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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2016 - 1 S 21.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,16323
OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2016 - 1 S 21.16 (https://dejure.org/2016,16323)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.06.2016 - 1 S 21.16 (https://dejure.org/2016,16323)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Juni 2016 - 1 S 21.16 (https://dejure.org/2016,16323)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 41 Abs 1 S 1 SOG BE, § 41 Abs 1 S 2 SOG BE
    Unmöglichkeit der Herausgabe eines in amtlicher Verwahrung befindlichen PKW an vorherigen Gewahrsamsinhaber

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 123 Abs 3 VwGO, § 146 Abs 4 S 6 VwGO, § 41 Abs 1 S 1 SOG BE, § 41 Abs 1 S 2 SOG BE, § 1006 Abs 1 BGB
    Sicherstellung; PKW, amtliche Verwahrung; Herausgabe an andere Person; Berechtigung (glaubhaft gemacht); Unmöglichkeit der Herausgabe an vorherigen Gewahrsamsinhaber; rechtliche Unmöglichkeit (verneint)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 783
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Berlin, 25.11.2011 - 1 K 6.10

    Herausgabe sichergestellten Bargeldes

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2016 - 1 S 21.16
    § 41 Abs. 1 Satz 1 ASOG dient dem Zweck, die Polizei und die Ordnungsbehörden davon zu entbinden, in jedem Fall einer erfolgten Sicherstellung vor der späteren Herausgabe prüfen zu müssen, ob die Person, bei der die Sache sichergestellt wurde, auch Eigentümer oder berechtigter Besitzer der Sache war (vgl. VG Berlin, Urteil 25. November 2011 - 1 K 6.10 - juris Rn. 16; Knape/Kiworr, Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht für Berlin, 10. Auflage 2009, § 41 Erl. A I. lit. b)).

    Für die eigentumswidrige Herausgabe "sehenden Auges" genügen jedoch noch nicht - die hier bestehenden - erheblichen Zweifel an der Berechtigung des vormaligen Gewahrsamsinhabers (so wohl allerdings VG Berlin, Urteil 25. November 2011 - 1 K 6.10 - juris Rn. 16).

  • VG Hamburg, 09.02.2017 - 17 E 7585/16

    Einstweiliger Rechtsschutz: Sicherstellung von Bargeld durch die Polizei

    Der Anspruch auf Folgenbeseitigung kann mithin nicht auf die Herstellung eines rechtswidrigen Zustands gerichtet sein; hier steht dem Anspruch der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegen (BVerwG, aaO; VG Hamburg, Beschl. v. 11.01.2017, 17 E 6837/16; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 13. September 2016, 5 A 667/16, juris, Rn. 46; BayVGH, Urt. v. 15. November 2016, 10 BV 15.1049, juris, Rn. 48 [jeweils Rechtsmissbräuchlichkeit des Herausgabeverlangen einer Person, bei der ein Geldbetrag sichergestellt wurde, wenn diese zur richterlichen Überzeugung nicht Eigentümer bzw. Besitzberechtigter ist]; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 15.06.2016, OVG 1 S 21.16, juris, Rn. 14 [rechtliche Unmöglichkeit der Herausgabe an die Person, bei der die Sache sichergestellt wurde, wenn diese erwiesenermaßen nicht Eigentümer ist]).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 1 B 2.18

    Sicherstellung von Bargeld; Bankschließfach; Herausgabeverlangen; Eigentum;

    Der Senat hat im Beschluss vom 15. Juni 2016 - OVG 1 S 21.16 - (juris Rn. 13 f.) zu dem mit § 28 Abs. 1 Satz 1 BbgPolG inhaltsgleichen § 41 Abs. 1 Satz 1 des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz - ASOG) ausgeführt: Die Vorschrift "dient dem Zweck, die Polizei und die Ordnungsbehörden davon zu entbinden, in jedem Fall einer erfolgten Sicherstellung vor der späteren Herausgabe prüfen zu müssen, ob die Person, bei der die Sache sichergestellt wurde, auch Eigentümer oder berechtigter Besitzer der Sache war (vgl. VG Berlin, Urteil 25. November 2011 - 1 K 6.10 - juris Rn. 16; Knape/Kiworr, Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht für Berlin, 10. Auflage 2009, § 41 Erl. A I. lit. b)).
  • VGH Bayern, 27.02.2019 - 10 C 18.2522

    Herausgabe einer sichergestellten Sache ohne Nachweis der Berechtigung

    Die Herausgabe an jemanden, der den Besitz an der Sache durch eine Straftat wie Diebstahl oder Hehlerei erlangt hat, kann nach dieser Rechtsgrundlage nicht gefordert werden (BayVGH, B.v. 15.11.2016 - 10 BV 15.1049 - juris Rn. 45 unter Verweis auf B.v. 19.11.2010 - 10 ZB 10.1707 - juris Rn. 20; ähnlich OVG Berlin-Bbg, B.v. 15.6.2016 - OVG 1 S 21.16 - juris Rn. 14; Schmidbauer/Steiner, Bayerisches Polizeiaufgabengesetz, Kommentar, 4. Auflage 2014, Art. 28 Rn. 12; Senftl in Möstl/Schwabenbauer, Beck'scher Online-Kommentar Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern, Stand: 1.4.2018, Art. 28 Rn. 9).
  • VGH Bayern, 15.11.2016 - 10 BV 15.1049

    Herausgabe von sichergestellten Schmuckstücken

    Die Herausgabe an jemanden, der den Besitz an der Sache durch eine Straftat wie Diebstahl oder Hehlerei erlangt hat, kann nach dieser Rechtsgrundlage nicht gefordert werden (so schon BayVGH, B. v. 19.11.2010 - 10 ZB 10.1707 - VGH n. F. 63, 277, Rn. 20; ähnlich OVG Berlin-Bbg, B. v. 15.6.2016 - OVG 1 S 21.16 - juris Rn. 14; Schmidbauer/Steiner, Bayerisches Polizeiaufgabengesetz, Kommentar, 4. Auflage 2014, Art. 28 Rn. 12; Berner/Köhler/Käß, Polizeiaufgabengesetz. Handkommentar, 20. Auflage 2010, Art. 28 Rn. 3; Senftl in Möstl/Schwabenbauer, Beck"scher Online-Kommentar Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern, Stand: Juni 2016, Art. 28 Rn. 9).
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Rechtsprechung
   LG Mühlhausen, 27.09.2017 - 1 S 21/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,67847
LG Mühlhausen, 27.09.2017 - 1 S 21/16 (https://dejure.org/2017,67847)
LG Mühlhausen, Entscheidung vom 27.09.2017 - 1 S 21/16 (https://dejure.org/2017,67847)
LG Mühlhausen, Entscheidung vom 27. September 2017 - 1 S 21/16 (https://dejure.org/2017,67847)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   LG Gera, 28.09.2016 - 1 S 21/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,55871
LG Gera, 28.09.2016 - 1 S 21/16 (https://dejure.org/2016,55871)
LG Gera, Entscheidung vom 28.09.2016 - 1 S 21/16 (https://dejure.org/2016,55871)
LG Gera, Entscheidung vom 28. September 2016 - 1 S 21/16 (https://dejure.org/2016,55871)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW

    §§ 249, 251 BGB

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Grundsätzlich kann auch für gewerblich genutzte Unfallwagen ein Ersatzwagen angemietet werden;... | EE Eigenersparnis-Abzug; Gutachten; Mietwagendauer; Rechtsanwaltskosten; Haftungsreduzierung/Versicherung; Zustellung/Abholung; Fahrschulausrüstung; Anspruchsgrund; ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.10.1993 - VI ZR 20/93

    Unverhältnismäßigkeit von Mietwagenkosten bei unfallbeschädigtem Taxi

    Auszug aus LG Gera, 28.09.2016 - 1 S 21/16
    Einzubeziehen sind insbesondere auch Umfang und Dauer der Reparatur des Unfallfahrzeugs sowie die Anzahl der dem Unternehmen zur Verfügung stehenden Fahrzeuge (vgl. hierzu insbesondere BGH, Urt. v. 19.10.1993, VI ZR 20/93, in NJW 1993, 3321).
  • OLG Düsseldorf, 15.10.2007 - 1 U 52/07

    Nutzungsausfallentschädigung für privaten Pkw bei verzögerter Reparatur - Keine

    Auszug aus LG Gera, 28.09.2016 - 1 S 21/16
    Bei voller Haftung der Gegenseite besteht in der Regel keine Obliegenheit des Geschädigten, aus dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht seine Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen, da Sinn und Zweck der Kaskoversicherung gerade nicht die Entlastung des Schädigers ist und der Ersatz des damit verbundenen Rabattverlustes für den Geschädigten mit zusätzlichen Problemen verbunden ist (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.10.2007, Az. 1 U 52/07, zitiert nach Juris, Rn. 20 ff.).
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