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   VGH Baden-Württemberg, 25.04.2002 - 1 S 1900/00   

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https://dejure.org/2002,4294
VGH Baden-Württemberg, 25.04.2002 - 1 S 1900/00 (https://dejure.org/2002,4294)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.04.2002 - 1 S 1900/00 (https://dejure.org/2002,4294)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. April 2002 - 1 S 1900/00 (https://dejure.org/2002,4294)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Pferdehaltungsverbot - Gefahrenprognose

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung eines Pferdehaltungsverbotes; Gefahrenprognose der Veterinärbehörde bei wiederholten Verstößen; Zufügung erheblicher Schmerzen, Leiden oder Schäden; Einzelanordnungen, die zu keiner nachhaltigen Besserung auf Dauer geführt haben; Darlegung der von der Klägerin ...

  • Judicialis

    TierSchG 1993 § 16 a Satz 2 Nr. 3; ; TierSchG 1993 § 2; ; TierSchG 1993 § 17

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TierSchG (1993) § 2 § 16a Satz 2 Nr. 3 § 17
    Tierschutz - Tierhaltungsverbot, Pferdehaltungsverbot, Gefahrenprognose

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Pferdehalterin unbelehrbar - Veterinäramt erlässt "Haltungsverbot" wegen Verwahrlosung der Tiere

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2002, 388
  • DÖV 2003, 513
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Stuttgart, 29.07.1998 - 4 K 2511/98

    Besondere Anforderungen an den Tierschutz in der Tierhaltung; Landwirtschaftliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.2002 - 1 S 1900/00
    Mit anderen Worten: Die Tierschutzbehörde musste nicht sehenden Auges zuwarten, bis den Tieren der Klägerin, nachdem die die Klägerin weniger belastenden Einzelanordnungen keine nachhaltige Besserung der Pferdehaltung gebracht hatten, erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt sein würden (vgl. hierzu bei einer Kette von beharrlichen Verstößen gegen § 2 TierSchG auch VG Stuttgart, Urteil vom 29.07.1998, NuR 1999, S. 236 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.08.1999 - 6 S 969/99

    Rechtsmittelzulassung: Darlegung von Zulassungsgründen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.2002 - 1 S 1900/00
    Dies setzt bei besonderen rechtlichen Schwierigkeiten der Rechtssache voraus, dass die Komplexität der Sache messbar über das in verwaltungsgerichtlichen Verfahren des Tierschutzes Übliche hinausgeht (vgl. z.B. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11.08.1999 - 6 S 969/99 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.01.2002 - 13 S 2155/01

    Umstellung des Kostenrechts auf Euro-Stichtag

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.2002 - 1 S 1900/00
    Dies ergibt gemäß § 5 ZPO analog einen Gesamtstreitwert von 30.364,90 EUR (vgl. zur Streitwertausweisung in Euro auch für ab dem 01.01.2002 anhängig gewordene Verfahren VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.01.2002 - 13 S 2155/01 -).
  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.2002 - 1 S 1900/00
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 20.01.1989, BVerwGE 81, S. 226) anerkannt, dass das Feststellungsinteresse für eine Fortsetzungsfeststellungsklage, mit der ein Amtshaftungsanspruch vorbereitet werden soll, bei Erledigung des Verwaltungsaktes vor Erhebung der verwaltungsgerichtlichen Klage, wie dies vorliegend der Fall ist, regelmäßig fehlt und deshalb eine entsprechende Klage als unzulässig abzuweisen ist.
  • OVG Niedersachsen, 20.04.2016 - 11 LB 29/15

    Amtstierarzt; Dauerverwaltungsakt; erhebliche Leiden; erhebliche Schmerzen;

    Mit anderen Worten musste der Beklagte als zuständige Tierschutzbehörde nicht sehenden Auges abwarten, bis den Rindern, nachdem die weniger belastenden Einzelanordnungen nicht zu einer nachhaltigen Verbesserung der Tierhaltung des Klägers geführt hatten, erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt sein würden (vgl. hierzu Bad.-Württ. VGH, Beschl. v. 24.4.2002 - 1 S 1900/00 -, VBlBW 2002, 388, juris, Rdnr. 10, unter Hinweis auf VG Stuttgart, Urt. v. 29.7.1998, NuR 1999, 236 f.; vgl. zudem Hess. VGH, Beschl. v. 24.4.2006 - 11 TG 677/06 -, NuR 2007, 54, juris, Rdnr. 26; Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, § 16a, Rdnr. 47; Lorz/Metzger, TierSchG, § 16a, Rdnr. 20).
  • VG Cottbus, 06.09.2017 - 3 L 509/17

    Widerruf Tierheimbetreibererlaubnis Tierschutzverein Elbe-Elster e.V. (Herzberg)

    Mit anderen Worten: Die Tierschutzbehörde muss nicht sehenden Auges zuwarten, bis den Tieren, nachdem weniger belastende Einzelanordnungen keine nachhaltige Besserung der Haltung gebracht haben, erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt sein würden (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 24. April 2006 - 11 TG 677/06 -, Rn. 26, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. April 2002 - 1 S 1900/00 -, Rn. 10, juris; VG Aachen, Urteil vom 29. April 2009 - 6 K 1682/08 -, juris; VG Ansbach, Beschluss vom 20. April 2005 - AN 16 S 05.01204 -, juris; Hirt/Maisack/Moritz, aaO., § 16a, Rn. 47; Lorz/Metzger, TierSchG, 6. Aufl. 2008, § 16 a RdNr. 20 unter Hinweis auf die Begründung des Änderungsgesetzes 1986).

    Anders als im Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrecht, das an das Verschulden der Betroffenen anknüpft, ist im Bereich der Gefahrenabwehr bereits ein konkretes Verhalten ausreichend, das geeignet ist, einen Schaden an einem polizeilich geschützten Rechtsgut herbeizuführen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. April 2002, aaO., m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2005 - 1 S 381/05

    Tierschutz; Schafbestand; Auflösung; Ersatzvornahme; Wegnahme; unmittelbare

    Schließlich hat schon das Verwaltungsgericht im Anschluss an die Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 25.04.2002 - 1 S 1900/00-, VBlBW 2002, 388 f.) zutreffend ausgeführt, dass der Hinweis auf ein Wohlverhalten unter dem Druck des laufenden Verfahrens die Gefahrenprognose nicht zu erschüttern geeignet ist.
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