Rechtsprechung
LG Karlsruhe, 20.02.2002 - 1 S 140/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftungsverteilung bei einem Unfall infolge unerlaubten Parkens im Bereich einer Bushaltestelle
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Durch Falschparken Unfall mit verursacht
Verfahrensgang
- AG Bruchsal, 24.07.2001 - 4 C 24/01
- LG Karlsruhe, 20.02.2002 - 1 S 140/01
Papierfundstellen
- NZV 2002, 321
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 25.01.1999 - 6 U 119/98
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem verbotswidrig am linken Fahrbahnrand …
Auszug aus LG Karlsruhe, 20.02.2002 - 1 S 140/01
Ob entgegen der älteren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1967, 552) entsprechend einer im Vordringen befindlichen obergerichtlichen Rechtsprechung (mit Nachw. OLG Hamm, NJW-RR 1999, 1119; a.A. OLG Karlsruhe, Urteil v. 26.01.2001, Az. 10 U 200/00) die Anrechnung ersparter Eigenbetriebskosten unterbleibt, wenn der Geschädigte Kosten in mindestens gleicher Höhe durch Anmietung eines eine oder mehrere Klassen tieferen Ersatzfahrzeugs erspart hat, kann vorliegend offen bleiben. - BGH, 02.12.1966 - VI ZR 72/65
Entschädigung für einen unfallbedingten Minderwert eines Autos und für …
Auszug aus LG Karlsruhe, 20.02.2002 - 1 S 140/01
Ob entgegen der älteren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1967, 552) entsprechend einer im Vordringen befindlichen obergerichtlichen Rechtsprechung (mit Nachw. OLG Hamm, NJW-RR 1999, 1119; a.A. OLG Karlsruhe, Urteil v. 26.01.2001, Az. 10 U 200/00) die Anrechnung ersparter Eigenbetriebskosten unterbleibt, wenn der Geschädigte Kosten in mindestens gleicher Höhe durch Anmietung eines eine oder mehrere Klassen tieferen Ersatzfahrzeugs erspart hat, kann vorliegend offen bleiben.
- LG Saarbrücken, 13.11.2020 - 13 S 92/20
Haftung bei der Kollision eines Linienbusses mit einem im Bushaltestellenbereich …
Zwar dient das Zeichen 224 in erster Linie dem Zweck, die Fahrbahn der Haltestelle für das öffentliche Verkehrsmittel freizuhalten, um diesem ein ungehindertes An- und Abfahren i.S.v. § 20 Abs. 5 StVO zu ermöglichen (vgl. z.B. LG Karlsruhe, Urteil vom 20. Februar 2002 - 1 S 140/01, DAR 2003, 321). - LG Karlsruhe, 19.02.2003 - 1 S 172/02
Unerlaubte Rechtsberatung: Vermittlung eines Sachverständigen und eines …
Nachdem die Kammer in ständiger Rechtsprechung in Übereinstimmung mit dem OLG Karlsruhe den Abzugsbetrag gemäß § 287 Abs. 1 ZPO auf 5% schätzt (vgl. Urteil vom 20.02.2002 - 1 S 140/01 - ; Urteil vom 11.09.2002 - 1 S 54/02 -), führte auch die Berücksichtigung der Vorteilsausgleichung nicht zu einer Reduzierung des Betrages. - AG Kehl, 25.04.2006 - 4 C 79/06
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Anmietung eines Ersatzfahrzeuges zum …
Das Gericht schätzt den Schaden des Klägers gemäß § 287 ZPO auf EUR 592, 95, nämlich auf den Durchschnitt der drei genannten Anmiettarife der Firmen Sixt, Avis und Europcar abzüglich ersparter Eigenaufwendungen in Höhe von 5 % (so in ständiger Rechtsprechung das OLG Karlsruhe, vgl. Urteil vom 26.01.2001, Az.: 10 U 200/00, zitiert bei LG Karlsruhe, NZV 2002, 321; für 10 % dagegen LG Wuppertal, Schaden-Praxis 2005, 198). - LG Karlsruhe, 23.11.2005 - 1 S 3/05
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ersatzfähigkeit der Mietwagenkosten bei Anmietung …
Hiervon ist die mit 5% anzusetzende Eigenersparnis (vgl. hierzu Urteil der Kammer vom 20.02.2002 - 1 S 140/01 - Urteil vom 11.09.20.02 - 1 S 54/02 - Urteil vom 19.02.2003 - 1 S 172/02 -) in Abzug zu bringen. - LG Karlsruhe, 28.10.2005 - 1 S 17/05
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Unfallersatztarif und Erkundigungspflicht
Unter Zugrundelegung der aufgezeigten Maßstäbe ist der Kläger grundsätzlich berechtigt, die ihm in Rechnung gestellten Mietwagenkosten in Höhe von 2.641,32 EUR abzüglich einer mit 5 % anzusetzenden Eigenersparnis (vgl. hierzu Urteil der Kammer vom 20.02.2002 - 1 S 140/01 - Urteil vom 11.09.2002 - 1 S 54/02 - Urteil vom 19.02.2003 - 1 S 172/02) sowie abzüglich der von der Beklagten bereits geleisteten 1.515,43 EUR zu beanspruchen.
Rechtsprechung
LG Ulm, 12.12.2001 - 1 S 140/01 |
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Bremen, 06.02.2014 - 3 U 35/13
Rechte des Versicherungsnehmers in der privaten Krankenversicherung bei …
Der Senat nimmt hingegen ein Wahlrecht des Versicherungsnehmers an, entweder den einzelnen von der Erhöhung betroffenen Tarif oder das gesamte Versicherungsverhältnis zu kündigen (so auch LG Ulm, Urteil vom 12.12.2010, 1 S 140/01, zitiert nach Juris;… Langheid in Römer/Langheid, VVG, 4. Auflage 2014, § 205 Rdnr. 12 ff.;… Hütt in Bach/ Moser Private Krankenversicherung 4. Aufl. 2009 MB/KK § 13 Rdnr 31;… Reinhard in Looschelders/Pohlmann, VVG, 2. Aufl. 2011, § 205 Rdnr. 16).