Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 10.05.1988 - 1 S 1949/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,440
VGH Baden-Württemberg, 10.05.1988 - 1 S 1949/87 (https://dejure.org/1988,440)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.05.1988 - 1 S 1949/87 (https://dejure.org/1988,440)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Mai 1988 - 1 S 1949/87 (https://dejure.org/1988,440)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,440) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1989, 480 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1989, 232
  • VBlBW 1989, 18
  • DVBl 1988, 1219
  • DVBl 1988, 1220
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (57)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.05.1993 - 1 S 2588/92

    Zumutbarkeit der Erhaltung eines Kulturdenkmals - Abbruchinteresse

    Die Erhaltung eines Kulturdenkmals im öffentlichen Interesse setzt voraus, daß die Denkmaleigenschaft einer Sache und die Notwendigkeit ihrer Erhaltung in das Bewußtsein der Bevölkerung oder mindestens eines breiten Kreises von Sachverständigen eingegangen sind (st Rspr des Senats; vgl Urt v 10.5.1988 - 1 S 1949/87 -, NVwZ-RR 1989, 232/233).

    Denkmalwürdig ist sie, wenn ein öffentliches Interesse besteht, das die auf einem gesetzlichen Schutzgrund beruhende Erhaltung der Sache rechtfertigt (Urt. d. Senats v. 10.5.1988 - 1 S 1949/87 - NVwZ-RR 1989, 232/233).

    Nach allgemeiner Auffassung ist der Begriff des Kulturdenkmals ein unbestimmter Rechtsbegriff wertenden Inhalts, dessen Anwendung uneingeschränkt der gerichtlichen Kontrolle unterliegt (Senatsurt. v. 10.5.1988 - 1 S 1949/87 -, a.a.O.).

    Nach dem Denkmalschutzgesetz (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 4 DSchG) ist in erster Linie das Landesdenkmalamt als Landesoberbehörde für den Denkmalschutz berufen, sachkundige Stellungnahmen zur Schutzwürdigkeit eines Kulturdenkmals abzugeben (Urt. d. Senats v. 10.5.1988 - 1 S 1949/87 -, a.a.O.).

    Neben den in § 2 Abs. 1 DSchG abschließend aufgeführten wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen kommen weitere Gründe nicht in Betracht (Urt. d. Senats v. 10.5.1988, a.a.O.).

    Im übrigen können wissenschaftliche Gründe auch dann anzunehmen sein, wenn die Sache als Gegenstand wissenschaftlicher Forschung in Betracht kommt, doch muß unter diesem Gesichtspunkt, damit diese Bedeutungskategorie angesichts der prinzipiellen Unbegrenztheit wissenschaftlicher Fragestellungen einigermaßen feste Konturen behält, ein hinreichend konkretes Forschungsvorhaben erkennbar sein, welches das wissenschaftliche Interesse an der Sache zu begründen vermag (Senatsurt. v. 10.5.1988, a.a.O., m.w.N.).

    Soweit die künstlerische Bedeutung für die Denkmalfähigkeit ausschlaggebend ist, verlangt dieses Merkmal eine gesteigerte ästhetische oder gestalterische Qualität (Urteile d. Senats v. 10.5.1988 - 1 S 1949/87 -, a.a.O.; - 1 S 525/87 -, NVwZ-RR 1989, 238/239).

    Hierbei ist der gegenwärtige bauliche Erhaltungszustand ohne Einfluß auf die Beurteilung (Urt. d. Senats v. 10.5.1988 - 1 S 1949/87 -, a.a.O.; Urt. d. Senats v. 10.10.1989 - 1 S 736/88 -, VBlBW 1990, 182).

    Entscheidend ist auch hier der dokumentarische und exemplarische Charakter des Schutzobjektes als eines Zeugnisses der Vergangenheit (Urt. d. Senats v. 10.5.1988 - 1 S 1949/87 -, a.a.O.; Urt. d. Senats v. 10.10.1989, a.a.O.).

    Der Erhaltungszustand ist für die Abwägung nur insoweit von Belang, als das öffentliche Erhaltungsinteresse regelmäßig entfallen wird, wenn das Gebäude nicht unter Wahrung seiner Identität erhalten, sondern - sozusagen als Kopie des Originals - nur noch rekonstruiert werden könnte (Urt. d. Senats v. 10.5.1988, a.a.O.; Moench, NVwZ 1988, 304/306 m.w.N.).

