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   LG Trier, 07.02.1995 - 1 S 150/94   

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LG Trier, 07.02.1995 - 1 S 150/94 (https://dejure.org/1995,6196)
LG Trier, Entscheidung vom 07.02.1995 - 1 S 150/94 (https://dejure.org/1995,6196)
LG Trier, Entscheidung vom 07. Februar 1995 - 1 S 150/94 (https://dejure.org/1995,6196)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zahn beim Karnevalsumzug eingebüßt - Bonbons dürfen auch weiterhin vom Festwagen geworfen werden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Beim Karnevalsumzug von Bonbon getroffen - Schadensersatz und Schmerzensgeld?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bonbon-Geschosse gehören zum Karnevals-Umzug: Kein Schmerzensgeld bei Verletzungen durch "Kamellen" - Irrgeleitete Kamelle - Kein Schadensersatz für Zahn

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1364
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Köln, 07.01.2011 - 123 C 254/10

    Schadensersatz wegen einer Verletzung durch den Wurf eines Schokoladenriegels am

    Mit dem Amtsgericht Eschweiler, Urteil vom 03.01.1986, Az. 6 C 599/85 (dort Verletzung am Auge durch geworfene Blume) und dem Landgericht Trier, Urteil vom 07.02.1995, 1 S 150/94 (Verletzung eines Zahnes durch Wurf eines Bonbons) ist davon auszugehen, dass das Werfen von kleineren Gegenständen während eines Karnevalsumzuges vom Umzugswagen aus sozial üblich, allgemein anerkannt, von allen Zuschauern erwartbar und insgesamt erlaubt ist.
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