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   LG Lüneburg, 27.01.2000 - 1 S 198/99   

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https://dejure.org/2000,9533
LG Lüneburg, 27.01.2000 - 1 S 198/99 (https://dejure.org/2000,9533)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 27.01.2000 - 1 S 198/99 (https://dejure.org/2000,9533)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 27. Januar 2000 - 1 S 198/99 (https://dejure.org/2000,9533)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Nachbarschutz: Unterlassungsanspruch eines Grundstückseigentümers gegen das Betreten seines Grundstücks und darauf abgestellter Fahrzeuge durch Katzen des Nachbarn

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 242 BGB; § 858 BGB; § 862 Abs. 1 S. 2 BGB; § 906 Abs. 1 BGB; § 1004 Abs. 2 BGB
    Anspruch auf Unterlassung des Betretens von Kraftfahrzeugen durch Katzen im Rahmen einer einstweiligen Verfügung; Vorliegen einer Störung im Besitz durch Betreten eines Fahrzeugs durch Katzen; Anforderungen an die Gewährleistung eines nachbarrechtlichen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung des Betretens von Kraftfahrzeugen durch Katzen im Rahmen einer einstweiligen Verfügung; Vorliegen einer Störung im Besitz durch Betreten eines Fahrzeugs durch Katzen; Anforderungen an die Gewährleistung eines nachbarrechtlichen ...

  • LG Lüneburg

    §§ 862, §§858, §§ 1004 BGB
    Katzen, Fahrzeug, Lackschaden, Störung, Duldungspflicht.

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Nachbars Katzen auf dem Porsche und im Cabrio - Unterlassungsanspruch

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Katzen dürfen nicht die Kraftfahrzeuge des Nachbarn betreten; §§ 823 Abs. 1, 858, 862 Abs. 1, 906, 1004 Abs. 1 BGB

  • rabüro.de

    Grundstückseigentümer muss Betreten seines Kraftfahrzeuges durch Katzen des Nachbarn nicht dulden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Sachbeschädigungen an fremdem Auto durch Katzen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 397
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Köln, 17.09.1982 - 20 U 44/82
    Auszug aus LG Lüneburg, 27.01.2000 - 1 S 198/99
    Hier besteht grundsätzlich ein Verbietungsrecht des Grundstückseigentümers, selbst wenn die Einwirkung unwesentlich oder ortsüblich ist (so die ganz herrschende Meinung OLG Köln, NJW 1985, 2338; Münchener. Kommentar-Säcker, BGB, 3.Aufl., § 906 Rdnr.80 je m.w.N.).

    Dabei entspricht es der ganz überwiegenden Ansicht, dass eine Duldungspflicht des Grundstückseigentümers zum Betreten seines Grundstücks durch eine Katze des Nachbarn aufgrund des nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses bestehe (OLG Köln NJW 1985, 2338 f; OLG Celle VersR 1986; 973 f, OLG München NJW-RR 1991, 17 f; Landgericht Oldenburg NJW-RR 1986, 883 f; Landgericht Darmstadt NJW-RR 1994; 147 f; Landgericht Augsburg NJW 1985, 499 f; Landgericht Kassel AgrarR 1987, 58 f).

    In einem vom OLG Köln zu entscheidenden Fall ergibt sich aus den Entscheidungsgründen des Urteils lediglich, dass die Haltung einer Katze durch die Nachbarn mit freiem Auslauf und der Gefahr, dass diese jederzeit auf das Grundstück des Eigentümers gelangen könne, hinzunehmen sei (NJW 1985, 2338, 2339).

  • LG Oldenburg, 15.11.1985 - 9 T 1009/85

    Unterlassungsanspruch gegen Nachbarn wegen Beschädigung der

    Auszug aus LG Lüneburg, 27.01.2000 - 1 S 198/99
    Eine Störung in diesem Sinne liegt bereits im Betreten der Fahrzeuge durch die Katzen, ohne dass es darauf ankäme, ob es hierbei zu Beschädigungen oder Verschmutzungen kommt (vgl. OLG Köln NJW 1985, 2339; Landgericht Oldenburg NJW-RR 1986, 883; Landgericht Darmstadt NJW-RR 1994, 147).

    Dabei entspricht es der ganz überwiegenden Ansicht, dass eine Duldungspflicht des Grundstückseigentümers zum Betreten seines Grundstücks durch eine Katze des Nachbarn aufgrund des nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses bestehe (OLG Köln NJW 1985, 2338 f; OLG Celle VersR 1986; 973 f, OLG München NJW-RR 1991, 17 f; Landgericht Oldenburg NJW-RR 1986, 883 f; Landgericht Darmstadt NJW-RR 1994; 147 f; Landgericht Augsburg NJW 1985, 499 f; Landgericht Kassel AgrarR 1987, 58 f).

  • AG Diez, 19.10.1984 - 3 C 440/84
    Auszug aus LG Lüneburg, 27.01.2000 - 1 S 198/99
    Eine Störung in diesem Sinne liegt bereits im Betreten der Fahrzeuge durch die Katzen, ohne dass es darauf ankäme, ob es hierbei zu Beschädigungen oder Verschmutzungen kommt (vgl. OLG Köln NJW 1985, 2339; Landgericht Oldenburg NJW-RR 1986, 883; Landgericht Darmstadt NJW-RR 1994, 147).

    Treten weitere Umstände hinzu wie etwa Kotablagerungen, das Verschmutzen von Wegen und Mauern, die Beschädigung von Gartenmöbeln, so verbleibt es bei dem grundsätzlich gegebenen Verbietungsrecht des Grundstückseigentümers (Landgericht Kassel Agrarrecht 1987, 58, 59 mit Zust. Anm. Wörlen; Staudinger-Roth, a.a.O., § 906, 110; a.A. AG Neu-Ulm NJW-RR 1999, 892 f; AG Passau NJW 1983, 2885, 2886; AG Dietz NJW 1985, 2339).

  • LG Darmstadt, 17.03.1993 - 9 O 597/92
    Auszug aus LG Lüneburg, 27.01.2000 - 1 S 198/99
    Eine Störung in diesem Sinne liegt bereits im Betreten der Fahrzeuge durch die Katzen, ohne dass es darauf ankäme, ob es hierbei zu Beschädigungen oder Verschmutzungen kommt (vgl. OLG Köln NJW 1985, 2339; Landgericht Oldenburg NJW-RR 1986, 883; Landgericht Darmstadt NJW-RR 1994, 147).
  • AG Neu-Ulm, 03.11.1998 - 2 C 947/98

    Nachbarrecht; freilaufende Katze(n) als Eigentumsbeschränkung

    Auszug aus LG Lüneburg, 27.01.2000 - 1 S 198/99
    Treten weitere Umstände hinzu wie etwa Kotablagerungen, das Verschmutzen von Wegen und Mauern, die Beschädigung von Gartenmöbeln, so verbleibt es bei dem grundsätzlich gegebenen Verbietungsrecht des Grundstückseigentümers (Landgericht Kassel Agrarrecht 1987, 58, 59 mit Zust. Anm. Wörlen; Staudinger-Roth, a.a.O., § 906, 110; a.A. AG Neu-Ulm NJW-RR 1999, 892 f; AG Passau NJW 1983, 2885, 2886; AG Dietz NJW 1985, 2339).
  • OLG München, 26.06.1990 - 5 U 7178/89

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus LG Lüneburg, 27.01.2000 - 1 S 198/99
    Dabei entspricht es der ganz überwiegenden Ansicht, dass eine Duldungspflicht des Grundstückseigentümers zum Betreten seines Grundstücks durch eine Katze des Nachbarn aufgrund des nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses bestehe (OLG Köln NJW 1985, 2338 f; OLG Celle VersR 1986; 973 f, OLG München NJW-RR 1991, 17 f; Landgericht Oldenburg NJW-RR 1986, 883 f; Landgericht Darmstadt NJW-RR 1994; 147 f; Landgericht Augsburg NJW 1985, 499 f; Landgericht Kassel AgrarR 1987, 58 f).
  • LG Augsburg, 24.08.1984 - 4 S 2099/84

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Unterlassung einer Besitzstörung durch eine

    Auszug aus LG Lüneburg, 27.01.2000 - 1 S 198/99
    Dabei entspricht es der ganz überwiegenden Ansicht, dass eine Duldungspflicht des Grundstückseigentümers zum Betreten seines Grundstücks durch eine Katze des Nachbarn aufgrund des nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses bestehe (OLG Köln NJW 1985, 2338 f; OLG Celle VersR 1986; 973 f, OLG München NJW-RR 1991, 17 f; Landgericht Oldenburg NJW-RR 1986, 883 f; Landgericht Darmstadt NJW-RR 1994; 147 f; Landgericht Augsburg NJW 1985, 499 f; Landgericht Kassel AgrarR 1987, 58 f).
  • AG Passau, 09.03.1983 - 11 C 708/82

    Bloßes Betreten eines Grundstücks durch Katzen als störender Eingriff ins

    Auszug aus LG Lüneburg, 27.01.2000 - 1 S 198/99
    Treten weitere Umstände hinzu wie etwa Kotablagerungen, das Verschmutzen von Wegen und Mauern, die Beschädigung von Gartenmöbeln, so verbleibt es bei dem grundsätzlich gegebenen Verbietungsrecht des Grundstückseigentümers (Landgericht Kassel Agrarrecht 1987, 58, 59 mit Zust. Anm. Wörlen; Staudinger-Roth, a.a.O., § 906, 110; a.A. AG Neu-Ulm NJW-RR 1999, 892 f; AG Passau NJW 1983, 2885, 2886; AG Dietz NJW 1985, 2339).
  • BGH, 26.04.1991 - V ZR 346/89

    Anspruch des Grundstückseigentümers wegen des Eindringens von Baumwurzeln in

    Auszug aus LG Lüneburg, 27.01.2000 - 1 S 198/99
    Unter diesem Gesichtspunkt kann auch die Ausübung des Anspruchs aus § 1004 Abs. 1 BGB unter Berücksichtigung vorrangiger Interessen des Störers unzulässig sein (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NJW 1991, 2826, 2827 m.w.N.).
  • LG Bonn, 06.10.2009 - 8 S 142/09

    Unterlassungsanspruch bei Verschmutzung durch Katzenkot

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass bereits im bloßen Betreten eines Grundstücks durch Katzen eine Besitzbeeinträchtigung liegt, ohne dass es darauf ankäme, ob es hierbei zu Beschädigungen oder Verschmutzungen kommt (vgl. OLG Köln NJW 1985, 2338, LG Lüneburg NZM 2001, 397; LG Darmstadt NJW-RR 1994, 147).

    Streitig ist jedoch, ob der Grundstückseigentümer weitergehende Beeinträchtigungen durch Katzen hinzunehmen hat, insbesondere Kotablagerungen und Verschmutzungen (Duldung verneinend: LG Lüneburg NZM 2001, 397; bejahend: Staudinger-Roth, a.a.O.; AG Rheinberg NJW-RR 1992, 408; AG Neu-Ulm NJW-RR 1999, 892).

  • AG Bremen, 08.11.2017 - 19 C 227/16

    Unterlassungsanspruch, Katze, Nachbargrundstück

    Bereits das bloße Betreten eines Grundstücks - oder wie hier - des Eigentums auf dem Grundstück durch Katzen stellt eine Besitzbeeinträchtigung dar, ohne dass es darauf ankäme, ob es zu Beschädigungen oder Verschmutzungen kommt (vgl. OLG Köln NJW 1985, 2338; Landgericht Lüneburg NZM 2001, 397; Landgericht Darmstadt NJW-RR 1994, 147; Landgericht Bonn NJW-RR 2010, 310).

    Das Gericht schließt sich allerdings der Rechtsprechung der Instanzgerichte an und hält jede weitergehende Beeinträchtigung, die über das bloße Betreten des Grundstücks des Nachbarn hinausgeht, für nicht von dem Nachbarn zu dulden (vgl. LG Bonn v. 06.10.2009, NJW-RR 2010, 310; LG Lüneburg v. 27.01.2000, NZM 2001, 397).

  • AG Offenbach, 25.07.2012 - 380 C 268/11

    Beeinträchtigungen des Grundstückeigentümers durch die Nachbarskatze

    In Rspr. und Literatur ist anerkannt, dass das Betreten des Grundstücks durch Katzen und das Hinterlassen von Verschmutzungen eine Beeinträchtigung des Eigentums und Besitzes des Grundstückseigentümers i.S.d. §§ 1004 Abs. 1, 862 BGB darstellt (vgl. z.B. LG Bonn, Ent. v. 6.10.2009, Az. 8 S 142/09; LG Lüneburg, Ent. v. 27.1.2000, Az. 1 S 198/99; LG Darmstadt, Ent. v. 17.3.1993, Az. 9 O 597/92).

    Das Eindringen von Katzen ist auch nicht durch §§ 1004 Abs. 2, 906 Abs. 1 BGB gedeckt (vgl. z.B. LG Bonn, Ent. v. 6.10.2009, Az. 8 S 142/09; LG Lüneburg, Ent. v. 27.1.2000, Az. 1 S 198/99; LG Darmstadt, Ent. v. 17.3.1993, Az. 9 O 597/92; AG Bremen, Ent. v. 4.9.2003, Az. 11 C 0344/02).

    Dies schließt im Einzelfall unter Abwägung der wechselseitigen Interessen mit ein, dass ein Nachbar eine ihm an sich zustehende Rechtsposition im Interesse einer gedeihlichen Nachbarschaft nicht ausüben darf (vgl. LG Bonn, Ent. v. 6.10.2009, Az. 8 S 142/09; LG Lüneburg, Ent. v. 27.1.2000, Az. 1 S 198/99; LG Darmstadt, Ent. v. 17.3.1993, Az. 9 O 597/92).

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass in einem solchen Wohngebiet als typische Folge der Grundstücksnutzung das Betreten eines Grundstücks durch eine fremde Katze und geringfügige Beeinträchtigungen durch Kot und Urin zu dulden sind (vgl. LG Bonn, Ent. v. 6.10.2009, Az. 8 S 142/09; LG Lüneburg, Ent. v. 27.1.2000, Az. 1 S 198/99; LG Darmstadt, Ent. v. 17.3.1993, Az. 9 O 597/92; AG Bremen, Ent. v. 4.9.2003, Az. 11 C 0344/02).

  • AG Ahrensburg, 15.06.2022 - 49b C 505/21

    Nachbarrechtliches Gemeinschaftsverhältnis: Anspruch auf Einsperren einer

    Ausprägung dessen ist auch eine Duldungspflicht des Grundstückseigentümers zum Betreten seines Grundstücks durch eine Katze des Nachbarn (so z.B. LG Lüneburg, Urteil vom 27. Januar 2000 - 1 S 198/99 -, Rn. 5, juris; OLG Köln NJW 1985, 2338; OLG Celle VersR 1986; 973, OLG München NJW-RR 1991, 17; LG Oldenburg …
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