    Das findet seinen rechtlichen Grund darin, daß die verfassungsrechtliche Gewährleistung des Eigentums durch Art. 14 Abs. 1 GG Beschränkungen der grundsätzlichen Verfügungsbefugnis und Nutzungsberechtigung des privaten Eigentümers eines Kulturdenkmals, sofern nicht die Voraussetzungen einer zulässigen Enteignung nach Art. 14 Abs. 3 GG, §§ 25 ff. DSchG gegeben sind, als Inhaltsbestimmung gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG nur im Rahmen der Sozialbindung (Art. 14 Abs. 2 GG) und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erlaubt (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.12.1985 - 5 S 2653/84 -, VBlBW 1987, 66; Senatsurt. v. 10.5.1988 - 1 S 1949/87 -, a.a.O.).

    Weiterhin sind verbindlich zugesagte staatliche Zuschüsse und mit der Erhaltung des Denkmals einhergehende steuerliche Vorteile für die anzustellende Kosten-Nutzen-Analyse von Belang (OVG Lüneburg, Urt. v. 4.10.1984, NJW 1986, 1892; Urt. d. Senats v. 10.5.1988, a.a.O., m.w.N.).

    Der Denkmalschutzbehörde bleibt es unbenommen, die Zumutbarkeit durch Zusicherung entsprechender Zuschüsse herzustellen oder trotz Unzumutbarkeit des Abbruchs für den Eigentümer die Zustimmung zu versagen, sofern sie bei ihrer Ermessensentscheidung die enteignende Wirkung nicht verkennt und die Enteignungsvoraussetzungen gegeben sind (Senatsurt. v. 10.5.1988, a.a.O.).

    Eine Veräußerung des Grundstücks wäre allenfalls dann zumutbar, wenn die konkrete Aussicht des Erwerbs durch einen zur Erhaltung bereiten Käufer zu einem angemessenen Kaufpreis bestünde (Urt. d. Senats v. 10.5.1988 - 1 S 1949/87 -, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2019 - 1 S 2984/18

    Genehmigung zum Abriss eines sanierungsfähigen Kulturdenkmals

    Neben den in § 2 Abs. 1 DSchG abschließend aufgeführten und der vollen gerichtlichen Überprüfbarkeit unterliegenden wissenschaftlichen, künstlerischen und heimatgeschichtlichen Gründen kommen weitere Gründe, die zur Kulturdenkmaleigenschaft eines Gebäudes führen könnten, nicht in Betracht (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.12.2002 - 1 S 968/01 - juris Rn. 20; Urt. v. 19.03.1998 - 1 S 3307/96 - juris Rn. 17; Urt. v. 10.05.1988 - 1 S 1949/87 - NVwZ-RR 1989, 232 ).

    aa) Das Landesamt für Denkmalpflege, dessen sachverständigen Stellungnahmen nach der Rechtsprechung des Senats ein erhebliches Gewicht zukommt (vgl. Urt. v. 27.06.2005 - 1 S 1674/04 - juris Rn. 24; Urt. v. 11.12.2002, a.a.O. Rn. 43; Urt. v. 10.05.1988, a.a.O. ), hat die Denkmalfähigkeit des streitgegenständlichen Gebäudes aus heimatgeschichtlichen (dazu (1)) und wissenschaftlichen Gründen (dazu (2)) angenommen.

    (1) Der Schutzgrund der heimatgeschichtlichen Bedeutung ist im Wesentlichen dadurch gekennzeichnet, dass durch das Schutzobjekt heimatgeschichtliche Entwicklungen anschaulich gemacht werden ("Aussagewert"), dass ihm als Wirkungsstätte namhafter Personen oder Schauplatz historischer Ereignisse ein bestimmter "Erinnerungswert" beizumessen ist oder dass es einen im Bewusstsein der Bevölkerung vorhandenen Bezug zu bestimmten politischen, kulturellen oder sozialen Verhältnissen seiner Zeit herstellt ("Assoziationswert"; zum Ganzen Senat, Urt. v. 27.06.2005, a.a.O. Rn. 27; vgl. bereits Senat, Urt. v. 19.03.1998, a.a.O. Rn. 19; Urt. v. 10.05.1988, a.a.O. ).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist das Alter eines Objektes für sich genommen kein Wert, der seine Denkmalfähigkeit unter dem Gesichtspunkt der heimatgeschichtlichen Bedeutung zu begründen vermag (Senat, Urt. v. 19.03.1998, a.a.O. Rn.19; Urt. v. 10.05.1988, a.a.O. ).

