Weitere Entscheidung unten: LG Frankfurt/Main, 12.11.2010

Rechtsprechung
   LG Dortmund, 20.10.2010 - 1 S 189/10   

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https://dejure.org/2010,33762
LG Dortmund, 20.10.2010 - 1 S 189/10 (https://dejure.org/2010,33762)
LG Dortmund, Entscheidung vom 20.10.2010 - 1 S 189/10 (https://dejure.org/2010,33762)
LG Dortmund, Entscheidung vom 20. Oktober 2010 - 1 S 189/10 (https://dejure.org/2010,33762)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung ist mangels Einhaltung der Berufungsbegründungsfrist als unzulässig zu verwerfen; Verwerfung der Berufung mangels Einhaltung der Berufungsbegründungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233
    Berufung ist mangels Einhaltung der Berufungsbegründungsfrist als unzulässig zu verwerfen; Verwerfung der Berufung mangels Einhaltung der Berufungsbegründungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.09.2007 - III ZB 26/07

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts; Ausgangskontrolle bei

    Auszug aus LG Dortmund, 20.10.2010 - 1 S 189/10
    Dazu gehört das Führen eines Fristenkalenders und eine Anordnung des Prozessbevollmächtigten, durch die gewährleistet wird, dass die Erledigung der fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages anhand des Fristenkalenders von einer dazu beauftragen Bürokraft überprüft wird (BGH NJOZ 2008, 359).
  • AG Dortmund, 15.07.2010 - 405 C 8675/09

    Bei einem Pachtvertrag über einen Stellplatz stellt der Zahlungsverzug des

    Auszug aus LG Dortmund, 20.10.2010 - 1 S 189/10
    Die Berufung des Beklagten gegen das am 15.07.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Dortmund (405 C 8675/09).
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 12.11.2010 - 2-01 S 189/10   

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https://dejure.org/2010,47533
LG Frankfurt/Main, 12.11.2010 - 2-01 S 189/10 (https://dejure.org/2010,47533)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12.11.2010 - 2-01 S 189/10 (https://dejure.org/2010,47533)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12. November 2010 - 2-01 S 189/10 (https://dejure.org/2010,47533)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • captain-huk.de

    Abtretungsvereinbarung, Erstattungsfähigkeit der Stellungnahmekosten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 15.11.2004 - 12 U 18/04

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ersatzfähigkeit der Kosten eines ungeeigneten

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.11.2010 - 1 S 189/10
    Die Kosten für die Erstattung eines Sachverständigengutachtens, die der Geschädigte zur Schadensfeststellung aufwendet, sind grundsätzlich selbst dann zu erstatten, wenn sich das eingeholte Privatgutachten schwere Fehler aufweist oder unbrauchbar ist (OLG Hamm, Urteil v. 08.05.2001, Az.: 27 U 201/00, juris Rn. 7, KG Berlin, Urteil v. 15.11.2004, Az. : 12 U 18/04, juris Rn.2).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Geschädigten die Unbrauchbarkeit des Sachverständigengutachtens zu vertreten hat, etwa wenn er gegenüber seinem Privatsachverständigen erhebliche Vorschäden verschweigt oder wenn ihn ein Auswahlverschulden trifft (KG Berlin, Urteil v. 15.11.2004, Az.: 12 U 18/04, juris Rn. 2).

  • AG Frankfurt/Main, 02.07.2010 - 380 C 642/10
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.11.2010 - 1 S 189/10
    Das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main -Außenstelle Höchst vom 02.07.2010, Az.: 380 C 642/10 (14) wird aufgehoben und klarstellend wie folgt neu gefasst:.

    Amtsgericht Frankfurt am Main Außenstelle Höchst Geschäfts-Nr.: 380 C 642/10 (14).

  • OLG Hamm, 13.04.1999 - 27 U 278/98

    Kostenersatz für ein zur Kfz-Schadensfeststellung eingeholtes

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.11.2010 - 1 S 189/10
    Die Notwendigkeit sachverständiger Schadensfeststellung hat der Schädiger verursacht, während es dem Geschädigten nach Sinn und Zweck des § 249 Abs. 2 BGB nicht zuzumuten ist, sich auf eine Begutachtung allein durch jenen einzulassen (OLG Hamm, Urteil vom 13.04.1999, Az.: 27 U 278/98, juris Rn 15).
  • OLG Hamm, 08.05.2001 - 27 U 201/00

    Unfallregulierung - Aufrechnung des haftenden Versicherers - Gegengutachten zum

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.11.2010 - 1 S 189/10
    Die Kosten für die Erstattung eines Sachverständigengutachtens, die der Geschädigte zur Schadensfeststellung aufwendet, sind grundsätzlich selbst dann zu erstatten, wenn sich das eingeholte Privatgutachten schwere Fehler aufweist oder unbrauchbar ist (OLG Hamm, Urteil v. 08.05.2001, Az.: 27 U 201/00, juris Rn. 7, KG Berlin, Urteil v. 15.11.2004, Az. : 12 U 18/04, juris Rn.2).
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