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   VGH Baden-Württemberg, 17.07.2000 - 1 S 1862/99   

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VGH Baden-Württemberg, 17.07.2000 - 1 S 1862/99 (https://dejure.org/2000,16930)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.07.2000 - 1 S 1862/99 (https://dejure.org/2000,16930)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Juli 2000 - 1 S 1862/99 (https://dejure.org/2000,16930)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beschlagnahme eines Liegerades - Radwegbenutzungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2001, 100
  • SpuRt 2005, 170
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 62.94

    Verwaltungsprozeßrecht: Feststellungsinteresse gem. § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO nach

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.2000 - 1 S 1862/99
    Der vom Kläger für den Fall seines Obsiegens beabsichtigte Schadensersatzanspruch wegen unrechtmäßiger Entziehung seines Liegerades dürfte dagegen kein berechtigtes Interesse für seine Fortsetzungsfeststellungsklage begründen, da eine schuldhafte Amtspflichtverletzung kaum angenommen werden kann, nachdem das Verwaltungsgericht das Handeln des Beklagten für rechtmäßig erachtet hat (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 29.02.1996 -- 7 C 62.94 --, Buchholz 428.2 § 10 VZOG Nr. 4).
  • VG Karlsruhe, 08.03.1999 - 12 K 3959/98
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.2000 - 1 S 1862/99
    das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 8. März 1999 -- 12 K 3959/98 -- zu ändern und festzustellen, dass die Beschlagnahmeverfügung vom 26.09.1998 sowie der Widerspruchsbescheid der Landespolizeidirektion K vom 30.11.1998 rechtswidrig waren.
  • BVerwG, 28.04.1999 - 4 C 4.98

    Fortsetzungsfeststellungsklage; erledigendes Ereignis, Zeitpunkt; Zeitraum;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.2000 - 1 S 1862/99
    Dem ist dadurch Rechnung zu tragen, dass die Feststellung der Rechtswidrigkeit auf Teile der Beschlagnahmedauer zu beschränken ist (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 28.04.1999 -- 4 C 4.98 -- BVerwGE 109, 74).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.2019 - 1 S 871/19

    Kosten einer Ersatzvornahme - hier: Abschleppkosten - als öffentlichen Abgaben

    Das Gesetz setzt damit der Dauer der Beschlagnahme eine absolute Grenze (vgl. Senat, Urt. v. 17.07.2000 - 1 S 1862/99 - VBlBW 2001 und v. 02.12.1996 - 1 S 1520/96 - VBlBW 1997, 187 sowie Beschl. v. 11.03.2014 - 1 S 2422/13 - VBlBW 2014, 377).

    Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass die Beschlagnahme als Gefahrenabwehrmaßnahme kein Beugemittel ist (Senat, Urt. v. 17.07.2000, a.a.O.).

    Damit ist sie grundsätzlich nicht geeignet, die auf einer menschlichen Verhaltensweise beruhende Störung oder Gefährdung der öffentlichen Sicherheit auf Dauer zu beseitigen (Senat, Urt. v. 17.07.2000, a.a.O.).

    Dieser Befund hat dem Gesetzgeber Anlass geboten, die Beschlagnahme einer absoluten zeitlichen Grenze zu unterwerfen, damit sich die Polizei zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit des damit verbundenen Eingriffs unverzüglich darüber Klarheit verschafft, ob sie zur dauerhaften Beseitigung der Gefahr oder Störung andere Mittel als die Beschlagnahme - etwa eine mit einer Zwangsgeldandrohung verbundene Befolgensanordnung - ergreifen muss (vgl. Senat, Urt. v. 17.07.2000, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2008 - 1 S 2914/07

    Fotografieren einer Person in der Öffentlichkeit; allgemeines

    Demnach kann auch in der veränderten prozessualen Situation die Rechtswidrigkeit eines Dauerverwaltungsakts bezogen auf verschiedene Zeitpunkte geltend gemacht werden (siehe Urteil des erk. Senats vom 17.07.2000 - 1 S 1862/99 -, VBlBW 2001, 100 ; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 29.11.1979 - 3 C 103.79 -, BVerwGE 59, 148 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2007 - 1 S 1422/06

    Eigentumsübergang bei Einziehung einer Sache; Verwahrkostenhaftung nach

    Die Bestandskraft einer Beschlagnahmeanordnung erstreckt sich zwar auf das anfängliche und - wegen des Charakters als Dauerverwaltungsakt (vgl. Senatsurteil vom 17.07.2000 - 1 S 1862/99 -, VBlBW 2001, 100 ) - das fortdauernde Vorliegen der Beschlagnahmevoraussetzungen.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2019 - 1 S 1813/17

    Anfechtungsklage gegen Sicherstellungsverfügung; maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Hat sie die Sicherstellung als Verwaltungsakt verfügt, hat sie diesen Verwaltungsakt also - ebenso wie dies bei einer Beschlagnahme der Fall ist (vgl. § 33 Abs. 4 PolG) - unter Kontrolle zu halten (vgl. Senat, Urt. v. 17.07.2000 - 1 S 1862/99 - VBlBW 2001, 100 zur Beschlagnahme).

    Aus dieser materiellen Rechtslage folgt zum anderen, dass maßgeblicher Zeitpunkt für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Sicherstellung, die - wie hier - noch andauert, im Rahmen der Anfechtungsklage der Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts ist (vgl. zur Beschlagnahme Senat, Urt. v. 17.07.2000, a.a.O.; W.-R. Schenke/R. P. Schenke, in: Kopp/Schen-ke, VwGO, 24. Aufl., § 113 Rn. 43 m.w.N.; zu Sicherstellungsverfügungen VG Braunschweig, Urt. v. 02.12.2009 - 5 A 25/08 - DVBl. 2010, 529; VG Oldenburg, Beschl. v. 30.01.2008 - 2 A 969/07 - juris; zur Bedeutung einer über den Erlasszeitpunkt hinausgehenden Kontrollpflicht der Behörde auch BVerwG, Beschl. v. 16.06.1995 - 1 B 83/95 - GewArch 1996, 24 und Urt. v. 02.02.1982 - 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1: Da bei einer gemäß § 35 Abs. 1 GewO verfügten Gewerbeuntersagung wegen § 35 Abs. 6 GewO - anders als hier - keine fortbestehende Kontrollpflicht besteht, sind dort auch keine erst im Anfechtungsprozess entstandenen Umstände zu berücksichtigen.).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2014 - 1 S 2422/13

    Höchstdauer der polizeilichen Beschlagnahme eines Hundes; Fristbeginn; Einziehung

    Das Gesetz setzt damit der Dauer der Beschlagnahme eine absolute Grenze (vgl. Senat, Beschl. v. 22.02.1990 - 1 S 151/90 - VBlBW 1990, 351; Urt. v. 02.12.1996 - 1 S 1520/96 - VBlBW 1997, 187; Beschl. v. 17.07.2000 - 1 S 1862/99 - VBlBW 2001, 100).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.2002 - 5 S 2625/01

    Verkehrsrechtliche Anordnung - Radwegebenutzungspflicht für Liegerad

    Dass der Kläger beim Führen eines Liegerads grundsätzlich der Radwegebenutzungspflicht gemäß § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO unterliegt und dass die Vorschrift insoweit auch mit höherrangigem Recht vereinbar ist, ist im Verfahren des Klägers wegen der Beschlagnahme seines Liegerads geklärt worden (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.07.2000 - 1 S 1862/99 - VBlBW 2001, 100; BVerwG, Beschl. v. 31.05.2001 - 3 B 183.00 - Buchholz 442.151 § 2 StVO Nr. 2 = NZV 2001, 493).
  • VG Stuttgart, 01.03.2007 - 1 K 4166/04

    Kostenerstattung für die Verwahrung eines beschlagnahmten gefährlichen Hundes.

    Diese Vorschrift verpflichtet die Polizei, die Beschlagnahme unter Kontrolle zu halten und fortlaufend von Amts wegen prüfen, ob die Aufrechterhaltung der Beschlagnahme noch gerechtfertigt ist oder ob die Sache dem Betroffenen zurückgegeben werden kann (VGH Bad.-Württ., VBlBW 2001, 100).
  • VG Freiburg, 03.07.2019 - 3 K 2803/19

    Eilrechtsschutz gegen eine Beschlagnahmeverfügung; Gefährdung durch Konsum und

    Eine solche Störung steht unmittelbar bevor, wenn der Eintritt des Schadens nach allgemeiner Erfahrung sofort oder in allernächster Zeit als gewiss anzusehen ist, falls nicht eingeschritten wird (VGH Bad.-Württ, Urteil vom 10.07.2000 - 1 S 1862/99 -, VBlBW 2001, 100 [103]).
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   VGH Baden-Württemberg, 10.07.2000 - 1 S 1862/99   

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https://dejure.org/2000,13402
VGH Baden-Württemberg, 10.07.2000 - 1 S 1862/99 (https://dejure.org/2000,13402)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.07.2000 - 1 S 1862/99 (https://dejure.org/2000,13402)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Juli 2000 - 1 S 1862/99 (https://dejure.org/2000,13402)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Radwegbenutzung mit Liegefahrrad

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SpuRt 2005, 170
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