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   LG München I, 13.01.2014 - 1 S 1817/13 WEG   

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https://dejure.org/2014,1024
LG München I, 13.01.2014 - 1 S 1817/13 WEG (https://dejure.org/2014,1024)
LG München I, Entscheidung vom 13.01.2014 - 1 S 1817/13 WEG (https://dejure.org/2014,1024)
LG München I, Entscheidung vom 13. Januar 2014 - 1 S 1817/13 WEG (https://dejure.org/2014,1024)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Beschlusses bei fehlender Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer bzgl. Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verkündet der Verwalter einen Beschluss zur Änderung der Kostenverteilung trotz Nichterreichens des erforderlichen Quroums, ist der Beschluss nur anfechtbar, nicht nichtig; §§ 16 Abs. 3 und 4; 46 Abs. 1 S. 2 WEG; 139 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mehrheitsquorum nicht erreicht: Beschluss nur anfechtbar!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mehrheitsquorum nicht erreicht: Beschluss nur anfechtbar! (IMR 2014, 116)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2014, 480
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 01.04.2011 - V ZR 162/10

    Wohnungseigentum: Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus LG München I, 13.01.2014 - 1 S 1817/13
    § 16 Abs. 3 WEG eröffnet den Wohnungseigentümern zwar die Möglichkeit, auch einen im Wege der Vereinbarung festgelegten Umlageschlüssel betreffend Betriebs- und Verwaltungskosten durch Mehrheitsbeschluss zu ändern (vgl. BGH ZWE 2011, 323; BGH NJW 2010, 2654; BGH NJW 2010, 3298).

    (3) Etwas anderes ergibt sich nach Auffassung der Kammer auch nicht aus dem Urteil des BGH vom 01.04.2011, Az: V ZR 162/10 (ZWE 2011, 323).

    c) Auch soweit der angegriffene Beschluss, wie der Kläger meint, sachlich nicht gerechtfertigt wäre, wäre der Beschluss lediglich anfechtbar, jedoch nicht nichtig (vgl. BGH NJW 1985, 2832; BGH ZWE 2011, 323; Merle in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 23 Rn. 20; Staudinger/Kreuzer, § 10 Rn20; Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 10 Rn. 17; Palandt/Bassenge, § 10 Rn. 22a).

  • BGH, 10.06.2011 - V ZR 2/10

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Gestaltungsspielraum bei Änderung eines

    Auszug aus LG München I, 13.01.2014 - 1 S 1817/13
    (1) Soweit allein das erforderliche Quorum nicht erreicht wurde, der Versammlungsleiter jedoch dennoch einen positiven Beschluss verkündet hat, führt dies nur zur Anfechtbarkeit, nicht jedoch zur Nichtigkeit des gefassten Beschlusses (vgl. Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 10 Rn. 17; Kümmel in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, 10. Aufl., § 10 Rn. 46, Palandt/Bassenge, 73. Aufl., § 10 Rn. 22a; BGH 10.06.2011 - V ZR 2/10, NJW-RR 2011, 1165; LG München 136 S 12740/10, ZWE 2011, 140).

    Für ein solches Verständnis der Entscheidung spricht auch, dass der Bundesgerichtshof kurze Zeit später in einer weiteren Entscheidung vom 10.06.2011, Az: V ZR 2/10 ein Urteil des Landgerichts Köln bestätigte, durch welches ein Beschluss über die Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels auf Grund einer Öffnungsklausel bei Nichterreichen des erforderlichen Quorums für ungültig - und nicht etwa für nichtig - erklärt worden war.

  • LG München I, 03.11.2010 - 36 S 12740/10

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Bestandskraft eines

    Auszug aus LG München I, 13.01.2014 - 1 S 1817/13
    (1) Soweit allein das erforderliche Quorum nicht erreicht wurde, der Versammlungsleiter jedoch dennoch einen positiven Beschluss verkündet hat, führt dies nur zur Anfechtbarkeit, nicht jedoch zur Nichtigkeit des gefassten Beschlusses (vgl. Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 10 Rn. 17; Kümmel in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, 10. Aufl., § 10 Rn. 46, Palandt/Bassenge, 73. Aufl., § 10 Rn. 22a; BGH 10.06.2011 - V ZR 2/10, NJW-RR 2011, 1165; LG München 136 S 12740/10, ZWE 2011, 140).

    So hat das Landgericht München I (LG München I v. 3.11.2010 - 36 S 12740/10; LG München I v. 3.12.2007 - 1 T 14033/07, ZMR 2008, 915) die Bestandskraft eines Abänderungsbeschlusses, der das Quorum nicht erreicht, bejaht.

  • LG München I, 20.09.2010 - 36 S 12740/10

    Wohnungseigentum: Anfechtbarkeit oder Nichtigkeit eines Beschlusses bei

    Auszug aus LG München I, 13.01.2014 - 1 S 1817/13
    Entgegen einer abweichenden Meinung (vgl. Riecke/Schmid/Elzer, WEG, § 10 Rn. 284; Merle in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 23 Rn. 19; Jennißen/Elzer, 3. Aufl., vor §§ 23 bis 25 Rn. 95; Dötsch, IMR 2011, 65) müssen diese Grundsätze auch im Rahmen vereinbarter Öffnungsklauseln Geltung finden.

    (2) Die Gegenmeinung hält dem entgegen, dass die durch Vereinbarung eingeräumte Beschlussmacht an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sei, so dass mit dessen Verfehlen die Beschlusskompetenz entfallen müsse (vgl. Dötsch, IMR 2011, 65; so auch Jennißen/Elzer, 3. Aufl., vor §§ 23 bis 25 Rn. 95).

