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   VGH Baden-Württemberg, 19.05.2003 - 1 S 1449/01   

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https://dejure.org/2003,4271
VGH Baden-Württemberg, 19.05.2003 - 1 S 1449/01 (https://dejure.org/2003,4271)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.05.2003 - 1 S 1449/01 (https://dejure.org/2003,4271)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Mai 2003 - 1 S 1449/01 (https://dejure.org/2003,4271)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zugang zu einer gemeindlichen Einrichtung - Verwaltungsrechtsweg, Vergabeentscheidung - Richtlinienkompetenz des Gemeinderats

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots bzw. des allgemeinen Gleichheitssatzes bei der Vergabe von Liegeplätzen für Sportboote; Zuständigkeit des Gemeinderates für den Erlass von Vergaberichtlinien bei der Vergabeentscheidung durch eine Betriebsgesellschaft; ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; VwGO § 40; ; GemO § 10 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; VwGO § 40; GemO § 10 Abs. 2
    Sonstiges Kommunalrecht (einschließlich GemO und LandkreisO): Sportboothafen, Bootsliegeplatz, öffentliche Einrichtung, Zulassung, Verschaffungsanspruch, Rechtsweg, Rechtsschutzinteresse, Warteliste, Zwei-Stufen-Theorie, Vergaberichtlinien, Vergabepraxis, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 53, 251 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (20)

  • VG Sigmaringen, 23.11.2000 - 2 K 604/98

    Klage auf Zuteilung eines Bootsliegeplatzes im Sportboothafen von Unteruhldingen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2003 - 1 S 1449/01
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 23. November 2000 - 2 K 604/98 - wird zurückgewiesen.

    Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat die Klage mit Urteil vom 23.11.2000 - 2 K 604/98 - abgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 23.11.2000 - 2 K 604/98 - zu ändern und die Beklagte zu verurteilen, die Fremdenverkehrsbetriebe Uhldingen-Mühlhofen GmbH anzuweisen, ihm den Liegeplatz Nr. 164 am Steg V zur Verfügung zu stellen und zu vermieten,.

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2003 - 1 S 1449/01
    Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet, wesentliches Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches seiner Eigenart entsprechend verschieden zu behandeln (vgl. BVerfGE 78, 104 [121]).

    Die Differenzierung zwischen zwei Gruppen von Personen oder Sachverhalten verstößt gegen das Willkürverbot, wenn kein sachlicher Grund und keine vernünftige Überlegung für die unterschiedliche Behandlung spricht (BVerfGE 78, 104 [121]).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.1997 - 1 S 1261/97

    Satzungskompetenz bei Gemeindeeinrichtung außerhalb des Gemeindegebiets

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2003 - 1 S 1449/01
    Sie stellt eine Freizeiteinrichtung im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge dar (vgl. dazu die Normenkontrollentscheidung des Senats vom 25.9.1997 - 1 S 1261/97 -, VBlBW 1998, 58 [60]).

    Nach diesen Grundsätzen steht der Gemeinde hier ein weiter Ermessens- bzw. Gestaltungsspielraum zu, da es sich bei dem Sportboothafen der Beklagten um eine Freizeiteinrichtung handelt, auf deren Benutzung die Einwohner nicht zwingend angewiesen sind (vgl. Normenkontrollbeschluss des VGH Bad.-Württ. vom 25.9.1997 - 1 S 1261/97 -, VBlBW 1998, 58 [60]).

  • BVerwG, 21.07.1989 - 7 B 184.88

    Rechtsweg und Anspruchsinhalt bei Streit um Zugang zu privatrechtlich betriebener

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2003 - 1 S 1449/01
    Denn das Recht auf Zulassung zu einer öffentlichen Einrichtung ist von der Rechtsnatur des Benutzungsverhältnisses zu unterscheiden und gehört immer dem öffentlichen Recht an, wenn in einem öffentlich-rechtlichen Sonderrechtssatz ein Recht auf Benutzung der Einrichtung gegenüber dem Betreiber der Einrichtung eingeräumt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.7.1989, NJW 1990, 134 [135], Beschluss vom 29.5.1990, NVwZ 1991, 59; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 7.7.1975, ESVGH 25, 203 ff.; Urteil vom 23.9.1980, DVBl. 1981, 220 ff.); dies gilt auch, wenn das Benutzungsverhältnis mit den zugelassenen Bewerbern privatrechtlich ausgestaltet ist (sog. Zwei-Stufen-Theorie; vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., Rdnr. 16 zu § 40 m.w.N.).

