Rechtsprechung
LG Köln, 10.03.2011 - 1 S 252/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Provision im Bereich der Arbeitsvermittlung ist aufgrund von Unangemessenheit der Vermittlungsgebühr unzulässig; Zulässigkeit einer Provision im Bereich der Arbeitsvermittlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AÜG § 9 Nr. 3
Provision im Bereich der Arbeitsvermittlung ist aufgrund von Unangemessenheit der Vermittlungsgebühr unzulässig; Zulässigkeit einer Provision im Bereich der Arbeitsvermittlung - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln, 29.07.2009 - 123 C 179/09
- LG Köln, 10.03.2011 - 1 S 252/09
- BGH, 10.11.2011 - III ZR 77/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 11.03.2010 - III ZR 240/09
Arbeitnehmerüberlassung: Angemessenheit der Höhe der Vergütung in den AGB des …
Auszug aus LG Köln, 10.03.2011 - 1 S 252/09
In dem jüngsten Urteil zur Angemessenheit einer Vermittlungsgebühr hat der BGH lediglich ausgeführt, dass jede Vermittlungsgebühr, die nicht nach der Dauer des vorangegangenen Verleihs gestaffelt ist, unwirksam ist (vgl. BGH, Urteil vom 10.03.2010, Az.: III ZR 240/09).Zum einen ist in diesem Zusammenhang nämlich ebenfalls zu berücksichtigen, dass beim Entleiher bei einer kurzen Leihperiode noch Kosten für die Einarbeitung des Arbeitnehmers entstehen, da diese noch nicht vollständig erfolgen konnte (vgl. BGH, Urteil vom 10.03.2010, Az.: III ZR 240/09).
Bei einer derartigen Bewertung wird auch berücksichtigt, dass eine Vermittlungsgebühr auch einen Eingriff in die Berufsfreiheit des Arbeitnehmers darstellt (vgl. nur BGH, Urteil vom 10.03.2010, Az.: III ZR 240/09).
- BGH, 14.10.1968 - III ZR 82/66
Anforderungen an die Zulässigkeit einer Klageänderung ohne Einwilligung des …
Auszug aus LG Köln, 10.03.2011 - 1 S 252/09
Zudem hat der Gesetzgeber ausgeführt, dass die Höhe des Vermittlungsentgeltes faktisch den - sozialpolitisch wünschenswerten und deshalb grundsätzlich honorarwürdigen - Wechsel des Leiharbeiters zum Entleiher nicht erschweren dürfe (…vgl. BT-Drs. 15/1749, S. 29; vgl. auch BGH, Urteil vom 07.12.2006, III ZR 82/66).Denn spätestens nach einem Zeitraum von über einem halben Jahr nach Entleihung kann nicht mehr zwingend davon ausgegangen werden, dass die Entleihung kausal für das nachfolgende Arbeitsverhältnis war (vgl. auch BGH, Urteil vom 07.12.2006, Az.: III ZR 82/66).
- BGH, 07.12.2006 - III ZR 82/06
Wirksamkeit eines Provisionsversprechens zu Gunsten des Arbeiternehmerverleihers
Auszug aus LG Köln, 10.03.2011 - 1 S 252/09
In dem Urteil vom 07.12.2006 (Az.: III ZR 82/06) hat der BGH ein Vermittlungshonorar in Höhe von 3000, 00 EUR für die Überlassung eines Glasbaumonteurs nicht beanstandet. - AG Köln, 29.07.2009 - 123 C 179/09
Vermittlungsprovision i.H.v. 15 % des Jahresbruttogehaltes i.H.v. EUR 4.284,00 …
Auszug aus LG Köln, 10.03.2011 - 1 S 252/09
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 29.07.2009 (Az.: 123 C 179/09) wird zurückgewiesen. - BGH, 03.07.2003 - III ZR 348/02
Verpflichtung des Arbeitnehmerentleihers zur Zahlung einer Vermittlungsprovision
Auszug aus LG Köln, 10.03.2011 - 1 S 252/09
In dem Urteil vom 03.07.2003 (Az.: III ZR 348/02) hat der BGH darauf hingewiesen, dass bereits eine Provision zwischen 2.700,00 - 4.000 DM geeignet sei, einen Wechsel des Arbeitnehmers zu erschweren; dies sei auch vom Gesetzgeber gerade nicht gewünscht.