    Entscheidend ist vielmehr der dokumentarische und exemplarische Charakter des Schutzobjekts als eines Zeugnisses der Vergangenheit (vgl. Senat, Urt. v. 27.06.2005, a.a.O. Rn. 27; Urt. v. 10.05.1988, a.a.O. ).

    Im Übrigen können wissenschaftliche Gründe auch dann anzunehmen sein, wenn die Sache als Gegenstand wissenschaftlicher Forschung in Betracht kommt (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.06.2005, a.a.O. Rn. 26; vgl. bereits VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.03.1998, a.a.O. Rn. 18; Urt. v. 10.05.1988, a.a.O. ).

    Dieses (selbständige) Tatbestandsmerkmal des Denkmalbegriffs setzt voraus, dass die Denkmaleigenschaft einer Sache und die Notwendigkeit ihrer Erhaltung in das Bewusstsein der Bevölkerung oder mindestens eines breiten Kreises von Sachverständigen eingegangen sind (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.05.1993 - 1 S 2588/92 - juris Rn. 31; Urt. v. 10.05.1988, a.a.O. ).

    Der Erhaltungszustand ist für die Abwägung nur insoweit von Belang, als das öffentliche Erhaltungsinteresse regelmäßig entfallen wird, wenn das Gebäude nicht unter Wahrung seiner Identität erhalten, sondern - sozusagen als Kopie des Originals - nur noch rekonstruiert werden könnte (zum Ganzen VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.06.2005, a.a.O. Rn. 28; Urt. v. 11.12.2002, a.a.O. Rn. 36; Urt. v. 27.05.1993, a.a.O. Rn. 31; Urt. v. 10.05.1988, a.a.O. ).

    Denn die verfassungsrechtliche Gewährleistung des Eigentums durch Art. 14 Abs. 1 GG erlaubt Beschränkungen der grundsätzlichen Verfügungsbefugnis und Nutzungsberechtigung des privaten Eigentümers eines Kulturdenkmals, sofern nicht die Voraussetzungen einer zulässigen Enteignung nach Art. 14 Abs. 3 GG, §§ 25 ff. DSchG gegeben sind, als Inhaltsbeschränkung gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG nur im Rahmen der Sozialbindung (Art. 14 Abs. 2 GG) und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (zum Ganzen Senat, Urt. v. 11.11.1999 - 1 S 413/99 - juris Rn. 27; Urt. v. 10.05.1988, a.a.O. ; BVerfG, Beschl. vom 02.03.1999 - 1 BvL 7/91 - BVerfGE 100, 226).

    Hieraus ergibt sich zugleich die Grenze der Zumutbarkeit (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.05.1988, a.a.O. ).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.2011 - 1 S 1070/11

    Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes einer als Kulturdenkmal geschützten

    Das kirchliche Eigentum ist gegenüber denkmalschutzrechtlichen Maßnahmen durch Art. 14 GG nicht anders als das Eigentum Privater geschützt (vgl. Senatsurteil vom 10.05.1988 - 1 S 1949/87 - VBlBW 1989, 18).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.2020 - 1 S 1584/18

    Gesamtanlagenschutzsatzung: Anhörung des Ortschaftsrats, Anforderungen an

    Sie hat sich zur denkmalfachlichen Beurteilung der für einen Schutz in Betracht kommenden Sachen, wie in der Regel geboten, sachverständiger Beratung bedient (vgl. Senat, Urt. v. 10.05.1988, a.a.O., zum Begriff des Kulturdenkmals), und im Einvernehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege eine "Historische Ortsanalyse" des Dipl.-Ing.

    Im Übrigen können wissenschaftliche Gründe auch dann anzunehmen sein, wenn die Sache als Gegenstand wissenschaftlicher Forschung in Betracht kommt (vgl. zu § 2 DSchG Senat, Urt. v. 27.06.2005, a.a.O., und v. 10.05.1988 - 1 S 1949/87 - NVwZ-RR 1989, 232).

    Entscheidend ist dabei der dokumentarische und exemplarische Charakter des Schutzobjekts als eines Zeugnisses der Vergangenheit (vgl. Senat, Urt. v. 27.06.2005. a.a.O., und v. 10.05.1988, a.a.O.).

    Dabei sind für die Prüfung, ob das Tatbestandsmerkmal des "besonderen öffentlichen Interesses" erfüllt ist, ausschließlich denkmalpflegerische - öffentliche - Belange zu berücksichtigen (vgl. Senat, Urt. v. 10.10.1988, a.a.O., und v. 10.05.1988, a.a.O.).

    Hierbei ist es Aufgabe der Denkmalschutzbehörde, im Einzelfall - die unbestimmten Rechtsbegriffe des Gesetzes konkretisierend - die öffentlichen Denkmalschutzinteressen und die schutzwürdigen Interessen des Eigentümers unter Beachtung des höherrangigen Rechts, insbesondere des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, in einen gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen (vgl. Senat, Urt. v. 10.10.1988, a.a.O., m.w.N.; ebenso zu Genehmigungsanträgen im Rahmen von §§ 7 f. DSchG Senat, Urt. v. 10.05.1988, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.1992 - 1 S 2245/90

    Zur Frage der Denkmaleigenschaft einer alten Turnhalle und der Zumutbarkeit ihrer

    Denkmalwürdig ist sie, wenn ein öffentliches Interesse besteht, das die auf einem gesetzlichen Schutzgrund beruhende Erhaltung der Sache rechtfertigt (vgl. Senatsurteil vom 10.5.1988 - 1 S 1949/87 -, VBlBW 89, 18).

    Sie ist beispielsweise gegeben, wenn Sachen das ästhetische Empfinden in besonderem Maße ansprechen oder zumindest den Eindruck vermitteln, daß etwas nicht Alltägliches oder eine Anlage mit Symbolgehalt geschaffen worden ist, wenn ihnen exemplarischer Charakter für eine bestimmte Stilrichtung beizumessen ist oder wenn sich Form und Funktion eines Bauwerks in besonders gelungener Weise entsprechen (vgl. Senatsurteil vom 10.5.1988 - 1 S 1949/87 - aaO.).

    Der Schutzgrund der heimatgeschichtlichen Bedeutung ist im wesentlichen dadurch gekennzeichnet, daß durch das Schutzobjekt (heimat-)geschichtliche Entwicklungen anschaulich gemacht werden ("Aussagewert"), daß ihm als Wirkungsstätte namhafter Personen oder Schauplatz historischer Ereignisse ein bestimmter "Erinnerungswert" beizumessen ist oder daß es einen im Bewußtsein der Bevölkerung vorhandenen Bezug zu bestimmten politischen, kulturellen oder sozialen Verhältnissen seiner Zeit herstellt ("Assoziationswert"; vgl. Senatsurteil vom 10.5.1988 - 1 S 1949/87 - aaO.).

    Zusätzlich zu dem vom Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats zutreffend bejahten "Aussagewert" der alten Turnhalle für (heimat-)geschichtliche Entwicklungen und einem "Assoziationswert" für die Bevölkerung besitzt die alte Turnhalle nach Auffassung des Senats auch dokumentarischen und exemplarischen Charakter als Zeugnis der Vergangenheit (vgl. Senatsurteil vom 10.5.1988 - 1 S 1949/87 -, aaO.).

    Dieses (selbständige) Tatbestandsmerkmal des Denkmalbegriffs setzt nach allgemeiner Ansicht voraus, daß die Denkmaleigenschaft einer Sache und die Notwendigkeit ihrer Erhaltung in das Bewußtsein der Bevölkerung oder mindestens eines breiten Kreises von Sachverständigen eingegangen sind (vgl. Urteil des Senats vom 10.5.1988 - 1 S 1949/87 -, aaO., m.w.N.).

    In aller Regel ist danach eine wirtschaftliche Belastung für den Eigentümer unzumutbar und deshalb unverhältnismäßig, soweit die Kosten der Erhaltung und Bewirtschaftung nicht durch die Erträge oder den Gebrauchswert des Kulturdenkmals aufgewogen werden können (vgl. Senatsurteil v. 10.5.1988 - 1 S 1949/87 - aaO.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Zumutbarkeit anhand eines Vergleiches der voraussichtlichen Investitions- und Bewirtschaftungskosten sowie der möglichen Nutzungserträge zu beurteilen (vgl. Urteil v. 10.5.1988 - 1 S 1949/87 - aaO., m.w.N.); d.h. es sind die Erhaltungskosten mit den Neubaukosten eines in Kubatur und Konstruktion mit dem Altbau vergleichbaren Neubaus zu vergleichen (vgl. Strobl u.a. RdNr. 10 zu § 6).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2005 - 1 S 1674/04

    Denkmalschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit einer Photovoltaikanlage auf einem

