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   LG Kassel, 25.02.2014 - 1 S 172/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,7377
LG Kassel, 25.02.2014 - 1 S 172/13 (https://dejure.org/2014,7377)
LG Kassel, Entscheidung vom 25.02.2014 - 1 S 172/13 (https://dejure.org/2014,7377)
LG Kassel, Entscheidung vom 25. Februar 2014 - 1 S 172/13 (https://dejure.org/2014,7377)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BDSG § 3; BDSG § 4; BDSG § 29; BDSG § 35
    Fahrzeugdaten des Geschädigten dürfen im Hinweis- und Informationssystem (HIS) zum Zweck der Betrugsabwehr gespeichert werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Anspruch des Halters auf Löschung aus HIS-Datenbank der Versicherer?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Speicherung personenbezogener Daten im HIS (Hinweis- und Informationssystem)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gericht hält Speicherung personenbezogener Daten im HIS für zulässig

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Löschung aus Hinweis- und Informationssystem (HIS)

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Versicherung darf Fahrzeugdaten speichern

  • weka.de (Kurzinformation)

    HIS: Speicherung im Warnsystem der Haftpflichtversicherer zulässig?

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 854
  • NZV 2015, 134
  • VersR 2014, 962
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Schweinfurt, 12.04.2021 - 23 O 899/20

    Verkehrsunfall, Schadensersatz, Unfall, Reparaturkosten, Nutzungsausfall,

    Exter, NZV 2018, 583; LG Münster, Urteil vom 04.08.2017, Az. 16 O 93/17, BeckRS 2017, 149303; LG Kassel, NJW-RR 2014, 854), allerdings hat der Kläger auch hier zwischenzeitlich eine suffiziente Reparaturbestätigung vorgelegt.
  • LG Karlsruhe, 19.08.2015 - 20 S 42/15

    Verkehrsunfall mit Totalschaden - Speicherung in der HIS-Auskunftei

    Hierbei ist jeweils eine einzelfallbezogene Interessenabwägung nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vorzunehmen (vgl. auch LG Kassel, NJW-RR 2014, 854 (855)).

    Denn erstens verdrängt der insoweit speziellere § 35 Abs. 2 Satz 2 BDSG die allgemeinen detiktischen Regelungen und zum anderen bestünde im Falle einer nach § 29 BDSG erlaubten Datenspeicherung kein rechtswidriger Eingriff in dieses Recht (vgl. auch LG Kassel, NJW-RR 2014, 854 (857)).

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