Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2012

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   LG Dortmund, 05.03.2013 - 1 S 164/11   

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https://dejure.org/2013,45656
LG Dortmund, 05.03.2013 - 1 S 164/11 (https://dejure.org/2013,45656)
LG Dortmund, Entscheidung vom 05.03.2013 - 1 S 164/11 (https://dejure.org/2013,45656)
LG Dortmund, Entscheidung vom 05. März 2013 - 1 S 164/11 (https://dejure.org/2013,45656)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Dortmund, 30.03.2011 - 427 C 9900/07

    Schadensersatzansprüche aus einem Transport mit dem DBAutoZug von Frankreich nach

    Auszug aus LG Dortmund, 05.03.2013 - 1 S 164/11
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 30.03.2011 zum Aktenzeichen 427 C 9900/07 abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • LG Hildesheim, 13.02.2003 - 1 S 105/02

    Haftung des Eisenbahnunternehmens im grenzüberschreitenden Autoreisezugverkehr:

    Auszug aus LG Dortmund, 05.03.2013 - 1 S 164/11
    Dabei verkennt die Kammer nicht die Gründe des Amtsgerichts, die auch das Langericht Hildesheim in seinem Urteil vom 13.02.2003, 1 S 105/02, veröffentlicht u.a. in juris, bereits bemüht hatte, dass ein Vergleich mit der in Art. 23 § 3 der "Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern (CIM)", Anhang B zum Übereinkommen, Art. 6 § 1a) des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) vom 9. Mai 1980 in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 3. Juni 1999, auch nahe legen könnte, dass die Aufnahme auch der Gefahren, die durch Beförderung in einem offenen Wagen entstehen, in den Katalog des Art. 36 § 3 CIV bewusst nicht erfolgt ist.
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2012 - 1 S 164.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,3180
OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2012 - 1 S 164.11 (https://dejure.org/2012,3180)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.02.2012 - 1 S 164.11 (https://dejure.org/2012,3180)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. Februar 2012 - 1 S 164.11 (https://dejure.org/2012,3180)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 12 Abs 1 GG
    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 12 Abs 1 GG, Art 49 EGVtr, Art ... 56 AEUV, § 80 Abs 5 S 1 Alt 1 VwGO, § 146 VwGO, § 284 StGB, § 4 Abs 1 GlüStVtr BE, § 4 Abs 4 GlüStVtr BE, § 9 Abs 1 S 3 Nr 3 GlüStVtr BE, § 9 Abs 2 GlüStVtr BE, § 10 Abs 2 GlüStVtr BE, § 10 Abs 5 GlüStVtr BE
    Sportwetten; Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten privater Anbieter; Anordnung der gesetzlich ausgeschlossenen aufschiebenden Wirkung (abgelehnt); Bedenken gegen staatliches Sportwettmonopol; Werbeverhalten der Monopolträger; nicht ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.11.2010 - 1 S 204.10

    Sportwetten; Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2012 - 1 S 164.11
    Lediglich die Abgabe des Tipps erfolgt nicht automatisiert, sondern über die Antragstellerin als Medium anstelle des heimischen Computers (vgl. bereits ausführlich Senatsbeschluss vom 19. November 2010 - OVG 1 S 204.10 - juris Rn. 13).

    Denn zum einen tragen sie jedenfalls das den Wettveranstalter treffende allgemeine Verbot jeglicher Online-Wettabschlussmöglichkeiten und zum anderen erschöpft sich das Internetverbot nicht in den suchtbezogenen Gefahrenaspekten des Online-Spiels (vgl. auch dazu bereits ausführlich Senatsbeschluss vom 19. November 2010, a.a.O. Rn. 12).

  • BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 5.10

    Berufsausübungsfreiheit; Berufswahlfreiheit; DDR-Gewerbeerlaubnis;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2012 - 1 S 164.11
    Unabhängig von dem Bestand des staatlichen Veranstaltungsmonopols wird nämlich dem Erfolg des in der Hauptsache erhobenen Rechtsbehelfs entgegenstehen, dass die Vermittlungstätigkeit der Antragstellerin ein über das Internet vertriebenes Wettangebot zum Gegenstand hat und Glücksspiele in Deutschland allgemein, d.h. gleichviel von wem und von welchem Ort auch immer, nicht im Internet veranstaltet oder vermittelt werden dürfen (§ 4 Abs. 4 GlüStV, vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2011 - 8 C 5.10 - juris Rn. 11 ff.).

    Für dieses materielle Verbot eines bestimmten Vertriebsweges, das anders als möglicherweise das staatliche Veranstaltungsmonopol voraussichtlich mit Unionsrecht vereinbar sein dürfte (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2011 a.a.O., Rn.30 ff.), gelten auch der Erlaubnisvorbehalt und die Strafbewehrung in § 284 StGB, sie sind insoweit nicht "monopolakzessorisch" (vgl. für das Trennungsgebot zwischen der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten und der Organisation von Sportereignissen und dem Betrieb von Sportstätten in § 21 Abs. 2 Satz 1 GlüStV: BVerwG, Urteil vom 24. November 2010 - 8 C 13.09 - juris Rn. 77 ff.).

  • EuGH, 08.09.2010 - C-46/08

    Carmen Media Group - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Inhaber einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2012 - 1 S 164.11
    Das Verbot dient auch dem Schutz der Verbraucher vor im Internetvertrieb einfacher möglichen und ungleich schwerer verfolgbaren betrügerischen Machenschaften der Wettanbieter, die - wie etwa im Bereich des Fußballsports b... bei Real Madrid, der portugiesischen Liga und der italienischen Liga - Serie B - oder T... in der hiesigen Ersten Fußballbundesliga bei der TSG Hoffenheim und dem SC Freiburg - nicht selten als Sponsoren des Profisports auftreten und in dieser Rolle auch Einfluss auf den Ausgang der Sportereignisse nehmen könnten (vgl. dazu etwa EuGH, Urteile vom 30. Juni 2011 - Rs. C-212/08 Zeturf - Rn. 78 ff.; vom 8. September 2010 - Rs. C-46/08 Carmen Media Group - Rn. 102; vom 8. September 2009 - Rs. C-42/07 Liga Portuguesa - Rn. 69 ff., sämtlich veröffentlicht in juris, wobei die Urteile vom 30. Juni 2011 und 8. September 2009 nationale Ausgestaltungen einer Monopolisierung des Internetvertriebs betreffen).
  • EuGH, 08.09.2009 - C-42/07

    Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2012 - 1 S 164.11
    Das Verbot dient auch dem Schutz der Verbraucher vor im Internetvertrieb einfacher möglichen und ungleich schwerer verfolgbaren betrügerischen Machenschaften der Wettanbieter, die - wie etwa im Bereich des Fußballsports b... bei Real Madrid, der portugiesischen Liga und der italienischen Liga - Serie B - oder T... in der hiesigen Ersten Fußballbundesliga bei der TSG Hoffenheim und dem SC Freiburg - nicht selten als Sponsoren des Profisports auftreten und in dieser Rolle auch Einfluss auf den Ausgang der Sportereignisse nehmen könnten (vgl. dazu etwa EuGH, Urteile vom 30. Juni 2011 - Rs. C-212/08 Zeturf - Rn. 78 ff.; vom 8. September 2010 - Rs. C-46/08 Carmen Media Group - Rn. 102; vom 8. September 2009 - Rs. C-42/07 Liga Portuguesa - Rn. 69 ff., sämtlich veröffentlicht in juris, wobei die Urteile vom 30. Juni 2011 und 8. September 2009 nationale Ausgestaltungen einer Monopolisierung des Internetvertriebs betreffen).
  • EuGH, 30.06.2011 - C-212/08

    Ein Monopol für Pferdewetten außerhalb von Rennplätzen kann gerechtfertigt sein,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2012 - 1 S 164.11
    Das Verbot dient auch dem Schutz der Verbraucher vor im Internetvertrieb einfacher möglichen und ungleich schwerer verfolgbaren betrügerischen Machenschaften der Wettanbieter, die - wie etwa im Bereich des Fußballsports b... bei Real Madrid, der portugiesischen Liga und der italienischen Liga - Serie B - oder T... in der hiesigen Ersten Fußballbundesliga bei der TSG Hoffenheim und dem SC Freiburg - nicht selten als Sponsoren des Profisports auftreten und in dieser Rolle auch Einfluss auf den Ausgang der Sportereignisse nehmen könnten (vgl. dazu etwa EuGH, Urteile vom 30. Juni 2011 - Rs. C-212/08 Zeturf - Rn. 78 ff.; vom 8. September 2010 - Rs. C-46/08 Carmen Media Group - Rn. 102; vom 8. September 2009 - Rs. C-42/07 Liga Portuguesa - Rn. 69 ff., sämtlich veröffentlicht in juris, wobei die Urteile vom 30. Juni 2011 und 8. September 2009 nationale Ausgestaltungen einer Monopolisierung des Internetvertriebs betreffen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2011 - 4 A 250/08

    Rechtmäßigkeit der Untersagung einer Sportwettenvermittlung gemäß § 9 Abs. 1 S. 3

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2012 - 1 S 164.11
    Zwar spricht nach inzwischen vorliegenden oberverwaltungsgerichtlichen Entscheidungen (zuletzt BayVGH, Urteile vom 13. Januar 2012 - 10 BV 10.2271 u. 10 BV 10.2505 - juris Nachrichten vom 13.01.2012; OVG NW, Urteile vom 8. Dezember 2011 - 4 A 250/08 - juris Rn. 35 ff., vom 29. September 2011 - 4 A 17/08 - GewArch 2012, 25, juris Rn. 37 ff.) einiges dafür, dass das Veranstaltungsmonopol in seiner tatsächlichen Ausgestaltung eine unverhältnismäßige Beschränkung der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) darstellt und auf europäischer Ebene mit der Dienstleistungsfreiheit nicht vereinbar ist, weil sowohl das Werbeverhalten der staatlichen Veranstalter einer konsequenten Verfolgung der Ziele der Eindämmung des Glücksspiele und der Bekämpfung und Vermeidung der Entstehung von Spiel- und Wettsucht nicht ausreichend Rechnung trägt und in anderen nicht monopolisierten Bereichen des Glücksspielsektors, insbesondere in dem Bereich des gegenüber dem monopolisierten staatlichen Glücksspiel möglicherweise suchtintensiveren Bereich des gewerblichen Automatenspielangebots eine Ausweitung des Spielangebots ermöglicht wird, so dass von einer kohärenten Verfolgung der vorgegebenen Ziele nicht gesprochen werden kann.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2011 - 4 A 17/08