    Das Landesdenkmalamt, dessen sachverständigen Stellungnahmen nach der Rechtsprechung des Senats maßgebliches Gewicht zukommt (vgl. Urteil vom 10.05.1988 - 1 S 1949/87 -, NVwZ-RR 1989, 232 ), hat die Denkmalfähigkeit der Kirche in der schriftlichen Stellungnahme vom März 2001 aufgrund der wissenschaftlichen und auch wegen der heimatgeschichtlichen Bedeutung angenommen, wobei in den Erläuterungen in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht den heimatgeschichtlichen Gründen größeres Gewicht beigemessen worden ist; den Schutzgrund der künstlerischen Bedeutung hat es demgegenüber nicht in Anspruch genommen.

    Sie ist dann gegeben, wenn eine Sache das ästhetische Empfinden in besonderem Maße anspricht oder zumindest den Eindruck vermittelt, dass etwas nicht Alltägliches oder eine Anlage mit Symbolgehalt geschaffen worden ist, wenn ihnen exemplarischer Charakter für eine bestimmte Stilrichtung oder für das Werk eines Künstlers beizumessen ist oder wenn sich Form und Funktion eines Bauwerks in besonders gelungener Weise entsprechen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 10.05.1988 - 1 S 1949/87 -, NVwZ-RR 1989, 232 m.w.N.).

    Im übrigen können wissenschaftliche Gründe auch dann anzunehmen sein, wenn die Sache als Gegenstand wissenschaftlicher Forschung in Betracht kommt (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 10.05.1988 - 1 S 1949/87 -, NVwZ-RR 1989, 232 m.w.N.).

    Entscheidend ist dabei der dokumentarische und exemplarische Charakter des Schutzobjekts als eines Zeugnisses der Vergangenheit (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 10.05.1988 - 1 S 1949/87 -, NVwZ-RR 1989, 232 m.w.N.).

  • VG Karlsruhe, 12.12.2023 - 2 K 2212/21

    Denkmalfähigkeit; Denkmalwürdigkeit; Sanierungsfähigkeit; Zumutbarkeit der

    Neben den in § 2 Abs. 1 DSchG abschließend aufgeführten und der vollen gerichtlichen Überprüfbarkeit unterliegenden wissenschaftlichen, künstlerischen und heimatgeschichtlichen Gründen kommen weitere Gründe, die zur Kulturdenkmaleigenschaft eines Gebäudes führen könnten, nicht in Betracht (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22.11.2019 - 1 S 2984/18 -, NuR 2021, 65 = juris Rn. 49; Urt. v. 11.12.2002 - 1 S 968/01 -, juris Rn. 20; Urt. v. 19.03.1998 - 1 S 3307/96 -,StädteT 1999, 127 = juris Rn. 17; Urt. v. 10.05.1988 - 1 S 1949/87 -, NVwZ-RR 1989, 232).

    Im Vordergrund dieses Schutzmerkmals steht die dokumentarische Bedeutung einer Sache für die Wissenschaft, weil sie den bestimmten Wissensstand einer geschichtlichen Epoche bezeugt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 10.05.1988 - 1 S 1949/87 -, NVwZ-RR 1989, 232).

    Dieses (selbständige) Tatbestandsmerkmal des Denkmalbegriffs setzt voraus, dass die Denkmaleigenschaft einer Sache und die Notwendigkeit ihrer Erhaltung in das Bewusstsein der Bevölkerung oder mindestens eines breiten Kreises von Sachverständigen eingegangen sind (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22.11.2019 - 1 S 2984/18 -, NuR 2021, 65 = juris Rn. 57; Urt. v. 27.05.1993 - 1 S 2588/92 -, BRS 55 Nr. 136 = juris Rn. 31; Urt. v. 10.05.1988 - 1 S 1949/87 -, NVwZ-RR 1989, 232).

    Der Erhaltungszustand ist für die Abwägung nur insoweit von Belang, als das öffentliche Erhaltungsinteresse regelmäßig entfallen wird, wenn das Gebäude nicht unter Wahrung seiner Identität erhalten, sondern - sozusagen als Kopie des Originals - nur noch rekonstruiert werden könnte (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22.11.2019 - 1 S 2984/18 -, NuR 2021, 65 = juris Rn. 57; Urt. v. 27.06.2005 - 1 S 1674/04 -, VBlBW 2006, 20 = juris Rn. 28; Urt. v. 10.05.1988 - 1 S 1949/87 -, NVwZ-RR 1989, 232).

