Rechtsprechung
LG Krefeld, 06.02.2009 - 1 S 117/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung eines Anspruchs auf Mietzahlungen bzw. Abfindungszahlungen; Streit über den Zeitpunkt einer wirksamen Kündigung; Zugang einer schriftlichen Willenserklärung; Einwurf in einen einen Briefkasten ergänzenden Korb
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zugang eines Schreibens durch Niederlegung im Hausgang
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Krefeld, 28.08.2008 - 2 C 583/07
- LG Krefeld, 06.02.2009 - 1 S 117/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- LAG Düsseldorf, 19.09.2000 - 16 Sa 925/00
Zugang einer Kündigung durch Einwurf in den Briefschlitz der Haustür eines …
Auszug aus LG Krefeld, 06.02.2009 - 1 S 117/08
Zwar kann - wenn ein Briefkasten fehlt - auch die Platzierung des Schreibens im Hauseingangsbereich ausreichend sein (vgl. LAG Hamm, NZA 1994, 32; LAG Düsseldorf, NZA 2001, 408). - LAG Hamm, 25.02.1993 - 8 Ta 333/91
Zugang der Kündigung durch Befestigung des Kündigungsschreibens an der Haustür
Auszug aus LG Krefeld, 06.02.2009 - 1 S 117/08
Zwar kann - wenn ein Briefkasten fehlt - auch die Platzierung des Schreibens im Hauseingangsbereich ausreichend sein (vgl. LAG Hamm, NZA 1994, 32; LAG Düsseldorf, NZA 2001, 408).
- AG Friedberg (Hessen), 27.06.2012 - 2 C 329/12
Wohnraummiete: Nachweis des fristgerechten Zugangs einer …
Durch das Vorhalten von Briefkästen haben die einzelnen Hausbewohner Empfangsvorkehrungen getroffen, so dass die an sie gerichteten Schreiben nach der Verkehrsanschauung auch erst in deren Verfügungsgewalt gelangen, wenn diese Empfangsvorkehrung genutzt wird (vergleiche Landgericht Krefeld, Urteil vom 06.02.2009, Aktenzeichen 1 S 117/08, zitiert nach juris).
Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 17.10.2008 - 2/01 S 117/08, 2-01 S 117/08, 2/1 S 117/08, 2-1 S 117/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Wissenszurechnung bei Pfändungen
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 13.03.2008 - 29 C 2204/07
- LG Frankfurt/Main, 17.10.2008 - 2/01 S 117/08, 2-01 S 117/08, 2/1 S 117/08, 2-1 S 117/08
Papierfundstellen
- WM 2009, 409
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 29.03.2001 - IX ZR 34/00
BGH läßt "Pfändung in die offene Kreditlinie" zu
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.10.2008 - 1 S 117/08
Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass die Ansprüche eines Bankkunden gegen das Kreditinstitut aus einem vereinbarten Dispositionskredit grundsätzlich pfändbar sind (BGH, NJW 2001, 1937 ff.), wobei die Rechtshandlung der Pfändung der Schuldneransprüche als vorgenommen gilt, sobald der Kreditbetrag abgerufen wird (so BGHZ 157, 350 ff.). - BGH, 05.03.1997 - VIII ZR 118/96
Berufen des Schuldners auf Unkenntnis von einer Forderungsabtretung; Auslegung …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.10.2008 - 1 S 117/08
Der Bundesgerichtshof hat zu der Frage, wann die Berufung auf fehlende Kenntnis treuwidrig sein kann, entschieden, es sei Sache des Schuldners, durch eine entsprechende Organisation seiner Betriebsabläufe die Voraussetzung dafür zu schaffen, dass er bzw. für ihn zur Zahlung Berechtigte von der in einer Rechnung enthaltenen Abtretungsanzeige Kenntnis erlangen können (BGH, NJW 1997, 1775). - BGH, 27.10.1988 - IX ZR 27/88
Pflichten des Drittschuldners zur Herbeiführung des Leistungserfolges
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.10.2008 - 1 S 117/08
Der für die Kenntnis des Schuldners bzw. Drittschuldners maßgebliche Zeitpunkt ist dabei nicht der Eintritt des Leistungserfolgs beim Gläubiger, sondern die Vornahme der Leistungshandlung durch den Schuldner (BGHZ 105, 358 m.w.N.).
- BGH, 26.01.1983 - VIII ZR 258/81
Rechtswirkungen der Pfändung einer rechtshängigen Forderung
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.10.2008 - 1 S 117/08
In entsprechender Anwendung von § 407 BGB wird der Drittschuldner aber durch eine Zahlung an den Schuldner auch von seiner Verpflichtung gegenüber dem Pfändungsgläubiger frei, wenn er das dem Schuldner auferlegte Verfügungsverbot und das ihm obliegende Zahlungsverbot bei Vornahme der Leistung nicht kennt (BGHZ 86, 337). - BGH, 22.01.2004 - IX ZR 39/03
Anfechtung der Pfändung der Ansprüche des Schuldners gegen ein Kreditinstitut aus …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.10.2008 - 1 S 117/08
Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass die Ansprüche eines Bankkunden gegen das Kreditinstitut aus einem vereinbarten Dispositionskredit grundsätzlich pfändbar sind (BGH, NJW 2001, 1937 ff.), wobei die Rechtshandlung der Pfändung der Schuldneransprüche als vorgenommen gilt, sobald der Kreditbetrag abgerufen wird (so BGHZ 157, 350 ff.). - BGH, 17.12.1992 - IX ZR 226/91
Kein Überweisungsbeschluß bei Arrest
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.10.2008 - 1 S 117/08
Denn unabhängig von der Frage der Weiterleitung und des Informationsaustauschs, ist eine Bankangestellte bei Zugang eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zunächst verpflichtet, eine Überprüfung desselben vorzunehmen, ob er nach seinen äußeren Merkmalen den gesetzlichen Anforderungen entspricht (BGHZ 121, 98 ff.).