Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2010

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 19.11.2010 - 1 S 204.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7898
OVG Berlin-Brandenburg, 19.11.2010 - 1 S 204.10 (https://dejure.org/2010,7898)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.11.2010 - 1 S 204.10 (https://dejure.org/2010,7898)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. November 2010 - 1 S 204.10 (https://dejure.org/2010,7898)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,7898) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 49 EGVtr, Art 56 AEUV, § 4 Abs 1 GlSpielWStVtr, § 10 Abs 2 GlSpielWStVtr
    Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten privater Anbieter

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 49 EGVtr, Art 56 AEUV, § 80 Abs 5 S 1 Alt 1 VwGO, § 146 VwGO, § 4 Abs 1 GlSpielWStVtr, § 9 Abs 1 S 3 Nr 3 GlSpielWStVtr, § 9 Abs 2 GlSpielWStVtr, § 10 Abs 2 GlSpielWStVtr, § 10 Abs 5 GlSpielWStVtr
    Sportwetten; Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten privater Anbieter; Anordnung der gesetzlich ausgeschlossenen aufschiebenden Wirkung (abgelehnt); Rechtslage für den vorläufigen Rechtsschutz nach EuGH-Entscheidungen vom 8. September 2010 ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 08.09.2009 - C-42/07

    Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.11.2010 - 1 S 204.10
    Darüber hinaus ist anerkannt, dass eine Beschränkung von Internetangeboten in Anbetracht der Besonderheiten, die mit dem Anbieten von Glücksspielen über dieses Medium verbunden sind, als durch das Ziel der Bekämpfung von Betrug und anderen Straftaten gerechtfertigt angesehen werden kann (vgl. EuGH, Urteil vom 8. September 2010, a.a.O., juris Rn. 102; Urteil vom 8. September 2009 - Rs. C-42/07 - Liga Portuguesa, juris Rn. 70).

    Immerhin wird im Lichte der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu diesem Themenkreis grundsätzlich eine Rechtfertigung des mit einem staatlichen Veranstaltungsmonopol aus der Zielrichtung, die mit dem GlüStV verfolgt wird, verbundenen Eingriffs in die Dienstleistungsfreiheit auch nicht ausgeschlossen (vgl. etwa EuGH, Urteil vom 8. September 2010 - Rs. C-316/07 u.a. Stoß u.a., Urteil vom 8. September 2009, Rs. C-42/07 Liga Portuguesa; zur niederländischen Rechtslage: Urteile vom 3. Juni 2010, Rs. C-203/08 Sporting Exchange und Rs. C-258/08 Ladbrokes; zur schwedischen Rechtslage: Urteil vom 8. Juli 2010, Rs. C-447/08 und C-448/08 Sjöberg, Gerdin; jeweils bei juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 1 S 11.09

    Oberverwaltungsgericht ändert Entscheidungspraxis des Verwaltungsgerichts zu

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.11.2010 - 1 S 204.10
    Insoweit verweist der Senat auf seine diesbezüglichen eingehenden Ausführungen in zahlreichen gleichgelagerten Entscheidungen, an denen er auch nach erneuter Prüfung festhält (vgl. statt vieler Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2009 - OVG 1 S 11.09 -, juris Rn. 10 ff.).

    Der Senat hat bereits in seinen bisherigen Entscheidungen darauf hingewiesen, dass der Erlaubnisvorbehalt gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 GlüStV einen eigenständigen "gestuften" Gehalt besitzt, der sich von der Frage des staatlichen Veranstaltungsmonopols trennen lässt; die durch die Bestimmung konstituierte generelle Erlaubnispflicht bezweckt, dass keine Glücksspielangebote ohne vorherige Kontrolle eröffnet werden können (vgl. Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2009, a.a.O., juris Rn. 9).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.01.2010 - 1 S 94.09

