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   VGH Baden-Württemberg, 16.05.1988 - 1 S 1746/88   

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VGH Baden-Württemberg, 16.05.1988 - 1 S 1746/88 (https://dejure.org/1988,2769)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.05.1988 - 1 S 1746/88 (https://dejure.org/1988,2769)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Mai 1988 - 1 S 1746/88 (https://dejure.org/1988,2769)
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Schulhallen zu Übernachtungszwecken

§ 10 GemO

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulgebäude, Schulgrundstück - Überlassung einer Schulhalle für politische Veranstaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 39, 159 (Ls.)
  • NJW 1988, 3228 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1988, 43
  • VBlBW 1989, 26
  • DVBl 1988, 799 DÖV 1989, 30
  • DÖV 1989, 30
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.1987 - 1 S 851/87

    Zulassung politischer Parteien zur Benutzung kommunaler Einrichtungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.1988 - 1 S 1746/88
    Zwar gehören die Parteigliederungen mit Sitz im Gemeindegebiet zu den Personen, die in entsprechender Weise wie die Einwohner die Benutzung öffentlicher Einrichtungen verlangen können (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.11.1967, DÖV 1968, 179; Beschl. v. 09.04.1987, NJW 1987, 2697).

    Diese Vorschrift begründet - übrigens ebenso wie § 1 Abs. 1 S. 2 AB bezüglich Veranstaltungen außerhalb des Widmungszwecks - nicht die Verpflichtung der Gemeinden zur Vergabe von Räumen, sondern regelt nur die Anwendung des Gleichheitssatzes, wenn sich eine solche Verpflichtung aus anderen Umständen oder Vorschriften ergibt (s. Beschl. d. Senats v. 09.04.1987, NJW 1987, 2697).

  • BVerwG, 18.07.1969 - VII C 56.68

    Raumvergabe an politische Parteien durch Gemeinden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.1988 - 1 S 1746/88
    Der generelle Ausschluß politischer Parteien von dem Kreis der Veranstalter, denen Schulhallen zu Übernachtungszwecken überlassen werden, ist angesichts der Entscheidungsfreiheit einer Gemeinde bei der Bestimmung des Widmungszwecks ihrer öffentlichen Einrichtungen (s. BVerwG, Urt. v. 18.07.1969, BVerwGE 32, 333; Ossenbühl, DVBl. 1973, 289/296) rechtlich nicht zu beanstanden.
  • BVerwG, 07.01.1972 - IV C 49.68

    Klageerhebung ohne Vorverfahren bei wiederholt gleichen Streitgegenständen -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.1988 - 1 S 1746/88
    Ob der Betroffene auch eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über seinen Antrag nicht verlangen kann, wie es für ähnliche Fallgestaltungen vielfach angenommen wird (s. BVerwG, Urt. v. 07.01.1972, BVerwGE 39, 235; Wolff/Bachof/Stober, VerwR II, 5. Aufl. 1987, § 99 RdNr. 11 f., 24; Papier, Recht der öffentlichen Sachen, 2. Aufl. 1984, S. 30 f. m. w. N.; a. A. Hoffmann-Becking, DVBl. 1970, 854), bedarf in diesem Verfahren keiner Entscheidung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.1979 - II B 1224/79
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.1988 - 1 S 1746/88
    Da der politische Charakter bei Veranstaltungen von Parteien stets im Vordergrund steht (ebenso OVG Münster, Beschl. v. 07.09.1979, NJW 1980, 901), kommt es entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht darauf an, ob die von der Antragstellerin beanspruchte Art der Benutzung unmittelbar politischen Zwecken dient und ob die Benutzer der Schulhallen selbst Parteipolitik betreiben oder entsprechenden Einflüssen ausgesetzt sind.
  • VGH Bayern, 17.11.2020 - 4 B 19.1358

    Landeshauptstadt München muss Veranstaltungssaal für BDS-Podiumsdiskussion zur

    Selbst wenn man dies für möglich hielte oder bei widmungsüberschreitenden Nutzungsbegehren zumindest einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie, gleichheitsgerechte Entscheidung über eine sog. Sonderbenutzung annähme (so BVerwG, U.v. 29.10.1992 - 7 C 34.91 - NJW 1993, 609/610 m. Anm. Schlink; VGH BW, U.v. 17.5.1988 - 7 A 64/87 - NVwZ-RR 1988, 43/45; VG Hamburg, U.v. 30.11.2011 - 17 K 361/11 - juris Rn. 75; VG Münster, B.v. 23.7.2020 - 1 L 598/20 - juris Rn. 30 ff.; Rennert, JuS 2008, 211/213; Burgi, Kommunalrecht, 6. Aufl. 2019, § 16 Rn. 42 ff.; Wittmann, DVBl 2012, 788/791 m.w.N.), könnte der Kläger sich nicht auf entsprechende aktuelle Referenzfälle berufen, in denen ähnliche Veranstaltungen wie die von ihm geplante in einem Saal des Stadtmuseums zugelassen wurden.
  • VG Neustadt, 17.10.2011 - 3 L 904/11

    Ausschluss von Parteien von der Vergabe gemeindlicher Räume

    Parteigliederungen mit Sitz im Gemeindegebiet gehören damit zum Kreis der Zugangsberechtigten, wobei sie jedoch grundsätzlich eine Zulassung nur für Veranstaltungen mit örtlichem Bezug beanspruchen können (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Mai 1988 - 1 S 1746/88 -, NVwZ-RR 1988, 43).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2023 - 1 S 1365/23

    Eilantrag gegen das Verbot des Betriebs von Tonwiedergabegeräten und

    Durch die Widmung kann die Gemeinde für eine öffentliche Einrichtung umfassend die Zulässigkeit ihrer Nutzung bestimmen, z.B. die Häufigkeit der Nutzung festlegen (Senat, Beschl. v. 11.10.1988 - 1 S 2768/88 - GewArch 1989, 311), bestimmte Nutzungsarten ausschließen (Senat, Beschl. v. 16.05.1988 - 1 S 1746/88 - VBlBW 1989, 26), Modalitäten der Benutzung regeln (Senat, Normenkontrollbeschl. v. 08.05.1978 - I 1383/75 - NJW 1979, 1900) und Nutzungszeiten regeln (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 06.03.2012, a.a.O.).
  • VG Karlsruhe, 10.09.2014 - 6 K 1670/14

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung: Anspruch einer Bundespartei auf

    Im Übrigen besteht auch das Zugangsrecht ortsansässiger Untergliederungen von Parteien grundsätzlich nur für Veranstaltungen mit örtlichem Einzugsbereich ((vgl. hierzu Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg , Beschluss vom 16.05.1988 - 1 S 1746/88, NVwZ-RR 1988, S. 43).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2007 - 1 S 2132/07

    Nutzung von Schulräumen für muttersprachlichen Konsulatsunterricht

    Sie sind daneben grundsätzlich auch öffentliche Einrichtungen i.S.v. § 10 Abs. 2 Satz 1 GemO, die nach Maßgabe des § 51 SchulG unter Beachtung der vorrangigen schulischen Belange auch anderweitig genutzt werden können (vgl. hierzu etwa VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.12.1982 - 11 S 2214/82 -, vom 16.05.1988 - 1 S 1746/88 -, abgedruckt in: Busse/Burk, Schulrecht Baden-Württemberg, Rechtsprechung, § 51 SchulG E 4, 5; Lambert u.a. , a.a.O., § 51 SchulG Anm. 3).
  • VG München, 24.05.2018 - M 7 E 18.2240

    Zugang zu öffentlichen Einrichtungen für Parteiveranstaltung

    Dies gilt umso mehr, als der politische Charakter bei Veranstaltungen von Parteien im Allgemeinen nicht nur im Hintergrund steht (vgl. VGH BW, B.v. 16.5.1988 - 1 S 1746/88 - NVwZ-RR 1988, 43 (44); OVG NW, B.v. 7.9.1979 - II B 1224/79 - juris Rn. 7).
  • VG Chemnitz, 16.01.2009 - 1 L 451/08
    Aber selbst wenn die umstrittene Veranstaltung nicht vom Widmungszweck erfasst sein sollte, würde dies allein die Antragsgegnerin nicht hindern, ihre öffentliche Einrichtung ausnahmsweise auch für Nutzungen außerhalb des Widmungszweckes zur Verfügung zu stellen (vgl. VGH Mannheim, Beschl.v. 16.05.1988, DÖV 1989, 30 [31]; Kunze/Bronner/Katz, GemOBaWü, Stand: Dezember 2006, § 10 RdNr. 26).

    Hat der Antragsteller nach alledem einen Anspruch auf Auskunftserteilung in dem tenorierten Umfang, muss auch nicht entschieden werden, ob die Antragsgegnerin durch Überlassung der Stadthalle an den CDU-Landesverband zur Durchführung eines Landesparteitages bereits einen Präzedenzfall geschaffen hat, der einen Anspruch aller anderen, nicht verbotenen politischen Parteien einschließlich des Antragstellers auf Gleichbehandlung zur Folge hätte (vgl. VGH Mannheim, Beschl.v. 16.05.1988, a.a.O.; Wolff/Bachof/Stober, Verwaltungsrecht Band 1, 11. Aufl., § 31 IV 3 RdNr. 41).

  • VG Bayreuth, 26.06.2017 - B 5 E 17.424

    Nachträgliche Einschränkung einer großzügigen Verwaltungspraxis

    Umgekehrt erweitert lediglich die Zulassung einer atypischen "Sondernutzung" in einem seltenen Einzelfall die Widmung noch nicht (vgl. VGH BW, B.v. 16.5.1988 - 1 S 1746/88 - DÖV 1989, 30).
  • VG Neustadt, 11.04.2019 - 3 L 342/19

    Zugangsberechtigung von kommunalen Wählervereinigungen zu örtlichen

    7 Kommunale Wählervereinigungen - wie vorliegend die Antragstellerin - gehören als Personenvereinigungen im Sinne des § 14 Abs. 4 GemO mit Sitz im Gemeindegebiet zum Kreis der Zugangsberechtigten, wobei sie grundsätzlich eine Zulassung nur für Veranstaltungen mit örtlichem Bezug und örtlichem Einzugsbereich beanspruchen können (s. VGH BW, Beschluss vom 16. Mai 1988 - 1 S 1746/88 - NVwZ-RR 1988, 43).
  • VG Saarlouis, 09.02.2009 - 11 L 54/09

    Anspruch auf Nutzung einer öffentlichen Einrichtung durch eine politische Partei

    Damit zählen auch Parteigliederungen, die - wie die Antragstellerin - ihren Sitz im Gemeindegebiet haben zu den Anspruchsberechtigten, wobei ihr Zulassungsanspruch jedoch - vorbehaltlich abweichender Widmung - auf widmungsgemäße Veranstaltungen örtlichen Charakters mit örtlichem Einzugsbereich begrenzt ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.05.1988 -1 S 1746/88-, NVwZ-RR 1988, 43-45 und Thüringer OVG, Beschluss vom 26.10.2004 - 2 EO 1377/04-, zit. nach juris, zum jeweils vergleichbaren Landesrecht); nur in diesem Rahmen verbietet Art. 21 1, 3 I, III GG, § 5 I 1 PartG dann jede staatliche Maßnahme, die den Anspruch der Partei auf die Gleichheit ihrer Wettbewerbschancen willkürlich beeinträchtigt (vgl. nur VGH Baden-Württemberg, a.a.O.; Bayer. VGH, Beschluss vom 06.08.2008 -4 CE 08.2070-, zit. nach juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.08.1991 - 1 S 1313/90

    Öffentliche Einrichtung - Widmungsbeschränkung - bestimmte Anzahl von Jahrmärkten

  • VG Stade, 04.12.2019 - 1 A 3460/16

    Kreisverband; kulturelle Daseinsvorsorge; Kulturhaus; Mitwirkungsrecht;

  • VG Chemnitz, 13.02.2009 - 1 L 38/09

    Anspruch auf Benutzung einer Stadthalle oder ein entsprechend geeignetes

  • VG Cottbus, 31.05.2007 - 4 L 156/07

    Keine Nutzung gemeindlicher Grundstücke durch das "1. Triker- & Bikertreffen der

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