Weitere Entscheidung unten: LG München I, 02.08.2017

Rechtsprechung
   LG München I, 12.07.2017 - 1 S 15254/16 WEG   

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https://dejure.org/2017,34386
LG München I, 12.07.2017 - 1 S 15254/16 WEG (https://dejure.org/2017,34386)
LG München I, Entscheidung vom 12.07.2017 - 1 S 15254/16 WEG (https://dejure.org/2017,34386)
LG München I, Entscheidung vom 12. Juli 2017 - 1 S 15254/16 WEG (https://dejure.org/2017,34386)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    WEG § 21 Abs. 4, § 27 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3 S. 1 Nr. 6, § 46 Abs. 1 S. 2; BGB § 139
    Beschluss über Vergütungsvereinbarung mit Rechtsanwalt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsanwaltsbeauftragung: Stundenhonorar von 260 Euro ist zu viel!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergütungsvereinbarung mit Rechtsanwalt "ohne besondere Gründe": Beschluss ungültig! (IMR 2018, 1024)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 266
  • ZMR 2017, 1008
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.10.2012 - V ZR 233/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Beschränkung der Anfechtungsklage auf einen

    Auszug aus LG München I, 12.07.2017 - 1 S 15254/16
    Das verstößt gegen den Auslegungsgrundsatz, wonach eine Partei mit ihrer Prozesshandlung im Zweifel das erreichen will, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und ihrer recht verstandenen Interessenlage entspricht (BGH, Urteil vom 19.10.2012, Az: V ZR 233/11, juris Rn. 11).

    Der Klageantrag war dementsprechend von Beginn an dahingehend auszulegen, dass der Kläger den Beschluss zwar insgesamt anfechten, seine materiell-rechtlichen Einwendungen aber auf die in den Sätzen 2 bis 5 des Beschlusses getroffenen Regelungen beschränken wollte (vgl. BGH, Urteil vom 19.10.2012, Az: V ZR 233/11, juris Rn. 11).

  • AG München, 04.08.2016 - 484 C 967/16

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses: Gültigkeit des Ermächtigungsbeschlusses,

    Auszug aus LG München I, 12.07.2017 - 1 S 15254/16
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts München vom 04.08.2016, Az. 484 C 967/16 WEG, dahingehend abgeändert, dass der in der Eigentümerversammlung vom 15.12.2015 der WEG ... gefasste Beschluss zu TOP 1 c) Vergemeinschaftung der Unterlassungsansprüche wegen zweckbestimmungswidriger Nutzung der Einheit 25 sowie Verstöße gegen die Hausordnung (Ruhestörungen in der Einheit und den Außenflächen entgegen der festgelegten Ruhezeiten); Klagebeschluss für ungültig erklärt wird.
  • BGH, 06.05.1993 - V ZB 9/92

    Sondervergütung des Verwalters bei Rechtsverfolgung im Auftrag der

    Auszug aus LG München I, 12.07.2017 - 1 S 15254/16
    Dabei umfasst ein Beschluss, der den Verwalter zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. im Namen der Eigentümergemeinschaft ermächtigt regelmäßig auch die Ermächtigung, einen Rechtsanwalt mit der Prozessführung zu beauftragen, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich bestimmt ist (vgl. Bärmann, 13. Aufl., Rn. 274 zu § 27 WEG; BGH, Beschluss vom 06.05.1993, Az: V ZB 9/92, juris Rn. 13).
  • LG Frankfurt/Main, 17.05.2018 - 13 S 168/15

    Ein Rechtschutzbedürfnis für die Anfechtung von Beschlüssen in Mehrhausanlagen

    Von einer materiellen Präklusion können diese nicht erfasst sein (LG München I ZWE 2017, 416).
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Rechtsprechung
   LG München I, 02.08.2017 - 1 S 15254/16 WEG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,36404
LG München I, 02.08.2017 - 1 S 15254/16 WEG (https://dejure.org/2017,36404)
LG München I, Entscheidung vom 02.08.2017 - 1 S 15254/16 WEG (https://dejure.org/2017,36404)
LG München I, Entscheidung vom 02. August 2017 - 1 S 15254/16 WEG (https://dejure.org/2017,36404)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 266
  • NZM 2018, 804
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.10.2012 - V ZR 233/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Beschränkung der Anfechtungsklage auf einen

    Auszug aus LG München I, 02.08.2017 - 1 S 15254/16
    Das verstößt gegen den Auslegungsgrundsatz, wonach eine Partei mit ihrer Prozesshandlung im Zweifel das erreichen will, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und ihrer recht verstandenen Interessenlage entspricht (BGH, Urteil vom 19.10.2012, Az: V ZR 233/11, juris Rn. 11).