    Sportwetten; Untersagungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.11.2010 - 1 S 204.10
    Die Festsetzung der Verwaltungsgebühren unterliegt bei summarischer Prüfung auch sonst keinen ernstlichen Zweifeln (vgl. hierzu etwa Senatsbeschlüsse vom 5. November 2010 - OVG 1 S 141.10 -, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen, und vom 21. Januar 2010 - OVG 1 S 94.09 - juris Rn. 30).
  • OVG Berlin, 12.05.2004 - 1 B 20.03

    Internetcafe

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.11.2010 - 1 S 204.10
    Die Untersagung der ohne Erlaubnis ausgeübten - formell illegalen - und auch materiell voraussichtlich nicht erlaubnisfähigen Tätigkeiten der Antragstellerin zu 1, die diese offenbar in Kenntnis und unter Negierung der Erlaubnispflicht zu realisieren sucht, erweist sich bei summarischer Prüfung als rechtmäßig (vgl. für den formell illegalen Spielhallenbetrieb: BVerwG, Urteil vom 9. März 2005 - 6 C 11.04 - GewArch 2005, 292, vorgehend OVG Berlin, Urteil vom 12. April 2004 - OVG 1 B 20.03 - GewArch 2004, 385).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2010 - 1 S 141.10

    Sportwetten; Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.11.2010 - 1 S 204.10
    Die Festsetzung der Verwaltungsgebühren unterliegt bei summarischer Prüfung auch sonst keinen ernstlichen Zweifeln (vgl. hierzu etwa Senatsbeschlüsse vom 5. November 2010 - OVG 1 S 141.10 -, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen, und vom 21. Januar 2010 - OVG 1 S 94.09 - juris Rn. 30).
  • BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 11.04

    Spielhalleneigenschaft von Internetcafes

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.11.2010 - 1 S 204.10
    Die Untersagung der ohne Erlaubnis ausgeübten - formell illegalen - und auch materiell voraussichtlich nicht erlaubnisfähigen Tätigkeiten der Antragstellerin zu 1, die diese offenbar in Kenntnis und unter Negierung der Erlaubnispflicht zu realisieren sucht, erweist sich bei summarischer Prüfung als rechtmäßig (vgl. für den formell illegalen Spielhallenbetrieb: BVerwG, Urteil vom 9. März 2005 - 6 C 11.04 - GewArch 2005, 292, vorgehend OVG Berlin, Urteil vom 12. April 2004 - OVG 1 B 20.03 - GewArch 2004, 385).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2010 - 4 B 733/10

    Private Wettbüros in NRW bleiben vorerst weiterhin geschlossen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.11.2010 - 1 S 204.10
    Hiernach bestanden und bestehen keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken gegen den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung (vgl. auch NdsOVG, Beschluss vom 11. November 2010 - 11 MC 429/09 - juris und OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. November 2010 - 4 B 733/10 - juris, Nachrichtenseite).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2006 - 1 S 122.06

    Untersagung des Betriebs von Annahmestellen für Sportwetten ohne Erlaubnis

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.11.2010 - 1 S 204.10
    Ferner hat der Senat schon in der Vergangenheit stets betont, dass weder die Vermittler noch die Veranstalter der von ihnen vertriebenen Internetsportwetten über die im Land Berlin erforderliche Veranstaltungs- und Vermittlungserlaubnis verfügen; in dem sekundärrechtlich nicht harmonisierten Bereich des Glückspielsektors kommt den von einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union erteilten Erlaubnissen der Veranstalter keine Legalisierungswirkung in der Bundesrepublik Deutschland zu (vgl. Beschluss vom 11. Dezember 2009, a.a.O., Rn. 8; Beschluss vom 24. November 2006 - OVG 1 S 122.06 - OVGE 27, 301, 305 f.).
  • EuGH, 08.07.2010 - C-447/08

