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   LG Kassel, 26.02.2009 - 1 S 344/08   

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https://dejure.org/2009,31834
LG Kassel, 26.02.2009 - 1 S 344/08 (https://dejure.org/2009,31834)
LG Kassel, Entscheidung vom 26.02.2009 - 1 S 344/08 (https://dejure.org/2009,31834)
LG Kassel, Entscheidung vom 26. Februar 2009 - 1 S 344/08 (https://dejure.org/2009,31834)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 361/02

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzlich getroffene Feststellungen;

    Auszug aus LG Kassel, 26.02.2009 - 1 S 344/08
    Soweit der Bundesgerichtshof in verschiedenen Entscheidungen eine Kombination fiktiver und konkreter Schadensabrechnung als grundsätzlich nicht zulässig angesehen hat (BGH NJW 2003, 3480; 2006, 2320; 2005, 1110, 1111), ist zu beachten, dass in den beiden zuerst genannten Entscheidungen der BGH keinesfalls allgemein ausgeschlossen hat, dass eine fiktive und eine konkrete Schadensberechnung kombiniert werden kann, sondern auf die konkreten Umstände des Falles jeweils abgestellt hat.

    Zudem soll durch das vermeintliche Verbot der Kombination von konkreter und fiktiver Abrechnung erreicht werden, dass der Geschädigte keine durch das Schadensereignis nicht gerechtfertigte Bereicherung erfahren soll (vgl. BGH NJW 2006, 2320, II. 2.; NJW 2003, 3480, II. 2.).

  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 172/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an

    Auszug aus LG Kassel, 26.02.2009 - 1 S 344/08
    (anders wohl BGH NJW 2005, 1110, 1111).

    Soweit der Bundesgerichtshof in verschiedenen Entscheidungen eine Kombination fiktiver und konkreter Schadensabrechnung als grundsätzlich nicht zulässig angesehen hat (BGH NJW 2003, 3480; 2006, 2320; 2005, 1110, 1111), ist zu beachten, dass in den beiden zuerst genannten Entscheidungen der BGH keinesfalls allgemein ausgeschlossen hat, dass eine fiktive und eine konkrete Schadensberechnung kombiniert werden kann, sondern auf die konkreten Umstände des Falles jeweils abgestellt hat.

  • BGH, 30.05.2006 - VI ZR 174/05

    Ersatzfähigkeit der Kosten konkreter Ersatzbeschaffung und des konkret erzielten

    Auszug aus LG Kassel, 26.02.2009 - 1 S 344/08
    Soweit der Bundesgerichtshof in verschiedenen Entscheidungen eine Kombination fiktiver und konkreter Schadensabrechnung als grundsätzlich nicht zulässig angesehen hat (BGH NJW 2003, 3480; 2006, 2320; 2005, 1110, 1111), ist zu beachten, dass in den beiden zuerst genannten Entscheidungen der BGH keinesfalls allgemein ausgeschlossen hat, dass eine fiktive und eine konkrete Schadensberechnung kombiniert werden kann, sondern auf die konkreten Umstände des Falles jeweils abgestellt hat.

    Zudem soll durch das vermeintliche Verbot der Kombination von konkreter und fiktiver Abrechnung erreicht werden, dass der Geschädigte keine durch das Schadensereignis nicht gerechtfertigte Bereicherung erfahren soll (vgl. BGH NJW 2006, 2320, II. 2.; NJW 2003, 3480, II. 2.).

  • BGH, 20.04.2004 - VI ZR 109/03

    Zur Erstattungsfähigkeit nicht aufgewendeter Umsatzsteuer bei wirtschaftlichem

    Auszug aus LG Kassel, 26.02.2009 - 1 S 344/08
    Auszugehen ist zunächst von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach im Falle der Beschädigung eines Kraftfahrzeuges die Anschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs eine Form der Naturalrestitution im Sinne des § 249 Abs. 1 BGB neben der Reparatur darstellt (BGH NJW 2005, 1108), so dass die Regelung des § 249 Abs. 2 S. 2 BGB auch im Falle der Anschaffung einer Ersatzsache Anwendung findet (BGH NJW 2004, 1943/1944).
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an

    Auszug aus LG Kassel, 26.02.2009 - 1 S 344/08
    Auszugehen ist zunächst von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach im Falle der Beschädigung eines Kraftfahrzeuges die Anschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs eine Form der Naturalrestitution im Sinne des § 249 Abs. 1 BGB neben der Reparatur darstellt (BGH NJW 2005, 1108), so dass die Regelung des § 249 Abs. 2 S. 2 BGB auch im Falle der Anschaffung einer Ersatzsache Anwendung findet (BGH NJW 2004, 1943/1944).
  • LG Saarbrücken, 03.07.2015 - 13 S 26/15

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden:

    Auch im Rahmen einer fiktiven Schadensabrechnung ist die Umsatzsteuer erstattungsfähig, wenn und soweit sie zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands, sei es durch Reparatur oder durch Ersatzbeschaffung, tatsächlich angefallen ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. September 2009 - VI ZR 312/08, VersR 2009, 1554, 1555; Kammerurteil vom 21. Mai 2010 - 13 S 5/10; LG Kassel, Urteil vom 26. Februar 2009 - 1 S 344/08, juris).
  • LG Saarbrücken, 21.05.2010 - 13 S 5/10

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Ersatz angefallener Umsatzsteuer bei einer

    Damit erlaubt auch die fiktive Schadensabrechnung in Folge einer Beschädigung von Sachen den Ersatz von Umsatzsteuer, wenn und soweit sie zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands, sei es durch Reparatur oder sei es durch Ersatzbeschaffung, tatsächlich angefallen ist (vgl. BGH, Urteil vom 22.09.2009 - VI ZR 312/08, VersR 2009, 1554, 1555; vgl. auch LG Kassel, Urteil vom 26.02.2009 - 1 S 344/08, juris).
  • LG Siegen, 27.11.2012 - 1 S 97/10

    Fiktive Schadensabrechnung

    Die Kammer schließt sich damit nunmehr der Rechtsprechung der anderen Berufungszivilkammer des Landgerichts Siegen an, die in diesem Sinne entschieden hat (Urteil, das auf die mündliche Verhandlung vom 12. April 2010 ergangen ist - 3 S 107/09, Seiten 5 - 8); sie steht insoweit in Übereinstimmung mit der - soweit ersichtlich - seit dem Jahr 2009 völlig einheitlichen Linie in der veröffentlichten Rechtsprechung der Berufungsgerichte und in der Literatur (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 20.8.2010 - 7 U 682/10 [zitiert nach BeckRS 2011, 14147]; LG Bonn, Urteil vom 5.6.2012 - 8 S 84/12; LG Bremen, Urteil vom 24.5.2012 - 7 S 277/11 [zitiert nach juris]; LG Koblenz, Urteil vom 25.4.2012 - 12 S 4/12, DAR 2012, 464 [zitiert nach juris]; LG Aschaffenburg, Urteil vom 24.2.2011 - 23 S 129/10 mit zustimmender Anmerkung von Diehl, ZfS 2011, 563 - 565 [Kopie Bl. 139/140 d.A.]; LG Saarbrücken, Urteil vom 21.5.2010 - 13 S 5/10 [zitiert nach juris]; LG Arnsberg, Urteil vom 30.3.2010 - 5 S 114/09 (NJW 2011, 158]; LG Kassel, Urteil vom 26.2.2009 - 1 S 344/08 [zitiert nach juris]; Grüneberg in Palandt, BGB, 71. Aufl. 2012, § 249 Randnr. 27; Oetker in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2012, § 249 Rn. 468; Jahnke in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 22. Aufl. 2012, § 249 Rn. 267; Freymann in Geigel, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl. 2011, Kap. 5 Rn. 13; Schubert in Beck"scher Online-Kommentar BGB, Stand 1.3.2011, § 249 Rn. 243; anders LG Paderborn, Urteil vom 3.7.2008 (5 S 14/08, zitiert nach BeckRS 2009, 23024).
  • LG Aschaffenburg, 24.02.2011 - 23 S 129/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erstattung der Umsatzsteuer bei Erwerb eines

    c) Nach anderer Ansicht (LG Arnsberg NJW 2011, 158; LG Kassel, Urteil vom 26.02.2009, Az: 1 S 344/08; LG Saarbrücken, Urteil vom 21.05.2010, Az: 13 S 5/10) kann der Geschädigte, der sich, wie hier, ein mehrwertsteuerpflichtiges Ersatzfahrzeug anschafft, ohne dass ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, vom Schädiger die Erstattung von Mehrwertsteuer bis zu der Höhe verlangen, in der diese im Falle der Reparatur des Fahrzeuges angefallen wäre.
  • AG Kassel, 23.12.2013 - 435 C 3202/13

    Hat der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall zunächst fiktiv auf Gutachtenbasis

    Das LG Kassel hatte sich in seinem Urteil vom 26.02.2009 (1 S 344/08, zit. n. juris) mit der Frage zu beschäftigen, ob der Umsatzsteueranteil einer Teilreparatur bei vorheriger Abrechnung auf der Basis des Wiederbeschaffungswertes zu erstatten ist.
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