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   VGH Baden-Württemberg, 10.12.1992 - 1 S 2690/92   

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https://dejure.org/1992,3587
VGH Baden-Württemberg, 10.12.1992 - 1 S 2690/92 (https://dejure.org/1992,3587)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.12.1992 - 1 S 2690/92 (https://dejure.org/1992,3587)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Dezember 1992 - 1 S 2690/92 (https://dejure.org/1992,3587)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zum Leinenzwang und Maulkorbzwang für bissige Hunde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 187
  • VBlBW 1993, 81 (Ls.)
  • DÖV 1993, 354
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.1992 - 1 S 2550/91

    Einschränkung der Haltung gefährlicher Hunde durch Rechtsverordnung; Leinenzwang

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.12.1992 - 1 S 2690/92
    Nach dem gültigen Teil der Polizeiverordnung des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde vom 28. August 1991 (vgl hierzu Normenkontrollurteil des erkennenden Senats vom 18.8.1992 - 1 S 2550/91 -) müssen bissige Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums an der Leine geführt werden und einen das Beißen verhindernden Maulkorb tragen.

    Der erkennende Gerichtshof hat in seinem Normenkontrollurteil vom 18.8.1992 - 1 S 2550/91 - den sich aus den genannten Bestimmungen der Polizeiverordnung ergebenden allgemeinen Leinenzwang für individuell gefährliche Hunde und den darüber hinaus bestehenden Maulkorbzwang für bissige Hunde für rechtmäßig befunden, so daß dieser Teil der Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde nach wie vor Bestand hat.

    Diese Regelungen verpflichten die Halter bissiger Hunde zu den dort im einzelnen genannten Maßnahmen, ohne daß der Verordnungsgeber hierfür im Einzelfall eine Ausnahmemöglichkeit vorgesehen hat (vgl. Normenkontrollurteil v. 18.8.1992, a.a.O., S. 28).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.1994 - 1 S 1027/93

    Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften und

    Mögliche Nachteile einer dennoch verbleibenden Unbestimmtheit können bis zu einem gewissen Grad durch ein rechtsstaatliches Verfahren, insbesondere durch gerichtliche Kontrolle - auch im Einzelfall - ausgeglichen werden (vgl. dazu BVerfGE 59, 104 ff.; 84, 133 ff.; ESVGH 33, 268 ff.; VGH Bad.- Württ., Beschl. v. 10.2.1992 - 1 S 2690/92 -, DÖV 1993, 354).
  • VGH Hessen, 24.03.2000 - 11 TG 3096/99

    Widerruf eines Prozessvergleichs - Fristen

    Dafür kann durchaus ein einmaliger Vorfall, der die Gefährlichkeit eines Hundes zeigt, ausreichend sein (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, B. v. 10.12.1992 - 1 S 2690/92 -, NVwZ-RR 1993, 187).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.1993 - 1 S 986/92

    Leinenzwang, Maulkorbzwang für bissige Hunde

    Sie verstößt nicht gegen höherrangiges Recht und verpflichtet die Halter bissiger Hunde zu den dort im einzelnen genannten Maßnahmen (vgl. unten), ohne daß der Verordnungsgeber hierfür im Einzelfall eine Ausnahmemöglichkeit vorgesehen hat (VGH Bad.-Württ., Normenkontrollurteil v. 18.8.1992 -- 1 S 2550/92 -- und Beschl. v. 10.12.1992 -- 1 S 2690/92 --).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.06.2002 - 4 L 20/02

    Hundebiss; Maulkorbzwang

    Der Begriff "bissig" ist dabei in der Rechtsprechung unterschiedlich interpretiert worden, eine dieser Interpretationen war die, dass ein Hund regelmäßig dann als bissig anzusehen sei, wenn er bereits einmal im Beisein seines Hundehalters oder einer Person, der der Hund überlassen worden ist, einen Menschen gebissen und dabei erheblich verletzt hat (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 10.12.1992 - 1 S 2690/92 -).
  • VG Freiburg, 10.09.2001 - 1 K 1138/01

    Anordnung der sofortigen Vollziehung von Maulkorb- und Leinenzwang;

    Dabei gelten nach § 2 Satz 1, 2 Nr. 1 der PVO die Hunde als "gefährliche Hunde" im Sinne der Polizeiverordnung, die aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass durch sie eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen oder Tieren besteht, insbesondere weil sie bissig sind (zur Wirksamkeit der PVO allg. vgl. VGH Bad.-Württ., NK-Beschl. v. 18.12.2000 - 1 S 1763/00 -, VBlBW 2001, 223; zu den inhaltsgleichen Normen der alten PVO vom 28.08.1991 (GBl. S. 542) vgl. VGH Bad.-Württ., NK-Urt. v. 18.08.1992 - 1 S 2550/91 -, ESVGH 53, 15; Beschl. v. 10.12.1992 - 1 S 2690/92 -, NVwZ-RR 1993, 187).
  • VG Freiburg, 05.02.2001 - 7 K 103/01
    Nach ständiger Rechtsprechung ist jedenfalls ein Hund, der bereits einmal im Beisein seines Halters oder einer Person, der der Hund überlassen wurde, einen Menschen gebissen und dabei erheblich verletzt hat, regelmäßig als bissig im Sinne der PVO anzusehen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10. Dezember 1992 - 1 S 2690/92 - und vom 03. März 1993 - 1 S 986/92 -, BWGZ 1993, 242 und 306 = NVwZ-RR 1993, 215, 411).
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