    Denn die verfassungsrechtliche Gewährleistung des Eigentums durch Art. 14 Abs. 1 GG erlaubt Beschränkungen der grundsätzlichen Verfügungsbefugnis und Nutzungsberechtigung des privaten Eigentümers eines Kulturdenkmals, sofern nicht die Voraussetzungen einer zulässigen Enteignung nach Art. 14 Abs. 3 GG, §§ 25 ff. DSchG gegeben sind, als Inhaltsbeschränkung gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG nur im Rahmen der Sozialbindung (Art. 14 Abs. 2 GG) und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.11.1999 - 1 S 413/99 -, NuR 2000, 335 = juris Rn. 27; Urt. v. 10.05.1988 - 1 S 1949/87 -, NVwZ-RR 1989, 232; BVerfG, Beschl. v. 02.03.1999 - 1 BvL 7/91 -, BVerfGE 100, 226 = juris Rn. 76).

    Hieraus ergibt sich zugleich die Grenze der Zumutbarkeit (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22.11.2019 - 1 S 2984/18 -, NuR 2021, 65 = juris Rn. 69; Urt. v. 10.05.1988 - 1 S 1949/87 -, NVwZ-RR 1989, 232).

  • VG München, 29.07.2019 - M 8 K 17.1080

    Erfolgreiche Klage gegen eine Baueinstellungsverfügung wegen denkmalrechtlichen

    Dabei sind viele Begriffe des Art. 1 BayDSchG unbestimmte Rechtsbegriffe, deren richtige Anwendung der vollen verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt (vgl. BVerwG, U.v. 22.4.1966 - IV C 120/65 - juris Rn. 27; BayVGH, U.v. 27.3.1979 - 305 I 74 - BayVBl. 1979, 616 ; VGH Mannheim, U.v. 10.5.1988 - 1 S 1949/87 - NVwZ-RR 1989, 232 ; Thüringer OVG, U.v. 30.10.2003 - 1 KO 433/00 - juris Rn. 42; Eberl, in: Eberl/Martin/Spennemann, Bayerisches Denkmalschutzgesetz, 7. Auflage 2016, Art. 1 Rn. 2, 13a).

    (ccc) Das (selbstständige) Tatbestandsmerkmal des Interesses der Allgemeinheit an der Erhaltung der Sache setzt nach allgemeiner Ansicht voraus, dass die Denkmaleigenschaft einer Sache und die Notwendigkeit ihrer Erhaltung in das Bewusstsein der Bevölkerung oder mindestens eines breiten Kreises von Sachverständigen eingegangen ist (vgl. HessVGH, U.v. 24.3.1981 - IX OE 37/79 - juris Leitsatz 1; VGH Mannheim, U.v. 10.5.1988 - 1 S 1949/87 - NVwZ-RR 1989, 232 unter Bezugnahme u.a. auf BVerwG, U.v. 24.6.1960 - VII C 205.59 - juris Leitsatz 6; Thüringer OVG, U.v. 30.10.2003 - 1 KO 433/00 - juris Rn. 55; OVG Bautzen, U.v. 12.6.1997 - 1 S 344/95 - juris Orientierungssatz 4; VGH Mannheim, U.v. 10.5.1988 - 1 S 1949/87 - NVwZ-RR 1989, 232 ).

    Das Merkmal dient dazu, rein individuelle Vorlieben, private oder Liebhaberinteressen und damit vor allem auch objektiv belanglose Sachen (vgl. Eberl, in: Eberl/Martin/Spennemann, Bayerisches Denkmalschutzgesetz, 7. Aufl. 2016, Art. 1 Rn. 11b, 17; Davydov, in: Handbuch Denkmalschutz und Denkmalpflege, 4. Aufl. 2017, Teil C Rn. 59) auszugrenzen (vgl. BayVGH, U.v. 21.2.1985 - 26 B 80 A.720 - BayVBl. 1986, 399 ; VGH Mannheim, U.v. 10.5.1988 - 1 S 1949/87 - NVwZ-RR 1989, 232 ).

    Dabei ist naturgemäß in erster Linie der "Seltenheitswert" zu berücksichtigen, der es rechtfertigen kann, aus einer Vielzahl vergleichbarer Objekte bestimmte Schutzobjekte als erhaltungswürdig herauszuheben (vgl. VGH Mannheim, U.v. 10.5.1988 - 1 S 1949/87 - NVwZ-RR 1989, 232 ).

