Rechtsprechung
LG Gießen, 14.03.2013 - 1 S 337/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Wird ein eBay-Konto gehackt und werden von einem unbekannten Dritten Verträge darüber abgeschlossen, haftet das eBay-Mitglied nicht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- lawblog.de (Kurzinformation)
Vertrauen ist gut…
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Account-Inhaber haftet nicht bei gehackten Zugangsdaten
- heise.de (Pressebericht, 21.05.2013)
Keine Haftung bei Hackerangriff auf eBay-Account
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Keine Haftung für gehackten eBay-Account
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Account-Inhaber haftet nicht bei gehackten Zugangsdaten
- ra-dr-graf.de (Kurzinformation und Auszüge)
EBay-Mitglied haftet nicht Geschäfte durch Hackerangriff auf sein Konto
- e-recht24.de (Kurzinformation)
EBay: Wer haftet wenn das eBay-Konto gehackt wurde?
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Haftung für Missbrauch von eBay-Account durch Dritte
- anwalt.de (Kurzinformation)
Keine Haftung für gehackten eBay-Account
- juraforum.de (Kurzinformation)
Keine Haftung bei gehacktem eBay-Account
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Haftung des eBay-Mitglieds bei Nutzung seines eBay-Kontos durch einen unbekannten Dritten - Haftung wegen einer Anscheins- bzw. Duldungsvollmacht nur in engen Ausnahmefällen
Verfahrensgang
- AG Gießen, 16.10.2012 - 43 C 62/12
- LG Gießen, 06.03.2013 - 1 S 337/12
- LG Gießen, 14.03.2013 - 1 S 337/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- AG Gießen, 16.10.2012 - 43 C 62/12
Kaufrecht: Kaufpreiszahlungspflicht für einen nicht von dem Accountinhaber …
Auszug aus LG Gießen, 14.03.2013 - 1 S 337/12
Die Berufung des Klägers gegen das am 16.10.2012 verkündete Urteil des Amtsgerichts Gießen (Aktenzeichen 43 C 62/12) wird auf seine Kosten zurückgewiesen. - BGH, 11.03.2009 - I ZR 114/06
Halzband
Auszug aus LG Gießen, 14.03.2013 - 1 S 337/12
Soweit der Berufungskläger unter Hinweis auf die sog. Halsband-Entscheidung des BGH (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2009 - I ZR 114/06) die Auffassung vertritt, dass sich der Beklagte die unter Nutzung seines Ebay-Mitgliedskontos abgegebenen Erklärungen schon deswegen zurechnen lassen müsse, weil er keine ausreichenden Sicherheitsvorkehrungen gegen einen Zugriff Dritter auf seine maßgeblichen Kontodaten getroffen habe, das Risiko einer unbefugten Nutzung aus seinem Gefahrenkreis herrühre und somit er als Beklagter die Darlegungs- und Beweislast dafür trage, dass eine unbefugte Nutzung seines Ebay-Mitgiedskontos erfolgt sei, kann er hiermit nicht durchdringen. - BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 289/09
Zur vertraglichen Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines …
Auszug aus LG Gießen, 14.03.2013 - 1 S 337/12
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 11.05.2011 - VIII ZR 289/09, hier zitiert nach Juris, Leitsatz 1), von der abzuweichen die Kammer keine Veranlassung sieht, liegt regelmäßig ein Handeln unter fremdem Namen vor, wenn unter Nutzung eines fremden Ebay-Mitgliedskontos auf den Abschluss eines Vertrages gerichtete Erklärungen abgegeben werden.
Rechtsprechung
LG Gießen, 06.03.2013 - 1 S 337/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Gießen, 16.10.2012 - 43 C 62/12
- LG Gießen, 06.03.2013 - 1 S 337/12
- LG Gießen, 14.03.2013 - 1 S 337/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.03.2009 - I ZR 114/06
Halzband
Auszug aus LG Gießen, 06.03.2013 - 1 S 337/12
Soweit der Berufungskläger unter Hinweis auf die sog. Halsband-Entscheidung des BGH (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2009 - I ZR 114/06) die Auffassung vertritt, dass sich der Beklagte die unter Nutzung seines Ebay-Mitgliedskontos abgegebenen Erklärungen schon deswegen zurechnen lassen müsse, weil er keine ausreichenden Sicherheitsvorkehrungen gegen einen Zugriff Dritter auf seine maßgeblichen Kontodaten getroffen habe, das Risiko einer unbefugten Nutzung aus seinem Gefahrenkreis herrühre und somit er als Beklagter die Darlegungs- und Beweislast dafür trage, dass eine unbefugte Nutzung seines Ebay-Mitgiedskontos erfolgt sei, kann er hiermit nicht durchdringen. - BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 289/09
Zur vertraglichen Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines …
Auszug aus LG Gießen, 06.03.2013 - 1 S 337/12
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 11.05.2011 - VIII ZR 289/09, hier zitiert nach Juris, Leitsatz 1), von der abzuweichen die Kammer keine Veranlassung sieht, liegt regelmäßig ein Handeln unter fremdem Namen vor, wenn unter Nutzung eines fremden Ebay-Mitgliedskontos auf den Abschluss eines Vertrages gerichtete Erklärungen abgegeben werden.
Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 10.10.2012 - 1 S 337/12 |