    Vielmehr sind auch bei privatrechtlicher Ausgestaltung der Benutzungsverhältnisse Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Bürger und der Gemeinde über den Zugang zu der Einrichtung regelmäßig als öffentlich-rechtliche Streitigkeiten vor den Verwaltungsgerichten auszutragen, während sich die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte im Wesentlichen auf die Modalitäten der Benutzung beschränkt (BVerwG, Beschluss vom 21.7.1989, aaO, m.w.N.).

  • BVerwG, 29.05.1990 - 7 B 30.90

    Rechtsweg - Verpflichtungsklage - Juristische Person des Privatrechts -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2003 - 1 S 1449/01
    Denn das Recht auf Zulassung zu einer öffentlichen Einrichtung ist von der Rechtsnatur des Benutzungsverhältnisses zu unterscheiden und gehört immer dem öffentlichen Recht an, wenn in einem öffentlich-rechtlichen Sonderrechtssatz ein Recht auf Benutzung der Einrichtung gegenüber dem Betreiber der Einrichtung eingeräumt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.7.1989, NJW 1990, 134 [135], Beschluss vom 29.5.1990, NVwZ 1991, 59; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 7.7.1975, ESVGH 25, 203 ff.; Urteil vom 23.9.1980, DVBl. 1981, 220 ff.); dies gilt auch, wenn das Benutzungsverhältnis mit den zugelassenen Bewerbern privatrechtlich ausgestaltet ist (sog. Zwei-Stufen-Theorie; vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., Rdnr. 16 zu § 40 m.w.N.).

    Die Gemeinde ist für diesen Verschaffungsanspruch auch die richtige Beklagte (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.5.1990, NVwZ 1991, 59; Senatsbeschluss vom 11.5.1995, NVwZ-RR 1996, 681 ff.).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2003 - 1 S 1449/01
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist anerkannt, dass Ungleichheiten, die durch Stichtagslösungen entstehen, hingenommen werden müssen, wenn die Einführung eines Stichtags notwendig und die Wahl des Zeitpunkts, orientiert an dem gegebenen Sachverhalt, sachlich vertretbar ist (vgl. BVerfGE 75, 78 [106] m.w.N.).
  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2003 - 1 S 1449/01
    Das Gebot der verhältnismäßigen Gleichbehandlung erfordert, dass die Ungleichbehandlung einen legitimen Zweck verfolgt, sie zur Erreichung dieses Zwecks geeignet und erforderlich ist und in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Zwecks steht (BVerfGE 89, 365 [377]; BVerfGE 92, 53 [69]).
  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2003 - 1 S 1449/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die ungeschriebenen tatbestandlichen Voraussetzungen des öffentlich-rechtlichen Folgenbeseitigungsanspruchs in ihren Strukturen weitgehend geklärt, mögen auch in der näheren dogmatischen Ableitung dieses Anspruchs unverändert unterschiedliche Auffassungen vertreten werden (vgl. Urteil vom 26.8.1993, BVerwGE 94, 100 ff. m.w.N.).
  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2003 - 1 S 1449/01
    Soweit allerdings die durch die Gemeinde vorgegebenen Zulassungskriterien vom Aufsichtsrat der GmbH angewandt und vollzogen werden, unterliegt dies einer strengeren Überprüfung und muss sich an dem Gebot der verhältnismäßigen Gleichbehandlung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6.3.2002, DVBl. 2002, 616 ff.) messen lassen.
  • BVerfG, 31.01.1996 - 2 BvL 39/93

    Auslandszuschlag

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2003 - 1 S 1449/01
    Eine Ungleichbehandlung, die der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung bedarf, ist dann gegeben, wenn zwei Personengruppen oder Situationen, die unter einen gemeinsamen Oberbegriff gefasst werden können, rechtlich verschieden behandelt werden (BVerfGE 93, 386 [397]).
  • BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 81.82

    Folgenbeseitigungsanspruch

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1237/85

    Verfassungsmäßigkeit ungleicher Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2001 - 8 S 716/01

    Erlass von Richtlinien über die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1992 - 1 S 795/92

    Pflicht zur Neufassung einer vom Gemeinderat festgelegten auf zwei konkurrierende

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.1997 - 1 S 2629/97

    Öffentliche Einrichtungen: Auswirkung der gemeindlichen Vergabepraxis auf den

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.1995 - 1 S 1283/95

    Zulassung nicht verbotener politischer Parteien zu öffentlichen Einrichtungen

  • VGH Bayern, 17.02.1999 - 4 B 96.1710

    Zulassungsentscheidung zu Volksfest durch Schaustellerverband

  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.1998 - 2 S 3110/97

    Verfahrensfehler im Vorfeld eines Gemeinderatsbeschlusses - Auswirkung auf den

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.1980 - I 3895/78

    Bürgerbegehren gegen den Ausbau eines Flugplatzes; Flugplatz als öffentliche

  • VG Augsburg, 24.02.2000 - Au 8 K 99.1187

    Zulassung eines Schaustellers zu einem Volksfest

  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2014 - 1 S 1855/14

    Zur Genehmigung einer Veranstaltung - hier: Bundesparteitag der NPD - in einer

    Eine solche Vergabepraxis entspricht den Forderungen der Antragstellerin und ist auch vom Senat als sachgerecht anerkannt worden (vgl. Urt. v. 19.05.2003 - 1 S 1449/01 - BWGZ 2003, 804).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2023 - 1 S 1365/23

    Eilantrag gegen das Verbot des Betriebs von Tonwiedergabegeräten und

    v. 04.05.1998, a.a.O.; Urt. v. 19.05.2003 - 1 S 1449/01 - ESVGH 23, 251; OVG Bln.-Bdbg., Beschl. v. 04.11.2019 - OVG 1 S 73.19 - juris Rn. 8; Gern/Brüning, a.a.O., Rn. 934) - bestimmte Nutzungen von vornherein nicht ermöglicht, liegt daher in dieser Festlegung des Nutzungszwecks per se kein unzulässiger Eingriff in Grundrechte, auch nicht in spezielle Freiheitsgrundrechte.

    v. 04.05.1998, a.a.O.; Urt. v. 19.05.2003, a.a.O.; Lange, a.a.O., Kap. 13 Rn. 75).

  • VG Freiburg, 07.11.2017 - 4 K 8618/17

    Zulassung zum Weihnachtsmarkt

    Der Antragsteller hat grundsätzlich gegen die Antragsgegnerin einen Einwirkungs- bzw. Verschaffungsanspruch im Hinblick auf den von der FWTM organisierten und durchgeführten Weihnachtsmarkt (hierzu ausführlich VG Freiburg, Beschluss vom 11.11.2014 - 4 K 2310/14 -, juris; vgl. zum Einwirkungs- bzw. Verschaffungsanspruch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.05.2003 - 1 S 1449/01 -, juris; VG Stuttgart, Beschluss vom 13.10.2008 - 7 K 3583/08 -, juris; OVG Hamburg, Urteil vom 25.02.2014 - 3 Bf 338/09 -, juris; Windoffer, GewArch 2013, 265).
  • VG Freiburg, 11.11.2014 - 4 K 2310/14

    Einstweilige Anordnung auf Zulassung zu einem Weihnachtsmarkt

    Der Antragsteller hat ferner grundsätzlich gegen die Antragsgegnerin einen Einwirkungs- bzw. Verschaffungsanspruch im Hinblick auf den von der ... organisierten und durchgeführten Weihnachtsmarkt (vgl. zum Einwirkungs- bzw. Verschaffungsanspruch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.05.2003 - 1 S 1449/01 -, juris; VG Stuttgart, Beschluss vom 13.10.2008 - 7 K 3583/08 -, juris; OVG Hamburg, Urteil vom 25.02.2014 - 3 Bf 338/09 -, juris; Windoffer, GewArch 2013, 265).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.2009 - 6 S 99/09

    Ausschlussentscheidung einer Gemeinde bei der Vergabe eines Stellplatzes für ein

    Die Anwendung dieser Grundsätze gehört jedoch in den Zuständigkeitsbereich der Verwaltung, deren Handeln durch die Richtlinien gerade festgelegt wird (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. vom 19.05.2003 - 1 S 1449/01 -, ESVGH 53, 251, juris Rn. 36 f.; VG Stuttgart, Urt. vom 18.12.2003 - 4 K 3363/03 -, juris Rn. 23; BayVGH, Urt. vom 15.03.2004 - 22 B 03.1362 -, NVwZ-RR 2004, 599, juris Rn. 33).
  • VG Stuttgart, 20.02.2008 - 7 K 2091/07

    Feststellungsklage auf Zurverfügungstellung einer öffentlichen Fläche durch eine

    Die Einwirkung der Beklagten auf die XMG zugunsten der Klägerin kann diese grundsätzlich im Wege der allgemeinen Leistungsklage geltend machen (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urt. v. 19.05.2003 - 1 S 1449/01 -, ESVGH 53, 251).

    Die Beklagte hat nicht geltend gemacht und schon gar nicht belegt, dass der hierfür zuständige Gemeinderat der Beklagten (vgl. hierzu: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urt. v. 19.05.2003 - 1 S 1449/01 -, [...] ) Vergabegrundsätze oder Vergaberichtlinien beschlossen hätte, die die Nutzung der ... weiter einschränken würden.

    Bei der demnach zu treffenden Auswahl bzw. Festsetzung des Nutzungsumfangs steht der Beklagten zwar ein u.U. auch weiter Ermessensspielraum zu (so: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bei der Zulassung zu Freizeiteinrichtungen, auf deren Benutzung die Bewohner nicht zwingend angewiesen sind: Urt. v. 19.05.2003 - 1 S 1449/01 -, [...] ).

  • VG Stuttgart, 13.10.2008 - 7 K 3583/08

    Zugang einer Partei zu privatrechtlich betriebener öffentlicher Einrichtung

    Sofern die Gemeinde in solchen Fallkonstellationen nicht selbst über den Zugang zu der Einrichtung entscheidet, kann sie vom Verwaltungsgericht dazu verpflichtet werden, dem Berechtigten durch Einwirkung auf die privatrechtlich organisierte Betriebsgesellschaft den Zugang zu der Einrichtung zu verschaffen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29.05.1990 - 7 B 30/90 -, NVwZ 1991, 59 ff, und vom 21.07.1989 - 7 B 184/88 -, NVwZ 1990, 157 ff., jeweils m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.05.2003 - 1 S 1449/01 -, BWGZ 2003, 804 ff.).
  • VG Freiburg, 29.11.2018 - 6 K 6627/18

    Recht auf Zulassung zu einer öffentlichen Einrichtung; Kombination aus VwGO § 80

    Das gilt auch, wenn das Benutzungsverhältnis mit den zugelassenen Bewerbern privatrechtlich ausgestaltet ist (sog. Zwei-Stufen-Theorie, vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.05.2003 - 1 S 1449/01 -, Rn. 24, juris).

    Das gilt auch, wenn das Benutzungsverhältnis mit den zugelassenen Bewerbern privatrechtlich - hier: durch den Mietvertrag vom 07./08.11.2018 - ausgestaltet ist (sog. Zwei-Stufen-Theorie, vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.05.2003 - 1 S 1449/01 -, Rn. 24, juris).

  • VG Freiburg, 29.08.2016 - 6 K 2788/16

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Erschließungsarbeiten

    Sollte die Antragsgegnerin folglich auf ihre Planung einwirken bzw. - aufgrund der Überprüfung dieses Plans in einem gerichtlichen Verfahren - einwirken müssen, so gibt dieser Vertrag zweifellos eine Rechtsgrundlage dafür her, dadurch notwendig werdende Maßgaben für die Erschließung verbindlich an die Firma H. GmbH zu erteilen (zum vergleichbaren Verschaffungsanspruch des Bürgers gegenüber der Gemeinde, wenn deren öffentliche Einrichtung durch einen von dieser "beherrschten" privaten Dritten betrieben wird, vgl.: BVerwG, Beschl. v. 29.05.1990 - 7 B 30.90 -, Rn. 4, juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.05.2003 - 1 S 1449/01 -, Rn. 25, juris).
  • VG Karlsruhe, 01.03.2016 - 10 K 803/16

    Nutzung kommunaler Einrichtungen durch politische Parteien

    Zwar ist es denkbar, dass dem Abschluss eines Mietvertrages seinerseits eine öffentlich-rechtliche Zulassungsentscheidung vorausgeht, welche dann lediglich in zivilrechtlicher Form vollzogen wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.05.2003 - 1 S 1449/01 -, juris Rdnr. 25).
  • VG Berlin, 17.11.2015 - 18 L 420.15

    DJH-Neubau am Ostkreuz geht vorerst weiter

  • VG Minden, 09.09.2022 - 2 K 3680/19
  • VG Karlsruhe, 12.11.2020 - 10 K 4564/20

    Vorläufiger Rechtsschutzes zur Sicherung der Durchführung einer politischen

  • VG Neustadt, 19.02.2019 - 3 K 839/18

    Eintragung eines Hotelbetriebs auf der Internet-Homepage einer Kommune unter der

  • VG Neustadt, 11.04.2019 - 3 L 342/19

    Zugangsberechtigung von kommunalen Wählervereinigungen zu örtlichen

  • VG Stade, 04.12.2019 - 1 A 3460/16

    Kreisverband; kulturelle Daseinsvorsorge; Kulturhaus; Mitwirkungsrecht;

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