Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 12.12.2013 - 1 S 2532/13 |
Zitiervorschläge
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Dezember 2013 - 1 S 2532/13 (https://dejure.org/2013,35773)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,35773) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Kurzfassungen/Presse (2)
- justiz-bw.de (Pressemitteilung)
Landeshauptstadt Stuttgart: Verlegung der Montags-Demo gegen Stuttgart 21 in die Lautenschlagerstraße rechtmäßig
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Landeshauptstadt Stuttgart - Verlegung der Montags-Demo gegen Stuttgart 21 in die Lautenschlagerstraße rechtmäßig
Wird zitiert von ...
- VG Stuttgart, 20.11.2014 - 5 K 5117/14
Nutzung der Kopfbahnsteighalle des Stuttgarter Hauptbahnhofs für stationäre …
Die anstelle der Fläche in der Kopfbahnsteighalle der Antragstellerin zugewiesene Fläche für die drei Auftaktkundgebungen in der Lautenschlagerstraße (Nr. 2 des Bescheids v. 07.11.2014) ist für die angemeldete Teilnehmerzahl von jeweils 1.000 Personen ausreichend groß und im Übrigen auch geeignet (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.12.2013 - 1 S 2532/13 -).Vor dem Hintergrund, dass auf der Grundlage des versammlungsrechtlichen Bescheids der Antragsgegnerin vom 02.12.2013, der vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Beschluss vom 12.12.2013 (1 S 2532/13) bestätigt wurde, der Antragstellerin anstelle des Arnulf-Klett-Platzes die Lautenschlagerstraße als Ort für die Auftaktkundgebungen am 09.12., 16.12.