Weitere Entscheidung unten: LG Köln, 21.09.2017

Rechtsprechung
   LG Dortmund, 24.01.2017 - 1 S 185/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,41490
LG Dortmund, 24.01.2017 - 1 S 185/16 (https://dejure.org/2017,41490)
LG Dortmund, Entscheidung vom 24.01.2017 - 1 S 185/16 (https://dejure.org/2017,41490)
LG Dortmund, Entscheidung vom 24. Januar 2017 - 1 S 185/16 (https://dejure.org/2017,41490)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,41490) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.03.2010 - IX ZR 104/08

    Haftung des Rechtsanwalts: Substanziierung des Bestreitens eines Schadens aus den

    Auszug aus LG Dortmund, 24.01.2017 - 1 S 185/16
    Der Rahmen einer Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG beträgt 0, 5 bis 2, 5. Damit liegt die von der Klägerin angesetzte Gebühr von 1, 0 trotz der umfangreichen familienrechtlichen Problematiken (Trennungsentschädigung, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich) und unter Berücksichtigung des in Familiensachen nicht unerheblichen Haftungsrisikos (vgl. BGH, Urt. v. 11.03.2010 - IX ZR 104/08) unter der rechnerischen Mittelgebühr von 1, 5 und der Schwellengebühr von 1, 3.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Köln, 21.09.2017 - 1 S 185/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,61078
LG Köln, 21.09.2017 - 1 S 185/16 (https://dejure.org/2017,61078)
LG Köln, Entscheidung vom 21.09.2017 - 1 S 185/16 (https://dejure.org/2017,61078)
LG Köln, Entscheidung vom 21. September 2017 - 1 S 185/16 (https://dejure.org/2017,61078)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,61078) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.11.2015 - VIII ZR 266/14

    Mieterhöhung auch bei Wohnflächenabweichung nur unter Beachtung der

    Auszug aus LG Köln, 21.09.2017 - 1 S 185/16
    Dabei hat sich das Amtsgericht auf den Rechtsgedanken aus der zum Mieterhöhungsrecht ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.11.2015 (Az. VIII ZR 266/14) gestützt und diesen auf den vorliegenden Fall übertragen.

    a) Auch nach Auffassung der Kammer ist die Argumentation aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.11.2015 (Az. VIII ZR 266/14), wonach für den nach § 558 BGB vorzunehmenden Abgleich der begehrten Mieterhöhung mit der ortsüblichen Vergleichsmiete - unter Aufgabe der vormaligen Rechtsprechung - auch bei Abweichungen von bis zu 10 % zwischen vereinbarter und tatsächlicher Wohnfläche allein die tatsächliche Größe der vermieteten Wohnung maßgeblich ist, auf die vorliegende Konstellation übertragbar.

    Soweit er zugleich an der 10 %-Erheblichkeitsschwelle im Rahmen der Mietminderung festgehalten hat (vgl. BGH, Urt. v. 18.11.2015 - VIII ZR 266/14, juris, Rn. 9), betrifft dies eine andere Konstellation und Interessenlage.

  • BGH, 31.10.2007 - VIII ZR 261/06

    Rechtsfolgen der Unmöglichkeit einer verbrauchsabhängigen Abrechnung der Kosten

    Auszug aus LG Köln, 21.09.2017 - 1 S 185/16
    b) Die der vorstehenden Argumentation entgegenstehende Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 31.10.2007 (Az. VIII ZR 261/06) - die von der Beklagtenseite zur Stützung ihres Vorbringens in formalistisch anmutender Weise und ohne nähere Begründung angeführt wird - überzeugt letztlich nicht.

    In der vorgenannten Entscheidung wird im Wesentlichen allein unter Verweis auf die entsprechende Rechtsprechung zu Wohnflächenabweichungen als Grund für eine Mietminderung und - insoweit nunmehr aufgegeben - im Rahmen einer Mieterhöhung nach § 558 BGB angenommen, dass es auf eine Differenz zwischen der vereinbarten und der tatsächlichen Wohnfläche nicht ankommt, wenn die Abweichung nicht mehr als 10 % beträgt und damit unerheblich ist (vgl. BGH, Urt. v. 31.10.2007 - Az. VIII ZR 261/06, juris, Rn. 19).

  • AG Köln, 05.08.2016 - 210 C 84/16

    Abrechnung der Heizkosten auf der Grundlage der tatsächlichen Quadratmeterzahl

    Auszug aus LG Köln, 21.09.2017 - 1 S 185/16
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 05.08.2016 - 210 C 84/16 - wird zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht