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   VGH Baden-Württemberg, 11.10.2000 - 1 S 2964/99   

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https://dejure.org/2000,7590
VGH Baden-Württemberg, 11.10.2000 - 1 S 2964/99 (https://dejure.org/2000,7590)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.10.2000 - 1 S 2964/99 (https://dejure.org/2000,7590)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Oktober 2000 - 1 S 2964/99 (https://dejure.org/2000,7590)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Normenkontrolle einer Polizeiverordnung: Verhaltensregelung für Freier im Sperrbezirk

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 297 Abs. 1 EGStGB; Allgemeines Gefahrenabwehrgesetz (Land)
    Polizei- und Ordnungsrecht, Verbot der Kontaktaufnahme zu Prostituierten durch VO

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 51, 41
  • NVwZ 2001, 1299
  • ZMR 2001, 234
  • VBlBW 2001, 142
  • DVBl 2001, 843 (Ls.)
  • DÖV 2001, 213
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.1998 - 1 S 2630/97

    Normenkontrolle einer Polizeiverordnung, die Betteln auf öffentlichen Straßen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.10.2000 - 1 S 2964/99
    Dabei darf allerdings die Erkennbarkeit der Rechtslage durch den Betroffenen nicht wesentlich eingeschränkt werden, und die zuständigen Gerichte müssen in der Lage bleiben, den Regelungsinhalt mit den anerkannten Auslegungsregeln zu konkretisieren (vgl. Senatsbeschluss vom 06.07.1998 - 1 S 2630/97 -, VBlBW 1998, 428ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.1983 - 1 S 1/83

    "Herumtreiben nach Art eines Land- oder Stadtstreichers" kann nicht verboten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.10.2000 - 1 S 2964/99
    Für den Verordnungsgeber, der abstrakte Gefahrenlagen zu regeln hat, folgt daraus, dass die ursächliche Verknüpfung zwischen dem verbotenen Tun und dem befürchteten Schaden umso wahrscheinlicher sein muss, je geringer dieser Schaden und je bedeutender das eingeschränkte Rechtsgut ist (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.04.1983 - 1 S 1/83 -, NJW 1984, 507).
  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.10.2000 - 1 S 2964/99
    Soweit Jugendliche davon betroffen sind, ist darüber hinaus der Jugendschutz, der sich aus dem Erziehungsauftrag aus Art. 6 GG ableitet (vgl. BVerfGE 83, 130 (139ff.)) betroffen, weil durch die Anbahnungsgespräche die sittliche Entwicklung der Jugendlichen gestört oder gefährdet werden kann.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2023 - 1 S 1718/22

    Anspruch des Anliegers eines städtischen Platzes auf Einschreiten der Polizei

    v. 11.10.2000 - 1 S 2964/99 - VBlBW 2001, 142, juris Rn. 27; Urt. v. 08.05.2008 - 1 S 2914/07 - VBlBW 2008, 375, juris Rn. 28; Urt. v. 12.07.2010, a.a.O. Rn. 67; Urt. v. 11.10.2012 - 1 S 36/12 - ESVGH 63, 189 [LS], juris Rn. 45).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2007 - 1 S 2720/06

    Normenkontrollverfahren gegen den in einer Polizeiverordnung geregelten

    Je intensiver dabei eine Regelung auf die Rechtspositionen des Normadressaten wirkt, desto höher sind die Anforderungen, die an die Bestimmtheit im Einzelnen zu stellen sind (vgl. dazu zuletzt BVerfG, Urteil vom 27.07.2005 - 1 BvR 668/04 -, BVerfGE 113, 348 , sowie Senatsurteil vom 11.10.2000 - 1 S 2964/99 -, ESVGH 51, 41 ; vom 16.10.2001 - 1 S 2346/00 -, ESVGH 52, 80 , jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2008 - 1 S 2256/07

    Normenkontrolle einer Sperrgebietsverordnung

    Hierzu zählen insbesondere das mehr oder minder aufdringliche Werben von Freiern und damit einhergehend anstößiges Verhalten gegenüber Passantinnen und Anwohnerinnen, die Kontaktaufnahme, die sich auch in dieser Situation oft vor den Gebäuden auf den Straßen abspielt, sowie das Anfahren und Abfahren der Freier (vgl. hierzu Urteil des erk. Senats vom 16.08.1978 - I 2536/77 -, ESVGH 28, 241 ; HessVGH, Urteil vom 19.02.1990 - 11 N 2596/87 -, NVwZ-RR 1990, 472 ; zur "milieubedingten Unruhe" siehe Bericht der BReg, a.a.O., S. 70 f., sowie BVerwG, Urteil vom 25.11.1983 - 4 C 21.83 -, BVerwGE 68, 213 ; zu den Begleiterscheinungen eines hartnäckigen unerlaubten Straßenstrichs von drogenabhängigen Prostituierten, die ein Einschreiten gegen die Freier nach sich gezogen haben, vgl. Urteil des erk. Senats vom 11.10.2000 - 1 S 2964/99 -, ESVGH 51, 41).
  • VG Karlsruhe, 10.10.2022 - 3 K 3722/21

    Leinenzwanganordnung durch Polizei bei Eilzuständigkeit

    Das polizeiliche Schutzgut der öffentlichen Sicherheit umfasst nach allgemeiner Ansicht die Unversehrtheit von Leben, Ehre, Freiheit und Vermögen der Bürger, weiter die Unverletzlichkeit des Staates, seiner Einrichtungen und Veranstaltungen sowie der objektiven Rechtsordnung allgemein (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.10.2000 - 1 S 2964/99 -, juris Rn. 27).
  • VG Sigmaringen, 09.02.2004 - 9 K 188/04

    Betretungsverbot bei häuslicher Gewalt

    Das polizeiliche Schutzgut der öffentlichen Sicherheit umfasst nach allgemeiner Ansicht die Unversehrtheit von Leben, Ehre, Freiheit und Vermögen der Bürger, weiter die Unverletzlichkeit des Staates, seiner Einrichtungen und Veranstaltungen sowie der objektiven Rechtsordnung allgemein (VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 11.10.2000, VBlBW 2001, 142).
  • VG Sigmaringen, 05.09.2002 - 2 K 1733/02

    Gewalt in der Ehe - Betretungsverbot für die Ehewohnung

    Das polizeiliche Schutzgut der öffentlichen Sicherheit umfasst nach allgemeiner Ansicht die Unversehrtheit von Leben, Ehre, Freiheit und Vermögen der Bürger, weiter die Unverletzlichkeit des Staates, seiner Einrichtungen und Veranstaltungen sowie der objektiven Rechtsordnung allgemein (VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 11.10.2000, VBlBW 2001, 142).
  • VG Stuttgart, 14.03.2007 - 1 K 2512/07

    Rechtmäßigkeit der Untersagung einer Nutzung von Räumlichkeiten als

    Das Schutzgut der öffentlichen Sicherheit sind subjektive Rechtsgüter und Rechte des Einzelnen, die Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates und sonstiger Träger von Hoheitsgewalt sowie die Durchsetzung der in der objektiven Rechtsordnung begründeten Verhaltenspflichten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 11.10.2000, VBlBW 2001, 142).
  • VG Stuttgart, 14.03.2007 - 1 K 2510/07

    Rechtmäßigkeit der Untersagung der Nutzung von Räumlichkeiten als Bordellbetrieb;

    Das Schutzgut der öffentlichen Sicherheit sind subjektive Rechtsgüter und Rechte des Einzelnen, die Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates und sonstiger Träger von Hoheitsgewalt sowie die Durchsetzung der in der objektiven Rechtsordnung begründeten Verhaltenspflichten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 11.10.2000, VBlBW 2001, 142).
  • VG Mainz, 17.08.2006 - 1 K 899/05
    Die rechtlichen Anforderungen von § 81b 2. Alternative StPO sind, von der Beschuldigteneigenschaft abgesehen, inhaltsgleich mit denjenigen von § 11 Abs. 1 Nr. 2 POG (vgl. OVG Rheinland- Pfalz, Beschluss vom 17. November 2000 - Aktenzeichen: 11 B 11859/00.OVG -, DÖV 2001, 213).
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