    Der Klageantrag war dementsprechend von Beginn an dahingehend auszulegen, dass der Kläger den Beschluss zwar insgesamt anfechten, seine materiell-rechtlichen Einwendungen aber auf die in den Sätzen 2 bis 5 des Beschlusses getroffenen Regelungen beschränken wollte (vgl. BGH, Urteil vom 19.10.2012, Az: V ZR 233/11, juris Rn. 11).

  • BGH, 06.05.1993 - V ZB 9/92

    Sondervergütung des Verwalters bei Rechtsverfolgung im Auftrag der

    Auszug aus LG München I, 02.08.2017 - 1 S 15254/16
    Dabei umfasst ein Beschluss, der den Verwalter zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. im Namen der Eigentümergemeinschaft ermächtigt regelmäßig auch die Ermächtigung, einen Rechtsanwalt mit der Prozessführung zu beauftragen, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich bestimmt ist (vgl. Bärmann, 13. Aufl., Rn. 274 zu § 27 WEG; BGH, Beschluss vom 06.05.1993, Az: V ZB 9/92, juris Rn. 13).
  • AG München, 04.08.2016 - 484 C 967/16

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses: Gültigkeit des Ermächtigungsbeschlusses,

    Auszug aus LG München I, 02.08.2017 - 1 S 15254/16
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts München vom 04.08.2016, Az. 484 C 967/16 WEG, dahingehend abgeändert, dass der in der Eigentümerversammlung vom 15.12.2015 der WEG ... gefasste Beschluss zu TOP 1 c) Vergemeinschaftung der Unterlassungsansprüche wegen zweckbestimmungswidriger Nutzung der Einheit 25 sowie Verstöße gegen die Hausordnung (Ruhestörungen in der Einheit und den Außenflächen entgegen der festgelegten Ruhezeiten); Klagebeschluss für ungültig erklärt wird.
  • AG München, 30.08.2018 - 484 C 22173/17

    Ordentliche oder fristlose Kündigung des Architektenvertrages?

    Vielmehr können sich solche aus der besonderen fachlichen Qualifikation eines Rechtsanwaltes, des besonderen Vertrauensverhältnisses der Eigentümer zu ihm, vor allem aufgrund zuvor erfolgter Beauftragungen und auch aus einer bereits erfolgten Beauftragung in selbiger Sache ergeben (LG München I, Endurteil vom 02.08.2017 - 1 S 15254/16 WEG, NJW-RR 2018, S. 266).

    Soweit die Klagepartei darüber hinaus eingewandt hat, der angegriffene Beschluss entspreche auch deshalb nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, weil er auch die mit der Beauftragung des Rechtsanwalts verbundene Maximalkostenbelastung der Eigentümer nicht benenne und keine Finanzierungsregelung bezüglich der zu erwartenden Kosten der Rechtsverfolgung enthalte, ist beides nach Auffassung des LG München I nicht erforderlich (LG München I, Endurteil vom 02.08.2017 - 1 S 15254/16 WEG, NJW-RR 2018, NJW-RR Jahr 2018 Seite 266).

    Vielmehr können sich solche aus der besonderen fachlichen Qualifikation eines Rechtsanwaltes, des besonderen Vertrauensverhältnisses der Eigentümer zu ihm, vor allem aufgrund zuvor erfolgter Beauftragungen und auch aus einer bereits erfolgten Beauftragung in selbiger Sache ergeben (LG München 1, Endurteil vom 02.08.2017 - 1 S 15254/16 WEG, NJW-RR Jahr 2018 Seite 266).

  • LG München I, 24.11.2022 - 36 S 10793/21

    Zulässigkeit der Zweitversammlung

    Zwar ist der klägerische Ansatz richtig, dass ein Beschluss, der den Verwalter zum Abschluss einer Vergütungsvereinbarung ermächtigt, die oberhalb der gesetzlichen Gebühren liegt, nur beim Vorliegen besonderer Gründe den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, wobei an das Vorliegen solcher besonderer Gründe nicht zu hohe Anforderungen gestellt werden dürfen (LG München 1, 1. Zivilkammer, NZM 2018, 804 ff.).
  • LG München I, 14.02.2019 - 36 S 5297/18

    Sondernutzungsrecht oder Vermietung?

    Die vom Amtsgericht zitierte Entscheidung des Landgerichts München I vom 2.8.2017 (Az. 1 S 15254/16) sei nicht vergleichbar.
  • AG Berlin-Schöneberg, 14.03.2019 - 771 C 91/18

    Wohnungseigentum: Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen wegen der Wahl

    Sie können sich aus der besonderen fachlichen Qualifikation eines Rechtsanwaltes, des besonderen Vertrauensverhältnisses der Eigentümer zu ihm, vor allem aufgrund zuvor erfolgter Beauftragungen und auch aus einer bereits erfolgten Beauftragung in selbiger Sache ergeben (LG München, Urteil vom 02.08.2017 - 1 S 15254/16 WEG -, juris).
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