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   OVG Bremen, 28.01.2004 - 1 S 21/04   

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https://dejure.org/2004,6946
OVG Bremen, 28.01.2004 - 1 S 21/04 (https://dejure.org/2004,6946)
OVG Bremen, Entscheidung vom 28.01.2004 - 1 S 21/04 (https://dejure.org/2004,6946)
OVG Bremen, Entscheidung vom 28. Januar 2004 - 1 S 21/04 (https://dejure.org/2004,6946)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • bremen.de PDF

    Durchsetzung der Schulpflicht

  • bremen.de PDF (Pressemitteilung und Volltext)

    Keine Haft für Schulschwänzer

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    BremSchulG § 55 Abs 6; BremSchulG § 64; BremVwVfG § 12 Abs 1; BremVwVG § 20 Abs 3; VwGO § 147 Abs 1; VwGO § 58; VwGO § 67 Abs 1
    Durchsetzung der Schulpflicht - Ersatzzwangshaft; Handlungsfähigkeit; Rechtsbehelfsbelehrung; Schüler; Schulpflicht; Unmittelbarer Zwang; Vertretungszwang

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchsetzung der Schulpflicht im Wege der Ersatzzwangshaft; Gerichtliche Bestätigung der Anordnung von Ersatzzwangshaft gegen eine Schülerin; Maßgeblickeit des Hinweises auf den Vertretungszwang bezüglich der Einlegung einer Beschwerde gegen einen verwaltungsrechtlichen ...

  • Judicialis

    VwGO § 58; ; VwGO § 67 Abs. 1; ; VwGO § 147 Abs. 1; ; BremVwVfG § 12 Abs. 1; ; BremVwVG § 20 Abs. 3; ; BremSchulG § 55 Abs. 6

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulpflichtverletzung - Keine Ersatzzwangshaft bei Schulpflichtverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 658
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.1984 - 9 S 2757/83

    Schulordnungsmaßnahme; Nachsitzen

    Auszug aus OVG Bremen, 28.01.2004 - 1 S 21/04
    Die Durchsetzung der Schulpflicht gehört auch nicht zu den Schulangelegenheiten einfacher Art, für die in der Rechtsprechung zum Teil eine Handlungsfähigkeit auch minderjähriger Schüler angenommen wird (vgl. für das Nachsitzen VGH Baden-Württemberg NVwZ 1984, 808; zust. Kopp/Ramsauer, a.a.O., Rn 8 zu § 12; krit. Ule/Laubinger, Verwaltungsverfahrensrecht, 4. Aufl. 1995, S. 183).
  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus OVG Bremen, 28.01.2004 - 1 S 21/04
    Aus dem Grundrecht der persönlichen Freiheit in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, dessen verstärkter Sicherung der Richtervorbehalt dient (BVerfGE 105, 239 ), folgt, dass die Verhängung von Zwangshaft das letzte Mittel sein muss, zu dem der Staat Zuflucht nimmt, um seine rechtmäßig erlassenen Anordnungen den Bürgern gegenüber durchzusetzen (BVerwGE 4, 196 ).
  • BVerwG, 06.12.1956 - I C 10.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Bremen, 28.01.2004 - 1 S 21/04
    Aus dem Grundrecht der persönlichen Freiheit in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, dessen verstärkter Sicherung der Richtervorbehalt dient (BVerfGE 105, 239 ), folgt, dass die Verhängung von Zwangshaft das letzte Mittel sein muss, zu dem der Staat Zuflucht nimmt, um seine rechtmäßig erlassenen Anordnungen den Bürgern gegenüber durchzusetzen (BVerwGE 4, 196 ).
  • BVerwG, 15.04.1977 - IV C 3.74

    Schutz der Verkehrsteilnehmer vor Wildwechsel

    Auszug aus OVG Bremen, 28.01.2004 - 1 S 21/04
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht für Revisionsverfahren entschieden, dass das Unterbleiben eines Hinweises auf den Vertretungszwang noch keine Unrichtigkeit der Rechtsmittelbelehrung begründe (BVerwGE 52, 226 ).
  • BVerwG, 31.03.1995 - 4 A 1.93

    Planfeststellung - Rechtsmittelbelehrung - Vertretungszwang - Anwaltszwang -

    Auszug aus OVG Bremen, 28.01.2004 - 1 S 21/04
    Sie ist nämlich nicht ohne weiteres auf andere Konstellationen übertragbar (vgl. BVerwGE 98, 126 für den Fall der erstinstanzlichen Zuständigkeit des BVerwG).
  • OVG Bremen, 21.10.1997 - 1 BA 14/97

    Zulassung eines 16-jährigen Schülers zur Staatsbibliothek und

    Auszug aus OVG Bremen, 28.01.2004 - 1 S 21/04
    Dementsprechend hat der Senat in seinem Urteil vom 21.10.1997 (NJW 1998, 3583 = NordÖR 1998, 307 ), das die Festsetzung eines Säumnisentgeltes gegen einen minderjährigen Schüler durch die Staats- und Universitätsbibliothek betraf, auf eine Gesamtschau der das öffentlich-rechtliche Benutzungsverhältnis regelnden Rechtsvorschriften abgestellt.
  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

    Auszug aus OVG Bremen, 28.01.2004 - 1 S 21/04
    Entscheidung in diesem Sinne bedeutet, dass der Richter in vollem Umfang die Verantwortung für die freiheitsentziehende Maßnahme übernimmt (BVerfGE 10, 302 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.08.2018 - 10 S 8.18

    Bestimmtheit einer Nutzungsuntersagungsverfügung; Auswahl des Adressaten eines

    Dafür, dass das in der Ordnungsverfügung vom 4. April 2017 unter Nr. 2 angedrohte Zwangsgeld im Sinne der von der Beschwerde zitierten Rechtsprechung (OVG Bremen, Beschluss vom 28. Januar 2004 - 1 S 21/04 -, NVwZ-RR 2004, 658-660) deshalb zu hoch und unverhältnismäßig sei, weil die Antragstellerin es nicht aufbringen könne und seine Beitreibung daher von vornherein zwecklos erscheinen müsse (vgl. OVG Bremen, a.a.O., S. 659), ergeben sich aus dem Beschwerdevorbringen keine konkreten Anhaltspunkte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2009 - 19 A 971/09

    Entscheidung im Beschwerdeverfahren über eine Ablehnung des Antrags auf

    OVG Bremen, Beschluss vom 28.1.2004 1 S 21/04 -, m. w. N.; Engelhardt/App, Verwaltungsvollstreckungsgesetz und Verwaltungszustellungsgesetz, 7. Aufl., 2006, § 11 VwVG, Rdn. 8.
  • VG Arnsberg, 20.03.2007 - 10 L 146/06

    Rechtmäßigkeit des Fernhaltens schulpflichtiger Kinder vom Besuch der Grundschule

    2005, 32; OVG Bremen, Beschluss vom 28. Januar 2004 - 1 S 21/04 - in: NorDÖR 2004, 110; OVG Hamburg, Beschluss vom 27. Dezember 2004 - 1 Bf 25/04 -, JURIS MWRE 118430400.
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