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   LG München I, 20.04.2015 - 1 S 12462/14 WEG   

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https://dejure.org/2015,18403
LG München I, 20.04.2015 - 1 S 12462/14 WEG (https://dejure.org/2015,18403)
LG München I, Entscheidung vom 20.04.2015 - 1 S 12462/14 WEG (https://dejure.org/2015,18403)
LG München I, Entscheidung vom 20. April 2015 - 1 S 12462/14 WEG (https://dejure.org/2015,18403)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der schriftlichen Zustimmung aller Wohnungseigentümer im Rahmen eines Beschlusses im Umlaufverfahren

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Obligatorische Erstbefassung der Eigentümerversammlung bei beabsichtigter baulicher Veränderung, kein Anspruch der Wohnungseigentümer untereinander auf Stimmabgabe im schriftlichen Verfahren

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 22 Abs. 1 Satz 1, § 23 Abs. 3
    Zu den Voraussetzungen eines Eigentümerbeschlusses im Umlaufverfahren

  • rewis.io

    Beschlussfassung der Gemeinschaft im schriftlichen Umlaufverfahren

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zustimmung zur baulichen Veränderung? Nicht ohne Beschluss der Eigentümer!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Umlaufverfahren nach dem WEG erfordert schriftliche Zustimmung aller Wohnungseigentümer

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ohne Eigentümerbeschluss keine bauliche Veränderung!

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umlaufverfahren nach dem WEG erfordert schriftliche Zustimmung aller Wohnungseigentümer

  • bau-blawg.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Umlaufbeschluss - nur wenn alle Eigentümer schriftlich zustimmen!

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Bau einer Garage - Behinderung rechtfertigt ihn nicht immer

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Zustimmung zur baulichen Veränderung - nur im Beschlussverfahren

Besprechungen u.ä. (3)

  • bau-blawg.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Umlaufbeschluss - nur wenn alle Eigentümer schriftlich zustimmen!

  • bau-blawg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Umlaufbeschluss: Zustimmung aller Eigentümer erforderlich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zustimmung zur baulichen Veränderung: Nicht ohne Beschluss der Eigentümer! (IMR 2015, 373)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2015, 799
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG München I, 16.11.2009 - 1 S 4964/09

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der

    Auszug aus LG München I, 20.04.2015 - 1 S 12462/14
    (a) Die Zustimmung nach § 22 I 1 BGB [richtig: § 22 I 1 WEG - d. Red.] kann nur im Rahmen eines Beschlussverfahrens der Eigentümergemeinschaft durch positive Stimmabgabe zu dem beantragten Beschluss abgegeben werden; die isolierte Zustimmung beeinträchtigter Wohnungseigentümer außerhalb eines Beschlussverfahrens ist bedeutungslos und legitimiert Maßnahmen nach § 22 I 1 WEG nicht ( LG München I Urteil vom 16.11.2009- 1 S 4964/09, ZWE 2010, 98, Rn. 11 ff.; LG Berlin, ZWE 2011, 181, Rn. 9; Spielbauer/Then, WEG, 2 Aufl., § 22 Rn. 7 aE; Bärmann/Merle, WEG, 12. Aufl., § 22 Rn 137; Palandt/Bassenge, BGB, 73. Aufl., § 22 WEG Rn. 6 f.; Riecke/Schmid-Drabek, WEG, 4. Aufl., § 22 Rn. 22 f.; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten-Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 22 Rn. 4).

    (So bereits LG München I, Urteil vom 16. November 2009 - 1 S 4964/09, Rn. 16-18, juris).

  • BGH, 10.11.1999 - VIII ZR 78/98

    Gewillkürte Prozeßstandschaft - Von Amts wegen - Prozeßvoraussetzung -

    Auszug aus LG München I, 20.04.2015 - 1 S 12462/14
    Dieser Abänderung auf die Berufung der Kläger steht das Verbot der "reformatio in peius" (vgl. § 528 Satz 2 ZPO) nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1999 - VIII ZR 78/98, Rn. 29, zitiert nach juris Ball in Musielak/Voit, ZPO, 12. Aufl., § 528 Rn. 18).
  • LG Berlin, 15.06.2010 - 85 S 74/09
    Auszug aus LG München I, 20.04.2015 - 1 S 12462/14
    (a) Die Zustimmung nach § 22 I 1 BGB [richtig: § 22 I 1 WEG - d. Red.] kann nur im Rahmen eines Beschlussverfahrens der Eigentümergemeinschaft durch positive Stimmabgabe zu dem beantragten Beschluss abgegeben werden; die isolierte Zustimmung beeinträchtigter Wohnungseigentümer außerhalb eines Beschlussverfahrens ist bedeutungslos und legitimiert Maßnahmen nach § 22 I 1 WEG nicht ( LG München I Urteil vom 16.11.2009- 1 S 4964/09, ZWE 2010, 98, Rn. 11 ff.; LG Berlin, ZWE 2011, 181, Rn. 9; Spielbauer/Then, WEG, 2 Aufl., § 22 Rn. 7 aE; Bärmann/Merle, WEG, 12. Aufl., § 22 Rn 137; Palandt/Bassenge, BGB, 73. Aufl., § 22 WEG Rn. 6 f.; Riecke/Schmid-Drabek, WEG, 4. Aufl., § 22 Rn. 22 f.; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten-Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 22 Rn. 4).
  • LG München I, 06.07.2015 - 1 S 22070/14

    Keine "formlose" Zustimmung zur baulichen Veränderung - Mobile Terrasse

    aa) Die Zustimmung nach §§ 22 I 1, 14 Nr. 1 WEG muss - wie das Amtsgericht zutreffend ausgeführt hat - im Rahmen eines Beschlussverfahrens der Eigentümergemeinschaft durch positive Stimmabgabe zu dem beantragten Beschluss abgegeben werden; die isolierte Zustimmung beeinträchtigter Wohnungseigentümer außerhalb eines Beschlussverfahrens ist grundsätzlich bedeutungslos und legitimiert Maßnahmen nach § 22 I 1 WEG nicht ( LG München I Urteil vom 16.11.2009- 1 S 4964/09, ZWE 2010, 98, Rn. 11 ff.; LG München I, Urteil vom 20.4.2015, 1 S 12462/14; LG Berlin, ZWE 2011, 181, Rn. 9; Spielbauer/Then, WEG , 2 Aufl., § 22 Rn. 7 aE; Bärmann/Merle, WEG, 12. Aufl., § 22 Rn 137; Palandt/Bassenge, BGB, 73. Aufl., § 22 WEG Rn. 6 f.; Riecke/Schmid - Drabek, WEG, 4. Aufl., § 22 Rn. 22 f.; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten-Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 22 Rn. 4;aA Bub in Staudinger, WEG, 2005, § 22 Rn. 50; offen gelassen von BGHZ 73, 196).

    Nur der Weg über die Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung (ggfs auch im Umlaufverfahren) bietet den formalen Rahmen, um die durch eine solche Maßnahme aufgeworfenen Fragen und die Zustimmung ihrer Tragweite angemessen sorgfältig vorzubereiten, Unklarheiten zu beseitigen und dann gegebenenfalls zuzustimmen (vgl. LG München I, Urteil vom 20.4.2015, 1 S 12462/14; LG München I, Urteil vom 16. November 2009 - 1 S 4964/09, Rn. 16-18, juris).

  • AG München, 26.03.2019 - 484 C 17510/18

    Ein ohne die erforderliche Zustimmung der Miteigentümer installierte

    Für bauliche Veränderungen besteht ein Beschlusszwang, d.h. die Beklagten wären zwingend verpflichtet gewesen, vorab einen genehmigenden Eigentümerbeschluss einzuholen, unabhängig davon, ob es sich um eine zulässige oder unzulässige bauliche Veränderung handelt (LG München I Urteil v. 20.04.2015 - 1 S 12462/14, ZMR 2015, 799).
  • AG München, 28.02.2018 - 481 C 793/17

    Beschlussanfechtung, Feststellungs- und Beschlussersetzungsklage hinsichtlich der

    Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage fehlt, wenn vorrangige Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen, die noch nicht ausgeschöpft wurden, oder wenn das eigentlich verfolgte Ziel mit der Klage nicht erreicht werden kann (LG München I, Urteil vom 20.04.2015 - 1 S 12462/14 WEG, ZMR 2015, 799, Rn. 7 bei juris m.w.N.).
  • LG Frankfurt/Main, 31.10.2022 - 9 S 41/21

    Teeküche ist kein Restaurant

    So genügt eine Vorbefassung im Umlaufverfahren, bei dem eine Allstimmigkeit erforderlich ist, entgegen der Auffassung des Amtsgerichts nicht (siehe: LG Frankfurt., Beschluss vom 20.04.2021, Az.: 2-13 S 133/20 = ZWE 2021, 460 Rn. 8; LG München, Endurteil vom 20.04.2015, Az.: 1 S 12462/14 WEG).
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