    Daneben sind in die insoweit gebotene Abwägung der "ausschließlich" denkmalpflegerischen Interessen unter- und gegeneinander vor allem der dokumentarische und exemplarische Wert des Schutzobjekts, sein Alter, das Maß seiner Originalität und Integrität sowie ganz allgemein das konkrete Gewicht der einschlägigen Schutzgründe einzustellen (vgl. VGH Mannheim, U.v. 10.5.1988 - 1 S 1949/87 - NVwZ-RR 1989, 232 ; Davydov, in: Martin/Krautzberger, Handbuch Denkmalschutz und Denkmalpflege, 4. Aufl. 2017, Teil C Rn. 54).

  • OVG Berlin, 23.06.1989 - 2 B 45.87

    Eintragung von Baudenkmalen auf Antrag der Verfügungsberechtigten in das

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VGH Hessen, 16.03.1995 - 4 UE 3505/88

    Denkmalschutz: Erteilung einer Veränderungsgenehmigung - entgegenstehende

    Eine derartige Bedeutung ist gegeben, wenn das Gebäude für das Leben bestimmter Zeitepochen sowie für die politischen, kulturellen und sozialen Verhältnisse einen Aussagewert hat (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.01.1985 - 11 A 1801/84 - OVGE 38, 28; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.05.1988 - 1 S 1949/87 - DVBl. 1988, 1220).

    Die Denkmalwürdigkeit eines Gebäudes ist dann gegeben, wenn aus den in § 2 Abs. 1 DSchG genannten Gründen ein öffentliches Interesse an der Erhaltung besteht (siehe hierzu Hess. VGH, Urteil vom 08.06.1982 - 9 OE 58/79 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.05.1988 - a.a.O.).

    Ein öffentliches Interesse an der Erhaltung setzt voraus, daß die Denkmalwürdigkeit entweder in das Bewußtsein der Bevölkerung oder eines breiten Kreises von Sachverständigen eingegangen ist (BVerwG, Urteil vom 24.06.1960, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.05.1988, a.a.O.).

    Es dient der Ausgrenzung denkmalpflegerisch unbedeutender, nur aufgrund individueller Vorlieben für denkmalwürdig gehaltener Objekte (vgl. Baden-Württemberg, Urteil vom 10.05.1988, a.a.O.).

    Das öffentliche Erhaltungsinteresse wird regelmäßig dann entfallen, wenn das Gebäude in einem derart schlechten Zustand ist, daß es nicht unter Wahrung seiner Identität erhalten, sondern - sozusagen als Kopie des Originals - nur noch rekonstruiert werden kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.05.1988, a.a.O.).

  • VG Stuttgart, 18.01.2017 - 13 K 1240/14

    Denkmalfähigkeit und -würdigkeit der Wohnsiedlung Aspen in Stuttgart

  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.1989 - 1 S 736/88

    Abwägung von Belangen des Denkmalschutzes gegenüber dem Selbstverwaltungsrecht

  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.1990 - 1 S 2998/89

    Öffentliches Interesse an Erhaltung eines Kulturdenkmals; Seltenheitswert;

  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2022 - 3 S 4115/20

    Wirksamkeit der denkmalrechtlichen Gesamtanlagenschutzsatzung "Historische

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2018 - 10 A 1404/16

    Erteilung einer Genehmigung für den Abbruch des als Baudenkmal in die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2009 - 10 A 1406/08

    Übernahme eines Baudenkmals einer ehemaligen Textilfabrik; Austausch von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2009 - 10 A 699/07

    Erteilung einer denkmalrechtlichen Abbrucherlaubnis bei Verlust der

  • VGH Baden-Württemberg, 11.11.1999 - 1 S 413/99

    Rechtskräftige Feststellung der Denkmaleigenschaft; Zumutbarkeit der Erhaltung

  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.2020 - 1 S 29/19

    Versagung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung zum Anbau von Stahlbalkonen

  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.2003 - 1 S 190/03

    Denkmalrechtliche Erhaltungspflicht - Zumutbarkeit

  • VG Sigmaringen, 15.03.2005 - 5 K 166/04
  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.1991 - 1 S 2022/90

    Außenrolladen an Kulturdenkmal - Genehmigung, Beseitigung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2004 - 2 L 454/00

