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Rechtsprechung
   LG Gießen, 09.12.2009 - 1 S 21/09   

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LG Gießen, 09.12.2009 - 1 S 21/09 (https://dejure.org/2009,28427)
LG Gießen, Entscheidung vom 09.12.2009 - 1 S 21/09 (https://dejure.org/2009,28427)
LG Gießen, Entscheidung vom 09. Dezember 2009 - 1 S 21/09 (https://dejure.org/2009,28427)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Unfallersatztarif - Schadensminderungspflichten des Geschädigten

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Schwacke-Automietpreisspiegel; Haftungsreduzierung/Versicherung; Winterreifen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallersatztarif und Wiederbeschaffungswert - Mietwagenkosten in keinem Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert des Unfallwagens

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fiktive Kosten der Fahrzeugbegutachtung - Rechtsprechung nicht einheitlich

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Frankfurt, 29.11.1989 - 12 U 32/89

    Fiktive Abrechnung der Durchsichtkosten für Ersatzfahrzeug nach Totalschaden -

    Auszug aus LG Gießen, 09.12.2009 - 1 S 21/09
    Bei fiktiver Schadensberechnung nach einem Verkehrsunfall sind fiktive Kosten für eine sachverständige Begutachtung eines Ersatzwagens jedenfalls dann nicht zu ersetzen, wenn gleichwertige Ersatzfahrzeuge üblicherweise im gewerblichen Gebrauchtwagenhandel erworben werden oder der Wiederbeschaffungswert des Unfallwagens gering (hier: 3.400 EUR) ist (entgegen OLG Frankfurt/Main, NJW 1990, 3212).

    13 Allerdings hat der 12. Zivilsenat des Oberlandesgericht Frankfurt am Main in seinem Urteil vom 29.11.1989, NJW 1990, 3212 (3213) die Auffassung vertreten, es seien neben dem Wiederbeschaffungswert fiktive Gutachterkosten für die Anschaffung des gebrauchten Ersatzfahrzeuges zuzusprechen.

    Soweit das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in seiner Entscheidung NJW 1990, 3212 die Auffassung vertreten hat, es sei dem Käufer nicht zuzumuten, sich auf den an der Veräußerung interessierten Verkäufer zu verlassen, folgt die Kammer dem jedenfalls unter Geltung des neuen Schuldrechts nicht.

  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 36/06

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten; Erstattung eines Unfallersatztarifs bei

    Auszug aus LG Gießen, 09.12.2009 - 1 S 21/09
    Der Geschädigte ist bei Anmietung eines Pkws zum Unfallersatztarif jedenfalls dann gem. § 254 Abs. 2 BGB gehalten, den Schädiger oder seinen Haftpflichtversicherer darüber zu informieren, dass er keine Kaution zu stellen vermag und über keine Kreditkarte verfügt und deshalb nicht zum günstigeren Normaltarif anmieten kann, wenn die Kosten des Unfallersatztarifs außer Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert des Unfallwagens stehen (offengelassen von BGH, NJW 2007, 1676).

    Hinsichtlich der Frage, inwieweit der Geschädigte verpflichtet ist, den Unfallgegner bzw. seine Versicherung auf eine Kautionsstellung anzusprechen (offengelassen in BGH, Urt. v. 06.03.2007, VI ZR 36/06 [juris] = NJW 2007, 1676) und der Ersatzfähigkeit fiktiver Begutachtungskosten bedarf es einer Entscheidung des Revisionsgerichts zur Fortbildung des Rechts bzw. Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung.

  • OLG Zweibrücken, 18.02.2000 - 1 U 139/99

    Durchsichtskosten

    Auszug aus LG Gießen, 09.12.2009 - 1 S 21/09
    Dass der Wiederbeschaffungswert die Kosten einer Werkstattgarantie enthält, hat auch das Oberlandesgericht Zweibrücken in seinem Urteil vom 18.02.2000, 1 U 139/99 (juris) = Schaden-Praxis 2001, 204, vertreten.
  • BGH, 14.02.2006 - VI ZR 32/05

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Gießen, 09.12.2009 - 1 S 21/09
    Von der Ermittlung des grundsätzlich nach § 249 BGB ersatzfähigen Tarifes ist jedoch die Frage zu trennen, inwieweit der Geschädigte im konkreten Fall gem. § 254 Abs. 2 BGB zur Anmietung zu einem anderen, günstigeren Tarif verpflichtet war (BGH, Urt. v. 14.02.2006, VI ZR 32/05 [juris] = NJW 2006, 1508) oder ansonsten gegen seine Schadensminderungs- und Hinweispflicht verstoßen hat.
  • BGH, 09.05.2006 - VI ZR 117/05

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Gießen, 09.12.2009 - 1 S 21/09
    Der Geschädigte verstößt allerdings noch nicht allein deshalb gegen seine Pflicht zur Schadensgeringhaltung, weil er ein Kraftfahrzeug zu einem Unfallersatztarif anmietet, der gegenüber einem "Normaltarif" teurer ist, soweit die Besonderheiten dieses Tarifes mit Rücksicht auf die Unfallsituation (etwa die Vorfinanzierung, das Risiko eines Ausfalls mit der Ersatzforderung wegen falscher Bewertung der Anteile am Unfallgeschehen durch den Kunden oder das Mietwagenunternehmen und ähnliches) einen gegenüber dem "Normaltarif" höheren Preis rechtfertigen, weil sie auf Leistungen des Vermieters beruhen, die durch die besondere Unfallsituation veranlasst und infolgedessen zur Schadensbehebung nach § 249 BGB erforderlich sind (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 9.5.2006, VI ZR 117/05 [juris] = NJW 2006, 2106).
  • LG Wiesbaden, 21.03.2007 - 10 O 6/05

    Abwägung der Verursachungsbeiträge bei Geschwindigkeitsübertretung und

    Auszug aus LG Gießen, 09.12.2009 - 1 S 21/09
    Jedenfalls überschreitet eine solche Pauschale den Betrag von 50 bis 60 Euro nicht (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 10.01.2008, 21 S 121/07 [juris] = Schaden-Praxis 2008, 155, Rn. 45; LG Wiesbaden, Urt. v. 21.03.2007, 10 O 6/05 [juris] = Schaden-Praxis 2008, 155).
  • LG Düsseldorf, 10.01.2008 - 21 S 121/07

    Differenzbesteuerung - Umsatzsteuerersatz

    Auszug aus LG Gießen, 09.12.2009 - 1 S 21/09
    Jedenfalls überschreitet eine solche Pauschale den Betrag von 50 bis 60 Euro nicht (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 10.01.2008, 21 S 121/07 [juris] = Schaden-Praxis 2008, 155, Rn. 45; LG Wiesbaden, Urt. v. 21.03.2007, 10 O 6/05 [juris] = Schaden-Praxis 2008, 155).
  • OLG Karlsruhe, 16.06.1978 - 10 U 43/78

    Gutachten; Kosten; Sachverständiger; Ersatz; Fiktiv

    Auszug aus LG Gießen, 09.12.2009 - 1 S 21/09
    Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in seinem Urteil vom 16.06.1978, VersR 1979, 384, ausgeführt, Aufwendungen des Geschädigten für die Beratung und Untersuchung beim Kauf eines Ersatzfahrzeuges gehörten zum mittelbaren Schaden und seien nur zu ersetzen, wenn sie tatsächlich entstanden seien, es soll also keine fiktive Abrechnung dieser Kosten geben.
  • AG Köln, 05.12.1984 - 265 C 538/83

    Schadensersatz; Kfz-Schaden; Ersatzteile; Automobilfabrik; Werksangehöriger

    Auszug aus LG Gießen, 09.12.2009 - 1 S 21/09
    Demgegenüber meint der 10. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main im Urteil vom 10.03.1984, ZfS 1985, 10, der vom Sachverständigen ermittelte Wiederbeschaffungswert beinhalte normalerweise die Werkstattgarantie für einen technisch geprüften Ersatzwagen.
  • BGH, 25.04.1966 - VII ZR 120/65

    Verjährung des Anspruchs auf Architektenhonorar

    Auszug aus LG Gießen, 09.12.2009 - 1 S 21/09
    Zunächst folgt die Ersatzfähigkeit fiktiver Untersuchungskosten nicht aus der hierfür bemühten Entscheidung des Bundesgerichtshofes in VersR 1966, 830 = NJW 1966, 1454.
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LG Halle, Entscheidung vom 12. November 2009 - 1 S 21/09 (https://dejure.org/2009,44150)
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LG Gera, Entscheidung vom 16. September 2009 - 1 S 21/09 (https://dejure.org/2009,80676)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • e-consult-ag.de PDF (Auszüge)

    § 249 BGB, § 286 ZPO
    Unangemessene Erlebnisverarbeitung, Suizidversuch nach einem Verkehrsunfall ohne Verletzung

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