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   LG Paderborn, 23.03.2000 - 1 S 2/00   

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https://dejure.org/2000,2628
LG Paderborn, 23.03.2000 - 1 S 2/00 (https://dejure.org/2000,2628)
LG Paderborn, Entscheidung vom 23.03.2000 - 1 S 2/00 (https://dejure.org/2000,2628)
LG Paderborn, Entscheidung vom 23. März 2000 - 1 S 2/00 (https://dejure.org/2000,2628)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz aus positiver Vertragsverletzung wegen übermäßigen Nikotingenusses durch Rauchen und stark vergilbter Tapeten beim Auszug des Mieters; Nebenpflichtverletzung durch starkes Rauchen als übervertragsmäßige Nutzung des Mietobjekts; Rauchen innerhalb der ...

  • RA Kotz

    Starke Raucher müssen bei Auszug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Exzessives Rauchen in der Mietwohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 535 § 536 § 548
    Schadensersatz wegen durch Nikotinablagerungen vergilbter Tapeten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1110
  • MDR 2000, 878
  • NZM 2000, 710
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Köln, 10.01.1991 - 1 S 307/90
    Auszug aus LG Paderborn, 23.03.2000 - 1 S 2/00
    Die damit zwangsläufig verbundenen Ablagerungen von Schadstoffen auf Tapeten, Decken und Gardinen usw. werden daher überwiegend noch als eine Folge der vertragsmäßigen Nutzung angesehen (Soergel/Heintzmann, 12. Auflage 1997, § 548 Rdz.1; Bub/Treier, 3. Auflage 1999, III. A Rdz. 945; LG Köln, WuM 1991, 578).
  • AG Rosenheim, 12.04.1994 - 16 C 1946/93

    Aufrechnung gegen Entschädigung des Mieters für Räumung; Höhe der

    Auszug aus LG Paderborn, 23.03.2000 - 1 S 2/00
    Da ein exzessives, zu einer nachhaltigen Schädigung führendes Verhalten des Mieters stets als vertragswidrig anzusehen ist, muß dies auch für ein übermäßiges intensives Rauchen gelten (vgl. Sorgel/Heintzmann, § 548 Rdz. 1, AG Rosenheim, WuM 1995, 583, 584).
  • BGH, 28.06.2006 - VIII ZR 124/05

    Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Vermieters von Wohnraum

    Ob ausnahmsweise, wie die Revision meint, eine vom vertragsgemäßen Gebrauch nicht mehr umfasste Nutzung der Wohnung anzunehmen ist, wenn "exzessives" Rauchen bereits nach kurzer Mietzeit einen erheblichen Renovierungsbedarf zur Folge hat (vgl. LG Paderborn, NJW-RR 2000, 1110: weniger als zwei Jahre nach Übernahme einer neu tapezierten Wohnung), kann dahinstehen, weil ein solcher Fall hier nicht gegeben ist.
  • BGH, 05.03.2008 - VIII ZR 37/07

    Rauchen in Mietwohnungen kann vertragswidrig sein und Schadensersatzpflichten der

    Nach einer verbreiteten und auch vom Berufungsgericht vertretenen Ansicht ist das zu verneinen (LG Hamburg, WuM 2001, 469; LG Köln, WuM 1998, 596; LG Saarbrücken, WuM 1998, 689; Staudinger/Emmerich, BGB (2006), § 538 Rdnr. 3; MünchKommBGB/Bieber, 5. Aufl., § 538 Rdnr. 3; wohl auch Langenberg, Schönheitsreparaturen, Instandsetzung und Rückbau, 2. Aufl., S. 18 f.; Dübbers, MDR 2000, 878, 879).

    Nach anderer Ansicht ist exzessives Rauchen geeignet, Schadensersatzansprüche des Vermieters zu begründen (LG Waldshut-Tiengen, DWW 2006, 287; LG Koblenz, ZMR 2006, 288; LG Baden-Baden, WuM 2001, 603; LG Paderborn, NZM 2000, 710; AG Magdeburg, NZM 2000, 657; AG Tuttlingen, NZM 1999, 1141; Soergel/Heintzmann, BGB, 13. Aufl., § 538 Rdnr. 1; Stapel, NZM 2000, 595, 598; Stangl, ZMR 2002, 734, 735).

  • LG Hannover, 29.02.2016 - 12 S 9/13

    Übermäßiges Rauchen ist kein vertragsgemäßer Gebrauch!

    Nach anderer Ansicht ist exzessives Rauchen geeignet, Schadensersatzansprüche des Vermieters zu begründen (LG Waldshut-Tiengen, DWW 2006, 287; LG Koblenz, ZMR 2006, 288; LG Baden-Baden, WuM 2001, 603; LG Paderborn, NZM 2000, 710; AG Magdeburg, NZM 2000, 657; AG Tuttlingen, NZM 1999, 1141; Soergel/Heintzmann, BGB, 13. Aufl., § 538 Rdnr. 1).
  • LG Bonn, 21.01.2007 - 6 S 191/06

    Mieter, Wohnung, Rauchen, Schönheitsreparaturen

    Nach Auffassung der Kammer ist im Streitfall, in dem nach der Behauptung der Beklagten starkes Rauchen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren eine Neutapezierung der Decken und Wände sowie eine Neulackierung der Türen erforderlich gemacht hat, aus den vom Bundesgerichtshof genannten Gründen nicht von einem vertragswidrigen Verhalten der Kläger auszugehen (a.A. LG Paderborn, Urteil vom 23.03.2000 - 1 S 2/00 - NJW-RR 2000, 1110 f. für einen vergleichbaren Sachverhalt).

    Die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert eine Entscheidung des Revisionsgerichts, da das vorliegende Urteil von dem bereits zitierten Urteil des Landgerichts Paderborn vom 23.03.2000 - 1 S 2/00 - abweicht.

  • LG Landau/Pfalz, 28.08.2001 - 1 S 125/01

    Nikotinspuren sind Folgen vertragsgemäßen Gebrauches einer Mietwohnung und

    In der Rechtsprechung besteht im Grundsatz Einigkeit darüber, dass es, jedenfalls wenn nichts anderes vereinbart wurde, dem Mieter im Zuge der freien Lebensgestaltung gestattet ist, innerhalb der Wohnung zu rauchen und dass die damit zwangsläufig verbundenen Ablagerungen von Schadstoffen auf Tapeten, Decken und Gardinen vom Vermieter als eine Folge der vertragsmäßigen Nutzung gemäß § 548 BGB hinzunehmen sind (vgl. LG Paderborn, MDR 2000, 878 m.w.N.).

    Allgemeingültige Grenzwerte für das noch erlaubte Ausmaß des Rauchens lassen sich nicht aufstellen, so dass es auch aus Gründen der Rechtssicherheit bedenklich erscheint, den Mieter für übermäßiges Rauchen schadensersatzpflichtig zu machen (vgl. Dübbers, MDR 2000, 878, 879).

  • LG Waldshut-Tiengen, 04.08.2005 - 1 S 4/05

    Wohnraummiete: Schadensersatzanspruch des Vermieters für Nikotinablagerungen

    Die damit zwangsläufig verbundenen Ablagerungen von Schadstoffen auf Fenstern, Rollladenkästen, Decken, Tapeten usw. werden daher in einem gewissen Rahmen noch als Folge der vertragsgemäßen Nutzung angesehen (LG Baden-Baden, Urteil vom 25.06.2001, 2 S 138/00; LG Paderborn, Urteil vom 23.03.2000, 1 S 2/00; LG Köln, Urteil vom 28.06.2001; 30 S 9/01).
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