Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 02.11.2005 - 1 S 3023/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Baden-Württemberg
Aufenthalt; zum Abschiebungsschutz gem MRK Art 8
- Landesrecht Baden-Württemberg
§ 60 Abs 7 AufenthG 2004, § 53 Abs 6 AuslG 1990, Art 8 Abs 1 MRK
Aufenthalt; zum Abschiebungsschutz gem MRK Art 8) - Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
VwGO § 124 Abs. 1 Nr. 1; EMRK Art. 8
Berufungszulassungsantrag, ernstliche Zweifel, EMRK,Europäische Menschenrechtskonvention, Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, Integration, in Deutschland geborene Kinder, Aufenthaltsdauer, Schutz von Ehe und Familie, Privatleben
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 02.12.2004 - 13 K 2114/03
- VGH Baden-Württemberg, 02.11.2005 - 1 S 3023/04
Wird zitiert von ... (25)
- VGH Hessen, 15.02.2006 - 7 TG 106/06
Ausländer; Abschiebung; rechtliche Unmöglichkeit; Aufenthaltserlaubnis
In diesem Zusammenhang ist auch die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts zu würdigen: Denn ein unerlaubter Aufenthalt und die damit verbundene Unsicherheit des Aufenthaltsstatus stehen zumindest in der Regel der Führung eines schutzwürdigen Privatlebens im Sinne des Art. 8 Abs. 1 EMRK entgegen (so tendenziell auch EGMR, Entscheidungen vom 16. September 2004 …und vom 7. Oktober 2004, a. a. O.; vgl. ferner VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. November 2005 - 1 S 3023/04 - InfAuslR 2006, 70; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23. Februar 1999 - 4 L 195/98 - NordÖR 2000, 124).Denn dieser Fall war - worauf der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Beschluss vom 2. November 2005, a. a. O., zu Recht hingewiesen hat - durch die Atypik geprägt, dass die Beschwerdeführer zum einen lange Zeit ordnungsgemäß im Vertragsstaat gewohnt hatten und ihr aufenthaltsrechtlicher Status erst im Anschluss an politische Umwälzungen - die Auflösung der Sowjetunion und die Unabhängigkeit Lettlands - aufgrund ihrer Volkszugehörigkeit in Frage gestellt worden ist, und ihnen zum anderen jedenfalls die rechtliche Möglichkeit eröffnet war, einen befristeten legalen Aufenthaltsstatus zu erlangen.
Geht es - wie hier - um die Rückführung einer gesamten Familie mit Kindern, sind dabei auch Fertigkeiten und mögliche Unterstützungsleistungen der Eltern sowie deren Verbindungen im Heimatland in Rechnung zu stellen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. November 2005, a. a. O.).
Eine rechtliche Unmöglichkeit ihrer Ausreise im Hinblick auf das Recht auf Achtung des Familienlebens aus Art. 8 Abs. 1 EMRK besteht nicht, da der gesamten Familie ein Aufenthaltsrecht in Deutschland verweigert wird und alle Familienmitglieder in ihr Heimatland zurückkehren sollen (vgl. zu einem insofern parallel gelagerten Fall: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. November 2005 - 1 S 3023/04 - a. a. O.).
- VGH Hessen, 07.07.2006 - 7 UE 509/06
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
Eine schutzwürdige Eingliederung in die in der Bundesrepublik Deutschland bestehenden Lebensverhältnisse kann somit während des Aufenthalts eines Ausländers, der sich nicht rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält, nicht erfolgen (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.09.2003 - 11 S 1795/03 - InfAuslR 2004, 70; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.11.2005 - 1 S 3023/04 - InfAuslR 2006, 70 [71]; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 18.01.2006, a. a. O.; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.02.1999 - 4 L 195/98 - NordÖR 2000, 124; Hess. VGH, Beschluss vom 15.02.2006 - 7 TG 106/06 - InfAuslR 2006, 217).Denn dieser Fall ist - wie der VGH Baden-Württemberg (vgl. Beschluss vom 02.11.2005, a. a. O.) zutreffend angenommen hat - durch die Atypik geprägt, dass die Beschwerdeführer zum einen lange Zeit ordnungsgemäß im Vertragsstaat gewohnt hatten und ihr aufenthaltsrechtlicher Status erst im Anschluss an politische Umwälzungen - die Auflösung der Sowjetunion und die Unabhängigkeit Lettlands - aufgrund ihrer Volkszugehörigkeit in Frage gestellt worden ist, und ihnen zum anderen jedenfalls die rechtliche Möglichkeit eröffnet war, einen befristeten legalen Aufenthaltsstatus zu erlangen (vgl. Hess. VGH…, Beschluss vom 15.02.2006, a. a. O.).
Diesbezüglich hat die Kenntnis der dortigen Sprache und die Vertrautheit mit den Verhältnissen in diesem Land sowie die Existenz dort noch lebender Verwandter entscheidungserhebliche Relevanz (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.11.2005, a. a. O. …und Urteil vom 18.01.2006, a. a. O.).
- VGH Baden-Württemberg, 18.01.2006 - 13 S 2220/05
Aufenthalt; Recht auf Privatleben; Recht auf Heimat; Integration
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs kann daher eine aufenthaltsrechtlich erhebliche und insoweit schutzwürdige Eingliederung in die in der Bundesrepublik Deutschland bestehenden Lebensverhältnisse während des Aufenthalts eines Ausländers, der sich nicht rechtmäßig in Deutschland aufhält, grundsätzlich nicht erfolgen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.9.2003 - 11 S 1795/03 -, InfAuslR 2004, 70 ff. und Beschluss vom 24.11.2005 - 11 S 1078/05 - vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2.11.2005 - 1 S 3023/04 -, InfAuslR 2006, 70, 71).Angesichts seines Alters ist zudem die Annahme gerechtfertigt, dass er diese Kenntnisse der vietnamesischen Sprache weiter ausbauen kann (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.9.2002 - 11 S 862/02 -, NVwZ-RR 2003, 307, 308 f.; Urteil vom 27.1.2004 - 10 S 1610/03 -, VBlBW 2004, 308, 311; Beschluss vom 2.11.2004 - 1 S 3023/04 -, InfAuslR 2006, 71; ferner EGMR, Urteil vom 27.10.2005 - 32231 - , InfAuslR 2006, 3; Urteil vom 5.7.2005 - 46410/99 - , InfAuslR 2005, 450).
- VGH Baden-Württemberg, 10.05.2006 - 11 S 2354/05
Zum Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs 5 …
Da im vorliegenden Fall die Familie nicht getrennt werden soll, sondern vielmehr der gesamten Familie ein Aufenthaltsrecht verweigert wird und alle Familienmitglieder in das Land ihrer Staatsangehörigkeit zurückkehren sollen, scheidet ein Eingriff in das durch Art. 8 Abs. 1 EMRK geschützte "Familienleben" von vornherein aus (…vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.01.2006, a.a.O., und Beschluss vom 02.11.2005 - 1 S 3023/04 -, InfAuslR 2006, 70 ff.).Darüber hinaus sind bei der für die aufenthaltsrechtliche Entscheidung relevanten Frage, ob eine (Re)Integration in das Land der Staatsangehörigkeit möglich ist, bei der beabsichtigten Rückführung minderjähriger Kinder die Fertigkeiten und möglichen Unterstützungsleistungen der Eltern sowie deren Verbindungen im Heimatland in Rechnung zu stellen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 02.11.2005, a.a.O., und Hess. VGH…, Beschluss vom 15.02.2006, a.a.O).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2006 - 18 B 787/05
Beschäftigungserlaubnis einwanderungspolitische Erwägungen Mitwirkungspflichten …
vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 2.11.2005 - 1 S 3023/04 -, InfAuslR 2006, 70; VG Stuttgart, Urteil vom 22.11.2005 - 12 K 2469/04 -, Asylmagazin 1-2/2006, 41.vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 2.11.2005 - 1 S 3023/04 -, a.a.O.
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2006 - 7 B 10020/06
D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, Integration, Kinder, in …
Gesichtspunkte sind diesbezüglich vor allem, inwieweit Kenntnisse der dort gesprochenen und geschriebenen Sprache bestehen bzw. erworben werden können, inwieweit der Ausländer mit den dortigen Verhältnissen vertraut ist und inwieweit er dort bei der (Wieder-)Eingliederung auf Hilfestellung durch Verwandte und sonstige Dritte rechnen kann, soweit diese erforderlich sein sollte (vgl. insgesamt VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. November 2005 - 1 S 3023/04 -, InfAuslR 2006, 70 [71], VG Stuttgart, Urteil vom 22. November 2005 - 12 K 2469.04 -, InfAuslR 2006, 72 [74], VG Karlsruhe, Urteil vom 19. Dezember 2005 - 6 K 5.04 -, juris.de sowie VG Darmstadt, Beschluss vom 21. Dezember 2005 - 8 G 2120/05(2) -, Asylmagazin 2006, 39 f., alle m.w.N.). - VG Münster, 15.08.2006 - 5 K 2132/04
Keine Aufenthaltserlaubnis für Familie aus dem Kosovo
Da in dem für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts die Familie durch die vom Beklagten getroffene Entscheidung nicht getrennt werden soll, sondern vielmehr der gesamten Familie ein Aufenthaltsrecht verweigert wird, mithin alle Familienmitglieder in das Land ihrer Staatsangehörigkeit zurückkehren sollen, scheidet ein Eingriff in das durch Artikel 8 Abs. 1 EMRK geschützte Familienleben von vornherein aus (VGH BW, Beschluss vom 2. November 2005 - 1 S 3023/04 -, Informationsbrief Ausländerrecht 2006, 70 und Beschluss vom 10. Mai 2006 - 11 S 2354/05 - soweit ersichtlich nicht veröffentlicht).Entscheidend ist nicht die Dauer des Aufenthaltes, sondern vielmehr, ob der Betroffene im Aufenthaltsstaat während seines Aufenthaltes über intensive persönliche, familiäre und wirtschaftliche Bindungen verfügt (VGH BW, Beschluss vom 2. November 2005 - 1 S 3023/04 -, a. a. O.; OVG NRW…, Beschluss vom 7. Februar 2006 - 18 E 1534/05 -, a. a. O.; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 15. Februar 2006 - 7 TG 106/06 -, Informationsbrief Ausländerrecht, 2006, 217; und OVG Lüneburg…, Beschluss vom 11. Mai 2006 - 12 ME 138/06 -, a. a. O.).
- VG Münster, 11.09.2007 - 5 K 347/06
D (A), Aufenthaltserlaubnis, vorübergehender Aufenthalt, abgelehnte Asylbewerber, …
Um den Schutz von Ehe und Familie geht es im vorliegenden Fall schon deshalb nicht, weil in dem für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts die Familie durch die vom Beklagten getroffene Entscheidung nicht getrennt werden soll, vielmehr alle Familienangehörige in das Land ihrer Staatsangehörigkeit zurückkehren sollen (vgl. VGH BW, Beschluss vom 2. November 2005 - 1 S 3023/04 -, InfAuslR 2006, 70).Allerdings spricht gegen die Integration aller Kläger, dass sie während ihres bisherigen etwa 18jährigen Aufenthaltes etwa 13 Jahre lang seit dem Abschluss der Asylverfahren bis zur Entscheidung des Gerichts lediglich im Besitz von Duldungen waren und Duldungen in der Regel keinen rechtmäßigen Aufenthalt vermitteln, so dass schon deshalb eine soziale Eingliederung in die hiesigen Verhältnisse nicht stattfinden konnte (vgl. VGH BW, Beschluss vom 25. September 2003 - 11 S 1795/03 -, Informationsbrief Ausländerrecht 2004, 70 und Beschluss vom 2. November 2005 - 1 S 3023/04 -, Informationsbrief Ausländerrecht 2006, 70 sowie Hess. VGH, Beschluss vom 15. Februar 2006 - 7 TG 106/06 -, Informationsbrief Ausländerrecht 2006, 217).
- VG Stuttgart, 05.10.2005 - 11 K 3065/04
Aufenthaltserlaubnis aufgrund langjährigen Aufenthalts und erfolgter Integration …
Diesbezüglich hat die Kenntnis der dortigen Sprache und die Vertrautheit mit den Verhältnissen in diesem Land sowie die Existenz dort noch lebender und aufnahmebereiter Verwandter ebenfalls Relevanz (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 02.11.2005 - 1 S 3023/04 - VG Stuttgart, Urt. v. 22.11.2005 - 12 K 2469/04 - jeweils mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des EGMR).Nach dem nahezu vollständigen "Auszug" der Ashkali aus dem Kosovo verfügen die Kläger dort über keine familiären Bindungen mehr, die eine Reintegration erleichtern könnten (vgl. zu diesem als "entscheidungserheblich" angesehenen Umstand, VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 02.11.2005 - 1 S 3023/04 -).
- VG Frankfurt/Main, 17.04.2007 - 1 E 5037/06
Voraussetzung der Unmöglichkeit der Ausreise bei Erteilung einer …
Insoweit ist allerdings anerkannt, dass die mit einem längeren Aufenthalts regelmäßig einhergehende Gewöhnung an die Verhältnisse im Aufenthaltsstaat für sich genommen nicht dazu führen, eine einen weiteren Verbleib verneinende Entscheidung als Eingriff zu werten (vgl. VGH Kassel, Beschl., Az. 7 TG 106/06; VHG Baden-Württemberg, Beschl. v. 02.11.2005, 1 S 3023/04, InfAuslR. 2006, S. 70 ff. mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte).Bei der Beurteilung der rechtlichen Unmöglichkeit der Ausreise auf Tatbestandsebene reicht es hingegen nicht aus, eine bloße, am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz orientierte Zumutbarkeitsprüfung durchzuführen (so aber VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 02.11.2005, 1 S 3023/04, a.a.O.; vgl. ferner Beschl. des VGH Kassel, Az.: 7 TG 106/06).
- VG Darmstadt, 21.12.2005 - 8 G 2120/05
Aufenthaltserlaubnis, Europäische Menschenrechtskonvention, EMRK, inlandsbezogene …
- OVG Niedersachsen, 17.11.2006 - 10 ME 222/06
Zur Frage, inwieweit eine Behinderung eines ausreisepflichtigen Ausländers …
- VG Münster, 15.08.2006 - 5 K 2222/04
D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, Roma, Serbien, zielstaatsbezogene …
- VG Frankfurt/Main, 13.04.2006 - 1 E 5037/05
Zur Aufenthaltserlaubnis bei rechtlicher oder tatsächlicher Unmöglichkeit der …
- VG Frankfurt/Main, 29.01.2007 - 1 E 1589/06
Beendigung des Aufenthaltsrechts einer Familie nach langem Aufenthalt.
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.02.2008 - 11 B 4.07
Visum und Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung; Erfordernis der …
- VG Stuttgart, 22.11.2005 - 12 K 2469/04
Aufenthaltserlaubnis nach langjährigem Aufenthalt
- VG Oldenburg, 03.05.2006 - 11 A 2646/05
Ausreisehindernis aus Art. 8 EMRK; Ausreisehindernis; Integration
- VG Düsseldorf, 19.05.2006 - 24 L 481/06
D (A), Unionsbürger, Familienangehörige, Schwiegereltern, Drittstaatsangehörige, …
- VG Karlsruhe, 19.12.2005 - 6 K 5/04
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen bei mehrjährigem Aufenthalt
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2007 - 19 B 2086/05
- VG Karlsruhe, 22.08.2006 - 4 K 1787/06
Aufenthaltstitel für abgelehnte Asylbewerber
- VG Düsseldorf, 23.03.2006 - 24 K 1020/05
- VG Frankfurt/Main, 14.01.2008 - 1 E 1781/07
Anwendung der Bleiberechtsregelung bei straffälligen Jugendlichen
- VG Oldenburg, 17.05.2006 - 11 A 2380/05
D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, Aufenthaltsdauer, Integration, …
