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   VGH Baden-Württemberg, 27.11.2006 - 1 S 1925/06   

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VGH Baden-Württemberg, 27.11.2006 - 1 S 1925/06 (https://dejure.org/2006,6993)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.11.2006 - 1 S 1925/06 (https://dejure.org/2006,6993)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. November 2006 - 1 S 1925/06 (https://dejure.org/2006,6993)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zur Frage der sofortigen Vollziehbarkeit eines Leistungsbescheids über die Kosten der Unterbringung von Tieren nach der Fortnahme

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; TierSchG § 16a Satz 2 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufschiebende Wirkung, Tierschutz - aufschiebende Wirkung, Tierschutz, Fortnahmeverfügung, Unterbringung, Kostenerstattung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 296
  • VBlBW 2007, 228
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Bayern, 09.06.2005 - 25 CS 05.295

    Tierschutz, Wegnahme von Pferden, anderweitige pflegliche Unterbringung,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.2006 - 1 S 1925/06
    Ein Leistungsbescheid, mit dem die Behörde nach § 16a Satz 2 Nr. 2 TierSchG Kosten für die Unterbringung von Tieren geltend macht, die sie dem Halter fortgenommen hat, ist nicht kraft Gesetzes sofort vollziehbar (a.A. BayVGH, Beschluss vom 09.06.2005 - 25 CS 05.295, NuR 2006, 183).

    Der abweichenden Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichthofs, auf die sich der Antragsgegner beruft (Beschluss vom 09.06.2005 - 25 CS 05.295 -, NuR 2006, 183), folgt der Senat nicht.

  • VGH Bayern, 15.11.1993 - 22 CS 93.1481

    Gebühren und Kosten: Erstreckung des Anwendungsbereichs von § 80 Abs. 2 Nr. 1

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.2006 - 1 S 1925/06
    Sie beruht auf einem weitem Verständnis des Begriffs der Kosten i.S.v. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO, der letztlich entscheidend auf den Finanzbedarf und die Deckungsprobleme der öffentlichen Haushalte abstellt (vgl. die in Bezug genommenen Beschlüsse des BayVGH vom 15.11.1993 - 22 CS 93.1481 -, NVwZ-RR 1994, 471 und vom 27.06.1994 - 20 CS 94.1270 -, NVwZ-RR 1994, 618 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.1991 - 8 S 34/91

    Suspensiveffekt des Widerspruchs bei Anforderung der Kosten einer Ersatzvornahme

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.2006 - 1 S 1925/06
    Denn selbst wenn man die Ansicht vertreten wollte, dass ungeachtet des eigenständigen Charakters der Kostenerstattungsvorschrift des § 16a Satz 2 Nr. 2 TierSchG (siehe bereits zur Vorläufervorschrift in § 2 Abs. 3 TierSchG OVG NRW, Urteil vom 18.10.1979 - IV A 2512/78 -, OVGE 34, 240 ) angesichts der Nähe zur Verwaltungsvollstreckung der Anwendungsbereich des § 12 Satz 1 LVwVG nicht von vornherein verschlossen sei, fehlte es jedenfalls, wie in der genannten Vorschrift vorausgesetzt, an einer Maßnahme in der Verwaltungsvollstreckung (vgl. zu den Kosten der Ersatzvornahme VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.01.1991 - 8 S 34/91 -, NVwZ-RR 1991, 512; Schoch, a.a.O, § 80 Rn. 136p m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2002 - 11 S 2443/01

    Abschiebungskosten - aufschiebende Wirkung gegen Anordnung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.2006 - 1 S 1925/06
    Dies wird indessen dem Ausnahmecharakter des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO nicht gerecht (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.02.2002 - 11 S 2443/01 -, InfAuslR 2002, 286 ).
  • BVerwG, 17.12.1992 - 4 C 30.90

    Kommunalabgaben: Sanierungsausgleichsbetrag als sonstige öffentliche Abgabe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.2006 - 1 S 1925/06
    Hierunter sind neben Steuern, Gebühren und Beiträgen auch sonstige öffentlich-rechtliche Geldforderungen zu verstehen, die von allen erhoben werden, die einen normativ bestimmten Tatbestand erfüllen und zur Deckung des Finanzbedarfs des Hoheitsträgers für die Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben dienen (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 17.12.1992 - 4 C 30.90 -, NVwZ 1993, 1112).
  • VGH Bayern, 27.06.1994 - 20 CS 94.1270
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.2006 - 1 S 1925/06
    Sie beruht auf einem weitem Verständnis des Begriffs der Kosten i.S.v. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO, der letztlich entscheidend auf den Finanzbedarf und die Deckungsprobleme der öffentlichen Haushalte abstellt (vgl. die in Bezug genommenen Beschlüsse des BayVGH vom 15.11.1993 - 22 CS 93.1481 -, NVwZ-RR 1994, 471 und vom 27.06.1994 - 20 CS 94.1270 -, NVwZ-RR 1994, 618 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2005 - 1 S 381/05

    Tierschutz; Schafbestand; Auflösung; Ersatzvornahme; Wegnahme; unmittelbare

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.2006 - 1 S 1925/06
    Ein solcher Fall des Kostenersatzes wird von der Vorschrift des § 16a Satz 2 Nr. 2 TierSchG mit umfasst; denn sie ermächtigt die Behörde auch zu einem Vorgehen im Wege der unmittelbaren Ausführung (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 17.03.2005 - 1 S 381/05 -, NuR 2006, 441 m.w.N.; siehe auch Thum, NuR 2001, 555 ).
  • OVG Berlin, 13.04.1995 - 2 S 3.95

    Kosten der Ersatzvornahme sind keine Auslagen; Kosten der unmittelbaren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.2006 - 1 S 1925/06
    Hierunter sind - nach Maßgabe der einschlägigen kostenrechtlichen Bestimmungen (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 13.04.1995 - 2 S 3/95 -, NVwZ-RR 1995, 575; OVG Hamburg, Beschluss vom 04.05.2000 - 3 Bs 422/98 -, NVwZ-Beilage 2000, 146 ) - die in einem Verwaltungsverfahren nach tariflichen Vorgaben oder doch leicht erkennbaren Merkmalen erhobenen (Verwaltungs-)Gebühren nebst den mit ihnen verbundenen Auslagen zu verstehen.
  • OVG Hamburg, 04.05.2000 - 3 Bs 422/98

    Ersatzfähigkeit von Abschiebungskosten; Bestimmung des richtigen Antrags im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.2006 - 1 S 1925/06
    Hierunter sind - nach Maßgabe der einschlägigen kostenrechtlichen Bestimmungen (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 13.04.1995 - 2 S 3/95 -, NVwZ-RR 1995, 575; OVG Hamburg, Beschluss vom 04.05.2000 - 3 Bs 422/98 -, NVwZ-Beilage 2000, 146 ) - die in einem Verwaltungsverfahren nach tariflichen Vorgaben oder doch leicht erkennbaren Merkmalen erhobenen (Verwaltungs-)Gebühren nebst den mit ihnen verbundenen Auslagen zu verstehen.
  • OVG Brandenburg, 17.11.1999 - 4 B 99/99

