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   LG Dortmund, 26.12.2013 - 1 S 133/13   

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https://dejure.org/2013,37272
LG Dortmund, 26.12.2013 - 1 S 133/13 (https://dejure.org/2013,37272)
LG Dortmund, Entscheidung vom 26.12.2013 - 1 S 133/13 (https://dejure.org/2013,37272)
LG Dortmund, Entscheidung vom 26. Dezember 2013 - 1 S 133/13 (https://dejure.org/2013,37272)
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Volltextveröffentlichung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Nichtigkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen betreffend Gebrauchsregelungen im Sondereigentum und Entnahmen aus der Instandhaltungsrücklage / Zur zulässigen Änderung der Verteilung der Aufzugskosten; §§ 16 Abs. 3, 4 WEG, 139 BGB

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.06.2013 - 5 C 30.12

    Kostenerstattung; Interessenwahrungsgrundsatz; kostenerstattungsrechtlicher

    Auszug aus LG Dortmund, 26.12.2013 - 1 S 133/13
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Gladbeck vom 26.03.2013 zum Aktenzeichen 5 C 30/12 teilwei­ 1 se abgeändert und wie folgt teilweise neu gefasst:.
  • BGH, 09.07.2010 - V ZR 202/09

    Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft: Rückwirkende

    Auszug aus LG Dortmund, 26.12.2013 - 1 S 133/13
    Von § 16 Abs. 4 WEG werden nur Einzelfälle erfasst (vgl. Spielbauer/Then, § 16 Rn. 58; BGH NJW 2010, 2654).
  • BGH, 10.06.2011 - V ZR 2/10

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Gestaltungsspielraum bei Änderung eines

    Auszug aus LG Dortmund, 26.12.2013 - 1 S 133/13
    Grenze ist alleine die Willkürlichkeit einer Entschei­ dung (vgl. BGH, Entscheidung vom 10.06.2011, V ZR 2/10; Spielbau­ er/Then, § 16 Rn. 49 ff,, 53).
  • LG Nürnberg-Fürth, 25.03.2009 - 14 S 7627/08

    Beschlussanfechtungsklage im Wohnungseigentumsverfahren: Verteilung der Kosten

    Auszug aus LG Dortmund, 26.12.2013 - 1 S 133/13
    Wenn diese alleine von den Wohnungseigentümern des be­ troffenen Hauses getragen werden, ist insofern die Grenze zur Willkür noch nicht überschritten (vgl. auch LG Nürnberg-Fürth, NZM 2009, 363).
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