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OVG Sachsen, 11.02.1999 - 1 S 347/97 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verzicht auf ein Klagerecht; Rechtsmittel; Unmißverständlichkeit des Verzichts; Allgemeines Wohngebiet; Trennungsgebot; Industriegebiet; Umrechnung eines Zaumwertes; Schalleistungspegel; Abwägungsmängel; Nichtigkeit; Ergänzendes Verfahren
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Sachsen, 11.11.2005 - 1 D 23/03
Nichtigkeit des Bebauungsplanes Nr. 007 "Lebensmittelmarkt an der Neundorfer …
Eine dem allgemein anerkannten planerischen Trennungsgrundsatz (vgl. SächsOVG, Urt. v. 11.2.1999 - 1 S 347/97 -, SächsVBl. - VGH Baden-Württemberg, 20.02.2002 - 11 S 2734/01
Umfang eines Rechtsmittelverzichts; Befristung der Sperrwirkung der Abschiebung
Wird auf künftige Rechtsmittel verzichtet, müssen diese hinreichend bestimmt und der Verzichtende muss sich ihrer Bedeutung bewusst sein (vgl. zu diesen Anforderungen BVerwG, Urteil vom 18.5.1990 - 8 C 40.88 -, OVG Bautzen, Urteil vom 11.2.1999 - 1 S 347/97 -, SächsVBl. 1999, 134). - OVG Sachsen, 30.09.2004 - 1 D 37/01 Diese nach § 1 Abs. 4 BauNVO zulässige (BVerwG, Beschl. v. 27.1.1998 - 4 BN 3/97 -, NVwZ 1998, 1067; vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 11.2.1999, SächsVBl. 1999, 134, 136) bauplanerische Festsetzung führt dazu, dass ein Vorhaben, dessen Emissionen den festgesetzten Wert einhalten, unter dem Aspekt des Lärmschutzes in jedem Fall, ansonsten nur dann zulässig ist, wenn eine nachfolgende Prüfung im Einzelfall ergibt, dass die - etwa aufgrund besonderer Schallschutzmaßnahmen - wirkliche Schallausbreitung das im IFSP enthaltene anteilige Immissionskontigent einhält.