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   VGH Baden-Württemberg, 22.03.1983 - 1 S 2540/82   

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VGH Baden-Württemberg, 22.03.1983 - 1 S 2540/82 (https://dejure.org/1983,4930)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.03.1983 - 1 S 2540/82 (https://dejure.org/1983,4930)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. März 1983 - 1 S 2540/82 (https://dejure.org/1983,4930)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1983, 376
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2009 - 1 S 1149/09

    Wahlbeeinflussung durch Hinweis auf Rechtsanwaltstätigkeit

    Eine hiernach gesetzwidrige Wahlbeeinflussung kann insbesondere dann vorliegen, wenn der Wähler durch objektiv unrichtige oder zumindest nicht erweisliche Tatsachenbehauptungen über die seiner Beurteilung unterliegenden und für seine Entscheidung maßgeblichen Verhältnisse getäuscht wird und deshalb nicht in der Lage ist, eine zutreffende eigene Meinung zu bilden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.04.1967 - IV 523/66 -, vom 28.06.1976 - I 369/76 -, vom 22.03.1983 - 1 S 2540/82 -, EKBW § 32 KomWG E 13, 28, 33).

    Der erkennende Gerichtshofs ist in seiner Rechtsprechung bislang davon ausgegangen, dass die Täuschung nur dann hinreichend bedeutsam ist, wenn der Wähler dadurch in eine psychische Zwangslage versetzt worden ist, seine Stimme in einer bestimmten Richtung abzugeben, weil durch die Tatsachenbehauptung in ihm die irrige Überzeugung geweckt worden ist, dass jede andere Entscheidung sich für die Gemeinschaft oder ihn selbst nachteilig auswirken würde (vgl. Urteil des beschl. Senats vom 22.03.1983 - 1 S 2540/82 -, EKBW § 32 KomWG E 33).

  • VG Karlsruhe, 19.10.2018 - 14 K 3350/18

    Anfechtung der Wahl des Oberbürgermeisters

    Unter den Begriff der Wahlbeeinflussung fallen öffentliche oder veröffentlichte Äußerungen von Bewerbern und Dritten, die bei objektivem Verständnis dazu geeignet sind, unmittelbar auf die Wahlentscheidung der Wähler einzuwirken (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.01.1997- 1 S 1748/96 -, juris, Urteil vom 26.02.1996 - 1 S 2570/95 -, NVwZ-RR 1996, 411, Urteil vom 17.02.1992 - 1 S 2266/91 -, juris, mit Verweis auf das Urteil vom 07.11.1983 - 1 S 1311/83 -, EKBW § 32 E 35 m.w.N. und Urteil vom 22.03.1983 - 1 S 2540/82 -, VBlBW 1983, 376, 377; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.08.1988 - 15 A 924/86 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.1992 - 1 S 2266/91

    Unzulässige Wahlbeeinflussung

    Es muß in der Äußerung um Umstände gehen, die für die Willensbildung des durchschnittlichen Wählers vernünftigerweise erheblich sein können (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.3.1983, VBlBW 1983, 376, 377).
  • VG Dresden, 14.09.2010 - 7 K 671/10

    Wahl des Oberbürgermeisters in Bischofswerda im zweiten Anlauf gültig

    Eine hiernach gesetzwidrige Wahlbeeinflussung kann z.B. dann vorliegen, wenn der Wähler durch objektiv unrichtige oder zumindest nicht erweisliche Tatsachenbehauptungen über die seiner Beurteilung unterliegenden und für seine Entscheidung maßgeblichen Verhältnisse getäuscht wird und deshalb nicht in der Lage ist, eine zutreffende eigene Meinung zu bilden (VGH BW, Urteil vom 24.4.1967, a.a.O.; Urt. v. 22.3.1983, 1 S 2540/82).
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