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   LG Krefeld, 30.07.2010 - 1 S 23/10   

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https://dejure.org/2010,10576
LG Krefeld, 30.07.2010 - 1 S 23/10 (https://dejure.org/2010,10576)
LG Krefeld, Entscheidung vom 30.07.2010 - 1 S 23/10 (https://dejure.org/2010,10576)
LG Krefeld, Entscheidung vom 30. Juli 2010 - 1 S 23/10 (https://dejure.org/2010,10576)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz für die Beschädigung eines Pkw in einer Autowaschanlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 631; BGB § 823 Abs. 1
    Anspruch auf Schadensersatz für die Beschädigung eines Pkw in einer Autowaschanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Krefeld - 2 C 90/09
  • LG Krefeld, 30.07.2010 - 1 S 23/10

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 25
  • MDR 2010, 1381
  • NZV 2011, 352
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 16.12.2003 - 21 U 97/03

    Verkehrssicherungspflicht bei Betrieb einer Autowaschanlage

    Auszug aus LG Krefeld, 30.07.2010 - 1 S 23/10
    Nach dem Reinigungsvertrag bestand die erfolgsbezogene Pflicht, einen Schaden wie den eingetretenen zu verhindern (OLG Düsseldorf NJW-RR 2004, 962).
  • AG Limburg, 22.07.2004 - 4 C 1299/03

    Anspruch auf Ersatz von Nutzungsausfall, Wertminderung und Allgemeinkosten;

    Auszug aus LG Krefeld, 30.07.2010 - 1 S 23/10
    Im vorliegenden Fall besteht die Besonderheit darin, dass der Kläger mit dem linken Vorderreifen auf die Führungsschiene gefahren war und in jedem Fall sowohl taktil als auch vor allem aufgrund der sich hieraus ergebenden horizontalen Schieflage hätte merken müssen, dass er sein Fahrzeug nicht vorschriftsgemäß abgestellt hatte (i.E. AG Limburg NZV 2005, 323).
  • AG Dresden, 09.01.2015 - 116 C 4515/14

    Autowaschanlage: Fahrzeugbeschädigung aufgrund der Fehlbenutzung

    Die objektive Pflichtverletzung der Beklagten ergibt sich insoweit bereits daraus, dass die Klägerin als Gläubiger bei der Durchführung des Vertrags einen Schaden erlitten hat (vgl. hierzu LG Krefeld, Urteil vom 30.07.2010, 1 S 23/10, Rn 8; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.12.2003, 21 U 97/03, Rn. 13; OLG Saarbrücken, Urteil vom 28.03.2013, 4 U 26/12, Rn. 36 ff. - jeweils zitiert nach juris).

    Hinsichtlich völlig ungewöhnlicher und grob fahrlässiger Verstöße des Benutzers muss der Waschanlagenbetreiber hingegen keine Sicherungsmaßnahmen treffen (LG Krefeld, Urteil vom 30.07.2010, 1 S 23/10; AG Limburg, Urteil vom 22.07.2004, 4 C 1299/03; LG Bonn, Urteil vom 02.11.1994, 5 S 123/94).

  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 04.02.2021 - DG 10/13

    Dienstvergehen aufgrund eines Verstoßes gegen die Pflicht zur Zusammenarbeit mit

    Nach dem feststehenden Sachverhalt hat der Beklagte eine am 24. August 2011 eingegangene schriftsätzliche Gehörsrüge in dem Verfahren 1 S 23/10 zwar über seine Geschäftsstelle erhalten, diese jedoch nicht zur Akte gereicht.
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