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   LG Kassel, 20.01.2011 - 1 S 285/10   

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LG Kassel, 20.01.2011 - 1 S 285/10 (https://dejure.org/2011,16110)
LG Kassel, Entscheidung vom 20.01.2011 - 1 S 285/10 (https://dejure.org/2011,16110)
LG Kassel, Entscheidung vom 20. Januar 2011 - 1 S 285/10 (https://dejure.org/2011,16110)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 18.05.2010 - VI ZR 293/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten;

    Auszug aus LG Kassel, 20.01.2011 - 1 S 285/10
    Dann aber kann, zumal der BGH selbst eine Schätzung anhand beider Listen für nicht fehlerhaft erachtet, nicht festgestellt werden, dass die mit dem Argument, dass "die Wahrheit irgendwo in der Mitte liegt" begründbare Mittelung der beiden Listen ermessensfehlerhaft sei (so nun ausdrücklich BGH, NJW-RR 2010, 1251 [1251]).

    Soweit der Kläger in der mündlichen Verhandlung vorgetragen hat, dass nach der Rechtsprechung des BGH eine Abrechnung nach Tagestarifen vorzunehmen sei, ist darauf hinzuweisen, dass sich dies aus dem von dem Kläger hierzu überreichten Internetartikel, der lediglich eine (zudem inhaltlich falsche) Rezension des Urteils vom 18.5.2010 (VI ZR 293/08) = NJW-RR 2010, 251 f. enthält, nicht ergibt.

    Die Revision wird nicht zugelassen, weil die maßgebliche Rechtsfrage, ob es rechtsfehlerhaft ist, die Schadensschätzung nach § 287 Abs. 1 ZPO im Wege der Mittelung der Werte der Schwackeliste 2006 und der Fraunhoferliste 2008 vorzunehmen, inzwischen durch die Entscheidung BGH, NJW-RR 2010, 1251 [1251] höchstrichterlich geklärt ist.

  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus LG Kassel, 20.01.2011 - 1 S 285/10
    Der von dem Kläger in Ansatz gebrachte Aufschlag für unfallbedingte Mehrleistungen sei nicht vorzunehmen, weil der Kläger nicht substantiiert dargelegt habe, dass dem Geschädigten in der konkreten Situation ein Normaltarif nicht zugänglich gewesen sei - BGH, NJW 2009, 58 - und er auch keinen Vortrag dazu gehalten habe, worin die unfallbedingten Mehrleistungen vorliegend konkret (nicht: abstrakt) bestanden hätten.

    Das bedeutet für den Bereich der Mietwagenkosten, dass er von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt - nicht für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeuges innerhalb eines gewissen Rahmens grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis verlangen kann (BGH NJW 2009, 58 [58]).

    Nach der Rechtsprechung des BGH darf der Tatrichter gemäß § 287 ZPO bei der Schadensschätzung den Normaltarif auf der Grundlagen von Listen oder Tabellen ermitteln, wobei - wenn nicht konkrete, sich auf den Einzelfall auswirkende Mängel substantiiert vorgetragen werden - sowohl die Schwackeliste 2006 (vgl. BGH, NJW 2009, 58 [59]; BGH, NJW 2010, 1445 [1447]; BGH, NJW 2010, 2569 [2569]) als auch die Fraunhoferliste 2008 (vgl. BGH, NJW 2010, 1251 [1251]) als auch eine Kombination aus beiden Listen in Form einer Mittelung (vgl. BGH, NJW 2010, 1251 [1251]) als Schätzungsgrundlage in Betracht kommen.

  • OLG Saarbrücken, 22.12.2009 - 4 U 294/09

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten im Verkehrsunfallprozess.

    Auszug aus LG Kassel, 20.01.2011 - 1 S 285/10
    Aus diesem Grunde erscheine es u. a. mit dem OLG Saarbrücken (NJW-RR 2010, 541-544) sachgerecht, im Rahmen der Schätzung der Höhe des ortsüblichen Normaltarifs einen Mittelwert aus beiden Erhebungen zu bilden.

    Dass die von dem Amtsgericht zur Stützung seiner Auffassung herangezogene Entscheidung des OLG Saarbrücken (NJW-RR 2010, 541 ff.) nicht überzeugt, weil sie erstens einen Fall betraf, in dem der dortige Beklagte die Werte der Schwackeliste 2006 auf Grund konkreten Tatsachenvortrags und bezogen auf den Fall erschüttert hatte, wovon vorliegend nicht die Rede sein kann, und sie zweitens darauf beruhte, dass das Gericht nur deshalb von der Beweiserhebung mittels Sachverständigengutachten - die es wegen eigener Bedenken gegen die Aussagekraft der beiden Listen eigentlich für erforderlich erachtet hatte - abgesehen hat, weil dies "mit erheblichen Schwierigkeiten und Kosten verbunden wäre, die zur Bedeutung des streitigen Teils der Mietkostenforderung außer jedem Verhältnis" stünden, was nach Ansicht der Kammer mit dem Grundsatz der ZPO, dass entscheidungserhebliche Tatfragen im Falle des Vorliegens entsprechender Beweisantritte aufzuklären sind, nicht in Einklang zu bringen und insbesondere auch nicht durch § 287 Abs. 1 S. 2 ZPO, wonach es dem Ermessen des Gerichts überlassen bleibt, ob es eine Begutachtung durch Sachverständige anordnet, gedeckt ist, weil es insoweit um die zentrale Frage des Rechtsstreits und nicht nur um einen Nebenaspekt ging (vgl. BGH, MDR 2007, 673 [674]), ändert hieran nichts.

  • LG Bielefeld, 09.10.2009 - 21 S 27/09

    Schätzung des Mietwagennormaltarifs durch Schwacke-Liste und Fraunhofer-Studie

    Auszug aus LG Kassel, 20.01.2011 - 1 S 285/10
    Auch dies gilt nicht nur für die als Zwischenschritt durchzuführende Einzelschätzung anhand der Werte der Schwackeliste 2006, sondern auch für die Einzelschätzung anhand des Zahlenwerkes der Fraunhoferliste 2008, in welche diese Kosten ebenfalls noch nicht eingearbeitet sind (vgl. LG Bielefeld, Urteil vom 9.10.2009, 21 S 27/09, zitiert nach Juris, Rdnr. 51).
  • BGH, 11.06.1986 - VIII ZR 153/85

    Import und Export von Kunststoffen - Schadensersatz wegen der Verletzung

    Auszug aus LG Kassel, 20.01.2011 - 1 S 285/10
    Darauf, ob der Kläger das Anwaltshonorar bereits gezahlt hat, kommt es nicht an (vgl. BGH, NJW 2007, 1809 [1811]; BGH, NJW 2004, 1868 [1869]; BGH, NJW 1993, 1137 [1138]; BGH, NJW-RR 1987, 43 [44]).
  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 257/03

    Umfang des Schadensersatzes; Befreiung von einer Verbindlichkeit

    Auszug aus LG Kassel, 20.01.2011 - 1 S 285/10
    Darauf, ob der Kläger das Anwaltshonorar bereits gezahlt hat, kommt es nicht an (vgl. BGH, NJW 2007, 1809 [1811]; BGH, NJW 2004, 1868 [1869]; BGH, NJW 1993, 1137 [1138]; BGH, NJW-RR 1987, 43 [44]).
  • BGH, 10.12.1992 - IX ZR 54/92

    Verjährung und Fälligkeit von Ansprüchen aus fehlerhafter Steuernberatung

    Auszug aus LG Kassel, 20.01.2011 - 1 S 285/10
    Darauf, ob der Kläger das Anwaltshonorar bereits gezahlt hat, kommt es nicht an (vgl. BGH, NJW 2007, 1809 [1811]; BGH, NJW 2004, 1868 [1869]; BGH, NJW 1993, 1137 [1138]; BGH, NJW-RR 1987, 43 [44]).
  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus LG Kassel, 20.01.2011 - 1 S 285/10
    Darauf, ob der Kläger das Anwaltshonorar bereits gezahlt hat, kommt es nicht an (vgl. BGH, NJW 2007, 1809 [1811]; BGH, NJW 2004, 1868 [1869]; BGH, NJW 1993, 1137 [1138]; BGH, NJW-RR 1987, 43 [44]).
  • OLG München, 09.07.2009 - 29 U 1852/09

    Wettbewerbsverstoß: Begriff der Wettbewerbshandlung; Unterlassungsanspruch gegen

    Auszug aus LG Kassel, 20.01.2011 - 1 S 285/10
    Soweit der Kläger in der mündlichen Verhandlung vorgetragen hat, dass nach der Rechtsprechung des BGH eine Abrechnung nach Tagestarifen vorzunehmen sei, ist darauf hinzuweisen, dass sich dies aus dem von dem Kläger hierzu überreichten Internetartikel, der lediglich eine (zudem inhaltlich falsche) Rezension des Urteils vom 18.5.2010 (VI ZR 293/08) = NJW-RR 2010, 251 f. enthält, nicht ergibt.
  • BGH, 09.03.2010 - VI ZR 6/09

    Mietwagenkostenersatz nach Verkehrsunfall: Ausschluss einer Erkundigungspflicht

    Auszug aus LG Kassel, 20.01.2011 - 1 S 285/10
    Nach der Rechtsprechung des BGH darf der Tatrichter gemäß § 287 ZPO bei der Schadensschätzung den Normaltarif auf der Grundlagen von Listen oder Tabellen ermitteln, wobei - wenn nicht konkrete, sich auf den Einzelfall auswirkende Mängel substantiiert vorgetragen werden - sowohl die Schwackeliste 2006 (vgl. BGH, NJW 2009, 58 [59]; BGH, NJW 2010, 1445 [1447]; BGH, NJW 2010, 2569 [2569]) als auch die Fraunhoferliste 2008 (vgl. BGH, NJW 2010, 1251 [1251]) als auch eine Kombination aus beiden Listen in Form einer Mittelung (vgl. BGH, NJW 2010, 1251 [1251]) als Schätzungsgrundlage in Betracht kommen.
  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 139/08

    Erstattung von Mietwagenkosten nach Kfz-Unfall: Darlegungs- und Beweislast für

  • BGH, 07.12.2006 - IX ZR 173/03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung von relevanten

  • OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 49/11

    Höhe zu erstattender unfallbedingter Mietwagenkosten

    Denn dadurch würden nach Ansicht des Senats in unzulässiger Weise abstrakte mit konkreten Betrachtungsweisen vermengt (gegen eine "Rosinenpickerei" insoweit zutreffend auch LG Kassel, Urteil vom 20. Januar 2011 1 S 285/10 juris-Rdnr. 31).
  • AG Kassel, 15.03.2019 - 431 C 3409/18

    Schätzung der ersatzfähigen Mietwagenkosten

    Das bedeutet für den Bereich der Mietwagenkosten, dass er von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt - nicht für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeuges innerhalb eines gewissen Rahmens grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis verlangen kann (BGH NJW 2009, 58, 58; LG Kassel, Urteil vom 20. Januar 2011 - 1 S 285/10 -, Rn. 20, juris).

    Das Gericht zieht zur Bestimmung dieses Normaltarifes - wie bereits ausgeführt - den Mittelwert des Schwacke-Automietpreisspiegels und des Frauenhofer Marktpreisspiegels heran (vgl. hierzu LG Kassel, Urteil vom 20. Januar 2011 - 1 S 285/10-, Rn. 20, juris - Mittelwert als taugliche Schätzgrundlage), wobei dies im Sachverhalt auf der Grundlage der vorliegenden Schwacke-Liste für das Jahr 2016 und der Frauenhofer-Liste für das Jahr 2017 zu berechnen war.

  • AG Kassel, 28.04.2021 - 421 C 3709/21
    Aus diesem Grunde ist es sachgerecht (ebenso u.a. OLG Schleswig a. a. O.; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 541-544; die Mittelwertbildung nicht als ermessensfehlerhaft beanstandend: LG Kassel 1 S 285/10), im Rahmen der Schätzung der Höhe des ortsüblichen Normaltarifs einen Mittelwert aus beiden Erhebungen zu bilden.
  • AG Coesfeld, 28.03.2019 - 4 C 326/18

    Unfallregulierung, Verbringungskosten, Abschleppkosten, Totalschaden, Mietwagen

    Aus diesem Grunde ist eine Hochrechnung der Wochenmiete angebracht (LG Kassel, Urteil vom 20.01.2011, 1 5 285/10, BeckRS 2011, 3330).
  • AG Hannover, 23.12.2015 - 520 C 1604/15
    Denn dadurch würden in unzulässiger Weise abstrakte mit konkreten Betrachtungsweisen vermengt (gegen eine "Rosinenpickerei" insoweit zutreffend auch LG Kassel, Urteil vom 20.01.2011, Az.: 1 S 285/10 juris-Rn. 31).
  • AG Hannover, 10.12.2015 - 430 C 7532/15
    Denn dadurch würden in unzulässiger Weise abstrakte mit konkreten Betrachtungsweisen vermengt (gegen eine "Rosinenpickerei" insoweit zutreffend auch LG Kassel, Urteil vom 20.01.2011, Az. 1 S 285/10 juris-Rn. 31).
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