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   LG Köln, 14.04.2011 - 1 S 158/10   

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LG Köln, 14.04.2011 - 1 S 158/10 (https://dejure.org/2011,48843)
LG Köln, Entscheidung vom 14.04.2011 - 1 S 158/10 (https://dejure.org/2011,48843)
LG Köln, Entscheidung vom 14. April 2011 - 1 S 158/10 (https://dejure.org/2011,48843)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • AG Köln, 23.06.2010 - 214 C 489/09

    Anspruch eines Vermieters auf Zahlung von Betriebskosten durch den Mieter im

    Auszug aus LG Köln, 14.04.2011 - 1 S 158/10
    Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 23.06.2010 - 214 C 489/09 - wird zurückgewiesen.

    Mit Urteil vom 23.06.2010 hat das Amtsgericht Köln - 214 C 489/09 - die Klage abgewiesen.

    Die Kläger beantragen, unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Köln vom 23.06.2010 - 214 C 489/09 - den Beklagten zu verurteilen, an die Kläger 3.023,12 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 199/04

    Wirksamkeit eines auf eine unwirksame Vertragsklausel gestützten

    Auszug aus LG Köln, 14.04.2011 - 1 S 158/10
    Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte es über längere Zeit nicht geltend gemacht hat, sich der Verpflichtete darauf eingerichtet hat und nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten auch darauf einrichten durfte, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde, wobei der Verstoß gegen Treu und Glauben in der illoyalen Verspätung der Rechtsausübung liegt (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHZ 105, 290, 298; BGH NJW-RR 2005, 1464).
  • OLG Düsseldorf, 24.06.2004 - 24 U 92/04

    Zur Verwirklichung eines Anspruches auf Nebenkosten und zur Abrechnung von

    Auszug aus LG Köln, 14.04.2011 - 1 S 158/10
    Allein auf dieses Verhalten kann nach Auffassung der Kammer bereits das Umstandsmoment gestützt werden (vgl. insoweit auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.06.2004, 24 U 92/04, zitiert nach Juris, Rz. 3; Schmidt-Futterer/Langenberg, Mietrecht, 10. Auflage, § 556 Rn. 524).
  • BGH, 20.10.1988 - VII ZR 302/87

    Fälligkeit der Schlußzahlung bei einem Pauschalvertrag nach VOB/B

    Auszug aus LG Köln, 14.04.2011 - 1 S 158/10
    Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte es über längere Zeit nicht geltend gemacht hat, sich der Verpflichtete darauf eingerichtet hat und nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten auch darauf einrichten durfte, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde, wobei der Verstoß gegen Treu und Glauben in der illoyalen Verspätung der Rechtsausübung liegt (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHZ 105, 290, 298; BGH NJW-RR 2005, 1464).
  • BGH, 08.03.2006 - VIII ZR 78/05

    Abrechnung von Betriebskosten im Wohnraummietrecht

    Auszug aus LG Köln, 14.04.2011 - 1 S 158/10
    Letzteres ist zwar grundsätzlich zutreffend; indessen ist nach der Rechtsprechung anerkannt, dass ein Verweis auf eine Belegeinsicht gegenüber dem Mieter unzumutbar ist, wenn sich die Belege weit entfernt vom Mietobjekt befinden (vgl. BGH ZMR 2006, 358).
  • AG Köln, 15.06.2013 - 226 C 50/12

    Anspruch auf Betriebskostennachzahlung kann auch verwirkt werden!

    Durch ein solches Verhalten eines Vermieters darf bei dem Mieter der Eindruck entstehen, dass dieser die Forderung aus der monierten Abrechnung nicht weiterverfolgen wird (LGKöln BeckRS 2012, 09576; Schmidt-Futterer/Langenberg, Mietrecht, 11. Auflage 2013, § 556 Rn. 524 m.w.N.).

    Je größer jedoch der zeitliche Abstand zu Beendigung des Mietverhältnisses wird, desto mehr darf der Mieter darauf vertrauen, dass keine Forderungen mehr bestehen oder diese nicht mehr geltend gemacht werden (vgl. LG Köln BeckRS 2012, 09576; LG Berlin NJW-RR 2004, 298; LG Berlin NZM 2002, 286).

  • AG Köln, 16.07.2013 - 226 C 49/12

    Anspruch auf Betriebskostennachzahlung kann auch verwirkt werden!

    Durch ein solches Verhalten eines Vermieters darf bei dem Mieter der Eindruck entstehen, dass der Vermieter die Forderung aus der monierten Abrechnung nicht weiterverfolgen wird (LG Köln BeckRS 2012, 09576; AG Plön WuM 1988, 132; Schmidt-Futterer/Langenberg, Mietrecht, 11. Auflage 2013, § 556, Rn. 524 m.w.N.).
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