Weitere Entscheidung unten: LG Fulda, 23.02.1996

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 07.08.1995 - 1 S 173/95   

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https://dejure.org/1995,2070
VGH Baden-Württemberg, 07.08.1995 - 1 S 173/95 (https://dejure.org/1995,2070)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.08.1995 - 1 S 173/95 (https://dejure.org/1995,2070)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. August 1995 - 1 S 173/95 (https://dejure.org/1995,2070)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Ausweisung eines EG-Angehörigen wegen Betäubungsmitteldeliktes - Befürchtung weiterer Delikte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausweisung und Abschiebung eines Ausländers aus spezialpräventiven Gründen (Straftaten nach dem BtmG); Zeitpunkt für die Beurteilung einer Behördenentscheidung; Ausweisungsschutz gegen Gründe der Sicherheit und Ordnung; Aufenthaltsrechtlicher Schutz wegen Freizügigkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 172
  • VBlBW 1995, 435
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.1994 - 1 S 2925/93

    Verhältnismäßigkeit der Regelausweisung eines EG-Angehörigen wegen wiederholter

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.08.1995 - 1 S 173/95
    Dies gilt auch für Ausländer, die nach europäischem Gemeinschaftsrecht und nach dem Aufenthaltsgesetz/EWG freizügigkeitsberechtigt sind (BVerwG, Beschl. v. 16.10.1989 - 1 B 106.89 -, InfAuslR 1990, 4; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.3.1994 - 1 S 2925/93 -).

    Die Schutzwirkungen des Art. 6 Abs. 1 GG stehen der Ausweisung ebenfalls nicht entgegen, da er als Volljähriger nicht auf die Lebenshilfe seiner im Bundesgebiet lebenden Familienangehörigen angewiesen ist (BVerwG, Urt. v. 18.10.1993, Buchholz 402.24, § 10 Nr. 100; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.3.1994, a.a.O.).

    Abgesehen davon, daß die aufenthaltsrechtliche Bedeutung von Art. 8 EMRK auch nach den im Fall Moustaquim, auf die der Antragsteller sich beruft, ergangenen Entscheidungen (vgl. EGMR, Beschl. v. 10.4.1989, InfAuslR 1991, 66; EGMR, Urt. v. 18.2.1991, InfAuslR 1991, 149) noch nicht völlig geklärt ist, läßt sich diesen Entscheidungen jedenfalls entnehmen, daß es maßgeblich auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ankommt und entscheidend immer die Umstände des konkreten Einzelfalls sind (Urt. d. Senats v. 24.3.1994, a.a.O., m.w.N.).

  • BVerwG, 16.10.1989 - 1 B 106.89

    Trennung zwischen Ausweisungsverfahren und erneuter Gestattung des Aufenthalts -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.08.1995 - 1 S 173/95
    Dies gilt auch für Ausländer, die nach europäischem Gemeinschaftsrecht und nach dem Aufenthaltsgesetz/EWG freizügigkeitsberechtigt sind (BVerwG, Beschl. v. 16.10.1989 - 1 B 106.89 -, InfAuslR 1990, 4; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.3.1994 - 1 S 2925/93 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1995 - 1 S 1463/94

    Beurteilungszeitpunkt für die Minderjährigeneigenschaft oder

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.08.1995 - 1 S 173/95
    Ein besonderer Ausweisungsschutz nach § 48 AuslG steht dem Antragsteller, der inzwischen das 21. Lebensjahr vollendet hat, nicht zu (vgl. auch Urt. des Senats v. 27.2.1995 - 1 S 1463/94 -); er erfüllt keine der gesetzlich hierfür genannten Voraussetzungen.
  • BVerwG, 12.12.1991 - 1 B 157.91

    Nichtzulassung der Revision - Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.08.1995 - 1 S 173/95
    Die Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung ist nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung zu beurteilen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.12.1991 - 1 B 157.91 -, Buchholz 402.24, § 10 AuslG Nr. 130; VGH Bad.-Württ., Urteile v. 11.5.1992 - 1 S 3135/91 -, NVwZ-RR 1992, 659 und v. 6.10.1992 - 11 S 2079/91 -, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.1992 - 1 S 3135/91

    EWGAssRBes 1/80 steht der Ausweisung eines Türken aus generalpräventiven Gründen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.08.1995 - 1 S 173/95
    Die Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung ist nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung zu beurteilen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.12.1991 - 1 B 157.91 -, Buchholz 402.24, § 10 AuslG Nr. 130; VGH Bad.-Württ., Urteile v. 11.5.1992 - 1 S 3135/91 -, NVwZ-RR 1992, 659 und v. 6.10.1992 - 11 S 2079/91 -, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 02.07.1975 - I C 20.73

