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   LG München I, 19.10.2009 - 1 S 21731/08   

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https://dejure.org/2009,15824
LG München I, 19.10.2009 - 1 S 21731/08 (https://dejure.org/2009,15824)
LG München I, Entscheidung vom 19.10.2009 - 1 S 21731/08 (https://dejure.org/2009,15824)
LG München I, Entscheidung vom 19. Oktober 2009 - 1 S 21731/08 (https://dejure.org/2009,15824)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Vermehrung der Stimmrechte durch nachträgliche Aufteilung eines Miteigentumsanteils

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 25 Abs. 2
    Stimmrecht nach Köpfen nach Aufteilung eines Miteigentumsanteils in der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterteilung von Wohnungseigentum; Vermehrung der gutachterlichen Kopfstimmrechte; Aufteilung eines Miteigentumsanteils und Teilveräußerung; Umverteilung von Wohnungseigentum; Erhöhung der Anzahl von Wohnungseigentümern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufteilung des Miteigentumsanteils: Keine Stimmrechtsmehrung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Stimmvermehrung durch Aufteilung! (IMR 2010, 25)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 587
  • NZM 2010, 289
  • ZMR 2010, 229
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 2/78

    Veräußerung nach Unterteilung bedarf keiner Zustimmung!

    Auszug aus LG München I, 19.10.2009 - 1 S 21731/08
    6 a) Teilt ein Miteigentümer seinen Miteigentumsanteil ohne die Zustimmung der übrigen Miteigentümer auf und veräußert den neu gewonnenen Anteil, führt das grundsätzlich nicht zu einer Stimmrechtsmehrung, obwohl die WEG nun aus einem Miteigentümer mehr besteht (BGH NJW 1979, 870, 871; OLG Stuttgart NZM 2005, 312; Spielbauer/Then, WEG, § 25 Rz. 8 a.E.; Jennißen/Elzer, § 25 Rz. 40, 42; Palandt/Bassenge, 68. Aufl., § 25 WEG Rz. 6).

    Einen solch wesentlichen Eingriff in das Miteigentumsrecht und den Status der übrigen Eigentümer kann ein einzelner Eigentümer jedoch nicht ohne deren Zustimmung vornehmen (BGH NJW 1979, 870, 871; Jennißen/Elzer, WEG, § 25 Rz. 40 unter Hinweis auf Art. 14 GG).

    Sie erhalten einen Teil des Stimmrechts des aufteilenden Miteigentümers, wobei dahinstehen kann, ob sie dieses Stimmrecht dann entsprechend § 25 II 2 WEG nur gemeinsam mit dem aufteilenden Eigentümer ausüben dürfen, oder ob die Stimme des aufteilenden Eigentümers nach Bruchteilen aufzuteilen ist (BGH NJW 1979, 870, 871).

    Die entscheidende Rechtsfrage, ob die einseitige Aufteilung und Veräußerung eines Miteigentumsanteils bei Geltung des Kopfstimmrechts zu einer Stimmrechtsmehrung führt, wurde nämlich bereits vom BGH durch Beschluss vom 24.11.1978 (NJW 1979, 870) entschieden.

  • KG, 15.09.1999 - 24 W 9353/97

    Vermehrung von Stimmrechten bei nachträglicher Unterteilung eines

    Auszug aus LG München I, 19.10.2009 - 1 S 21731/08
    Die Gegenansicht (OLG Düsseldorf NZM 2004, 234; KG NZM 2000, 671; Bärmann/Merle, WEG, 10. Aufl., § 25 Rz. 39; Kümmel, in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG; 8. Aufl., § 25 Rz. 11; Riecke, in: Riecke/Schmid, WEG, 2. Aufl., § 25 Rz. 59; Staudinger/Bub, § 25 WEG Rz. 156) überzeugt nicht.

    (2) Das Argument der Gegenmeinung, dass hier letztlich nichts anderes gelten könne, als in dem Fall, in dem ein Eigentümer zunächst mehrere Miteigentumsanteile hält, die er später an jeweils verschiedene Erwerber veräußert (KG NZM 2000, 671, 672; Bärmann/Merle, WEG, 10. Aufl., § 25 Rz. 39; Riecke, in: Riecke/Schmid, WEG, 2. Aufl., § 25 Rz. 59; Staudinger/Bub, § 25 WEG Rz. 156), ist nicht zwingend.

  • OLG München, 23.08.2006 - 34 Wx 58/06

    Stimmrechtsvermehrung und Stimmrechtsausschluss bei Verkauf von

    Auszug aus LG München I, 19.10.2009 - 1 S 21731/08
    Zwar entspricht es allgemeiner Ansicht, dass in letzterem Fall jeder der Erwerber ein eigenes Kopfstimmrecht erwirbt, so dass im Ergebnis eine Stimmrechtsmehrung eintritt (OLG München NZM 2007, 45; OLG Stuttgart NJW-RR 1994, 525, 526; Spielbauer/Then, WEG, § 25 Rz. 8; Palandt/Bassenge, 68. Aufl., § 25 WEG Rz. 6).
  • OLG Düsseldorf, 03.02.2004 - 3 Wx 364/03

    Stimmberechtigung, wenn einem Wohneigentümer, dem ein Wohneigentum zur Hälfte

    Auszug aus LG München I, 19.10.2009 - 1 S 21731/08
    Die Gegenansicht (OLG Düsseldorf NZM 2004, 234; KG NZM 2000, 671; Bärmann/Merle, WEG, 10. Aufl., § 25 Rz. 39; Kümmel, in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG; 8. Aufl., § 25 Rz. 11; Riecke, in: Riecke/Schmid, WEG, 2. Aufl., § 25 Rz. 59; Staudinger/Bub, § 25 WEG Rz. 156) überzeugt nicht.
  • KG, 10.01.1994 - 24 W 4817/93

    Anspruch einzelner Wohnungseigentümer auf Änderung des in der Teilungserklärung

    Auszug aus LG München I, 19.10.2009 - 1 S 21731/08
    Zwar entspricht es allgemeiner Ansicht, dass in letzterem Fall jeder der Erwerber ein eigenes Kopfstimmrecht erwirbt, so dass im Ergebnis eine Stimmrechtsmehrung eintritt (OLG München NZM 2007, 45; OLG Stuttgart NJW-RR 1994, 525, 526; Spielbauer/Then, WEG, § 25 Rz. 8; Palandt/Bassenge, 68. Aufl., § 25 WEG Rz. 6).
  • OLG Stuttgart, 23.02.2004 - 8 W 475/03

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Verneinung einer Vermehrung der Stimmrechte durch

    Auszug aus LG München I, 19.10.2009 - 1 S 21731/08
    6 a) Teilt ein Miteigentümer seinen Miteigentumsanteil ohne die Zustimmung der übrigen Miteigentümer auf und veräußert den neu gewonnenen Anteil, führt das grundsätzlich nicht zu einer Stimmrechtsmehrung, obwohl die WEG nun aus einem Miteigentümer mehr besteht (BGH NJW 1979, 870, 871; OLG Stuttgart NZM 2005, 312; Spielbauer/Then, WEG, § 25 Rz. 8 a.E.; Jennißen/Elzer, § 25 Rz. 40, 42; Palandt/Bassenge, 68. Aufl., § 25 WEG Rz. 6).
  • BGH, 27.04.2012 - V ZR 211/11

    Teilveräußerung von Wohnungseigentum: Vermehrung der Stimmrechte

    Die Ablehnung der Vermehrung von Stimmrechten durch eine solche Teilveräußerung ist überwiegend auf Zustimmung (OLG Köln, OLGR 1992, 221 f.; OLG Stuttgart, NZM 2005, 312; LG München I, ZWE 2009, 456 ff.; Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 25 Rn. 39; Elzer in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 25 Rn. 39; MünchKomm-BGB/Engelhardt, 5. Aufl., § 25 WEG Rn. 4; Palandt/Bassenge, BGB, 71. Aufl., § 25 WEG Rn. 6; Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, § 25 Rn. 8; Wedemeyer, NZM 2000, 638, 639 ff.), teilweise aber auch auf Ablehnung gestoßen (KG, NZM 2000, 671 f.; ohne nähere Begründung OLG Düsseldorf, NZM 2004, 234 f.; Riecke in Riecke/Schmidt, WEG, 3. Aufl., § 25 Rn. 59; Staudinger/Bub, BGB [2005], § 25 WEG Rn. 155 f.; Timme/Steinmeyer, WEG, § 25 Rn. 27; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl., § 25 Rn. 13; Briesemeister, NZM 2000, 992 ff.).
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