Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 12.01.2005 - 1 S 2987/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4241
VGH Baden-Württemberg, 12.01.2005 - 1 S 2987/04 (https://dejure.org/2005,4241)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.01.2005 - 1 S 2987/04 (https://dejure.org/2005,4241)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Januar 2005 - 1 S 2987/04 (https://dejure.org/2005,4241)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,4241) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Beurteilung der medienrechtlichen Zuverlässigkeit einer juristischen Person des Privatrechts

  • Telemedicus

    Beurteilung der medienrechtlichen Zuverlässigkeit einer juristischen Person

  • Telemedicus

    Beurteilung der medienrechtlichen Zuverlässigkeit einer juristischen Person

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung der medienrechtlichen Zuverlässigkeit einer juristischen Person des Privatrechts; Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz hinsichtlich der Zulassung zur Veranstaltung eines bundesweiten Fernsehvollprogramms; Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache; Einwand der ...

  • Judicialis

    RStV § 41; ; LMedienG § 12 Abs. 1; ; LMedienG § 12 Abs. 2; ; LMedienG § 13 Abs. 2 Nr. 6; ; LMedienG § 14; ; LMedienG § 3 Abs. 3; ; LVwVfG § 38; ; LVwVfG § 26 Abs. 1 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Presse, Rundfunk, Fernsehen - Vorwegnahme der Hauptsache, Rundfunkfreiheit, Zulassung, Prognose, Zuverlässigkeit, bundesweites Fernsehvollprogramm, Selbstverpflichtungserklärung, Redaktionsstatut, "innere" Rundfunkfreiheit, redaktionelle Unabhängigkeit, Gebot der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Sendebetrieb von BTV4U muss weiter eingestellt bleiben

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 55, 191 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78

    3. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.01.2005 - 1 S 2987/04
    Es ist allgemein anerkannt, dass auch im privaten Rundfunk die Berichterstattung im Interesse der Allgemeinheit erfolgt (vgl. BVerfGE 57, 295 [319], st.Rspr.).

    Dies geschieht in einem umfassenden Sinne (vgl. BVerfGE 87, 181 ff.; BVerfGE 73, 118 ff.; BVerfGE 57, 295 [319], st.Rspr.).

  • BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84

    4. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.01.2005 - 1 S 2987/04
    Mit diesem im Landesmediengesetz und im Rundfunkstaatsvertrag verankerten Gebot hat der Gesetzgeber in Ausfüllung eines Gestaltungsauftrags des Bundesverfassungsgerichts Leitgrundsätze verbindlich gemacht, die auch im außenpluralistisch strukturierten privaten Rundfunk ein Mindestmaß an inhaltlicher Ausgewogenheit, Sachlichkeit und gegenseitiger Achtung gewährleisten sollen (vgl. BVerfGE 73, 118 [153]).

    Dies geschieht in einem umfassenden Sinne (vgl. BVerfGE 87, 181 ff.; BVerfGE 73, 118 ff.; BVerfGE 57, 295 [319], st.Rspr.).

  • BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 2172/96

    Aufzeichnungspflicht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.01.2005 - 1 S 2987/04
    Vielmehr sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Rundfunkprogramme frei von privater Indienstnahme zu veranstalten (vgl. BVerfGE 95, 220 [234]).
  • BVerfG, 06.10.1992 - 1 BvR 1586/89

    7. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.01.2005 - 1 S 2987/04
    Dies geschieht in einem umfassenden Sinne (vgl. BVerfGE 87, 181 ff.; BVerfGE 73, 118 ff.; BVerfGE 57, 295 [319], st.Rspr.).
  • BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60

    1. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.01.2005 - 1 S 2987/04
    Jedes Rundfunkprogramm wird zwar durch die Auswahl und Gestaltung der Sendungen eine gewisse Tendenz haben, insbesondere soweit es um die Entscheidung darüber geht, was nicht gesendet werden soll, was die Hörer nicht zu interessieren braucht, was ohne Schaden für die öffentliche Meinungsbildung vernachlässigt werden kann, und wie das Gesendete geformt und gesagt werden soll (vgl. BVerfGE 12, 205 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2004 - 6 S 593/04

    Gewerberechtliche Zuverlässigkeit des Geschäftsführers einer GmbH; fehlende

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.01.2005 - 1 S 2987/04
    Dies hat das Verwaltungsgericht in jeder Hinsicht zutreffend und unter Heranziehung der Rechtsprechung des beschließenden Gerichtshofs (vgl. Beschluss vom 8.11.2004 - 6 S 593/04) ausgeführt.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.1993 - 10 S 675/92

    Anteil der sendegebietsbezogenen Sendungen am Programm eines privaten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.01.2005 - 1 S 2987/04
    Gründe, die ausnahmsweise die Zuerkennung eines Beurteilungsspielraums zugunsten der Antragsgegnerin rechtfertigen könnten, sind hier nicht erkennbar (vgl. hierzu allgemein VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.1.1993 - 10 S 675/92 -, ZUM 1994, 195 ff.; vgl. ferner Bamberger, VerwArch 2002, 217, 245 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1994 - 9 S 687/94

    Aufnahme in den Krankenhausplan - einstweilige Anordnung - Vorwegnahme der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.01.2005 - 1 S 2987/04
    Jedenfalls müssen Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch in einem das übliche Maß der Glaubhaftmachung deutlich übersteigenden Grad von Offenkundigkeit auf der Hand liegen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.9.1994, DVBl. 1995, 160).
  • BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94

    'extra-radio'

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.01.2005 - 1 S 2987/04
    In seinem Beschluss vom 20.2.1998 (BVerfGE 97, 298 [310]) hat das Gericht festgestellt, dass als Veranstalter anzusehen ist, wer bezogen auf das gesamte Programm dessen Struktur festlegt, die Abfolge plant, die Sendungen zusammenstellt und unter einer einheitlichen Bezeichnung dem Publikum anbietet.
  • VG Stuttgart, 20.12.2004 - 1 K 4276/04

    Anforderungen an die medienrechtliche Zuverlässigkeit eines privaten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.01.2005 - 1 S 2987/04
    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 20. Dezember 2004 - 1 K 4276/04 wird zurückgewiesen.
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

  • VG Stuttgart, 22.03.2007 - 1 K 4220/04

    Nichtzulassung eines Fernsehprogramms u.a. wegen Missachtung der Auflage zur

    Zur Beurteilung der medienrechtlichen Zuverlässigkeit einer GmbH & Co. KG (vgl. VGH Baden-Württ., Beschluss v. 12.01.2005 - 1 S 2987/04 -).

    Die hiergegen erhobene Beschwerde hatte keinen Erfolg (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.01.2005 - 1 S 2987/04 -).

    Außerdem wird auf die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachten Entscheidungen im Eilverfahren verwiesen (Kammerbeschluss v. 20.12.2004 - 1 K 4276/04 - VGH-Baden-Württemberg, Beschluss v. 12.01.2005 - 1 S 2987/04 -).

    Soweit eine im Bescheid vom 24.04.2003 erteilte Zusicherung (inzident) in dem Bescheid vom 17.02.2004 fortgeschrieben wurde, ist sie ebenfalls nach wie vor mit diesen Bedingungen verknüpft (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 12.01.2005 - 1 S 2987/04).

    Von einer Nichtigkeit der Auflagen kann unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt (vgl. § 44 LVwVfG) ausgegangen werden (VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 12.01.2005 - 1 S 2987/04 -).

    Mit deren Vorlage allein hat die Klägerin zu 1 die Auflage entgegen ihrer Auffassung jedoch nicht erfüllt; vielmehr ergibt die Auslegung dieser Regelung, dass sie auch dafür Sorge zu tragen hatte, dass diese Selbstverpflichtungserklärung ihres Gesellschafters auch beachtet wird und nicht nur auf dem Papier steht (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 12.01.2005 - 1 S 2987/04 -).

    Denn diese erschließen sich aus den Antworten (so auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 12.01.2005 - 1 S 2987/04 -).

    Die Aussagen sind auch keineswegs fragmentarisch, sondern im Wesentlichen vollständig erfasst (VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 12.01.2005 - 1 S 2987/04 -) und im Wortlaut wiedergegeben.

    Das Gericht ist angesichts dieser Bekundungen - in Übereinstimmung mit seiner Einschätzung im Eilverfahren (1 K 4276/04) und der Bewertung im Beschwerdeverfahren durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (1 S 2987/04) - davon überzeugt, dass der Kläger zu 2 mit mehreren Mitarbeitern regelmäßig längere Telefonate und Einzelgespräche geführt hat, die auf seine Initiative hin erfolgten und mit Einzelweisungen zum Programm, zur internen Organisation und zu Stellenbesetzungen bzw. Beurlaubungen sowie zur Gestaltung von Sendungen und der Ausstrahlung bestimmter Beiträge und Sendungen verbunden waren.

    Wie der VGH Baden-Württemberg bereits im Beschluss vom 12.01.2005 (1 S 2987/04) festgestellt hat, kann zum einen keine Rede davon sein, dass der Kläger zu 2, der sein Amt als Geschäftsführer erst am 30.07.2003 niedergelegt hat, durch das zwischen der Geschäftsleitung, der Chefredaktion und der Redaktion geschlossene Statut (vgl. § 3 Abs. 1) nicht mit verpflichtet wäre.

    Der Verstoß liegt darin, dass sie dies unterlassen hat (VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 12.01.2005 - 1 S 2987/04 -).

    Für die Frage, ob ein verantwortlicher Redakteur mit diesen Befugnissen überhaupt bestellt wurde und wer dies ist, ist entscheidend, wer eine solche Stellung mit Willen des Veranstalters tatsächlich bekleidet und über die Verbreitung einer Sendung entscheiden kann; nicht maßgeblich und ausreichend ist demgegenüber, wenn zwar nach außen eine Person benannt wird, ihr aber keine entsprechenden Befugnisse zukommen (VGH Baden-Württemberg. Beschluss v. 12.01.2005 - 1 S 2987/04 -).

    Das Gericht hält insofern an seiner Einschätzung im Eilverfahren (1 K 4276/04) und der Bewertung im Beschwerdeverfahren durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (1 S 2987/04) fest.

    Die Prognoseentscheidung ist dabei gerichtlich voll überprüfbar (VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 12.01.2005 - 1 S 2987/04 -).

    Gründe, die ausnahmsweise die Zuerkennung eines Beurteilungsspielraums zugunsten der Beklagten rechtfertigen könnten, sind hier nicht erkennbar (VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 12.01.2005 - 1 S 2987/04 - vgl. allgemein hierzu auch Urteil v. 26.01.1993 - 10 S 675/92 -).

    Das Gericht hat vielmehr bereits in seinem Beschluss im Eilverfahren (1 K 4276/04) - bestätigt durch den VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 12.01.2005 (1 S 2987/04) - dargelegt, dass nach Sinn und Zweck des Gesetzes die Personen medienrechtlich zuverlässig sein müssen, die maßgeblichen Einfluss auf die Klägerin zu 1 ausüben.

    Der VGH Baden-Württemberg hat in seinem Beschluss vom 12.01.2005 (1 S 2987/04) bereits in Übereinstimmung mit dem Beschluss der Kammer im Eilverfahren (1 K 4276/04) ausführlich dargelegt, dass die Zulassungsvoraussetzungen insgesamt beim Veranstalter vorliegen müssen.

    Insofern wird ergänzend auf die Entscheidungen der Kammer (1 K 4276/04) und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (1 S 2987/04) im Eilverfahren verwiesen.

  • VG Berlin, 17.03.2022 - 27 L 43.22

    "RT DE" darf vorerst nicht weiter senden

    Entscheidendes Merkmal für die Veranstaltereigenschaft ist damit die eigene (Letzt-)Verantwortung für das verbreitete Programm (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2019 - OVG 11 S 79.18 -, juris, Rn. 16; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. Januar 2005 - 1 S 2987/04 -, juris, Rn. 30; siehe auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. Januar 2005 - 19 A 2051/03 -, juris, Rn. 28; VGH Bayern, Urteil vom 1. September 2003 - 7 B 01.2707 -, juris, Rn. 54 und Beschluss vom 24. September 2010 - 7 CS 10.1619 -, juris, Rn. 18; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. Mai 2003 - 12 A 10502/03 -, juris, Rn. 18; Bumke/Schuler-Harms/Schulz in: Binder/Vesting, Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 4. Aufl. 2018, § 20 RStV Rn. 33; ähnlich stellt auf europäischer Ebene Art. 1 Abs. 1 lit. (c) Richtlinie 2010/13/EU über audiovisuelle Mediendienste in der Fassung der Änderungsrichtlinie 2018/1808/EU [ABl.

    Ob jemand ein Programm in dem genannten Sinn veranstaltet, beurteilt sich nach der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Februar 1998 - 1 BvR 661/94 -, juris, Rn. 57; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. Januar 2005 - 1 S 2987/04 -, juris, Rn. 30; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. Januar 2005 - 19 A 2051/03 -, juris, Rn. 26).

    Denn die Einordnung als Veranstalter beurteilt sich allein anhand der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Februar 1998 - 1 BvR 661/94 -, juris, Rn. 57; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. Januar 2005 - 1 S 2987/04 -, juris, Rn. 30; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. Januar 2005 - 19 A 2051/03 -, juris, Rn. 26).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.01.2019 - 11 S 79.18

    Zulassung und Zuweisung von Überkapazität; Veranstaltereigenschaft; Übertragung

    Jedenfalls müssen Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch in einem das übliche Maß der Glaubhaftmachung deutlich übersteigenden Grad von Offenkundigkeit auf der Hand liegen (vgl. ebenfalls zum Fall einer vorläufigen rundfunkrechtlichen Zulassung VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12. Januar 2005 - 1 S 2987/04 -, Rn. 3 - 5, juris).

    Entscheidendes Merkmal für die Veranstaltereigenschaft ist die eigene (Letzt-)Verantwortung für das verbreitete Programm (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12. Januar 2005 - 1 S 2987/04 -, Rn. 30, juris).

  • VGH Bayern, 06.11.2017 - 7 CS 17.1899

    Widerruf einer Zulassung zur Rundfunkveranstaltung

    Maßgeblich ist, ob aufgrund von Tatsachen in der Vergangenheit eine Unzuverlässigkeit des Antragstellers in der Zukunft anzunehmen ist (vgl. VGH BW, B.v. 12.1.2005 - 1 S 2987/04 - GewArch 2005, 260).
  • VG Kassel, 29.09.2021 - 1 K 677/20

    Zulassung zur Veranstaltung von privatem Rundfunk

    Wie zuvor bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 6 Abs. 5 HPRG steht ihr auch insoweit kein Beurteilungsspielraum zu mit der Folge, dass eine derartige Prognoseentscheidung gerichtlich voll überprüfbar ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. Januar 2005 - 1 S 2987/04 - VG Stuttgart, Urteil vom 22. März 2007 - 1 K 4220/04 -, beide zitiert nach juris, m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht