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   OVG Sachsen, 24.06.1996 - 1 S 248/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,9074
OVG Sachsen, 24.06.1996 - 1 S 248/96 (https://dejure.org/1996,9074)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 24.06.1996 - 1 S 248/96 (https://dejure.org/1996,9074)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 24. Juni 1996 - 1 S 248/96 (https://dejure.org/1996,9074)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß einer Baugenehmigung gegen Nachbarrechte; Einhaltung von Abstandsflächen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 507 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Sachsen, 25.08.2005 - 1 B 889/04

    Abweichung, Abstandsflächen, Bestandsschutz, Nutzungsänderung, Gebietsart,

    Denn selbst wenn diese von einem geringeren Maß der Bebauung geprägt ist, weicht der hier maßgebliche Baukörper des Vorhabens nicht derart von der Umgebungsbebauung ab, dass eine Verletzung des - im Tatbestandsmerkmal des "Einfügens" enthaltenen und im Rahmen von § 34 Abs. 1 BauGB allein nachbarschützenden (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 24.6.1996 - 1 S 248/96 - UA. S. 5) - Rücksichtnahmegebots gegeben wäre.

    Dies ist nicht schematisch nach quantitativen Kriterien, sondern danach zu beurteilen, ob sich eine Rahmenüberschreitung auf das Nachbaranwesen auswirkt und dessen Grundstückssituation - namentlich wegen einer erdrückenden Wirkung des Bauvorhabens, einer Verschlechterung des Wohnklimas infolge erheblich verdichteter Bebauung oder negativer Auswirkungen auf die Belichtungs-, Besonnungs- und Belüftungsverhältnisse - unzumutbar verschlechtert (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 24.6.1996 - 1 S 248/96 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2015 - 3 S 741/15

    Beseitigungsanordnung einer genehmigten Anlage - Legalisierungswirkung der

    Der von der Beklagten zitierte Beschluss des OVG Sachsen vom 24.6.1996 - 1 S 248/96 - (LKV 1997, 103) ist deshalb nicht einschlägig.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.1999 - 3 S 1393/99

    Nachbarschutz gegen erhebliche Störungen

    Eine Relativierung der Schutzwürdigkeit eines Wohngartens mit Pergola und Schwimmbad auf die Abendzeit bzw. das Wochenende ist deshalb nicht angezeigt (vgl. zu Stellplätzen im rückwärtigen Bereich: Nieders. OVG, Urteil vom 23.9.1991, BauR 1992, 55; OVG Berlin, Urteil vom 26.7.1996, LKV 1997, 102; Sächs. OVG, Beschluß vom 24.6.1996, LKV 1997, 103).
  • OVG Sachsen, 25.09.2003 - 1 B 786/00

    Baugenehmigung, Stellplatz, Umgebung, Zumutbarkeit

    Dagegen kommt es innerhalb dieses Rahmens für die Beurteilung der Lärmbelästigungen nicht darauf an, ob die Richtwerte der TA-Lärm und der VDI-Richtlinie 2058 überschritten sind, denn für die Frage der Zumutbarkeit von Stellplatznutzungen kann nicht auf Durchschnittswerte abgestellt werden (alles st. Rspr. des Senats, vgl. Beschl. v. 30.7.2001 - 1 BS 125/01 - Beschl. v. 4.7.2000 - 1 B 194/99 - Beschl. v. 8.12.1998 - 1 S 558/98 - Beschl. v. 24.6.1996 - 1 S 248/96 - Beschl. v. 16.2.1995 - 1 S 578/94 -).
  • OVG Sachsen, 19.02.2001 - 1 B 220/00
    Der Vortrag des Klägers, dass diese Bauausführung häufig und nach der in der Praxis verwendeten Terminologie und der gebotenen natürlichen Betrachtungsweise als Gaupe zu bezeichnen sei,vermag nach dem Zweck der Abstandsvorschriften, auf den es bei der Frage, welche Flächen bei der Berechnung der Wandhöhe einzubeziehen sind, ankommt (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 24.6.1996 - 1 S 248/96 - Beschl. v. 6.9.1996 - 1 S 446/96 -zur Einbeziehung von Umwehrungen), an dieser Beurteilung nichts zu ändern.
  • VG Leipzig, 11.03.2004 - 4 K 1849/03
    Insoweit kommt eine Verletzung nachbarschaftlicher Rechte in qualifizierter und individualisierter Weise nur dann in Betracht, wenn das Bauvorhaben eine erdrückende Wirkung (sogenannte Riegelwirkung) entfaltet oder wenn eine Verschlechterung des Wohnklimas infolge erheblich verdichteter Bebauung oder negative Auswirkungen auf die Belichtungs-, Besonnungs- und Belüftungsverhältnisse zu befürchten sind (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 24.6.1996 - 1 S 248/96 -).
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