Rechtsprechung
LG Halle, 23.06.2006 - 1 S 20/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- AG Weißenfels, 08.02.2006 - 1 C 692/05
- LG Halle, 23.06.2006 - 1 S 20/06
- BGH, 12.06.2007 - VI ZR 161/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.02.2006 - VI ZR 32/05
Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif
Auszug aus LG Halle, 23.06.2006 - 1 S 20/06
Dabei geht die Kammer in Abweichung zu der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu Unfallersatztarifen (Urteil des BGH vom 14.02.2006, Az.: VI ZR 32/05 mit weiteren Nachweisen) nicht davon aus, dass ein Unfallersatztarif nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB ersatzfähig sein kann, wenn die Besonderheiten dieses Tarifes einen gegenüber dem Normaltarif höheren Preis aus betriebswirtschaftlicher Sicht rechtfertigen, weil sie auf Leistungen des Vermieters beruhen, die durch die besondere Unfallsituation veranlasst und infolgedessen zur Schadensbehebung erforderlich sind. - LG Regensburg, 07.10.2003 - 2 S 191/03
Spezielle Unfalltarife sind im Mietwagengeschäft im Hinblick auf die …
Auszug aus LG Halle, 23.06.2006 - 1 S 20/06
überhaupt kein Ersatzfahrzeug bzw. ein Fahrzeug bei einem anderen Vermieter angemietet hätte (vergl. LG Regensburg, NJW-RR 2004, 455 f., 456 [LG Regensburg 07.10.2003 - 2 S 191/03] ; AG Marsberg, Schaden-Praxis 1997, 437 f.). - LG Halle, 13.05.2005 - 1 S 225/03
Auszug aus LG Halle, 23.06.2006 - 1 S 20/06
Die Berufungskammer vertritt hierzu die Auffassung, dass sich die Bestimmung der Marktüblichkeit, sofern der Betroffene nicht im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht gem. § 254 BGB ordnungsgemäße Erkundigungen durch Einholung mehrerer Vergleichsangebote angestellt hat, an den durchschnittlichen Normaltarifen orientieren muß (vergl. dazu auch das Urteil der 1. Zivilkammer des LG Halle vom 13.05.2005, Az.: 1 S 225/03 ).