    Der durch Leistungsbescheid konkretisierte Kostenerstattungsanspruch; Sofortige

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.2006 - 1 S 1925/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats trifft dies insbesondere auf die Kosten zu, die der Behörde durch die unmittelbare Ausführung einer Maßnahme entstanden sind und die sie vom Pflichtigen ersetzt verlangt (siehe zu § 8 Abs. 2 PolG Beschluss vom 09.06.1986 - 1 S 376/86 -, NVwZ 1986, 933; zu § 31 Abs. 2 Alt. 2 BestattG Beschluss vom 09.09.1999 - 1 S 1306/99 -, NVwZ-RR 2000, 189 f.; so etwa auch Sächs. OVG, Beschluss vom 26.10.1995 - 3 S 387/95 -, SächsVBl 1996, 70; OVG Brandenburg, Beschluss vom 17.11.1999 - 4 B 99/99 -, LKV 2000, 313; Wolf/Stephan, Polizeigesetz für Baden-Württemberg, 5. Aufl. 1999, § 8 Rn. 38; Würtenberger/Heckmann/Riggert, Polizeirecht in Baden-Württemberg, 5. Aufl. 2002, Rn. 893; Schoch, a.a.O, § 80 Rn. 118, 120; Puttler in: Sodan/Ziekow , VwGO, 2. Aufl. 2006, § 80 Rn. 62; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl. 1999, Rn. 689, jeweils m.w.N., auch zur Frage der Kosten der Ersatzvornahme).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.06.1986 - 1 S 376/86

    Aufschiebende Wirkung bei Anfechtung eines Kostenbescheides wegen Maßnahme nach

  • VGH Baden-Württemberg, 09.09.1999 - 1 S 1306/99

    Heranziehung zu den Kosten einer Beerdigung - Sofortvollzugsanordnung -

  • OVG Sachsen, 26.10.1995 - 3 S 387/95

    Aufschiebende Wirkung; Allgemeines Polizeirecht - Kosten der unmittelbaren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.10.1979 - IV A 2512/78
  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.2019 - 1 S 871/19

    Kosten einer Ersatzvornahme - hier: Abschleppkosten - als öffentlichen Abgaben

    Hierunter sind neben Steuern, Gebühren und Beiträgen auch sonstige öffentlich-rechtliche Geldforderungen zu verstehen, die von allen erhoben werden, die einen normativ bestimmten Tatbestand erfüllen und zur Deckung des Finanzbedarfs des Hoheitsträgers für die Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben dienen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.1992 - 4 C 30.90 - NVwZ 1993, 1112; Senat, Beschl. v. 27.11.2006 - 1 S 1925/06 - VBlBW 2007).

    Kosten für das Abschleppen von Fahrzeugen sind davon nicht erfasst, da die für den Wegfall des Suspensiveffekts tragende Erwägung, im Interesse der Sicherung einer geordneten Haushaltsführung der öffentlichen Hand die Stetigkeit des Mittelflusses zu gewährleisten, hier nicht einschlägig ist (vgl. Senat, Beschl. v. 27.11.2006, a.a.O.; Schoch in: Schoch/Schneider Bier, VwGO, 36. Erg.-Lfg., § 80 Rn. 136 m.w.N.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats trifft dies insbesondere auf die Kosten zu, die der Behörde durch die unmittelbare Ausführung einer Maßnahme entstanden sind und die sie vom Pflichtigen ersetzt verlangt (vgl. zu § 8 Abs. 2 PolG Senat, Beschl. v. 27.11.2006, a.a.O., und v. 09.06.1986 - 1 S 376/86 - NVwZ 1986, 933; zu § 31 Abs. 2 Alt. 2 BestattG Senat, Beschl. v. 09.09.1999 - 1 S 1306/99 - NVwZ-RR 2000, 189 f.; so auch SächsOVG, Beschl. v. 26.10.1995 - 3 S 387/95 - SächsVBl 1996, 70; OVG Brandenburg, Beschl. v. 17.11.1999 - 4 B 99/99 -, LKV 2000, 313; Stephan/Deger, a.a.O., § 8 Rn. 38; Würtenberger/Heckmann, Polizeirecht in Baden-Württemberg, 6. Aufl., Rn. 893; Schoch, a.a.O, § 80 Rn. 144; Puttler in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl., § 80 Rn. 62).

    Der insoweit abweichenden (früheren) Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichthofs, auf die sich die Antragsgegnerin beruft (BayVGH, Beschl. v. 16.12.1993 - 21 CS 93.3344 - BayVBl. 1994, 372), folgt der Senat, wie er bereits entschieden hat, nicht (vgl. Senat, Beschl. v. 27.11.2006, a.a.O., zu BayVGH, Beschl. v. 09.06.2005 - 25 CS 05.295 -, NuR 2006, 183).