    Vorrangiges Gemeinschaftsrecht - Angehörige von EG-Staaten - Ausweisung zur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.08.1995 - 1 S 173/95
    Die Antragsgegnerin hat daher zu Recht in ihrer Beschwerdebegründung darauf hingewiesen, daß ein Ausländer, der keinen besonderen Ausweisungsschutz gemäß § 48 AuslG genießt, bei Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz von mindestens zwei Jahren auszuweisen ist ("Ist-Ausweisung", § 47 Abs. 1 AuslG), wobei dies bei einem Angehörigen eines Mitgliedstaates der EG dahin einzuschränken ist, daß spezialpräventive Gründe die Ausweisung rechtfertigen müssen (BVerwG, Beschl. v. 2.7.1975 - I G 20.73 -, BVerwGE 49, 60).
  • BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 29.85

    Ausweisung - Strafrechtliche Verurteilung - Rechtskraft - Orientierung an der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.08.1995 - 1 S 173/95
    Angesichts der Gefährlichkeit des Betäubungsmittelhandels und der Schwierigkeit seiner Bekämpfung (vgl. BVerwG, Urt. v. 1.12.1987 - 1 C 29.85 -, Buchholz 402.24, § 10 AuslG Nr. 114; Beschl. v. 6.8.1993 - 1 B 113.94 -, Buchholz a.a.O., § 48 AuslG Nr. 1) ist der Allgemeinheit das Risiko einer erneuten einschlägigen Straffälligkeit des Antragstellers unter dem Gesichtspunkt des vorrangigen Schutzes der Bevölkerung vor Drogenhändlern nicht zumutbar.
  • BVerwG, 02.06.1983 - 1 B 80.83

    Ausweisung eines Staatsbürgers der Europäischen Union - Begriff der schweren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.08.1995 - 1 S 173/95
    Angesichts der Straftat des Antragstellers ist seine Ausweisung voraussichtlich nicht in diesem Sinne unverhältnismäßig (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.6.1983 - 1 B 80.83 -, Buchholz 402.26, § 12 AufenthG/EWG Nr. 2).
  • EGMR, 18.02.1991 - 12313/86

    MOUSTAQUIM c. BELGIQUE

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.08.1995 - 1 S 173/95
    Abgesehen davon, daß die aufenthaltsrechtliche Bedeutung von Art. 8 EMRK auch nach den im Fall Moustaquim, auf die der Antragsteller sich beruft, ergangenen Entscheidungen (vgl. EGMR, Beschl. v. 10.4.1989, InfAuslR 1991, 66; EGMR, Urt. v. 18.2.1991, InfAuslR 1991, 149) noch nicht völlig geklärt ist, läßt sich diesen Entscheidungen jedenfalls entnehmen, daß es maßgeblich auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ankommt und entscheidend immer die Umstände des konkreten Einzelfalls sind (Urt. d. Senats v. 24.3.1994, a.a.O., m.w.N.).
  • BVerwG, 30.05.1994 - 1 B 113.94

    Frist zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.08.1995 - 1 S 173/95
    Angesichts der Gefährlichkeit des Betäubungsmittelhandels und der Schwierigkeit seiner Bekämpfung (vgl. BVerwG, Urt. v. 1.12.1987 - 1 C 29.85 -, Buchholz 402.24, § 10 AuslG Nr. 114; Beschl. v. 6.8.1993 - 1 B 113.94 -, Buchholz a.a.O., § 48 AuslG Nr. 1) ist der Allgemeinheit das Risiko einer erneuten einschlägigen Straffälligkeit des Antragstellers unter dem Gesichtspunkt des vorrangigen Schutzes der Bevölkerung vor Drogenhändlern nicht zumutbar.
  • EuG, 11.07.1996 - T-528/93

    Freistellung der Regeln über den Erwerb und die Nutzung von Fernsehrechten von

  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2001 - 13 S 2401/99

    Einzelfall unverhältnismäßiger Ausweisung wegen Heroinhandels;

    Dass auch in den Fällen des § 47 Abs. 1 AuslG die dort vorgesehene Rechtsfolge unter dem Vorbehalt steht, dass sich die Ausweisung nach Maßgabe des Art. 8 Abs. 2 EMRK als verhältnismäßig erweist, hat der Senat bereits entschieden (Beschluss vom 14.2.2001 - 13 S 2501/00 -, AuAS 2001, 112; ebenso offenbar VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 7.8.1995 - 1 S 173/95 -, NVwZ-RR 1996, 172; Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 31.7.1998, InfAuslR 1998, 422; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.9.1998, InfAuslR 1998, 496; a.A. Hess. VGH, Beschluss vom 23.9.1996, NVwZ-RR 1997, 126).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.1997 - 13 S 32/97

    Sofortvollzug einer Ausweisung - generalpräventive Gründe bei Heroinhandel

    Diese - nur eingeschränkt positive - Stellungnahme der Anstalt steht der Annahme einer konkreten Wiederholungsgefahr nach Auffassung des Senats nicht entgegen, zumal mit Blick auf das bedeutende Gewicht der bei Betäubungsmittelstraftaten in Rede stehenden Rechtsgüter Dritter nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes an die Rückfallwahrscheinlichkeit keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 7.8.1995 - 1 S 173/95 -, VBlBW 1995, 435).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.05.2002 - 13 S 54/02

    Ausweisung türkischer Straftäter - Ausweisungsschutz

    Soweit die Anforderungen dieser Schutzvorschriften erfüllt sind, verbleibt es somit dabei, dass die Ausweisung zwingend zu verfügen ist, wenn die Voraussetzungen des § 47 Abs. 1 AuslG - wie hier -erfüllt sind (BVerwG, Beschluss vom 29.09.1993, InfAuslR 1994, 45; Senatsbeschlüsse vom 20.12.1994 - 13 S 3148/94 - und vom 06.08.1997 - 13 S 1281/97 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.10.1995 - 11 S 1391/95 -, InfAuslR 1996, 131 und Beschluss vom 07.08.1995 - 1 S 173/95 -, VBlBW 1995, 435; OVG Hamburg, Beschluss vom 04.05.2001, InfAuslR 2001, 420; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.06.2001, NVwZ 2001, 1438).
  • VG Karlsruhe, 29.10.2003 - 7 K 777/03

    Ausweisung eines niederländischen Staatsangehörigen

    Die Vorschrift behält damit ihren zwingenden Charakter im Einzelfall, ihre Anwendung ist aber an die Einhaltung der gemeinschaftsrechtlichen Schranken gebunden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.10.1995 - 11 S 1391/95 -, InfAuslR 1996, 131, Beschl. v. 07.08.1995 - 1 S 173/95 -, VBlBW 1995, 435 und Urt. v. 28.11.2002 - 11 S 1270/02 -, EzAR 034 Nr. 14).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.1997 - 11 A 12564/96

    Ausweisung; Abschiebung; EU-Ausländer; Rauschgifthandel

    Der Staat wird das Risiko, daß ein Ausländer nach einer Wiedereinreise wieder Diebstähle begehen wird, eher hinnehmen können als das Risiko von Straftaten mit Gefährdung von Gesundheit und Leben, wie es für den Rauschgifthandel typisch ist (vgl. dazu den Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom 7. August 1995 - 1 S 173/95 - InfAuslR 1995 S. 408).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.1996 - 1 S 1404/95

    Ausweisung eines Türken wegen Betätigung als Drogenkurier; zur Annahme einer

    Hierbei wird nicht verkannt, daß angesichts der Gefährlichkeit des Betäubungsmittelhandels und der Schwierigkeit seiner Bekämpfung an die Rückfallwahrscheinlichkeit des betroffenen Straftäters in bezug auf ausländerrechtliche Sanktionsmittel keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen (Beschl. des Senats v. 7.8.1995 - 1 S 173/95 -, InfAuslR 1995, S. 408).
  • VG Gießen, 08.07.2003 - 7 G 4911/02

    AUSWEISUNG; BETÄUBUNGSMITTEL; ITALIENER; SUCHTMITTELABHÄNGIGKEIT; UNIONSBÜRGER;

    An die Rückfallwahrscheinlichkeit dürfen deshalb keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, 07.08.1995 - 1 S 173/95 -, NVwZ-RR 1996, 172).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.1996 - 1 S 1297/95

    Voraussetzung für ein Zuzugsrecht nach EWGAssRBes 1/80 - ordnungsgemäßer Wohnsitz

    Soweit die Ausweisung eines Ausländers oder dessen Verpflichtung, die Bundesrepublik zu verlassen, unter Berücksichtigung des Art. 8 Abs. 2 EMRK zu prüfen ist, enthält die Konventionsnorm lediglich eine Ausformung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (EGMR, Urt. v. 18.2.1991 , EuGRZ 1993, 552; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 7.8.1995 - 1 S 173/95 -, InfAuslR 1995, 408, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.1999 - 11 S 1770/99

    Aussetzung des Verfahrens - Aufhebung des Aussetzungsbeschlusses in der

    Bei der Gefahrenprognose ist danach in diesen Fällen, jedenfalls soweit es um Heroinhandel geht, darauf abzuheben, ob bei Anwendung "praktischer Vernunft" neue Verfehlungen nicht mehr in Rechnung zu stellen sind, d.h. das von dem Ausländer ausgehende Risiko bei Würdigung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalls letztlich kein anderes ist, als es bei jedem Menschen mehr oder weniger besteht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.10.1984, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 104., VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 7.8.1995, VBlBW 1995, 435, und Beschl. v. 26.10.1998 - 11 S 996/98).
  • VG München, 22.01.2020 - M 9 K 18.2041

