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   VGH Baden-Württemberg, 04.05.2006 - 1 S 2525/05   

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https://dejure.org/2006,12479
VGH Baden-Württemberg, 04.05.2006 - 1 S 2525/05 (https://dejure.org/2006,12479)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.05.2006 - 1 S 2525/05 (https://dejure.org/2006,12479)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Mai 2006 - 1 S 2525/05 (https://dejure.org/2006,12479)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Streitwert bei subjektiver Klagehäufung gegen die in einer Allgemeinverfügung angeordnete Auflösung einer sogenannten Wagenburg

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwertfestsetzung gemäß § 52 Abs. 2 Gerichtskostengesetz (GKG); Streitwertfestsetzung für jeweilige Kläger bei einer Klage mehrerer gegen eine personenbezogene Allgemeinverfügung

  • Judicialis

    GKG § 39 Abs. 1; ; GKG § 52 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 39 Abs. 1; GKG § 52 Abs. 2
    Streitwert: Allgemeinverfügung, Wagenburg, subjektive Klagehäufung, Rechtsgemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 652
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 18.10.2004 - 1 ME 205/04

    Nutzungsverbot und Beseitigungsverfügung in Form einer Allgemeinverfügung ;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2006 - 1 S 2525/05
    Sie kann nicht nur einheitlich befolgt werden; vielmehr kann jeder Adressat seinen Wagen für sich beseitigen und auch zukünftig eine Nutzung des Geländes für sich unterlassen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 18.10.2004 - 1 ME 205/04 - NVwZ-RR 2005, 93 ; siehe auch OVG MV, Beschluss vom 22.12.1999 - 2 M 99/99 -, NVwZ 2000, 948 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.1997 - 1 S 2446/96

    Beschlagnahme von Bauwagen und Wohnwagen wegen Störung der öffentlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2006 - 1 S 2525/05
    An der im Beschluss vom 15.04.1997 (- 1 S 2446/96 -, insoweit in VBlBW 1997, 349 nicht abgedruckt) vertretenen Auffassung hält der Senat nicht mehr fest.
  • BVerwG, 16.02.1995 - 1 B 205.93

    Sektenveranstaltungen - § 14 GewO, Art. 4 GG, Einbindung in den

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2006 - 1 S 2525/05
    Maßgebend ist der wirtschaftliche Wert des Klageziels, das der Kläger mit seinem Antrag unmittelbar erreichen will (BVerwG, Beschluss vom 16.02.1995 - 1 B 205.93 -, Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 84).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.12.1999 - 2 M 99/99

    Klagebefugnis, subjektives öffentliches Recht, Kirche, Kirchengemeinde,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2006 - 1 S 2525/05
    Sie kann nicht nur einheitlich befolgt werden; vielmehr kann jeder Adressat seinen Wagen für sich beseitigen und auch zukünftig eine Nutzung des Geländes für sich unterlassen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 18.10.2004 - 1 ME 205/04 - NVwZ-RR 2005, 93 ; siehe auch OVG MV, Beschluss vom 22.12.1999 - 2 M 99/99 -, NVwZ 2000, 948 ).
  • BVerwG, 22.09.1981 - 1 C 23.81

    Aufhebung einer Ausweisungsverfügung - Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2006 - 1 S 2525/05
    Davon ist bei der subjektiven Klagehäufung nur dann abzusehen, wenn die Klageanträge keine selbstständige Bedeutung haben, mithin wirtschaftlich denselben Gegenstand betreffen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.09.1981 - 1 C 23.81 -, DÖV 1982, 410).
  • VG Karlsruhe, 12.01.2017 - 3 K 141/16

    Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Umschließung (Ingewahrsamnahme) und

    Von diesem Vorgehen ist bei subjektiver Klagehäufung nur abzusehen, wenn die Klageanträge keine selbstständige Bedeutung haben, sondern wirtschaftlich denselben Gegenstand betreffen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 04.05.2006 - 1 S 2525/05, openJur 2013, 14370).
  • VG Sigmaringen, 05.08.2021 - 5 K 3006/20

    Sanierungsanordnung

    Von diesem Vorgehen ist bei subjektiver Klage- oder Antragshäufung nur abzusehen, wenn die jeweiligen Anträge keine selbstständige Bedeutung haben, sondern wirtschaftlich denselben Gegenstand betreffen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.05.2006 - 1 S 2525/05 -, NVwZ-RR 2006, 652).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2017 - 1 S 1529/16

    Streitwertfestsetzung bei Klage gegen Versammlungsauflösung und Platzverweise

    Wenden sich mehrere Kläger im Wege der subjektiven Klagehäufung gegen eine Versammlungsauflösung, ist bei der Bemessung des Streitwerts nur einmal der Auffangwert zugrunde zu legen (Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl. Beschl. v. 04.05.2006 - 1 S 2525/05 - NVwZ-RR 2006, 652).

    Sie kann nicht nur einheitlich befolgt werden, vielmehr kann jeder Adressat seinen Wagen für sich beseitigen und auch zukünftig eine Nutzung des Geländes für sich unterlassen (vgl. Senat, Beschl. v. 04.05.2006 - 1 S 2525/05 - NVwZ-RR 2006, 652 m.w.N.; dem folgend BayVGH, Beschl. v. 11.03.2008 - 11 C 07.3223 - juris).

  • VG Bremen, 25.06.2020 - 5 V 1172/20

    Teilweise erfolgreicher Eilantrag gegen Allgemeinverfügung zum Verbot des

    01.04.2020, VwGO § 64 Rn. 5) um einen Fall der subjektiven Antragshäufung handelt, damit zwei Eilanträge zu einer gemeinsamen Entscheidung verbunden sind und die Anträge eine eigenständige Bedeutung haben, mithin wirtschaftlich nicht denselben Gegenstand betreffen, waren die für die beiden Antragstellerinnen einzusetzenden Auffangstreitwerte nach der Grundregel des § 39 Abs. 1 GKG zusammenzurechnen (vgl. VGH BW, Beschl. v. 04.05.2006 - 1 S 2525/05 -, juris Rn. 4 zur Anfechtung einer teilbaren Allgemeinverfügung).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.2023 - 13 S 569/23

    Streitwertbemessung bei Normenkontrollanträgen gegen die Ausweisung von

    Dem steht nicht entgegen, dass bei der subjektiven Antragshäufung von der Addition der Einzelstreitwerte abzusehen ist, wenn - was der Antragsgegner geltend macht - die Anträge keinen selbständigen wirtschaftlichen Wert oder selbständigen materiellen Gehalt haben, mithin wirtschaftlich denselben Gegenstand betreffen (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 15.07.1998 - 1 B 75.98 - juris Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 27.04.2020 - 12 S 670/20 - juris Rn. 12 und vom 04.05.2006 - 1 S 2525/05 - juris Rn. 4; siehe auch Nummer 1.1.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013).
  • VG Karlsruhe, 30.06.2023 - 3 K 4715/21
    Sie kann nicht nur einheitlich befolgt werden; vielmehr kann jeder Adressat das durch sie statuierte Badeverbot für sich befolgen oder sich dem widersetzen (vgl. zu einer in einer Allgemeinverfügung angeordneten Auflösung einer sog. Wagenburg: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.05.2006 - 1 S 2525/05 -, juris LS, Rn. 4; dem folgend auch: Bayerischer VGH, Beschluss vom 11.03.2008 - 11 C 07.3223 -, juris Rn. 4 für eine verkehrsrechtliche Anordnung eines Halteverbotes in Form einer Allgemeinverfügung).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.2014 - 1 S 761/14

    Streitwert in Eilrechtsschutzverfahren betreffend obdachlosenrechtliche

    Denn abweichend von der Grundregel des § 39 Abs. 1 GKG ist bei der subjektiven Klagehäufung von der Addition der Einzelstreitwerte abzusehen, wenn die Klageanträge keine selbstständige Bedeutung haben, mithin wirtschaftlich denselben Gegenstand betreffen (vgl. Senatsbeschl. vom 04.05.2006 - 1 S 2525/05 - NVwZ-RR 2006, 652 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 30.09.2008 - Au 3 K 07.1404

    Zusatzschild, das einzelne Verkehrsart von Verkehrsverbot ausnimmt;

    Da Verkehrszeichen Verwaltungsakte in Form der Allgemeinverfügung sind, stellen sie eine Bündelung von Verwaltungsakten dar und sind daher rechtlich teilbar (vgl. BayVGH vom 11.3.2008 - 11 C 07.3223; VGH BW vom 4.5.2006 - 1 S 2525/05).
  • VG Sigmaringen, 22.08.2006 - NC 6 K 701/05

    Rechtsanwaltsgebühren bei Vertretung im Bereich der Vergabe von Studienplätzen

    Soweit der Antragstellervertreter mit der Streitwertfestsetzung als Bemessungsgrundlage auch für die anwaltlichen Gebühren nicht einverstanden ist, wäre statthaftes Rechtsmittel für das Begehren nach einem zusammenfassenden Gesamtstreitwertbeschluss die Streitwertbeschwerde gewesen (so auch VG München, Beschluss vom 22.07.2002 - M 2 K 97.3324 - explizit hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 19.12.2001 - 1 BvR 814/01 -, NVwZ-RR 2002, 389), deren Erfolgsaussichten hier nicht zu beurteilen sind (vgl. dazu aber VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.05.2006 - 1 S 2525/05 -).
  • VGH Bayern, 11.03.2008 - 11 C 07.3223

    Streitwert; verkehrsregelnde Anordnung; Halteverbotszone; Anfechtung nur eines

    Sie kann nicht nur einheitlich befolgt werden; vielmehr kann jeder Adressat das durch sie untersagte Halten für sich unterlassen (vgl. zu einer in einer Allgemeinverfügung angeordneten Auflösung einer sog. Wagenburg VGH BW vom 4.5.2006 Az. 1 S 2525/05 ).
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