperrwirkung des Negativbeschlusses bei Antragsablehnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    WEG: Fehlerhaft eingebautes Fenster - Der Wohnungseigentümer soll allein für die Austauschkosten aufkommen

  • blog.de (Kurzinformation)

    WEG: Instandhalten von Fenstern im Sondereigentum umfasst auch den erstmaligen ordnungsgemäßen Einbau

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Klage auf Vornahme: Steht Negativbeschluss dem Begehren entgegen? (IMR 2011, 505)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Fensterreparatur: Wer muss für die Reparatur eines anfänglichen Mangels die Kosten tragen? (IMR 2011, 508)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2012, 44
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05

    Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus LG München I, 27.06.2011 - 1 S 1062/11
    Nach allgemeiner Meinung stellt aber die erstmalige Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustands des Gemeinschaftseigentums eine Instandsetzung im Sinne des § 21 V Nr. 2 WEG dar (BGH NJW 2007, 1952, 1953; BayObLG NJW 1981, 690; NJW-RR 1989, 1293; Spielbauer/Then, WEG, § 21 Rz. 52; Bärmann/Merle, WEG, 11. Aufl., § 21 Rz. 89; Vandenhouten in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 21 Rz. 64; Drabek in: Riecke/Schmid, WEG, 3. Aufl., § 21 Rz. 192).

    Die Beseitigung anfänglicher Baumängel des Gemeinschaftseigentums berührt die Interessen der Wohnungseigentümer in gleicher Weise, wie später, etwa nach Ablauf der Gewährleistungsfrist, auftretende Mängel (BGH NJW 2007, 1952, 1953).

  • KG, 22.09.2008 - 24 W 83/07

    Mögliche Verpflichtung von Wohnungseigentümern zur anteiligen Tragung von Kosten

    Auszug aus LG München I, 27.06.2011 - 1 S 1062/11
    (a) Nach herrschender Meinung soll allerdings eine Regelung wie die vorliegende, durch die die Instandsetzung einzelner Bestandteile des Gemeinschaftseigentums einem Sondereigentümer auferlegt wird, nicht eine erstmalige Herstellung des Gemeinschaftseigentums erfassen (BayObLG ZMR 1996, 574; NJOZ 2003, 402; OLG München NZM 2007, 369; Bärmann/Merle, WEG, 11. Aufl., § 21 Rz. 88 a.E.; Niedenführ in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 16 Rz. 16; Drabek in: Riecke/Schmid, WEG, 3. Aufl., § 21 Rz. 134; einschränkend KG ZMR 2009, 135: "im Zweifel").

    Maßgeblich ist also der Wortlaut und der Sinn, wie er sich für den unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (BGH NJW 2004, 3413, 3415 f.; KG ZMR 2009, 135; Kümmel in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 10 Rz. 27).

  • OLG München, 21.03.2006 - 32 Wx 2/06

    Rechtsschutzbedürfnis bei Anfechtung des Beschlusses über Ablehnung des Antrags

    Auszug aus LG München I, 27.06.2011 - 1 S 1062/11
    Welcher Regelungsgehalt einem Beschluss beizumessen ist, ist grundsätzlich durch eine objektive Auslegung des Beschlusses aus sich selbst heraus zu ermitteln (BGH NJW 1998, 3713, 3714; OLG München NZM 2006, 703; Spielbauer/Then, WEG, § 23 Rz. 26).

    Folglich ist auch die Frage, ob ein Negativbeschluss über eine reine momentane Antragsablehnung hinaus auch noch eine Regelung für die Zukunft, etwa eine Sperrwirkung für gleichgelagerte Begehren, trifft, durch eine solch objektive Beschlussauslegung zu klären (OLG München NZM 2006, 703).

  • OLG München, 08.12.2006 - 34 Wx 103/06

    Ungültigerkärung eines Eigentümerbeschlusses

    Auszug aus LG München I, 27.06.2011 - 1 S 1062/11
    Eine Bestimmung in der Gemeinschaftsordnung, welche die Instandhaltung und Instandsetzung u.a. der Außenfenster einer Sondereigentumseinheit mit Ausnahme des Außenanstrichs dem jeweiligen Sondereigentümer auferlegt, ist grundsätzlich dahingehend auszulegen, dass von ihr auch eine erstmalige Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes erfasst wird, jedenfalls soweit es um die Behebung anfänglicher Baumängel geht (entgegen OLG München NZM 2007, 522 f.).

    Ein solcher Negativbeschluss steht daher einer späteren positiven Beschlussfassung nicht entgegen (BGH NJW 2002, 3704, 3705; OLG München NZM 2007, 522, 523; Kümmel in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 23 Rz. 58; Drabek in: Riecke/Schmid, WEG, 3. Aufl., § 23 Rz. 62).

  • BayObLG, 27.07.1989 - BReg. 2 Z 68/89

    Beseitigung von Baumängeln durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft; Gültigkeit

    Auszug aus LG München I, 27.06.2011 - 1 S 1062/11
    Nach allgemeiner Meinung stellt aber die erstmalige Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustands des Gemeinschaftseigentums eine Instandsetzung im Sinne des § 21 V Nr. 2 WEG dar (BGH NJW 2007, 1952, 1953; BayObLG NJW 1981, 690; NJW-RR 1989, 1293; Spielbauer/Then, WEG, § 21 Rz. 52; Bärmann/Merle, WEG, 11. Aufl., § 21 Rz. 89; Vandenhouten in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 21 Rz. 64; Drabek in: Riecke/Schmid, WEG, 3. Aufl., § 21 Rz. 192).
  • BayObLG, 11.12.1980 - BReg. 2 Z 74/79

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Beschluß; Instandhaltung; Instandsetzung;

    Auszug aus LG München I, 27.06.2011 - 1 S 1062/11
    Nach allgemeiner Meinung stellt aber die erstmalige Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustands des Gemeinschaftseigentums eine Instandsetzung im Sinne des § 21 V Nr. 2 WEG dar (BGH NJW 2007, 1952, 1953; BayObLG NJW 1981, 690; NJW-RR 1989, 1293; Spielbauer/Then, WEG, § 21 Rz. 52; Bärmann/Merle, WEG, 11. Aufl., § 21 Rz. 89; Vandenhouten in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 21 Rz. 64; Drabek in: Riecke/Schmid, WEG, 3. Aufl., § 21 Rz. 192).
  • BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus LG München I, 27.06.2011 - 1 S 1062/11
    Maßgeblich ist also der Wortlaut und der Sinn, wie er sich für den unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (BGH NJW 2004, 3413, 3415 f.; KG ZMR 2009, 135; Kümmel in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 10 Rz. 27).
  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus LG München I, 27.06.2011 - 1 S 1062/11
    Eine reine Antragsablehnung, wie sie hier erfolgte, lässt deswegen nicht den Schluss zu, dass die Wohnungseigentümer damit automatisch das Gegenteil des Beschlussantrags rechtsverbindlich auch für die Zukunft regeln wollten (BGH NJW 2001, 3339, 3343; Kümmel in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 23 Rz. 58; Drabek in: Riecke/Schmid, WEG, 3. Aufl., § 23 Rz. 62).
  • OLG München, 30.01.2007 - 34 Wx 116/06

    (Wohnungseigentum: Sondereigentumsfähigkeit von Bestandteilen eines Balkons;

    Auszug aus LG München I, 27.06.2011 - 1 S 1062/11
    (a) Nach herrschender Meinung soll allerdings eine Regelung wie die vorliegende, durch die die Instandsetzung einzelner Bestandteile des Gemeinschaftseigentums einem Sondereigentümer auferlegt wird, nicht eine erstmalige Herstellung des Gemeinschaftseigentums erfassen (BayObLG ZMR 1996, 574; NJOZ 2003, 402; OLG München NZM 2007, 369; Bärmann/Merle, WEG, 11. Aufl., § 21 Rz. 88 a.E.; Niedenführ in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 16 Rz. 16; Drabek in: Riecke/Schmid, WEG, 3. Aufl., § 21 Rz. 134; einschränkend KG ZMR 2009, 135: "im Zweifel").
  • BayObLG, 20.11.2002 - 2Z BR 45/02

    Mängelbeseitigung durch Wohnungseigentümer - Antragsänderung im

    Auszug aus LG München I, 27.06.2011 - 1 S 1062/11
    (a) Nach herrschender Meinung soll allerdings eine Regelung wie die vorliegende, durch die die Instandsetzung einzelner Bestandteile des Gemeinschaftseigentums einem Sondereigentümer auferlegt wird, nicht eine erstmalige Herstellung des Gemeinschaftseigentums erfassen (BayObLG ZMR 1996, 574; NJOZ 2003, 402; OLG München NZM 2007, 369; Bärmann/Merle, WEG, 11. Aufl., § 21 Rz. 88 a.E.; Niedenführ in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 16 Rz. 16; Drabek in: Riecke/Schmid, WEG, 3. Aufl., § 21 Rz. 134; einschränkend KG ZMR 2009, 135: "im Zweifel").
  • BayObLG, 18.07.1996 - 2Z BR 63/96

    Erstmalige Herstellung eines ordnungsmäßigen Zustands als vom Wohnungseigentümer

  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02

    Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers

  • BayObLG, 28.07.2004 - 2Z BR 43/04

    Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung im Zusammenhang mit der Sanierung von

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

  • LG Koblenz, 03.07.2014 - 2 S 36/14

    Sondereigentümer muss Baumängel an seinen Fenstern beseitigen!

    Nach einer neueren im Vordringen befindlichen Auffassung wird dieser einschränkenden Wirkung nicht mehr zugestimmt (vgl. LG München ZMR 2012, 44ff; Schmidt in Bärmann/Preuß, Praxis des Wohnungseigentumsrechts, 6. Aufl., S. 316).
  • LG Köln, 22.12.2016 - 29 S 145/16

    Nachträgliche Erstellung einer Feuerwehrzufahrt = Instandhaltung?

    Der abweichenden Meinung (vgl. LG Koblenz Urteil vom 3.7.2014 - 2 S 36/14- juris; LG München Urteil vom 27.6.2011 - 1 S 1062/11 - juris), die die Übertragung der Instandhaltungslast bzw. der Instandhaltungskosten auf einzelne Eigentümer auch auf die erstmalige Herstellung des gemeinschaftlichen Eigentums ausdehnt, ist nicht zu folgen, denn die Überbürdung einer Kostenlast für ein gemeinschaftliches Bauteil soll ersichtlich erst dann Raum greifen soll, wenn das gemeinschaftliche Eigentum wenigstens einmal in Ordnung war.
  • AG Erfurt, 22.06.2022 - 5 C 1260/21

    Wohnungseigentumsrecht: Vorrang einer Lasteneintragungsregelung in der

    Die Frage, ob in solchen Fällen die Kostenlast zur Herstellung als Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG alle Eigentümer treffen muss oder eine anderweitige Vereinbarung (wie hier in § 3 GO niedergelegt) auch für diesen Fall vorrangig Geltung beanspruchen kann, wird uneinheitlich beantwortet (für Ersteres z. B.: OLG München NJW 2007, S. 2418; OLG Köln NZM 2002, S. 125; für Letzteres z. B.: BGH NJW-RR 2020, S. 959 (Mehrhausanlage betreffend); LG Koblenz ZMR 2015, S. 57; LG München I ZMR 2012, S. 44; Jennißen, 7. Aufl., Rn. 50 f. zu § 16 WEG).
  • AG Hamburg-Blankenese, 08.01.2014 - 539 C 17/13

    Schimmel im Sondereigentum: Verwalter muss Ursache nachgehen!

    Gegen eine Sperrwirkung des Negativbeschlusses hat sich im Übrigen auch das LG München 1, ZMR 2012, 44 ff ausgesprochen.
  • AG Mainz, 05.10.2021 - 74 C 10/21

    Rubrumsberichtigung oder Parteiwechsel?

    Eine Sperrwirkung wird demnach regelmäßig nicht gegeben sein, wenn sich der Beschluss in einer reinen Ablehnung des gestellten Antrages erschöpft (LG München I, Schlussurteil v. 27.6. 2011 − 1 S 1062/11).
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