Rechtsprechung
LG Kiel, 28.10.2004 - 1 S 141/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 02.08.2012 - XII ZR 42/10
Fitness-Studiovertrag: Wirksamkeit einer Laufzeitklausel; unangemessene …
c) Soweit in formularvertraglich vereinbarten Erstlaufzeiten von mehr als sechs Monaten in Fitness-Studioverträgen eine unangemessene Benachteiligung des Kunden iSv § 307 Abs. 1 BGB gesehen wird, wird zur Begründung im Wesentlichen darauf abgestellt, dass der Kunde durch die langfristige Vertragsbindung nicht nur in seiner wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit, sondern auch in seiner persönlichen Entscheidung über die Art seiner Freizeitgestaltung erheblich eingeschränkt werde (…vgl. Christensen in Ulmer/Brandner/Hensen AGB-Recht 11. Aufl. § 309 Nr. 9 BGB Rn. 14; LG Aachen Urteil vom 20. Dezember 2007 - 6 S 199/07 - juris; LG Kiel Urteil vom 28. Oktober 2004 - 1 S 141/04 - juris). - AG Aachen, 27.07.2007 - 11 C 70/07
Möglichkeit der Anwendung des § 309 Ziff. 9 BGB bei einem Mitgliedschaftsvertrags …
Der Leitbedanke, der den Gesetzgeber seinerzeit dazu bewogen hatte, Gebrauchsüberlassungsverträge von der Anwendung des § 309 Nr. 9 auszunehmen, lag die Überlegung zu Grunde, dass es sich bei den Gebrauchsüberlassungsverträgen häufig um Investitionsintensive Leasing- und Mietverträge handelte, für die eine längere Laufzeit auch dann vereinbart können werden muss, wenn es sich bei dem jeweiligen Mieter um einen Nichtkaufmann handelt (vgl. hierzu LG Kiel, Urteil vom 28.10.04, 1 S 141/04 m.w.N.). - AG Köln, 18.12.2012 - 134 C 211/12 Erstlaufzeiten von 24 Monaten wurden bislang in der Rechtsprechung nur vereinzelt für zulässig erachtet (LG Aachen, Ur t . v . 20.12.2007- Az.: 6 S 199/07; LG Kiel, Urt. v. 28.10.2004- Az.: 1 S 141/04).
- LG Heidelberg, 06.12.2006 - 3 O 176/06 Wenn die Mitarbeiter des Klauselverwenders - wie die Beklagte für den vorliegenden Fall eingeräumt hat - in einer Vielzahl von Fällen (jede Neumitgliedschaft über 2 Jahren) eine Lücke im Vertragstext in einem bestimmten Sinne ausfüllen (bzw. mit einem bestimmten Stempeltext versehen), ist insoweit vom Vorliegen Allgemeiner Geschäftsbedingungen auszugehen (vgl. u.a. LG Kiel vom 28.10.2004, 1 S 141/04 m.w.N.).
Rechtsprechung
LG Dortmund, 15.02.2005 - 1 S 141/04 |
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