Weitere Entscheidung unten: LG Ulm, 12.12.2001

Rechtsprechung
   LG Karlsruhe, 20.02.2002 - 1 S 140/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8970
LG Karlsruhe, 20.02.2002 - 1 S 140/01 (https://dejure.org/2002,8970)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.02.2002 - 1 S 140/01 (https://dejure.org/2002,8970)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Februar 2002 - 1 S 140/01 (https://dejure.org/2002,8970)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei einem Unfall infolge unerlaubten Parkens im Bereich einer Bushaltestelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2002, 321
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 25.01.1999 - 6 U 119/98

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem verbotswidrig am linken Fahrbahnrand

    Auszug aus LG Karlsruhe, 20.02.2002 - 1 S 140/01
    Ob entgegen der älteren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1967, 552) entsprechend einer im Vordringen befindlichen obergerichtlichen Rechtsprechung (mit Nachw. OLG Hamm, NJW-RR 1999, 1119; a.A. OLG Karlsruhe, Urteil v. 26.01.2001, Az. 10 U 200/00) die Anrechnung ersparter Eigenbetriebskosten unterbleibt, wenn der Geschädigte Kosten in mindestens gleicher Höhe durch Anmietung eines eine oder mehrere Klassen tieferen Ersatzfahrzeugs erspart hat, kann vorliegend offen bleiben.
  • BGH, 02.12.1966 - VI ZR 72/65

    Entschädigung für einen unfallbedingten Minderwert eines Autos und für

    Auszug aus LG Karlsruhe, 20.02.2002 - 1 S 140/01
    Ob entgegen der älteren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1967, 552) entsprechend einer im Vordringen befindlichen obergerichtlichen Rechtsprechung (mit Nachw. OLG Hamm, NJW-RR 1999, 1119; a.A. OLG Karlsruhe, Urteil v. 26.01.2001, Az. 10 U 200/00) die Anrechnung ersparter Eigenbetriebskosten unterbleibt, wenn der Geschädigte Kosten in mindestens gleicher Höhe durch Anmietung eines eine oder mehrere Klassen tieferen Ersatzfahrzeugs erspart hat, kann vorliegend offen bleiben.
  • LG Saarbrücken, 13.11.2020 - 13 S 92/20

    Haftung bei der Kollision eines Linienbusses mit einem im Bushaltestellenbereich

    Zwar dient das Zeichen 224 in erster Linie dem Zweck, die Fahrbahn der Haltestelle für das öffentliche Verkehrsmittel freizuhalten, um diesem ein ungehindertes An- und Abfahren i.S.v. § 20 Abs. 5 StVO zu ermöglichen (vgl. z.B. LG Karlsruhe, Urteil vom 20. Februar 2002 - 1 S 140/01, DAR 2003, 321).
  • LG Karlsruhe, 19.02.2003 - 1 S 172/02

    Unerlaubte Rechtsberatung: Vermittlung eines Sachverständigen und eines

    Nachdem die Kammer in ständiger Rechtsprechung in Übereinstimmung mit dem OLG Karlsruhe den Abzugsbetrag gemäß § 287 Abs. 1 ZPO auf 5% schätzt (vgl. Urteil vom 20.02.2002 - 1 S 140/01 - ; Urteil vom 11.09.2002 - 1 S 54/02 -), führte auch die Berücksichtigung der Vorteilsausgleichung nicht zu einer Reduzierung des Betrages.
  • AG Kehl, 25.04.2006 - 4 C 79/06

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Anmietung eines Ersatzfahrzeuges zum

    Das Gericht schätzt den Schaden des Klägers gemäß § 287 ZPO auf EUR 592, 95, nämlich auf den Durchschnitt der drei genannten Anmiettarife der Firmen Sixt, Avis und Europcar abzüglich ersparter Eigenaufwendungen in Höhe von 5 % (so in ständiger Rechtsprechung das OLG Karlsruhe, vgl. Urteil vom 26.01.2001, Az.: 10 U 200/00, zitiert bei LG Karlsruhe, NZV 2002, 321; für 10 % dagegen LG Wuppertal, Schaden-Praxis 2005, 198).
  • LG Karlsruhe, 23.11.2005 - 1 S 3/05

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ersatzfähigkeit der Mietwagenkosten bei Anmietung

    Hiervon ist die mit 5% anzusetzende Eigenersparnis (vgl. hierzu Urteil der Kammer vom 20.02.2002 - 1 S 140/01 - Urteil vom 11.09.20.02 - 1 S 54/02 - Urteil vom 19.02.2003 - 1 S 172/02 -) in Abzug zu bringen.
  • LG Karlsruhe, 28.10.2005 - 1 S 17/05

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Unfallersatztarif und Erkundigungspflicht

    Unter Zugrundelegung der aufgezeigten Maßstäbe ist der Kläger grundsätzlich berechtigt, die ihm in Rechnung gestellten Mietwagenkosten in Höhe von 2.641,32 EUR abzüglich einer mit 5 % anzusetzenden Eigenersparnis (vgl. hierzu Urteil der Kammer vom 20.02.2002 - 1 S 140/01 - Urteil vom 11.09.2002 - 1 S 54/02 - Urteil vom 19.02.2003 - 1 S 172/02) sowie abzüglich der von der Beklagten bereits geleisteten 1.515,43 EUR zu beanspruchen.
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Rechtsprechung
   LG Ulm, 12.12.2001 - 1 S 140/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,52784
LG Ulm, 12.12.2001 - 1 S 140/01 (https://dejure.org/2001,52784)
LG Ulm, Entscheidung vom 12.12.2001 - 1 S 140/01 (https://dejure.org/2001,52784)
LG Ulm, Entscheidung vom 12. Dezember 2001 - 1 S 140/01 (https://dejure.org/2001,52784)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Bremen, 06.02.2014 - 3 U 35/13

    Rechte des Versicherungsnehmers in der privaten Krankenversicherung bei

    Der Senat nimmt hingegen ein Wahlrecht des Versicherungsnehmers an, entweder den einzelnen von der Erhöhung betroffenen Tarif oder das gesamte Versicherungsverhältnis zu kündigen (so auch LG Ulm, Urteil vom 12.12.2010, 1 S 140/01, zitiert nach Juris; Langheid in Römer/Langheid, VVG, 4. Auflage 2014, § 205 Rdnr. 12 ff.; Hütt in Bach/ Moser Private Krankenversicherung 4. Aufl. 2009 MB/KK § 13 Rdnr 31; Reinhard in Looschelders/Pohlmann, VVG, 2. Aufl. 2011, § 205 Rdnr. 16).
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