Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2009 - 1 S 19.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,13523
OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2009 - 1 S 19.09 (https://dejure.org/2009,13523)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.11.2009 - 1 S 19.09 (https://dejure.org/2009,13523)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. November 2009 - 1 S 19.09 (https://dejure.org/2009,13523)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,13523) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen eine Gewerbeuntersagungsverfügung bei Rechtmäßigkeit der Gewerbeuntersagung aufgrund Unzuverlässigkeit; Gewerbeuntersagung vor dem insolvenzverfahrensrechtlichen Zeitraum nach § 12 Gewerbeordnung (GewO)

  • Judicialis

    GewO § 12; ; GewO § 35 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 12; GewO § 35 Abs. 1; VwGO § 80 Abs. 5
    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen eine Gewerbeuntersagungsverfügung bei Rechtmäßigkeit der Gewerbeuntersagung aufgrund Unzuverlässigkeit; Gewerbeuntersagung vor dem insolvenzverfahrensrechtlichen Zeitraum nach § 12 Gewerbeordnung ( GewO )

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 08.12.2008 - 7 ME 144/08

    Sperrwirkung des § 12 Gewerbeordnung (GewO) bei einem unter Anordnung des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2009 - 1 S 19.09
    Ziel des § 12 GewO ist es indes nicht, dem Gewerbetreibenden die Fortführung eines unerlaubt betriebenen Gewerbes zu ermöglichen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Dezember 2008 - 7 ME 144/08 - juris Rn. 4; Hahn, GewArch 2000, 361, 365).
  • BVerwG, 11.09.1992 - 1 B 131.92

    Gewerberecht: Voraussetzungen einer erweiterten Gewerbeuntersagung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2009 - 1 S 19.09
    Nur dann, wenn besondere Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende in andere Gewerbe, Vertretungstätigkeiten oder leitende gewerbliche Tätigkeiten ausweichen wird, ist die erweiterte Gewerbeuntersagung nicht zulässig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. September 1992 - 1 B 131.92 - juris Rn. 5).
  • VGH Hessen, 21.11.2002 - 8 UE 3195/01

    Anfechtung einer Gewerbeuntersagung - Auswirkung eines Insolvenzverfahren - keine

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2009 - 1 S 19.09
    Ob der Umstand, dass das Amtsgericht nach Erlass der Gewerbeuntersagungsverfügung zunächst mit Beschluss vom 24. November 2008 Sicherungsmaßnahmen nach § 21 InsO angeordnet und mit Beschluss vom 9. Februar 2009 das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Antragstellers eröffnet hat, im Hinblick auf § 12 GewO zu einer Verschiebung des Beurteilungszeitpunkts führt, bedarf vorliegend keiner Entscheidung (verneinend VGH Kassel, Urteil vom 21. November 2002 - 8 UE 3195/01 - juris Rn. 28; offen gelassen von OVG Münster, Beschluss vom 3. April 2009 - 4 A 830/07 - juris Rn. 8 f., sowie von Hahn, GewArch 2000, 361, 365 f.).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2009 - 1 S 19.09
    Dabei kommt es für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage auf den Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung an (stRspr, grundlegend BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 146.80 -, BVerwGE 65, 1 ff., zit. nach juris Rn. 14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2009 - 4 A 830/07

    Zulässigkeit einer Untersagung der Tätigkeit als Vertretungsberechtigter wegen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2009 - 1 S 19.09
    Ob der Umstand, dass das Amtsgericht nach Erlass der Gewerbeuntersagungsverfügung zunächst mit Beschluss vom 24. November 2008 Sicherungsmaßnahmen nach § 21 InsO angeordnet und mit Beschluss vom 9. Februar 2009 das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Antragstellers eröffnet hat, im Hinblick auf § 12 GewO zu einer Verschiebung des Beurteilungszeitpunkts führt, bedarf vorliegend keiner Entscheidung (verneinend VGH Kassel, Urteil vom 21. November 2002 - 8 UE 3195/01 - juris Rn. 28; offen gelassen von OVG Münster, Beschluss vom 3. April 2009 - 4 A 830/07 - juris Rn. 8 f., sowie von Hahn, GewArch 2000, 361, 365 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2011 - 4 A 1449/08

    Zulässigkeit der Unterbrechung eines gerichtlichen Verfahrens gegen eine

    - 1 S 19.09 -, juris; Hahn, GewArch 2000, 361 (365); a.A. Krumm, GewArch 2010, 465 (468).
  • VG München, 12.09.2011 - M 16 K 11.1936

    Widerruf einer Erlaubnis nach § 34a GewO in Verbindung mit erweiterter

    Ausreichend ist die Wahrscheinlichkeit der anderweitigen Gewerbeausübung, die sich insbesondere daran festmachen lässt, dass der Betroffene trotz hoher Steuerschulden und Zahlungsunfähigkeit an seiner gewerblichen Tätigkeit festhält (vgl. hierzu aus der jüngeren Rechtsprechung BayVGH v. 9. November 2009, Az. 22 ZB 08.3401; OVG Berlin-Brandenburg v. 3. November 2009, Az. 1 S 19.09 - juris - ).
  • VG München, 25.04.2012 - M 18 K 10.5583

    Aufhebung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege

    Später eingetretene Aspekte, aufgrund derer die Klägerin wieder als geeignet im Sinne des § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII einzustufen sein könnte, sind nicht zu berücksichtigen (vgl. BVerwG v. 13.3.1973, I C 36.71; BVerwG v. 18.4.1978, 1 B 123/78; OVG Berlin-Brandenburg v. 3.11.2009, OVG 1 S 19.09; VG Ansbach v. 17.1.2012, AN 4 K 11.01930).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht