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   VGH Baden-Württemberg, 20.01.1986 - 1 S 2009/85   

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https://dejure.org/1986,2854
VGH Baden-Württemberg, 20.01.1986 - 1 S 2009/85 (https://dejure.org/1986,2854)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.01.1986 - 1 S 2009/85 (https://dejure.org/1986,2854)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Januar 1986 - 1 S 2009/85 (https://dejure.org/1986,2854)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1987, 24
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.2006 - 3 S 1259/05

    Zulässiger Ausschluss innenstadtrelevanter Einzelhandelssortimente im

    Ist ein - rechtlich regelmäßig nicht geschütztes - rein wirtschaftliches Sonderinteresse gegeben, kann Unmittelbarkeit im Sinne des § 18 Abs. 1 GemO dann anzunehmen sein, wenn das Sonderinteresse nicht von ganz untergeordneter Bedeutung ist und sich von allgemeinen oder Gruppeninteressen deutlich abhebt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.1.1986 - 1 S 2009/85 -, VBlBW 1987, 24).

    Dies wäre nur dann anders zu sehen, wenn auf Grund der Bebauungsplanänderung gewissermaßen gezielt die marktbeherrschende Stellung eines innerörtlichen Einzelhandelsbetriebs bedroht wäre (vgl. insoweit VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.1.1986 - 1 S 2009/85 -).

  • VG Karlsruhe, 16.03.2006 - 9 K 1012/05

    Befangenheit eines Einzelhändlers bei Entscheidung über Fachmarktzentrum

    Ein Gemeinderatsmitglied ist jedoch nur dann von der Mitwirkung ausgeschlossen, wenn der individuelle Sondervorteil oder -nachteil mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eintreten wird (dazu bb) und das Sonderinteresse nicht von ganz untergeordneter Bedeutung ist (dazu cc; vgl. VGH Bad.-Württ. Urt. v. 30.01.2006 - 3 S 1259/05 -, juris und Urt. v. 20.01.1986, VBlBW 1987, 24, 25 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.1993 - 1 S 570/92

    Befangenheit bei Stellungnahme zu LSG-Verordnung

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urt. v. 20.1.1986 -- 1 S 2009/85 --, VBlBW 1987, 24) ist dabei davon auszugehen, daß -- erstens -- jeder individualisierbare materielle oder immaterielle Vorteil oder Nachteil zu einer Interessenkollision in dem hier maßgeblichen Sinn führen kann, daß es -- zweitens -- nicht darauf ankommt, daß die Interessenkollision tatsächlich besteht und schließlich daß -- drittens -- der Eintritt eines Sondervorteils oder --nachteils aufgrund der Entscheidung konkret möglich, d.h. hinreichend wahrscheinlich ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.1993 - 1 S 1943/92

    Befangenheit bei Entscheidung über Kostenerstattung für Dienstaufsichtsbeschwerde

    Dabei kann jeder individualisierbare materielle oder immaterielle Vor- oder Nachteil zu einer Interessenkollision in dem hier maßgeblichen Sinn führen (Urteile des Senats v. 18.3.1993 a.a.O. und v. 20.1.1986 - 1 S 2009/85 -, VBlBW 1987, 24).

    Der Eintritt eines Sondervorteils oder -nachteils muß aber konkret möglich, d.h. hinreichend wahrscheinlich sein (Urteile des Senats vom 18.3.1993 a.a.O., v. 10.11.1987 a.a.O. und v. 20.1.1986 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2005 - 3 S 1998/04

    Veränderungssperre bei geplanten Branchenausschlüssen, besondere Umstände

    Dies wäre nur anders zu sehen, wenn auf Grund der Entscheidung über die Änderung des Bebauungsplans und der Veränderungssperre gewissermaßen gezielt eine marktbeherrschende Stellung des innerörtlichen Einzelhandels bedroht wäre (vgl. insoweit VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.1.1986 - 1 S 2009/85 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.07.2007 - 12 A 34.05

    Baurecht: Rechtmäßigkeit einer Veränderungssperre

    Zwar kann eine Beteiligung am Konkurrenzunternehmen zur Annahme eines individuellen Sonderinteresses führen (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 20. Januar 1986 - 1 S 2009/85 - VBl. BW 1987, S. 24 ff.), doch liegt eine solche Beteiligung an einem als Konkurrenz einzustufenden Unternehmen nicht vor.
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