    Dies wird dem Ausnahmecharakter sowie Sinn und Zweck des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO nicht gerecht (vgl. Senat, Beschl. v. 27.11.2006, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.02.2002 - 11 S 2443/01 - InfAuslR 2002, 286; zu den Kosten einer Ersatzvornahme inzwischen auch wie hier BayVGH, Beschl. v. 25.02.2009 - 2 CS 07.1702 - NVwZ-RR 2009, 787).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2017 - 3 M 271/17

    Anforderungen an die Anordnung des Sofortvollzuges eines kostenfestsetzenden

    Demgegenüber zählen hierzu nicht die durch die besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalles geprägten Kostenerstattungsansprüche, mit denen die Behörde den Ersatz von finanziellen Aufwendungen fordert, mit denen sie der Sache nach für den Schuldner in Vorlage getreten ist (vgl. VGH BW, Beschluss vom 27. November 2006 - 1 S 1925/06 -, juris, Rn. 4 [m. w. N.]).

    Ein solcher Fall liegt auch bei der Vorschrift des § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TierSchG vor (vgl. VGH BW, Beschluss vom 27. November 2006, a. a. O.), denn sie ermächtigt die Behörde auch zu einem Vorgehen im Wege der unmittelbaren Ausführung (vgl. VGH BW, Beschluss vom 17. März 2005 - 1 S 381/05 -, juris; OVG BB, Beschluss vom 25. Mai 1998 - 4 E 24/98 -, juris).

    Soweit der Antragsgegner in diesem Zusammenhang unter Verweis auf § 14 Abs. 1 VwKostG einwendet, bei den geltend gemachten Kosten handele es sich um Auslagen, die bei der Vorbereitung und Durchführung der Amtshandlung (hier: Wegnahme) notwendig geworden seien, verkennt er, dass es an einer für Auslagen kennzeichnenden Verknüpfung mit einem Gebührentatbestand mangelt (vgl. VGH BW, Beschluss vom 27. November 2006, a. a. O.).

    Sie beruht auf einem zu weiten Verständnis des Begriffs der Kosten im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO, der letztlich entscheidend auf den Finanzbedarf und die Deckungsprobleme der öffentlichen Haushalte abstellt (so auch VGH BW, Beschluss vom 27. November 2006, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2013 - 1 ME 6/13

    Kosten der Ersatzvornahme als sofort vollziehbare öffentliche Abgaben oder Kosten

    Die insoweit für den Wegfall des Suspensiveffekts tragende Erwägung, im Interesse der Sicherung einer geordneten Haushaltsführung der öffentlichen Hand die Stetigkeit des Mittelflusses zu gewährleisten (vgl. Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO-Kommentar, Bd. 1, § 80 Rn. 132, Stand: August 2012), erfassen die von der Antragsgegnerin verauslagten Kosten in Höhe von insgesamt 7.240,00 Euro nicht (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 27. November 2006 - 1 S 1925/06 -, zitiert nach juris m.w.N).
  • OVG Thüringen, 14.02.2008 - 3 EO 838/07

    Brand- und Katastrophenschutz einschließl. Rettungsdienstrecht; Feuerwehr;

    Dementsprechend nicht erfasst werden andere Geldleistungen, bei denen es sich um Erstattungen für Aufwendungen der öffentlichen Hand handelt, deren Höhe von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls abhängt (vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. November 2006 - 1 S 1925/06 - NVwZ-RR 2007, 296 m. w. N.).
  • VG Aachen, 04.05.2007 - 6 L 121/07

    Rechtmäßigkeit des Bescheides über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten

    vgl. etwa Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH B.-W.), Beschluss vom 27. November 2006 - 1 S 1925/06 -, juris unter Hinweis auf Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 17. Dezember 1992 - 4 C 30.90 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 1993, 1112; Schoch, in: Schoch/Pietzner/Schmidt-Aßmann, VwGO, Loseblatt, Stand Februar 1998, § 80 Rn. 112.

    vgl. hierzu Schoch, in: Schoch/Pietzner/Schmidt-Aßmann, VwGO, Loseblatt, Stand Februar 1998, § 80 Rn. 113; VGH B.- W.), Beschluss vom 27. November 2006 - 1 S 1925/06 -, juris.

    vgl. wiederum etwa VGH B.-W., Beschluss vom 27. November 2006 - 1 S 1925/06 -, juris.