    Die schwedische Regelung, die die Förderung von Glücksspielen verbietet, die im

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.11.2010 - 1 S 204.10
    Immerhin wird im Lichte der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu diesem Themenkreis grundsätzlich eine Rechtfertigung des mit einem staatlichen Veranstaltungsmonopol aus der Zielrichtung, die mit dem GlüStV verfolgt wird, verbundenen Eingriffs in die Dienstleistungsfreiheit auch nicht ausgeschlossen (vgl. etwa EuGH, Urteil vom 8. September 2010 - Rs. C-316/07 u.a. Stoß u.a., Urteil vom 8. September 2009, Rs. C-42/07 Liga Portuguesa; zur niederländischen Rechtslage: Urteile vom 3. Juni 2010, Rs. C-203/08 Sporting Exchange und Rs. C-258/08 Ladbrokes; zur schwedischen Rechtslage: Urteil vom 8. Juli 2010, Rs. C-447/08 und C-448/08 Sjöberg, Gerdin; jeweils bei juris).
  • VerfGH Berlin, 01.06.2010 - VerfGH 15/09

    Keine Verletzung des effektiven Rechtsschutzes iSv Art 15 Abs 4 S 1 Verf BE und

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.11.2010 - 1 S 204.10
    Insoweit kann von einer anderen oder gar besseren Erkenntnisgrundlage, als sie dem Senat zur Verfügung steht (vgl. Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 1. Juni 2010 - VerfGH 15/09 - juris Rn. 42 ff.), nicht die Rede sein.
  • VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 108.07

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten; Vereinbarkeit der Rechtsgrundlagen

  • EuGH, 03.06.2010 - C-203/08

    Ein Mitgliedstaat darf den Betrieb von Glücksspielen im Internet verbieten

  • EuGH, 03.06.2010 - C-258/08

    Ladbrokes Betting & Gaming und Ladbrokes International - Art. 49 EG -

  • EuGH, 08.09.2010 - C-409/06

    Mit dem im Rahmen der Organisation von Sportwetten und Lotterien in Deutschland

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08

    Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2010 - 1 S 86.10

    Sportwetten; Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

  • VG Wiesbaden, 17.02.2011 - 5 K 122/09

    Gewerbliche Spielvermittlung

    Diese Regelungen können unabhängig davon, ob neben dem staatlichen Monopolveranstalter weitere private Veranstalter aus Gründen der Dienstleistungs- oder Berufsfreiheit zum Lotteriemarkt zugelassen werden müssen, bestehen (vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.11.2010, Az.: 11 MC 429/10; OVG B-Stadt-Brandenburg, Beschluss vom 19.11.2010, Az.: OVG 1 S 204.10).

    Das umfassende Internetverbot kann grundsätzlich als zur Bekämpfung der Spielsucht und zum Jugendschutz geeignet angesehen werden, auch wenn das Anbieten von Glücksspielen über herkömmliche Kanäle zulässig bleibt (vgl. dazu auch OVG B-Stadt-Brandenburg, Beschluss vom 19.11.2010, Az.: OVG 1 S 204.10; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.11.2010, Az.: 11 MC 429/10).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.01.2011 - 1 S 221.10

    Sportwetten eines Internetveranstalters in Berlin

    Ein Sportwettangebot, das über eine Internetseite zugänglich ist, verliert den Charakter einer Veranstaltung "im Internet" nicht dadurch, dass die Eingabe der Wetten über einen Vermittler erfolgt (vgl. Senatsbeschluss vom 19. November 2010 - OVG 1 S 204.10 - juris Rn. 13).

    Auch sie ist nicht erlaubnisfähig, wenn sie auf Wettabschlüsse bei einer nicht erlaubnisfähigen (Internet-)Veranstaltung zielt (vgl. Senatsbeschluss vom 19. November 2010 - OVG 1 S 204.10 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2011 - 6 S 1685/10

    Verbot des Pokerspiels "Texas Hold'em"

    Selbst wenn das Glücksspielmonopol als solches gegen Unionsrecht verstoßen sollte, könnte der Antragstellerin eine Erlaubnis nach § 4 Abs. 1 GlüStV voraussichtlich nicht erteilt werden (vgl. hierzu auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.11.2010 - 1 S 204.10 -, juris, Rdnrn. 11 ff.; OVG Koblenz, Beschluss vom 08.12.2010 - 6 B 11013/10 -, juris, Rdnr. 8), weil sie Glücksspiele über das Internet anbietet.
  • VG Berlin, 15.04.2011 - 35 L 177.11

    Vermittlung von Sportwetten

    Das staatliche Sportwettenmonopol im Land Berlin stellt unverändert eine nicht gerechtfertigte Beschränkung der unionsrechtlichen Dienstleistungsfreiheit und der grundrechtlichen Berufsfreiheit der privaten Sportwett-Vermittler dar (Bestätigung und Weiterführung der bisherigen Rechtsprechung unter Beachtung der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union, Urteile vom 8. September 2010 - Rs. C-316/07 u.a. [Stoß u.a.] - und - Rs. C-46/08 [Carmen Media] - und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Urteile vom 24. November 2010 - 8 C 13.09-, - 8 C 14.09-, - 8 C 15.09 - ) entgegen OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 19. November 2010 - OVG 1 S 204.10 - und vom 25. Januar 2011 - OVG 1 RS 5.10 -, juris).

    Auch das Beispiel von zwei Freunden vor dem Computer (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. November 2010 - OVG 1 S 204.10 -, juris, Rn. 13) hilft nicht weiter, weil es gerade die - zu Recht verbotene und besonders suchtgefährliche - Internet-Wette vom heimischen PC aus darstellt, bei der eben nicht die Hürde des Besuchs einer Annahmestelle mit unmittelbarem Kontakt zwischen Verbraucher und Anbieter genommen werden muss.

  • VG Wiesbaden, 17.02.2011 - 5 K 1328/09

    Gewerbliche Spielvermittlung

    Diese Regelungen können unabhängig davon, ob neben dem staatlichen Monopolveranstalter weitere private Veranstalter aus Gründen der Dienstleistungs- oder Berufsfreiheit zum Lotteriemarkt zugelassen werden müssen, bestehen (vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.11.2010, Az.: 11 MC 429/10; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.11.2010, Az.: OVG 1 S 204.10).

    Das umfassende Internetverbot kann grundsätzlich als zur Bekämpfung der Spielsucht und zum Jugendschutz geeignet angesehen werden, auch wenn das Anbieten von Glücksspielen über herkömmliche Kanäle zulässig bleibt (vgl. dazu auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.11.2010, Az.: OVG 1 S 204.10; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.11.2010, Az.: 11 MC 429/10).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.02.2012 - 1 S 161.11

    Sportwetten; Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten

    Lediglich die Abgabe des Tipps erfolgt nicht automatisiert, sondern über den Antragsteller als Medium anstelle des heimischen Computers (vgl. bereits ausführlich Senatsbeschluss vom 19. November 2010 - OVG 1 S 204.10 - juris Rn. 13).

    Denn zum einen tragen sie jedenfalls das den Wettveranstalter treffende allgemeine Verbot jeglicher Online-Wettabschlussmöglichkeiten und zum anderen erschöpft sich das Internetverbot nicht in den suchtbezogenen Gefahrenaspekten des Online-Spiels (vgl. auch dazu bereits ausführlich Senatsbeschluss vom 19. November 2010, a.a.O. Rn. 12).

