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   VGH Baden-Württemberg, 24.10.1989 - 1 S 3085/88   

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VGH Baden-Württemberg, 24.10.1989 - 1 S 3085/88 (https://dejure.org/1989,5763)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.10.1989 - 1 S 3085/88 (https://dejure.org/1989,5763)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Oktober 1989 - 1 S 3085/88 (https://dejure.org/1989,5763)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2013 - 3 S 1525/13

    Zur Frage der Duldung eines Eigentümers zur Durchleitung von Schmutzwasser aus

    Danach kommen behördliche Anordnungen nach § 93 Satz 1 WHG erst dann in Betracht, wenn sich der Träger der Maßnahme - der auch ein Privater sein kann (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.10.1989 - 1 S 3085/88 - VBlBW 1990, 265 noch zu § 88 WG; ebenso Zöllner, a.a.O., § 93, Rn. 39) - und der Betroffene privatrechtlich nicht über die Einräumung eines Leitungsrechts einigen können (ebenso etwa auch Zöllner, in: Sieder-Zeitler-Dahme, WHG, Stand: April 2012, § 93 Rn. 50; Weber, in: Berendes/Frenz/Müggenborg, WHG, 2011 § 93 Rn. 19; Czychowski/Reinhard, WHG, 10. Aufl. 2010, § 93, Rn. 4).
  • VG Freiburg, 20.02.2008 - 1 K 1078/06

    Duldungsverfügung zur Verlegung einer Abwasserleitung; Entschädigung

    Die Duldungspflicht nach § 88 Abs. 2 WG greift also nur dann ein, wenn eine andere Leitungsführung als über das Grundstück des Zwangsverpflichteten technisch und wirtschaftlich nicht in vertretbarer Weise machbar ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt.v. 24.10.1989 - 1 S 3085/88 -, VBlBW 1990, 265 , Beschl.v. 17.02.1989 - 5 S 3761/89 - juris; Urt. 28.04.1070 - ESVGH 21, 54 und Beschl. v. 08.07.1980 - 5 S 972/80; siehe auch VG Freiburg, Beschl. v. 10.02.2000 -1 K 2667/99 -).
  • VG Wiesbaden, 17.09.1991 - III/3 H 136/91

    Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Abdichtverfügung bezüglich einer

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