  • LG Hamburg, 28.03.2012 - 318 S 17/11

    Wohnungseigentum: Erforderlichkeit der Beschlussfassung über die Finanzierung von

    Auszug aus LG München I, 13.01.2014 - 1 S 1817/13
    Die bloße Gewährung einer Einsichtsmöglichkeit in der Versammlung genügt insoweit nicht (vgl. LG Hamburg ZWE 2012, 329; BGH ZMR 2012, 380).
  • KG, 20.01.1999 - 24 W 6942/98

    Keine Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Beschlussanfechtungsfrist nach

    Auszug aus LG München I, 13.01.2014 - 1 S 1817/13
    Es wurde bereits nach altem Recht bei Beschlüssen, die aufgrund einer Öffnungsklausel ergingen, vertreten, dass diese, auch wenn das Quorum nicht erreicht ist, bei nicht durchgeführter Beschlussanfechtung bestandskräftig werden ( BGH DWE 1994, 140; KG NZM 1999, 569; OLG Köln NZM 2000, 909).
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus LG München I, 13.01.2014 - 1 S 1817/13
    Die Genehmigung eines Wirtschaftsplanes ohne Einzelwirtschaftspläne ist auf Antrag hin für ungültig zu erklären (vgl. BGH NJW 2005, 2061).
  • OLG Köln, 07.06.2000 - 16 Wx 39/00

    Nichtangefochtener Mehrheitsbeschluß über die Festlegung erhöhter Verzugszinsen

    Auszug aus LG München I, 13.01.2014 - 1 S 1817/13
    Es wurde bereits nach altem Recht bei Beschlüssen, die aufgrund einer Öffnungsklausel ergingen, vertreten, dass diese, auch wenn das Quorum nicht erreicht ist, bei nicht durchgeführter Beschlussanfechtung bestandskräftig werden ( BGH DWE 1994, 140; KG NZM 1999, 569; OLG Köln NZM 2000, 909).
  • OLG Köln, 09.02.2006 - 16 Wx 220/05

    Eintragung eines WEG -Beschlusses in ein "Protokollbuch"

    Auszug aus LG München I, 13.01.2014 - 1 S 1817/13
    Es ist vielmehr anerkannt, dass derartige Formverstöße lediglich einen Anfechtungsgrund darstellen (vgl. etwa BGH NJW 1997, 2956; OLG Köln NZM 2007, 133).
  • BGH, 03.07.1997 - V ZB 2/97

    Formvorschriften für Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus LG München I, 13.01.2014 - 1 S 1817/13
    Es ist vielmehr anerkannt, dass derartige Formverstöße lediglich einen Anfechtungsgrund darstellen (vgl. etwa BGH NJW 1997, 2956; OLG Köln NZM 2007, 133).
  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 21/84

    Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers

  • BGH, 13.01.2012 - V ZR 129/11

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Anforderungen an die Einladung zu einer

  • OLG Celle, 19.01.1989 - 4 W 164/88

    Sofortige Beschwerde gegen Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft; Fehlen

  • BGH, 16.07.2010 - V ZR 221/09

    Wohnungseigentum: Änderung einer Vereinbarung über die verbrauchsabhängige

  • BGH, 27.03.2009 - V ZR 196/08

    Gültigkeit von Beschlüssen einer Wohnungserbbauberechtigtengemeinschaft;

  • LG Köln, 15.10.2009 - 29 S 102/09

    Kostenverteilung: bei Öffnungsklausel sachlicher Grund nötig

  • BGH, 09.07.2010 - V ZR 202/09

    Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft: Rückwirkende

  • BGH, 12.12.2014 - V ZR 53/14

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Grenzen der Auslegung von

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil unter anderem in ZMR 2014, 480 ff. abgedruckt ist, sieht die Anfechtungsfrist im Hinblick auf TOP 4 Antrag 2 nicht als gewahrt an.
  • AG Hamburg-Blankenese, 15.04.2020 - 539 C 16/18

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Notwendige Vergleichsangebote

    Auch wenn Nichtigkeitsgründe wegen § 48 Abs. 4 WEG im Anfechtungsverfahren mit zu prüfen sind, können solche hier nicht bejaht/angenommen werden (vgl. LG München I, ZMR 2014, 480).
  • AG Hamburg-Blankenese, 18.05.2016 - 539 C 32/15

    Fällen grundstücksprägender Kiefern ist bauliche Veränderung!

    Es kann auch die geringere Rechtsfolge ausgesprochen werden (vgl. auch LG München I ZMR 2014, 480).
  • AG Hamburg-Blankenese, 24.06.2015 - 539 C 31/14

    Unbestimmt bleibt unbestimmt!

    In Anlehnung an das LG München I (ZMR 2014, 480) reicht es aus, einen Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz festzustellen, um damit die Ordnungswidrigkeit des Beschlusses festzustellen.
  • AG Hamburg-Blankenese, 23.03.2016 - 539 C 15/15

    WEG - Genehmigungsbeschluss für Müllbox und optisches Erscheinungsbild

    Da nach § 48 Abs. 4 WEG Nichtigkeitsgründe im Anfechtungsverfahren mit zu prüfen sind, liegt ein einheitlicher Streitgegenstand vor, wobei es ausreicht zumindest die Ungültig-Erklärung dieses Beschlussteils zu tenorieren (vgl. LG München I Urteil vom 13.01.2014, 1 S 1817/13, ZMR 2014, 480).
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