  • VG Frankfurt/Oder, 06.12.2010 - 4 K 1154/07

    Vermittlung von Sportwetten mittels Internet

    Die Kammer folgt insoweit der Rechtsauffassung des OVG Berlin-Brandenburg (vgl. Beschluss vom 19. November 2010, - OVG 1 S 204.10 -, juris Rn. 8 f.), das dargelegt hat, dass der Erlaubnisvorbehalt gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 GlüStV einen eigenständigen "gestuften" Gehalt besitzt, der sich von der Frage des staatlichen Veranstaltungsmonopols trennen lässt; die durch die Bestimmung konstituierte generelle Erlaubnispflicht bezweckt, dass keine Glücksspielangebote ohne vorherige Kontrolle eröffnet werden können.

    Die Argumentation des OVG Berlin-Brandenburg, wonach es sich bei der Vermittlung einer über Internet übermittelten Wette in einem Wettbüro um ein Vermitteln im Internet i. S. v. § 4 Abs. 4 GlüStV handelt (Beschluss vom 11. November 2010 - OVG 1 S 204.10-, juris Rn. 13), überzeugt nicht.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2012 - 1 S 164.11

    Sportwetten; Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten

    Lediglich die Abgabe des Tipps erfolgt nicht automatisiert, sondern über die Antragstellerin als Medium anstelle des heimischen Computers (vgl. bereits ausführlich Senatsbeschluss vom 19. November 2010 - OVG 1 S 204.10 - juris Rn. 13).

    Denn zum einen tragen sie jedenfalls das den Wettveranstalter treffende allgemeine Verbot jeglicher Online-Wettabschlussmöglichkeiten und zum anderen erschöpft sich das Internetverbot nicht in den suchtbezogenen Gefahrenaspekten des Online-Spiels (vgl. auch dazu bereits ausführlich Senatsbeschluss vom 19. November 2010, a.a.O. Rn. 12).

  • VG Kassel, 11.04.2012 - 4 K 692/11

    Vermittlung von Sportwetten

    Dass die Abwicklung des Wettgeschäfts im übrigen über das Internet als Übermittlungsweg erfolgt, führt nicht zur Annahme einer Vermittlung von Glücksspielen "im Internet" (so auch VG Berlin, Urteil vom 07.07.2008 - 35 A 149, 07, juris; Rdnr. 64 ff.; VG Frankfurt , Urteil vom 06.12.2010 - 4 K 1154/07 -, juris, Rdnr. 45 ff.; VG Hamburg, Urteil vom 04.11.2010 - 26/07 -, juris, Rdnr. Rdnr. 71 ff.; Dietlein u.a., Glücksspielrecht, 2008, § 4 GlüStV Rdnr. 96 ff.; a.A. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.11.2010 - OVG 1 S 204.10 -, juris Rdnr. 13 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2011 - 6 S 2255/10

    Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von öffentlichen Glücksspielen im

    Selbst wenn das Glücksspielmonopol als solches gegen Unionsrecht verstoßen sollte, könnte der Antragstellerin eine Erlaubnis nach § 4 Abs. 1 GlüStV  voraussichtlich nicht erteilt werden (vgl. hierzu auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.11.2010 - 1 S 204.10 -, juris, Rdnrn. 11 ff.; OVG Koblenz, Beschluss vom 08.12.2010 - 6 B 11013/10 -, juris, Rdnr. 8), weil sie Glücksspiele über das Internet anbietet.  § 4 Abs. 4 GlüStV sieht ausdrücklich vor, dass das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten ist.
  • VG Saarlouis, 02.12.2010 - 6 L 654/10

    Sofortige Vollziehbarkeit der Untersagung einer privaten Sportwettenvermittlung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2011 - 1 RS 5.10

    Anhörungsrüge; Beschwerdeverfahren; richterliche Frist; Entscheidung vor

  • VG Wiesbaden, 06.01.2011 - 5 K 9/11

    Gewerbliche Spielvermittlung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2010 - 1 S 204.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,38687
OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2010 - 1 S 204.10 (https://dejure.org/2010,38687)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.11.2010 - 1 S 204.10 (https://dejure.org/2010,38687)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. November 2010 - 1 S 204.10 (https://dejure.org/2010,38687)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,38687) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht