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   VGH Baden-Württemberg, 06.11.2020 - 1 S 3430/20   

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VGH Baden-Württemberg, 06.11.2020 - 1 S 3430/20 (https://dejure.org/2020,34349)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.11.2020 - 1 S 3430/20 (https://dejure.org/2020,34349)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. November 2020 - 1 S 3430/20 (https://dejure.org/2020,34349)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Neuer Lockdown: Eilanträge gegen Betriebsschließungen abgelehnt

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (23)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2020 - 1 S 925/20

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren betreffend die Untersagung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.11.2020 - 1 S 3430/20
    Es ist bereits - unabhängig vom Vorliegen normativer Ungleichbehandlungen - fraglich, ob Maßnahmen der Exekutive zur Bekämpfung der Corona-Pandemie noch mit den Anforderungen des Parlamentsvorbehalts vereinbar sind, wenn die Maßnahmen bereits über einen längeren Zeitraum in Bezug auf dieselben Personen Grundrechtseingriffe bewirkt haben und weiter bewirken (vgl. dazu Senat, Beschl. v. 09.04.2020 - 1 S 925/20 - juris, und zuletzt BayVGH, Beschl. v. 29.10.2020 - 20 NE 20.2360 - jeweils m.w.N.).

    Vor diesem Hintergrund ist nicht nur fraglich, ob § 32 Satz 1 i.V.m. § 28 Abs. 1 Satz 1, 2 IfSG im Hinblick auf den Vorbehalt des Gesetzes in seiner Ausprägung als Parlamentsvorbehalt eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage etwa für die landesweite Schließung bestimmter Arten von privat betriebenen Dienstleistungsbetrieben und Verkaufsstellen durch eine Rechtsverordnung begründen (vgl. Senat, Beschl. v. 09.04.2020, a.a.O.) und zu langandauernden Eingriffen in grundrechtliche Freiheitsrechte durch die Exekutive ermächtigen (vgl. dazu BayVGH, Beschl. v. 29.10.2020, a.a.O.).

    Die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags sind insoweit voraussichtlich allenfalls im Hinblick auf die Frage offen, ob die Ermächtigungsgrundlage des § 32 Satz 1 und 2 i.V.m. § 28 Abs. 1 Satz 1, 2 IfSG im Hinblick auf die Anordnung gegenüber Personen, die sich insoweit auf Art. 12 Abs. 1 GG berufen können, dem Parlamentsvorbehalt genügt (vgl. hierzu Senat, Beschl. v. 09.04.2020, a.a.O.).

    Ein Gesetz ist geeignet, wenn mit seiner Hilfe der erstrebte Erfolg gefördert werden kann (vgl. nur Senat, Beschl. v. 09.04.2020, a.a.O., m.w.N.).

  • VGH Bayern, 29.10.2020 - 20 NE 20.2360

    Corona - BayVGH lehnt Eilantrag gegen Sperrstundenregelungen und Beschränkung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.11.2020 - 1 S 3430/20
    Es ist bereits - unabhängig vom Vorliegen normativer Ungleichbehandlungen - fraglich, ob Maßnahmen der Exekutive zur Bekämpfung der Corona-Pandemie noch mit den Anforderungen des Parlamentsvorbehalts vereinbar sind, wenn die Maßnahmen bereits über einen längeren Zeitraum in Bezug auf dieselben Personen Grundrechtseingriffe bewirkt haben und weiter bewirken (vgl. dazu Senat, Beschl. v. 09.04.2020 - 1 S 925/20 - juris, und zuletzt BayVGH, Beschl. v. 29.10.2020 - 20 NE 20.2360 - jeweils m.w.N.).

    Vor diesem Hintergrund ist nicht nur fraglich, ob § 32 Satz 1 i.V.m. § 28 Abs. 1 Satz 1, 2 IfSG im Hinblick auf den Vorbehalt des Gesetzes in seiner Ausprägung als Parlamentsvorbehalt eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage etwa für die landesweite Schließung bestimmter Arten von privat betriebenen Dienstleistungsbetrieben und Verkaufsstellen durch eine Rechtsverordnung begründen (vgl. Senat, Beschl. v. 09.04.2020, a.a.O.) und zu langandauernden Eingriffen in grundrechtliche Freiheitsrechte durch die Exekutive ermächtigen (vgl. dazu BayVGH, Beschl. v. 29.10.2020, a.a.O.).

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.11.2020 - 1 S 3430/20
    Sie ist vielmehr auch dafür maßgeblich, wie genau diese Regelungen im Einzelnen sein müssen (st. Rspr., vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82 u.a. - BVerfGE 80, 1, 20; Beschl. v. 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12 u.a. - BVerfGE 139, 19, m.w.N.).
  • BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77

    Schleyer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.11.2020 - 1 S 3430/20
    Ziel der Regelung ist somit der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit jedes Einzelnen wie auch der Bevölkerung insgesamt und damit die Erfüllung der den Staat gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG grundsätzlich treffenden Schutzpflicht (vgl. zu Letzterem BVerfG, Beschl. v. 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77 -, juris Rn. 13 f.).
  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.11.2020 - 1 S 3430/20
    Sie ist vielmehr auch dafür maßgeblich, wie genau diese Regelungen im Einzelnen sein müssen (st. Rspr., vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82 u.a. - BVerfGE 80, 1, 20; Beschl. v. 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12 u.a. - BVerfGE 139, 19, m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 27.04.2020 - 13 MN 98/20

    Corona; Einrichtungshäuser; Flächenbeschränkung; Infektionsschutzrecht;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.11.2020 - 1 S 3430/20
    Zweifelhaft ist insbesondere, ob beim Erlass infektionsschutzrechtlicher Verordnungen auch alle sonstigen relevanten Belange zu berücksichtigen sind, etwa die Auswirkungen der Ge- und Verbote für die betroffenen Unternehmen und Dritte und auch öffentliche Interessen an der uneingeschränkten Aufrechterhaltung bestimmter unternehmerischer Tätigkeiten (so NdsOVG, Beschl. v. 27.04.2020 - 13 MN 98/20 - juris Rn. 64).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2017 - 6 S 309/17

    Verfassungskonforme Einschränkung des LÖG BW § 8 Abs 1; keine abschließende

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.11.2020 - 1 S 3430/20
    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, also so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, ZfBR 2015, 381; Beschl. v. 16.09.2015 - 4 VR 2/15 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 09.08.2016 - 5 S 437/16 -, juris m.w.N.; Beschl. v. 13.03.2017 - 6 S 309/17 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2020 - 1 S 1357/20

    Corona-Verordnung: Eilantrag gegen eingeschränkten Schulbetrieb und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.11.2020 - 1 S 3430/20
    Ähnliches gilt für pädagogisch begründete Differenzierungen im Schulbereich (vgl. Senat, Beschl. v. 18.05.2020 - 1 S 1357/20 - juris).
  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvF 2/01

    Regelungen des Risikostrukturausgleichs verfassungsgemäß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.11.2020 - 1 S 3430/20
    Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen im Einzelfall das Willkürverbot oder das Gebot verhältnismäßiger Gleichbehandlung durch den Gesetzgeber verletzt ist, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur bezogen auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (BVerfG, Beschl. v. 18.07.2005 - 2 BvF 2/02 - BVerfGE 113, 167 m.w.N.).
  • BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvL 17/83

    Verfassungsmäßigkeit des § 25 Abs. 1 ZG

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.11.2020 - 1 S 3430/20
    In diesem Rahmen muss er nach dem Gleichheitssatz im wohlverstandenen Sinn der ihm erteilten Ermächtigung handeln und hat sich von sachfremden Erwägungen freizuhalten (BVerfG, Beschl. v. 23.07.1963 - 1 BvR 265/62 - BVerfGE 16, 332, 338 f.; Beschl. v. 12.10.1976 - 1 BvR 197/73 - BVerfGE 42, 374, 387 f.; Beschl. v. 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80 - BVerfGE 58, 68, 79; Beschl. v. 26.02.1985 - 2 BvL 17/83 - BVerfGE 69, 150, 160; Brenner, in: von Mangoldt/Klein/Starck, GG, 7. Aufl., Art. 80 Abs. 1 GG Rn. 73).
  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2016 - 5 S 437/16

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren - Unterlassung der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2020 - 11 S 22.20

    Schließung von Verkaufsstellen des Einzelhandels für den Publikumsverkehr

  • BVerwG, 18.05.1998 - 4 VR 2.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Einstweilige Anordnung auf Aussetzung des Vollzugs eines

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2008 - GRS 1/08

    Besetzung der Richterbank in vorläufigen Rechtsschutzverfahren betreffend eine

  • BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvR 197/73

    Verfassungsmäßigkeit des § 19 GewStDV hinsichtlich der Pfanleiher

  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2020 - 1 S 3405/20

    Grundsätzliches Beherbergungsverbot für private Reisende während der

  • BVerwG, 16.09.2015 - 4 VR 2.15

    Nichtigkeit eines Bebauungsplans; dauerhafte Hindernisse; einstweiliger

  • BVerfG, 23.07.1963 - 1 BvR 265/62

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der unterlassenen Erhöhung von BEG-Renten

  • BVerfG, 05.10.1993 - 1 BvL 34/81

    Verfassungsmäßigkeit von § 186c Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 AFG

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2014 - 1 S 1458/12

    Friedhofsatzung der Stadt Kehl: Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer

  • BVerfG, 27.07.2004 - 2 BvF 2/02

    Juniorprofessur

  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80

    Verfassungsmäßigkeit der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg

  • OVG Saarland, 09.03.2021 - 2 B 58/21

    Corona: Beschränkung des Einzelhandels außer Vollzug gesetzt

    Der VGH Mannheim, der bereits in mehreren Entscheidungen vom November 2020 [vgl. Beschlüsse vom 5.11.2020 - 1 S 3405/20 - und vom 6.11.2020 - 1 S 3430/20 -] grundlegende Bedenken hinsichtlich der Einhaltung des Parlamentsvorbehalts bei länger dauernden Grundrechtseingriffen erhoben hat, hat die Differenzierung nach einer dort damals geltenden Regelung hingegen als mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar angesehen und auf einen "voraussichtlichen erheblichen Anstieg" von Infektionsquellen verwiesen.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.2021 - 1 S 550/21

    Corona: Rechtsanwalt darf auch als Anhänger der "Kirche des Bizeps" nicht ins

    Unabhängig vom Vorliegen normativer Ungleichbehandlungen sei fraglich, ob Maßnahmen der Exekutive zur Bekämpfung der Corona-Pandemie noch mit den Anforderungen des Parlamentsvorbehalts vereinbar seien, wenn die Maßnahmen bereits über einen längeren Zeitraum in Bezug auf dieselben Personen Grundrechtseingriffe bewirkt hätten und weiter bewirkten (vgl. ausf. Senat, Beschl. v. 06.11.2020 - 1 S 3430/20 - juris, und v. 05.11.2020 - 1 S 3405/20 - juris).

    Zum Überwiegen dieser Belange trägt derzeit in vielen Fällen auch bei, dass zur Abmilderung der zu erwartenden wirtschaftlichen Einbußen weitgehende staatliche Kompensationsmaßnahmen vorgesehen sind (vgl. ausf. Senat, Beschl. v. 06.11.2020, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.2021 - 1 S 398/21

    Betriebsschließungen in Zeiten der Corona-Pandemie

    Unabhängig vom Vorliegen normativer Ungleichbehandlungen sei fraglich, ob Maßnahmen der Exekutive zur Bekämpfung der Corona-Pandemie noch mit den Anforderungen des Parlamentsvorbehalts vereinbar seien, wenn die Maßnahmen bereits über einen längeren Zeitraum in Bezug auf dieselben Personen Grundrechtseingriffe bewirkt hätten und weiter bewirkten (vgl. ausf. Senat, Beschl. v. 06.11.2020 - 1 S 3430/20 - juris, und v. 05.11.2020 - 1 S 3405/20 - juris).

    Zum Überwiegen dieser Belange trägt derzeit in vielen Fällen auch bei, dass zur Abmilderung der zu erwartenden wirtschaftlichen Einbußen weitgehende staatliche Kompensationsmaßnahmen vorgesehen sind (vgl. ausf. Senat, Beschl. v. 06.11.2020, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 926/20

    Betriebsuntersagung für Fitnessstudios während der Corona-Pandemie; Anhörung der

    Denn solche gegenständlich eng begrenzten Bevorzugungen bestimmter Einzelhandelsgeschäfte lagen (bereits) im wohlverstandenen Sinn der dem Verordnungsgeber damals erteilten Ermächtigung in § 32 Satz 1 i.V.m. § 28 Abs. 1 IfSG a.F., da schon unter der Geltung der damals nur vorhandenen Generalklausel (vgl. oben unter II.1.) vom Verordnungsgeber angenommen werden durfte, dass der Parlamentsgesetzgeber diese aller Wahrscheinlichkeit nach vorsehen würde, wenn er diese Frage selbst regelte (auch insoweit st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschl. v. 30.04.2020 - 1 S 1102/20 - VBlBW 2020, 333, v. 13.05.2020 - 1 S 1314/20 - juris, v. 27.05.2020 - 1528/20 - juris, v. 20.08.2020 - 1 S 2347/20 - juris, und v. 06.11.2020 - 1 S 3430/20 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 1067/20

    Betriebsuntersagung für Gaststätten während des ersten Lockdowns der

    Denn solche gegenständlich eng begrenzten Bevorzugungen bestimmter Einzelhandelsgeschäfte lagen (bereits) im wohlverstandenen Sinn der dem Verordnungsgeber damals erteilten Ermächtigung in § 32 Satz 1 i.V.m. § 28 Abs. 1 IfSG a.F., da schon unter der Geltung der damals nur vorhandenen Generalklausel (vgl. oben unter II.1.) vom Verordnungsgeber angenommen werden durfte, dass der Parlamentsgesetzgeber diese aller Wahrscheinlichkeit nach vorsehen würde, wenn er diese Frage selbst regelte (auch insoweit st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschl. v. 30.04.2020 - 1 S 1102/20 - VBlBW 2020, 333, v. 13.05.2020 - 1 S 1314/20 - juris, v. 27.05.2020 - 1528/20 - juris, v. 20.08.2020 - 1 S 2347/20 - juris, und v. 06.11.2020 - 1 S 3430/20 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2021 - 1 S 649/21

    Kompensationszahlungen für Betriebsschließungen an Vermieter von

    Freilich hat der Senat in ständiger Rechtsprechung in den staatlichen Kompensationszahlungen einen maßgeblichen Faktor gesehen, der zur Angemessenheit der ab November ergangenen Beschränkungen beiträgt, da diese geeignet sind, deren Auswirkungen abzufedern (vgl. nur Senat, Beschl. v. 26.02.2021 - 1 S 550/21 - und v. 06.11.2020 - 1 S 3430/20 -, jew. juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.02.2021 - 1 S 502/21

    Untersagung des Betriebs von Fitnessstudios während der Corona-Pandemie

    Unabhängig vom Vorliegen normativer Ungleichbehandlungen sei fraglich, ob Maßnahmen der Exekutive zur Bekämpfung der Corona-Pandemie noch mit den Anforderungen des Parlamentsvorbehalts vereinbar seien, wenn die Maßnahmen bereits über einen längeren Zeitraum in Bezug auf dieselben Personen Grundrechtseingriffe bewirkt hätten und weiter bewirkten (vgl. ausf. Senat, Beschl. v. 06.11.2020 - 1 S 3430/20 - juris, und v. 05.11.2020 - 1 S 3405/20 - juris).

    Zum Überwiegen dieser Belange trägt derzeit in vielen Fällen auch bei, dass zur Abmilderung der zu erwartenden wirtschaftlichen Einbußen weitgehende staatliche Kompensationsmaßnahmen vorgesehen sind (vgl. ausf. Senat, Beschl. v. 06.11.2020, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2020 - 13 B 1635/20

    Eilanträge gegen die Untersagung körpernaher Dienstleistungen und die Schließung

    So im Ergebnis in Bezug auf Tattoostudios auch OVG Bln.-Bbg., Beschluss vom 4. November 2020 - OVG 11 S 94/20 -, juris, Rn. 52; eine willkürliche Ungleichbehandlung verneinend und die Frage einer Rechtfertigung im Übrigen offen lassend: Nds. OVG, Beschluss vom 10. November 2020 - 13 MN 479/20 -, juris, Rn. 60 ff.; offengelassen für ein Kosmetik- und Nagelstudio: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 6. November 2020 - 1 S 3430/20 -, bislang nur als Pressemitteilung; eine gleichheitswidrige Ungleichbehandlung von Tattoostudios gegenüber anderen körpernahen Dienstleistern bejahend hingegen: Saarl.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.01.2022 - 1 S 3781/21

    Normenkontrollantrag; Schutzmaßnahmen während der Corona-Pandemie; Einzelhandel;

    Schließlich stehen zur Kompensation wirtschaftlicher Einbußen weiterhin Überbrückungshilfen (zum Ganzen bereits Senat, Beschl. v. 06.11.2020 - 1 S 3430/20 - juris) zur Verfügung, die im Falle des Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen mögliche existenzbedrohende Einbußen abmildern können (vgl. https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/11/20211124-altmaier-zur-verlangerung-corona-hilfen.html).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 1079/20

    Betriebsuntersagung für Parfümerien während der Corona-Pandemie; Anhörung der

    Denn solche gegenständlich eng begrenzten Bevorzugungen bestimmter Einzelhandelsgeschäfte lagen (bereits) im wohlverstandenen Sinn der dem Verordnungsgeber damals erteilten Ermächtigung in § 32 Satz 1 i.V.m. § 28 Abs. 1 IfSG a.F., da schon unter der Geltung der damals nur vorhandenen Generalklausel (vgl. oben unter II.1.) vom Verordnungsgeber angenommen werden durfte, dass der Parlamentsgesetzgeber diese aller Wahrscheinlichkeit nach vorsehen würde, wenn er diese Frage selbst regelte (auch insoweit st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschl. v. 30.04.2020 - 1 S 1102/20 - VBlBW 2020, 333, v. 13.05.2020 - 1 S 1314/20 - juris, v. 27.05.2020 - 1528/20 - juris, v. 20.08.2020 - 1 S 2347/20 - juris, und v. 06.11.2020 - 1 S 3430/20 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.2020 - 1 S 4109/20

    Erfolgloser Normenkontroll-Eilantrag gegen coronabedingtes Feuerwerksverbot im

  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.2022 - 1 S 89/22

    Corona-Krise; Zutritt von nicht-immunisierten Personen zu Handels- und

  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.2021 - 1 S 139/21

    Corona-Krise; Schließung von Hundefriseuren; Gleichbehandlung; Baden-Württemberg;

  • VGH Bayern, 11.11.2020 - 20 NE 20.2485

    Rechtmäßigkeit der Untersagung des Betriebs eines Nagelstudios im Hinblick auf

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2020 - 1 S 4080/20

    Erfolgloser Normenkontrollantrag eines Buchhändlers auf Außervollzugsetzung einer

  • VG Stuttgart, 06.11.2023 - 16 K 5276/23

    Feststellungsverfahren hinsichtlich der Erhebung einer Hilfsfrist des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2020 - 13 B 1636/20

    Untersagung des Erbringens von mobilen Massagen als körpernahe Dienstleistung zur

  • OVG Sachsen, 26.11.2020 - 3 B 354/20

    Nagelstudio; Schließung; Corona; Gleichbehandlung; Friseur

  • VGH Bayern, 11.11.2020 - 20 NE 20.2503

    Betriebsschließung eines Kosmetik- und Nagelstudios wegen Corona

  • VGH Hessen, 11.03.2021 - 8 B 262/21
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