  • VG Schleswig, 23.01.2018 - 1 B 204/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Kostenforderung

    Unter einer Abgabe im Sinne des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO sind neben Steuern, Gebühren und Beiträgen auch sonstige öffentlich-rechtliche Geldforderungen zu verstehen, die von allen - und nicht nur von den Antragstellern - erhoben werden, die einen normativ bestimmten Tatbestand erfüllen und zur Deckung des Finanzbedarfs des Hoheitsträgers für die Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben dienen (VGH Mannheim, Beschl. v. 27.11.2006 - 1 S 1925/06 -, juris Rn. 3 m. w. N.; VG Aachen, Beschl. v. 01.08.2011 - 6 L 67/11 -, juris Rn. 13; VG Potsdam, Beschl. v. 16.11.2011 - 3 L 612/11 -, juris Rn. 4).

    Hierzu zählen nicht die durch die besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalls geprägten Kostenerstattungsansprüche, mit denen die Behörde den Ersatz von finanziellen Aufwendungen fordert, mit denen sie der Sache nach für den Schuldner in Vorleistung getreten ist (VG Aachen, Beschl. v. 01.08.2011 - 6 L 67/11 -, juris Rn. 17; VG Potsdam, Beschl. v. 16.11.2011 - 3 L 612/11 -, juris Rn. 5; VGH Mannheim, Beschl. v. 27.11.2006 - 1 S 1925/06 -, juris Rn. 4 m. w. N.).

    Sie beruht auf einem weitem Verständnis des Begriffs der Kosten i. S. v. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO, der letztlich entscheidend auf den Finanzbedarf und die Deckungsprobleme der öffentlichen Haushalte abstellt (siehe VGH München, Beschl. v. 15.11.1993 - 22 CS 93.1481 -, juris Rn. 6; vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 27.11.2006 - 1 S 1925/06 -, juris Rn. 5).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2014 - 7 B 11346/13

    Kosten für Feuerwehreinsatz - aufschiebende Wirkung

    Hierzu zählen nicht die durch die besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalles geprägten Kostenerstattungsansprüche, mit denen die Behörde den Ersatz von finanziellen Aufwendungen geltend macht, durch die sie der Sache nach für den Schuldner in Vorlage getreten ist (VGH BW, Beschluss vom 27. November 2006 - 1 S 1925/06 -, juris, Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.2015 - 2 S 2436/14

    Entscheidung des abgabenrechtlichen vorläufigen Rechtsschutzverfahrens bei

    10 c) Schließlich ist auch kein Fall des § 12 Satz 1 LVwVG gegeben (hierzu und zum Folgenden vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 05.02.1996 - 5 S 334/96 - VBlBW 1996, 262, vom 06.04.2000 - 10 S 2583/99 - VBlBW 2000, 325 und vom 27.11.2006 - 1 S 1925 - VBlBW 2007, 228).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.08.2009 - 2 MB 12/09

    Abgaben; Jugendhilfe; Kostenbeitrag; Unterhaltsrecht; aufschiebende Wirkung;

    Hierdurch unterscheidet sich der jugendhilferechtliche Kostenbeitrag von einer nach allgemeiner Rechtsprechung nicht unter § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO fallenden Heranziehung zu einem reinen Aufwendungsersatz für Kosten, die der Behörde in einem konkreten Einzelfall der Aufgabenwahrnehmung entstanden sind und für die sie lediglich für einen Schuldner in Vorlage getreten ist (vgl. etwa Senatsbeschluss v. 27.12.2000 - 2 M 13/00 - zu Kosten eines Gefahrerforschungseingriffs; Beschluss des 4. Senats v. 24.09.1996 - 4 M 73.96 - zur Heranziehung zu Abschiebungskosten; BayVGH, Beschl. v. 25.02.2009 - 2 CS 07.1702 - zu Kosten der Ersatzvornahme; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 27.11.2006 - 1 S 1925/06 - zu Kosten der Unterbringung von Tieren nach den TierSchG; Beschl. v. 09.09.1999 - 1 S 1306/99 - sowie VG München, Beschl. v. 12.02.2009 - M 12 S 08.5968 - zur Anforderung von Beerdigungskosten vom Bestattungspflichtigen; Thüringer OVG, Beschl. v. 14.02.2008 - 3 EO 838/07 - zu Aufwendungen für Einsatzmaßnahmen der Unfallhilfe der Feuerwehr; vgl. allg. zum Ersatz konkret entstandener Aufwendungen Puttler, in: Sodan/Ziekow, a.a.O., § 80 Rn. 62).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.08.2009 - 2 O 28/09

    Abgaben; Jugendhilfe; Kostenbeitrag; Unterhaltsrecht; aufschiebende Wirkung;

    Hierdurch unterscheidet sich der jugendhilferechtliche Kostenbeitrag von einer nach allgemeiner Rechtsprechung nicht unter § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO fallenden Heranziehung zu einem reinen Aufwendungsersatz für Kosten, die der Behörde in einem konkreten Einzelfall der Aufgabenwahrnehmung entstanden sind und für die sie lediglich für einen Schuldner in Vorlage getreten ist (vgl. etwa Senatsbeschluss v. 27.12.2000 - 2 M 13/00 - zu Kosten eines Gefahrerforschungseingriffs; Beschluss des 4. Senats v. 24.09.1996 - 4 M 73.96 - zur Heranziehung zu Abschiebungskosten; BayVGH, Beschl. v. 25.02.2009 - 2 CS 07.1702 - zu Kosten der Ersatzvornahme; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 27.11.2006 - 1 S 1925/06 - zu Kosten der Unterbringung von Tieren nach den TierSchG; Beschl. v. 09.09.1999 - 1 S 1306/99 - sowie VG München, Beschl. v. 12.02.2009 - M 12 S 08.5968 - zur Anforderung von Beerdigungskosten vom Bestattungspflichtigen; Thüringer OVG, Beschl. v. 14.02.2008 - 3 EO 838/07 - zu Aufwendungen für Einsatzmaßnahmen der Unfallhilfe der Feuerwehr; vgl. allg. zum Ersatz konkret entstandener Aufwendungen Puttler, in: Sodan/Ziekow, a.a.O., § 80 Rn. 62).
  • VG Würzburg, 27.01.2021 - W 9 S 20.2019

    Verwaltungsgerichte, Aufschiebende Wirkung, Leistungsbescheid,

  • VG Freiburg, 19.10.2021 - 6 K 2669/21

    Anforderung von öffentlichen Kosten; Kostenschuldner bei tierschutzrechtlichen

  • VG Regensburg, 04.06.2018 - RN 4 S 18.235

    Anordnung aufschiebender Wirkung eines Widerspruchs gegen Kostenrechnung

  • VG Potsdam, 16.11.2011 - 3 L 612/11

    Tierschutz

  • VG Minden, 12.05.2022 - 3 L 266/22

    Aufschiebende Wirkung, öffentliche Abgaben und Kosten, Feuerwehrkosten, Entgelt,

  • VG Cottbus, 22.06.2018 - 6 L 36/18

    Haus-(Grundstücks-)anschlusskosten

  • VG Saarlouis, 17.06.2016 - 5 L 743/16

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und StädtebauförderungsrechtDem Widerspruch gegen die

  • VG Regensburg, 03.12.2013 - RO 4 S 13.1641

    Sicherheitsrecht; Auslagen für unmittelbare Ausführung durch Behörde

  • VG Neustadt, 28.07.2011 - 4 L 602/11

    Ersatzpflicht für Kosten einer Maßnahme der Gewässeraufsicht; irrtümliche Annahme

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