    Staatsmonopol im Bereich der Sportwetten europarechtswidrig

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2012 - 1 S 164.11
    Zwar spricht nach inzwischen vorliegenden oberverwaltungsgerichtlichen Entscheidungen (zuletzt BayVGH, Urteile vom 13. Januar 2012 - 10 BV 10.2271 u. 10 BV 10.2505 - juris Nachrichten vom 13.01.2012; OVG NW, Urteile vom 8. Dezember 2011 - 4 A 250/08 - juris Rn. 35 ff., vom 29. September 2011 - 4 A 17/08 - GewArch 2012, 25, juris Rn. 37 ff.) einiges dafür, dass das Veranstaltungsmonopol in seiner tatsächlichen Ausgestaltung eine unverhältnismäßige Beschränkung der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) darstellt und auf europäischer Ebene mit der Dienstleistungsfreiheit nicht vereinbar ist, weil sowohl das Werbeverhalten der staatlichen Veranstalter einer konsequenten Verfolgung der Ziele der Eindämmung des Glücksspiele und der Bekämpfung und Vermeidung der Entstehung von Spiel- und Wettsucht nicht ausreichend Rechnung trägt und in anderen nicht monopolisierten Bereichen des Glücksspielsektors, insbesondere in dem Bereich des gegenüber dem monopolisierten staatlichen Glücksspiel möglicherweise suchtintensiveren Bereich des gewerblichen Automatenspielangebots eine Ausweitung des Spielangebots ermöglicht wird, so dass von einer kohärenten Verfolgung der vorgegebenen Ziele nicht gesprochen werden kann.
  • VGH Bayern, 12.01.2012 - 10 BV 10.2271

    Untersagung der Vermittlung privater Sportwetten aufgehoben

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2012 - 1 S 164.11
    Zwar spricht nach inzwischen vorliegenden oberverwaltungsgerichtlichen Entscheidungen (zuletzt BayVGH, Urteile vom 13. Januar 2012 - 10 BV 10.2271 u. 10 BV 10.2505 - juris Nachrichten vom 13.01.2012; OVG NW, Urteile vom 8. Dezember 2011 - 4 A 250/08 - juris Rn. 35 ff., vom 29. September 2011 - 4 A 17/08 - GewArch 2012, 25, juris Rn. 37 ff.) einiges dafür, dass das Veranstaltungsmonopol in seiner tatsächlichen Ausgestaltung eine unverhältnismäßige Beschränkung der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) darstellt und auf europäischer Ebene mit der Dienstleistungsfreiheit nicht vereinbar ist, weil sowohl das Werbeverhalten der staatlichen Veranstalter einer konsequenten Verfolgung der Ziele der Eindämmung des Glücksspiele und der Bekämpfung und Vermeidung der Entstehung von Spiel- und Wettsucht nicht ausreichend Rechnung trägt und in anderen nicht monopolisierten Bereichen des Glücksspielsektors, insbesondere in dem Bereich des gegenüber dem monopolisierten staatlichen Glücksspiel möglicherweise suchtintensiveren Bereich des gewerblichen Automatenspielangebots eine Ausweitung des Spielangebots ermöglicht wird, so dass von einer kohärenten Verfolgung der vorgegebenen Ziele nicht gesprochen werden kann.
  • BVerwG, 24.11.2010 - 8 C 13.09

    Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; Dienstleistungsfreiheit; Einnahmen;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2012 - 1 S 164.11
    Für dieses materielle Verbot eines bestimmten Vertriebsweges, das anders als möglicherweise das staatliche Veranstaltungsmonopol voraussichtlich mit Unionsrecht vereinbar sein dürfte (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2011 a.a.O., Rn.30 ff.), gelten auch der Erlaubnisvorbehalt und die Strafbewehrung in § 284 StGB, sie sind insoweit nicht "monopolakzessorisch" (vgl. für das Trennungsgebot zwischen der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten und der Organisation von Sportereignissen und dem Betrieb von Sportstätten in § 21 Abs. 2 Satz 1 GlüStV: BVerwG, Urteil vom 24. November 2010 - 8 C 13.09 - juris Rn. 77 ff.).
  • VG Berlin, 21.02.2012 - 35 L 376.11

    Verbot von Sportwetten im Internet

    Die gegenteilige Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (jüngst: Beschluss vom 10. Februar 2012 - OVG 1 S 164.11 - , Seite 7 des Umdrucks) überzeugt dagegen nicht.
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