    Zur Denkmaleigenschaft

  • VG Freiburg, 11.02.2016 - 6 K 2574/14

    Ausnahmegenehmigung für eine bereits durchgeführte Umwandlung von Grünland in

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.07.2007 - 1 LB 5/06

    Denkmaleigenschaft eines Kulturdenkmals; Erhaltungszustand; Gemeindeeigentum

  • VG Freiburg, 28.07.2016 - 2 K 1888/15

    Denkmalschutzrechtliche Genehmigung zum Abbruch eines Wohnhauses;

  • VG Freiburg, 09.07.2009 - 4 K 1143/08

    Beeinträchtigung der Denkmaleigenschaft durch Dachaufbauten sowie Dachfenster

  • VG Weimar, 08.06.2005 - 1 K 494/04

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Dacheindeckung;

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2002 - 1 S 968/01
  • VG Stuttgart, 02.12.2009 - 13 K 136/09

    Kulturdenkmales: Unterschutzstellung aus wissenschaftlichen oder

  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.2003 - 1 S 1083/00

    Eintragung einer Kirche ins Denkmalbuch

  • VGH Hessen, 12.09.1995 - 3 UE 2679/94

    Denkmalwürdigkeit eines Bauwerks

  • VG Karlsruhe, 11.05.2006 - 6 K 1363/04

    Beseitigung eines Kulturdenkmals zwecks Wiederherstellung des ursprünglichen

  • VG Sigmaringen, 13.09.2007 - 6 K 1919/06

    Gebäude einer Bundeswehrkaserne als Kulturdenkmal; militärische und

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.09.1989 - 10 C 22/88

    Rechtmäßigkeit einer Rechtsverordnung zur Unterschutzstellung einer Denkmalzone;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2013 - 10 A 255/12

    Anspruch eines Eigentümers auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2013 - 10 A 1069/12

    Anspruch auf Erteilung einer Abbrucherlaubnis hinsichtlich eines unter

  • VG Freiburg, 22.12.2009 - 4 K 2089/09

    Kein Schutz anderer baulicher Anlagen als das geplante Bauvorhaben vor

  • OVG Berlin, 06.03.1997 - 2 B 33.91

    Baudenkmal; Öffentliches Interesse; Erhaltungsinteresse ; Bauliche Veränderungen;

  • VGH Hessen, 29.03.2001 - 4 UE 2331/93

    Denkmalschutz und Abrißinteresse bei durch den Eigentümer selbst verschuldetem

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2009 - 3 L 503/04

    Wirtschaftliche Zumutbarkeit der Erhaltung eines Denkmals

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.1994 - 1 S 2952/93

    Denkmalschutz: Seltenheit allein begründet grundsätzlich keine

  • VGH Hessen, 09.11.1995 - 4 UE 2704/90

    Denkmalschutz: gebundene Entscheidung über Abbruch eines unter Schutz einer

  • OVG Berlin, 11.07.1997 - 2 B 15.93

    Denkmalbereich ; Ortsgeschichtliche Bedeutung; Historische städtebauliche

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2005 - 2 L 23/02

    Grenze von Auflagen im Denkmalschutz

  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.1998 - 1 S 3307/96

    Kulturdenkmal

  • VGH Baden-Württemberg, 28.05.1993 - 1 S 2426/92

    Verneinung der Denkmaleigenschaft eines Gebäudes mangels sozialwissenschaftlicher

  • VG Neustadt, 26.05.2010 - 3 K 84/10

    Denkmalschutz: Keine Photovoltaikanlage auf Quereinhaus

  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1996 - 1 S 3253/94

    Vergabe von Zuschüssen für Denkmalschutzmaßnahmen - Vergabepraxis

  • VG Weimar, 28.06.2000 - 6 K 286/99
  • VG Freiburg, 19.11.2014 - 2 K 1505/13
  • VG Frankfurt/Oder, 21.03.2000 - 7 K 2901/96
  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.1992 - 1 S 534/91

    Voraussetzungen für die Qualifizierung eines Gebäudes als Kulturdenkmal

  • VG München, 14.03.2022 - M 8 K 20.6357

    Denkmalschutz: Schutz der inneren Aufteilung/Ausstattung eines Gebäudes gegenüber

  • OVG Thüringen, 14.08.1998 - 1 ZKO 1258/97

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

  • VG Sigmaringen, 03.03.2005 - 8 K 1664/03

    Beeinträchtigung eines Kulturdenkmals durch den Anbau eines Balkons

  • VG Potsdam, 13.09.1995 - 2 K 151/94

    Rechtmäßigkeit der Eintragung von zwei Nebengebäuden auf einem Grundstück ;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht