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   VGH Baden-Württemberg, 30.03.1992 - 1 S 1266/91   

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VGH Baden-Württemberg, 30.03.1992 - 1 S 1266/91 (https://dejure.org/1992,1843)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.03.1992 - 1 S 1266/91 (https://dejure.org/1992,1843)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. März 1992 - 1 S 1266/91 (https://dejure.org/1992,1843)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Abschleppen eines auf Sonderparkplatz geparkten Kfz eines Schwerbehinderten - Sichtbarkeit des Parkausweises

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2442
  • MDR 1992, 718
  • NVwZ 1992, 1008 (Ls.)
  • VBlBW 1992, 348
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.1990 - 1 S 3673/88

    Bestimmtheit eines Polizeikostenbescheides - Bezeichnung des Adressaten;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.03.1992 - 1 S 1266/91
    Das Verkehrszeichen 314 mit Zusatzschild 857 begründet als Verkehrsregelung (vgl. §§ 42 Abs. 1 S. 2, 45 Abs. 1 b S. 1 Nr. 2 StVO) für den Nichtberechtigten nicht nur ein Parkverbot, sondern zugleich das Gebot, das unerlaubt parkende Kraftfahrzeug wegzufahren (s. Urt. d. Senats v. 15.1.1990 - 1 S 3673/88 -, DÖV 1990, 482 m.w.N.).
  • BayObLG, 24.10.1984 - 2 ObOWi 261/84
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.03.1992 - 1 S 1266/91
    Das Verwaltungsgericht stützt sich im wesentlichen auf einen Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 24. Oktober 1984 (NJW 1985, 1407).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.2003 - 1 S 1248/02

    Verhältnismäßigkeit von Abschleppmaßnahmen trotz hinterlassener Handynummer

    Das Verkehrszeichen 314 StVO mit dem Zusatzzeichen 1044-10 begründet nicht nur ein Parkverbot für Nichtberechtigte (vgl. § 42 Abs. 4 Nr. 2 StVO), sondern zugleich das sofort vollziehbare Gebot, das unerlaubt parkende Fahrzeug wegzufahren (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 30.3.1992 - 1 S 1266/91 -, VBlBW 1992, 348).
  • OVG Hamburg, 16.11.2011 - 5 Bf 292/10

    Abschleppen vom Behindertenparkplatz; ungültiger Behindertenausweis

    Das entspricht einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 30.3.1992, 1 S 1266/91, NJW 1992, 2442 f., VGH Kassel, Urt. v. 5.7.1994, 11 UE 666/94, juris, OVG Koblenz, Urt. v. 25.1.2005, 7 A 11726/04, NVwZ-RR 2005, 577 f., OVG Münster, Beschl. v. 2.3.2009, 5 A 787/08, juris; Beschl. v. 17.2.2009, 5 A 3413/07, VRS Bd. 116, 294 f.).
  • VGH Hessen, 05.07.1994 - 11 UE 666/94

    Abschleppen eines auf Sonderparkplatz geparkten Kfz eines Schwerbehinderten -

    Dieser vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem Urteil vom 30.03.1992 (NJW 1992, 2442 = VBlBW 1992, 348) vertretenen Auffassung hat sich der erkennende Senat bereits in seinem Beschluß vom 15. September 1993 - 11 TE 1488/93 - angeschlossen und dazu (auf S. 4 des amtlichen Umdrucks) folgendes ausgeführt:.

    Es hat insbesondere zutreffend unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VBlBW 1992, 348 = NJW 1992, 2442) angenommen, daß die hier maßgebliche Bestimmung des § 42 Abs. 4 Nr. 2 StVO das Auslegen eines speziellen Parkausweises bei Inanspruchnahme eines Schwerbehindertenparkplatzes verlange, die gut lesbare Auslegung des Parkausweises im Fahrzeug der Rechtssicherheit diene und damit ermöglicht werde, daß für den wirklich berechtigten Schwerbehinderten der für ihn vorgesehene Parkraum frei bleibe.".

  • VG Stuttgart, 12.05.2022 - 5 K 1433/20

    Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen im Umfeld eines

    Es kommt demnach auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der polizeilichen Zwangsmaßnahmen an (VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 18.11.2021 - 1 S 803/19 -, juris Rn. 24, vom 13.02.2018 - 1 S 1468/17 -, beck-online Rn. 29 und vom 30.03.1992 - 1 S 1266/91 -, juris Rn. 14 (letzte Behördenentscheidung); OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 25.11.2015 - 3 L 146/13 -, beck-online Rn. 41).
  • VG Freiburg, 23.03.2000 - 4 K 1164/98

    Erstattung von Abschleppkosten ; Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch;

    Zwar vermag allein das Vorliegen eines Anwohnerparkausweises nichts daran zu ändern, dass ein als Ordnungswidrigkeit zu qualifizierender Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung vorliegt, wenn dieser Anwohnerparkausweis nicht gut lesbar im Innern des geparkten Fahrzeugs ausgelegt ist (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.03.1992, VBlBW 1992, 348).

    Soweit der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem Urteil vom 30.03.1992 (a.a.O.) entschieden hat, dass ein auf einem Sonderparkplatz für Schwerbehinderte geparktes Kraftfahrzeug eines Schwerbehinderten auf Kosten des Verantwortlichen abgeschleppt werden darf, wenn der zum Parken berechtigende Ausweis nicht gut sichtbar im Fahrzeug ausliegt, vermag dies nichts an den vorhergehenden Ausführungen zu ändern.

  • VG Karlsruhe, 25.02.2002 - 6 K 3615/00

    Zumutbare Benachrichtigung eines Falschparkers über angegebene Mobiltelefonnummer

    Diese Verkehrszeichen begründen als Verkehrsregelung (§ 45 Abs. 1 S. 1 und Abs. 4 1.Halbs. StVO) für den nicht Berechtigten -wie hier den Kläger- nicht nur ein Parkverbot, sondern zugleich das in entsprechender Anwendung des § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 VwGO sofort vollziehbare Gebot, das unerlaubt parkende Fahrzeug wegzufahren (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 30.01.1995 -1 S 3083/94-, BWVPr. 1995, 233 f. und vom 30.03.1992 -1 S 1266/91- NJW 1992, 2442 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2009 - 5 A 3413/07

    Zur rechtmäßigen Inanspruchnahme eines Behindertenparkplatzes nur bei gut lesbar

    in diesem Zusammenhang auch OVG Rh.-Pf., Urteil vom 25.1.2005 - 7 A 11726/04 -, NVwZ-RR 2005, 577; Hess. VGH, Urteil vom 5.7.1994 - 11 UE 666/94 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.3.1992 - 1 S 1266/91 -, NJW 1992, 2442.
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