    Ausweisung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Aufgrund dessen sind an die Wahrscheinlichkeit zukünftiger Schadenseintritte keine überzogenen Anforderungen zu stellen (VGH BW, B.v. 7.8.1995 - 1 S 173/95 - juris Rn. 7).
  • VG Stuttgart, 11.08.1998 - 11 K 364/98

    Entfallen eines Abschiebungsschutzes; Voraussetzungen für das Vorliegen einer

  • VGH Bayern, 14.12.2009 - 19 CS 09.2408

    Verlängerung Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsgrund; Regel - /Ausnahmefall.

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Rechtsprechung
   LG Fulda, 23.02.1996 - 1 S 173/95   

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https://dejure.org/1996,38337
LG Fulda, 23.02.1996 - 1 S 173/95 (https://dejure.org/1996,38337)
LG Fulda, Entscheidung vom 23.02.1996 - 1 S 173/95 (https://dejure.org/1996,38337)
LG Fulda, Entscheidung vom 23. Februar 1996 - 1 S 173/95 (https://dejure.org/1996,38337)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 17.10.1994 - 25 U 7940/93
    Auszug aus LG Fulda, 23.02.1996 - 1 S 173/95
    In Literatur und Rechtsprechung ist bislang die Auffassung vertreten worden, der Entfall der Klagebefugnis eines Wettbewerbsverbandes berühre nicht die fortdauernde Gültigkeit der ihm gegenüber abgegebenen Unterlassungsverpflichtung, es trete insoweit kein Wegfall der Geschäftsgrundlage ein (vgl. die Nachweise bei Kammergericht, NJW 1995, 264, 267).

    Dieselbe Auffassung wird vertreten für den Fall des Wegfalls der Klagebefugnis infolge des Inkrafttretens der UWG-Novelle zum 01.08.1994 in den Fällen, in denen der Anspruch auf eine bereits vor dem Wegfall der Verbandsklagebefugnis verwirkte Vertragsstrafe lediglich weiterverfolgt wird (OLG Koblenz, MD 1996, 179, 182 m. w. N.; Kammergericht, NJW 1995, 264, 268; Baumbach/Hefermehl, a. a. O., Einleitung UWG, Rd.-Nr. 295).

    Andererseits wird nunmehr die Auffassung vertreten, die Geschäftsgrundlage entfalle in den Fällen, in denen ein Wettbewerbsverstoß nicht mehr verfolgbar ist, da es sich um einen sogenannten Bagatellverstoß handelt, d. h. um einen Verstoß, der nicht geeignet ist, den Wettbewerb auf dem Markt wesentlichen zu beeinträchtigen (vgl. Kammergericht, NJW 1995, 264, 267).

    Zugunsten des Klägers mag davon ausgegangen werden, das Fortbestehen der Klagebefugnis des Klägers sei eine solche Vorstellung, auf der der Geschäftswille der Parteien aufgebaut hat, obgleich dies durchaus zweifelhaft und dikussionswürdig ist (vgl. Teplitzky, a. a. 0., S. 275 f.; Kammergericht, NJW 1995, 264, 267).

  • BGH, 29.04.1982 - III ZR 154/80

    Enteignung; Rückübereignung; Ergänzende Auslegung; Drohende Enteignung;

    Auszug aus LG Fulda, 23.02.1996 - 1 S 173/95
    Angesichts der überragenden Bedeutung, die im Vertragsrecht dem Grundsatz der Vertragstreue zukommt, ist die Berufung auf die Erschütterung der Geschäftsgrundlage nur ausnahmsweise zulässig, wenn dies zur Vermeidung eines untragbaren mit Recht und Gerechtigkeit nicht zu vereinbarenden und damit der betroffenen Partei nach Treu und Glauben nicht zuzumutenden Ergebnisses unabweislich erscheint (BGHZ 84, 1, 9; OLG Koblenz, MD 1996, 179, 182; Teplitzky, a. a. 0., S. 276).
  • BGH, 21.04.1983 - I ZR 201/80

    Rückforderung einer geleisteten Vertragsstrafe

    Auszug aus LG Fulda, 23.02.1996 - 1 S 173/95
    Die Geschäftsgrundlage wäre entfallen, wenn die Werbung, zu deren Unterlassung sich die Beklagte verpflichtet hat, infolge einer Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderung nunmehr zulässig wäre (vgl. BGH, NJW 1983, 2143).
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